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In Frankfurt ist nahezu jede bekannte internationale Schule privat, und keine davon lässt die Gesundheitsuntersuchung aus

Frankfurts Antwort auf diese Frage wiegt schwerer als in manchen anderen deutschen Städten, weil nahezu alle bekannten internationalen Schulen der Stadt, die Frankfurt International School, die ISF International School Frankfurt Rhein-Main und die Metropolitan School Frankfurt darunter, tatsächlich private Ersatzschulen sind, keine öffentlichen Schulen mit internationalem Lehrplan. Keine von ihnen ist von der Einschulungsuntersuchung ausgenommen. § 71 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), Verpflichtung zu besonderen Untersuchungen, schafft die Untersuchungspflicht in einer Formulierung, die keinen Schultyp nennt, weder öffentlich noch privat, und Hessens eigene staatliche Schulamtsverwaltung beschreibt die Genehmigung, die jede Ersatzschule braucht, bevor sie überhaupt öffnen kann, zusammen mit dem Grundsatz, dass der Besuch einer genehmigten Ersatzschule dieselbe zugrunde liegende Schulpflicht erfüllt wie der Besuch einer öffentlichen Schule. Hessens eigene offizielle Seiten zur Untersuchung selbst, sowohl Frankfurts Gesundheitsamt-Seite als auch das Verwaltungsportal des Landes, beschreiben sie als für jedes Kind geltend, das eingeschult werden soll, ohne irgendwo eine Ausnahme für Privatschulen herauszunehmen. Hessen hat über 1.600 Grundschulen insgesamt, verteilt auf staatliche Grundschulen, staatlich anerkannte Ersatzschulen und unabhängige Privatschulen, und nichts daran, wie die Untersuchungspflicht formuliert ist, behandelt diese Kategorien unterschiedlich. Der eigene Anmeldepapierkram einer Schule, Gesundheitsformulare, Notfallkontaktbögen, Impferklärungen, dient den eigenen Zwecken dieser konkreten Schule und ersetzt nicht den eigenen Termin des Gesundheitsamts.

Die offizielle Regel

Familien, die sich für Frankfurts private und internationale Schulszene entscheiden, taten das oft speziell, um einige der bürokratischeren Teile des öffentlichen deutschen Schulsystems zu umgehen, Schulbezirk-Einzugsregeln, öffentliche Anmeldezeitpläne, Lehrplananforderungen, die an das staatliche System geknüpft sind. Es ist ein vernünftiger Instinkt zu vermuten, dass die Einschulungsuntersuchung auf dieselbe Liste von Dingen gehört, aus denen eine private Wahl eine Familie herausnimmt.

Das tut sie nicht, und diese Frage wiegt in Frankfurt schwerer als in manchen anderen Städten, weil nahezu alle bekanntesten internationalen Schulen der Stadt tatsächlich privat sind. Die Frankfurt International School (FIS), die ISF International School Frankfurt Rhein-Main und die Metropolitan School Frankfurt sind alle unabhängige, schulgeldpflichtige Ersatzschulen statt öffentlicher Schulen mit internationalem Lehrplan. Das ist tatsächlich die Umkehrung der Besonderheit, die SettledIns Berliner Ratgeber zu diesem Thema behandelt, wo sich zwei der bekanntesten internationalen Optionen der Stadt, die Nelson Mandela School und die John F. Kennedy Schule, trotz ihrer internationalen Lehrpläne als öffentliche, staatlich finanzierte Schulen herausstellen. In Frankfurt gibt es keine vergleichbare öffentliche Option unter den Schulen, nach denen internationale Familien am häufigsten fragen, was bedeutet, dass die auf dieser Seite behandelte Befreiungsfrage direkt für einen größeren Anteil von Frankfurts internationaler Familienbevölkerung relevant ist als anderswo.

Die zugrunde liegende gesetzliche Pflicht wurde von Anfang an ohne eine Ausnahme nach Schultyp geschrieben. § 71 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), Verpflichtung zu besonderen Untersuchungen, verpflichtet Kinder und ihre Eltern, sich der schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen, sobald ein Kind das Schulalter erreicht, in einer Formulierung, die an das Alter des Kindes und die bevorstehende Einschulung geknüpft ist, nicht an einen bestimmten Schultyp. Hessens eigene staatliche Schulamtsverwaltung beschreibt einen weiteren strukturellen Punkt, den es zu kennen lohnt: Jede Ersatzschule, ob FIS, ISF oder jede andere Privatschule im Land, braucht eine Genehmigung, formelle staatliche Zulassung, bevor sie überhaupt schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann, und der Besuch einer genehmigten Ersatzschule erfüllt dieselbe Schulpflicht, die auch der Besuch einer öffentlichen Schule erfüllt. Die Untersuchungspflicht sitzt neben genau diesem Zulassungsrahmen, nicht außerhalb davon.

Warum die Einschulungsuntersuchung unabhängig von der gewählten Schulkategorie im Raum Frankfurt gilt
SchulkategorieBeispieleWoher die Untersuchungspflicht kommt
Öffentliche SchuleStandard-Frankfurter Grundschulen§ 71 HSchG gilt direkt; keine öffentlich-privat-Unterscheidung zu treffen
Staatlich genehmigte ErsatzschuleFrankfurt International School, ISF International School Frankfurt Rhein-Main, Metropolitan School Frankfurt, Anna-Schmidt-Schule§ 71 HSchG nennt keinen Schultyp; die Ersatzschul-Genehmigung ist an die Erfüllung derselben Schulpflicht geknüpft, die öffentliche Schulen erfüllen
Jedes andere private GrundschulprogrammKleinere oder neu gegründete unabhängige GrundschulprogrammeFrankfurts eigene Gesundheitsamt-Seite und Hessens Verwaltungsportal beschreiben die Untersuchung als für jedes einzuschulende Kind geltend
Ein modernes Backsteinschulgebäude mit eingezäunter Laufbahn und Rasensportplatz, keine Personen sichtbar

Foto von Mary Taylor auf Pexels

Hessens eigener Privatschulverband liefert ein leiseres, aber aufschlussreiches Signal. Die eigene FAQ-Seite von privatschulen-hessen.de, die häufige Fragen zur Gründung, Finanzierung und zum Betrieb einer Privatschule im Land behandelt, erwähnt die Einschulungsuntersuchung oder eine Untersuchungsbefreiung nirgends in ihrer Behandlung der Privatschulregeln. Für ein Thema mit echten finanziellen und verwaltungstechnischen Konsequenzen für Privatschulbetreiber ist dieses Schweigen selbst ein vernünftiger Hinweis darauf, dass keine separate, leichtere Version dieser Untersuchungspflicht existiert, nach der Privatschulfamilien fragen könnten.

Der eigene Papierkram einer Schule ist nicht die staatliche Untersuchung

Selbst nachdem eine Familie bestätigt hat, dass die Untersuchung für die gewählte Schule gilt, taucht bei der Anmeldung meist eine zweite, leisere Verwirrung auf. Private und internationale Schulen bitten Eltern häufig, eigene Gesundheitsformulare, Notfallkontaktbögen, Allergie- und Medikamentenerklärungen, Impfnachweise für die Akten der Schule auszufüllen, und es ist leicht anzunehmen, dass die Einreichung dieser Unterlagen die Sache vollständig erledigt.

Das tut sie nicht. Welches Gesundheitsformular eine konkrete Schule auch verlangt, es existiert für die eigenen Zwecke dieser Schule, zu wissen, wen man anrufen soll und worauf während des Schultags zu achten ist, und hat keine rechtliche Verbindung zu § 71 HSchG, keine Verbindung zu Frankfurts Gesundheitsamt und keine Verbindung zum Termin beim Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst, der im Hauptratgeber dieser Seite zur Untersuchung behandelt wird. Das Ausfüllen des eigenen Anmeldepapierkrams einer Schule erledigt deren eigene Akte. Es leistet nichts für die Einschulungsuntersuchung selbst, die weiterhin separat über das Gesundheitsamt stattfinden muss.

Schritt für Schritt

  1. Die private oder internationale Schulwahl nicht als für die Einladung selbst relevant behandeln§ 71 HSchG schafft die Untersuchungspflicht ohne einen Schultyp zu nennen, und Hessens eigener Ersatzschul-Rahmen nimmt ebenfalls keine Ausnahme heraus.
  2. Im Kopf behalten, dass Frankfurts Landschaft anders ist als in manchen anderen Städtenanders als in Berlin, wo sich ein paar bekannte internationale Schulen als öffentlich herausstellen, sind Frankfurts bekannteste Optionen (FIS, ISF, Metropolitan School Frankfurt) tatsächlich privat, diese Frage gilt also direkt für sie.
  3. Erwarten, dass die Einladung an die gemeldete Adresse der Familie geknüpft ist, nicht daran, wo die gewählte Schule liegteine Familie, die in Frankfurt wohnt, aber FIS in Oberursel besucht, hat weiterhin mit Frankfurts eigenem Gesundheitsamt zu tun, falls dort gemeldet.
  4. Jedes von der privaten oder internationalen Schule verlangte Gesundheits- oder Notfallkontaktformular ausfüllen, es aber gedanklich getrennt haltender eigene Papierkram einer Schule hat keinen Einfluss auf die staatliche Untersuchung.
  5. Bei Unsicherheit über den eigenen Status direkt bei Frankfurts Gesundheitsamt bestätigen, nicht beim Sekretariat der Schuledie Schule kann nur zu ihrem eigenen Papierkram Auskunft geben; nur das Gesundheitsamt kann die Untersuchung selbst bestätigen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt die allgemeine rechtliche Struktur, die Hessens privaten und unabhängigen Schulrahmen mit der Einschulungsuntersuchungspflicht verbindet, basierend auf aktuellem Landesrecht und den oben genannten offiziellen Quellen, ist aber keine Rechtsberatung. Einzelne Schulen können eigene Anmeldeverfahren über das hier Beschriebene hinaus haben, und ist irgendetwas zur konkreten Situation der Familie unklar, direkt bei Frankfurts Gesundheitsamt oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Schulrecht bestätigen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Warum sollte eine Frankfurter Familie annehmen, eine private oder internationale Schule sei von dieser Untersuchung ausgenommen?

Das ist eine nachvollziehbare Vermutung, besonders speziell in Frankfurt. Die Wahl von FIS, ISF oder Metropolitan School Frankfurt ändert tatsächlich einiges: Schulgeld, Lehrplan, die Schulbezirk-Einzugsregeln, die entscheiden, wo eine öffentlich-schulische Familie sich anmeldet, nichts davon gilt mehr, sobald sich eine Familie für Frankfurts privaten und internationalen Sektor entscheidet. Die Einschulungsuntersuchung sieht an der Oberfläche so aus, als sollte sie auf dieselbe Liste von Dingen gehören, aus denen eine private Wahl eine Familie herausnimmt. Das tut sie aber nicht, weil sie nie eine Schulwahl-Regel war, es ist eine öffentliche Gesundheitsmaßnahme, geknüpft an das Alter eines Kindes und die bevorstehende Einschulung, durchgeführt vom Gesundheitsamt, unabhängig davon, an welcher konkreten Schule diese Einschulung stattfindet.

§ 71 HSchG nennt Ersatzschulen nicht namentlich. Wie sicher sollte ich sein, dass er tatsächlich für FIS, ISF oder Metropolitan School Frankfurt gilt?

Ziemlich sicher, auch wenn es sich lohnt, das Argument genau statt übertrieben darzustellen. Hessens eigene staatliche Schulamtsverwaltung beschreibt die Genehmigung, die staatliche Zulassung, die jede Ersatzschule braucht, bevor sie betrieben werden darf, und knüpft den Besuch einer genehmigten Ersatzschule an die Erfüllung derselben Schulpflicht, die auch der Besuch einer öffentlichen Schule erfüllt. § 71 HSchG selbst schafft die Untersuchungspflicht in allgemeinen Begriffen, geknüpft an das Alter eines Kindes und den bevorstehenden Schulbeginn, ohne irgendeinen Schultyp namentlich zu nennen, weder öffentlich noch privat. Das ist ein strukturelles Argument statt einer Vorschrift, die FIS, ISF oder eine bestimmte Schule per Nummer nennt, und Frankfurts eigene offizielle Seite zur Untersuchung nimmt ebenfalls keine Ausnahme für irgendeine Schulkategorie heraus.

Sind FIS, ISF und Metropolitan School Frankfurt tatsächlich privat, anders als manche Berliner internationale Schulen, die sich als öffentlich herausstellen?

Ja, tatsächlich privat, und das ist eigentlich die umgekehrte Situation zu Berlin. SettledIns Berliner Ratgeber zu diesem Thema behandelt eine echte Besonderheit dort, die Nelson Mandela School und die John F. Kennedy Schule sind beide öffentliche, staatlich finanzierte Schulen trotz ihrer internationalen Lehrpläne. Frankfurt hat keine vergleichbare Besonderheit unter seinen bekanntesten internationalen Optionen. FIS, ISF und Metropolitan School Frankfurt sind alle unabhängige, schulgeldpflichtige Einrichtungen, die als Ersatzschulen statt als öffentliche Schulen arbeiten, was bedeutet, dass die auf dieser Seite behandelte Befreiungsfrage direkt für einen größeren Anteil von Frankfurts internationaler Familienbevölkerung relevant ist als anderswo.

Unsere gewählte Schule hat uns bereits gebeten, Gesundheits- oder Notfallkontaktformulare auszufüllen. Deckt das nicht die Untersuchungspflicht ab?

Nein, und es lohnt sich, das sorgfältig zu prüfen statt etwas anderes anzunehmen. Der eigene Anmeldepapierkram einer privaten oder internationalen Schule, Gesundheitserklärungen, Notfallkontaktbögen, Impfnachweise, existiert für die eigenen Unterlagen dieser konkreten Schule, damit sie über Allergien, Medikamente und die richtige Notfallkontaktperson Bescheid weiß. Er hat keine Verbindung zu § 71 HSchG, keine Verbindung zu Frankfurts Gesundheitsamt und keine Verbindung zum Termin beim Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst, der im Hauptratgeber dieser Seite zur Untersuchung behandelt wird. Das Ausfüllen des eigenen Formulars einer Schule erledigt deren eigene Anmeldeakte. Es leistet nichts für die Einschulungsuntersuchung selbst, die weiterhin separat über das Gesundheitsamt stattfinden muss.

Wenn wir eine internationale Schule im Raum Frankfurt außerhalb der Stadt selbst wählen, wie FIS in Oberursel, gilt dann ein anderes Gesundheitsamt?

Die Untersuchung ist an den tatsächlichen Wohnsitz des Kindes und das dafür zuständige Gesundheitsamt geknüpft, nicht daran, wo die private oder internationale Schule selbst liegt. Eine Familie, die in Frankfurt wohnt, aber ein Kind zu FIS' Oberursel-Campus im Hochtaunuskreis schickt, hätte für die Untersuchung weiterhin mit Frankfurts eigenem Gesundheitsamt zu tun, falls die Familie dort gemeldet ist; eine Familie, die tatsächlich im Hochtaunuskreis wohnt, würde stattdessen über die eigene Gesundheitsbehörde dieses Kreises gehen. So oder so ändert die Wahl einer Schule außerhalb des eigenen Wohnkreises nicht, welches Amt das Kind untersucht, die eigene gemeldete Adresse tut das.