In Frankfurt hängt es ganz davon ab, wer Ihr Dokument ausgestellt hat, welche Stelle die Apostille erteilt
Frankfurt teilt die Zuständigkeit für Apostillen tatsächlich auf zwei getrennte Stellen auf, und welche davon Sie brauchen, hängt vollständig davon ab, wer Ihr Dokument ausgestellt hat, nicht davon, wo Sie wohnen. Gerichtsurteile, notarielle Urkunden und Beglaubigungen vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer laufen über die Einheit Apostillen/Legalisationen des Landgerichts Frankfurt am Main in der Gerichtsstr. 2. Alles andere, was innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt ausgestellt wurde, Personenstandsurkunden vom Standesamt, Schul- und Universitätsdokumente, ärztliche Atteste und die meisten kommunalen Unterlagen, läuft stattdessen über die Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, auch wenn diese Stelle in Darmstadt und nicht in Frankfurt selbst sitzt. Die beiden Stellen berechnen und bearbeiten außerdem unterschiedlich: Das Landgericht verlangt 18 Euro je Apostille (25 Euro, falls die umfassendere Legalisation nötig ist) und schließt die interne Bearbeitung meist binnen 2 bis 3 Werktagen ab, während das Regierungspräsidium Darmstadt pauschal 25 Euro je Dokument berechnet und aktuell rund 4 Wochen per Post benötigt. Eine wirklich wichtige Feinheit, die viele überrascht: Mehrere Dokumenttypen, Schulzeugnisse, Universitätsunterlagen, ärztliche Atteste und manche Meldebescheinigungen darunter, brauchen zunächst eine separate Vorbeglaubigung durch eine andere konkrete Stelle, bevor das Regierungspräsidium Darmstadt überhaupt die Apostille anbringt, es lohnt sich also, das vor dem Versand zu prüfen. Beide Stellen verlangen das Originaldokument, keine Kopie, und beide raten ausdrücklich davon ab, wegen des Bearbeitungsstands anzurufen.
Die amtliche Regel
Frankfurt teilt die Zuständigkeit für Apostillen tatsächlich auf zwei getrennte Stellen auf, und anders als bei viel deutscher Bürokratie verläuft die Trennlinie hier nicht danach, wo Sie wohnen, sondern danach, wer das Dokument überhaupt ausgestellt hat.
Das Landgericht Frankfurt am Main bearbeitet seine eigene gerichtliche Ausgabe: eigene Urteile und Entscheidungen, beglaubigte Abschriften und Entscheidungen der Amtsgerichte (Amtsgerichte) in seinem Zuständigkeitsbereich, notarielle Urkunden von Notarinnen und Notaren im Bezirk, sowie Beglaubigungen dort tätiger vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer. Alles andere, was innerhalb des weiteren Regierungsbezirks Darmstadt ausgestellt wurde, zu dem auch Frankfurt gehört, geht stattdessen an die Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt: Personenstandsurkunden vom Standesamt (Geburt, Heirat, Tod), Schulzeugnisse, Universitätsunterlagen, ärztliche Atteste und die meisten anderen kommunalen und staatlichen Unterlagen. Das ist im Kern dieselbe Zwei-Ebenen-Struktur, die Berlin mit seiner eigenen Aufteilung zwischen LABO und Landgericht nutzt, nur mit anderen Behördennamen.
| Landgericht Frankfurt am Main | Regierungspräsidium Darmstadt | |
|---|---|---|
| Zuständig für | Gerichtsurteile, beglaubigte Abschriften der Amtsgerichte, notarielle Urkunden, Beglaubigungen vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer | Personenstandsurkunden, Schul-/Universitätsunterlagen, ärztliche Atteste, die meisten kommunalen Unterlagen |
| Adresse | Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main | Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt |
| Gebühr | 18 Euro je Apostille, 25 Euro je Legalisation | 25 Euro je Dokument |
| Bearbeitungszeit | Rund 2-3 Werktage intern, plus Postlaufzeit | Aktuell rund 4 Wochen per Post |
| Persönliche Sprechzeiten | Dienstag-Donnerstag, 9:00-12:00 (Raum 241, Gebäude B) | Montag, Dienstag, Donnerstag, 8:30-12:30 (rechnen Sie mit 20-60 Minuten Wartezeit) |
| Kontakt bei Fragen | apostillen@lg-frankfurt.justiz.hessen.de (Telefon nicht empfohlen) | Internationaler-Urkundenverkehr@rpda.hessen.de, +49 6151 12-5302 (E-Mail bevorzugt) |
Landgericht Frankfurt am Main, Einheit Apostillen/Legalisationen: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main (Gebäude B, Raum 241). Die eigene Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt sitzt in der Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, rund eine 30-minütige Bahnfahrt entfernt, bestätigen Sie aktuelle Details auf der jeweils eigenen Seite, bevor Sie hinfahren oder etwas versenden.
Eine wirklich wichtige Feinheit, die überrascht: Mehrere Dokumenttypen brauchen zunächst eine separate Vorbeglaubigung durch eine andere konkrete Stelle, bevor das Regierungspräsidium Darmstadt überhaupt die Apostille anbringt. Laut der eigenen Anleitung der Behörde gilt das typischerweise für Personenstandsurkunden, die vom Standesamt einer kreisangehörigen Stadt ausgestellt wurden (einer Kommune, die zu einem Landkreis gehört statt ein eigener Stadtkreis zu sein, was für die zahlreichen Pendlerstädte im Rhein-Main-Gebiet rund um Frankfurt mehr zählt als für Frankfurt selbst), Melde- und Ledigkeitsbescheinigungen (vorbeglaubigt durch das Meldeamt oder den zuständigen Landkreis), Schulzeugnisse (vorbeglaubigt durch das Staatliche Schulamt), Universitätsunterlagen (vorbeglaubigt durch das eigene Studienservice-Center der Hochschule) und ärztliche Atteste (vorbeglaubigt durch das zuständige Gesundheitsamt oder die Landesärztekammer). Für alles außerhalb dieser Kategorien rät die Stelle wirklich dazu, vorab nachzufragen statt zu raten und ein Dokument zu riskieren, das zurückgeschickt wird.
Beide Stellen brauchen wirklich das Originaldokument, keine Kopie, und beide raten ausdrücklich davon ab, nur zur Statusabfrage anzurufen. Stehen Sie unter Zeitdruck, ist es beim Regierungspräsidium Darmstadt der bessere Weg, die Dringlichkeit (etwa einen bevorstehenden Konsulattermin) klar im Anschreiben zu benennen, statt hinterher telefonisch nachzuhaken, denn die eigene Anleitung der Behörde besagt, dass Statusanfragen die Sache wirklich verlangsamen können.

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Was Betroffene berichten
Menschen, die sich zum ersten Mal damit befassen, beschreiben durchweg die Aufteilung auf zwei Stellen als den Punkt, über den sie stolpern, mehrere erwähnen, zunächst angenommen zu haben, eine einzige zentrale Stelle sei für alle Apostillen der Stadt zuständig, so wie es manche andere deutsche Städte handhaben, nur um ein per Post geschicktes Dokument mit dem Hinweis zurückzubekommen, es stattdessen bei der anderen Stelle zu versuchen.
Familien, die es mit Schul- oder Universitätsunterlagen zu tun haben, erwähnen speziell die Vorbeglaubigungspflicht als das Detail, das ihnen echte Zeit gespart hätte, wenn sie es vorher gekannt hätten, mehrere beschreiben, ein Dokument direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt geschickt zu haben, nur um hinterher zu erfahren, dass zuerst ein Stempel des Staatlichen Schulamts oder des Studienservice-Centers nötig gewesen wäre.
Schritt für Schritt
- Stellen Sie fest, wer Ihr Dokument tatsächlich ausgestellt hat: Ein Gericht, eine Notarin bzw. ein Notar oder eine vereidigte Übersetzerin bzw. ein vereidigter Übersetzer verweist Sie ans Landgericht Frankfurt am Main; ein Standesamt, eine Schule, eine Universität, eine Gesundheitsbehörde oder die meisten anderen kommunalen Stellen verweisen Sie ans Regierungspräsidium Darmstadt.
- Prüfen Sie, ob Ihr Dokument zuerst eine Vorbeglaubigung braucht, besonders bei Schul-, Universitäts-, medizinischen oder Meldebescheinigungen, und bestätigen Sie das im Zweifel direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
- Bestätigen Sie das Zielland, denn davon hängt ab, ob Sie eine standardmäßige Apostille oder die umfassendere Legalisation brauchen, und beide Stellen verlangen die Angabe im Antrag.
- Besorgen Sie das Originaldokument, keine Kopie, und entscheiden Sie je nach Zeitplan, ob Sie persönlich vorbeigehen oder per Post einreichen.
- Nennen Sie beim Postweg jede echte Dringlichkeit klar im Anschreiben, statt hinterher telefonisch nachzuhaken, da beide Stellen von telefonischen Statusabfragen abraten.
- Kalkulieren Sie entsprechend: 18-25 Euro je Dokument beim Landgericht Frankfurt, oder pauschal 25 Euro je Dokument beim Regierungspräsidium Darmstadt, plus rund 2-3 Werktage beziehungsweise rund 4 Wochen.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen für Apostillen- und Legalisationsanträge für Dokumente, die im Raum Frankfurt/Darmstadt ausgestellt wurden, das ist keine Rechtsberatung, und konkrete Anforderungen können je nach Dokumenttyp und Zielland variieren. Für Ihre konkrete Situation bestätigen Sie aktuelle Anforderungen direkt beim Landgericht Frankfurt am Main oder dem Regierungspräsidium Darmstadt, bevor Sie den Antrag stellen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Unser Dokument wurde vom Frankfurter Standesamt ausgestellt. Bedeutet das, das Landgericht Frankfurt ist zuständig, weil es ja ein Frankfurter Gericht ist?
Nein, wirklich nicht, und das ist die mit Abstand häufigste Verwechslung. Das Landgericht Frankfurt am Main bearbeitet nur eigene Urteile, Entscheidungen der Amtsgerichte in seinem Bezirk, beglaubigte Abschriften dieser Amtsgerichte, notarielle Urkunden und Beglaubigungen vereidigter Übersetzerinnen und Übersetzer. Eine vom Standesamt ausgestellte Personenstandsurkunde, eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, fällt stattdessen unter die Beglaubigungsstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt, das den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt abdeckt, in dem Frankfurt liegt. Eine Personenstandsurkunde versehentlich ans Landgericht zu schicken, sorgt nur für einen Umweg.
Brauchen wir eine Vorbeglaubigung, bevor das Regierungspräsidium Darmstadt unser Dokument mit einer Apostille versieht?
Das hängt wirklich davon ab, um welche Art Dokument es sich handelt, und das lohnt sich zu prüfen, bevor Sie irgendetwas versenden. Die eigene Anleitung des Regierungspräsidiums Darmstadt listet mehrere Kategorien, die typischerweise zuerst eine Vorbeglaubigung durch eine andere konkrete Stelle brauchen: Personenstandsurkunden, die vom Standesamt einer kreisangehörigen Stadt (einer Kommune, die zu einem Landkreis gehört statt ein eigener Stadtkreis zu sein) ausgestellt wurden, brauchen eine Vorbeglaubigung durch das eigene Meldeamt dieser Kommune oder den zuständigen Landkreis; Melde-, Wohnsitz- und Ledigkeitsbescheinigungen brauchen eine Vorbeglaubigung durch das Meldeamt selbst oder die zuständige Landkreisstelle; Schulzeugnisse brauchen sie vom Staatlichen Schulamt; Universitätsunterlagen vom eigenen Studienservice-Center der Hochschule; und ärztliche Atteste vom zuständigen Gesundheitsamt oder der Landesärztekammer. Für alles außerhalb dieser Kategorien rät die Stelle selbst, vorab direkt nachzufragen statt zu raten.
Wir stehen unter Zeitdruck wegen eines Konsulattermins. Können wir anrufen, um einen bereits verschickten Antrag zu beschleunigen oder nachzufragen?
Beide Stellen bitten ausdrücklich darum, nicht nur zur Statusabfrage anzurufen, und die eigene Anleitung des Regierungspräsidiums Darmstadt macht deutlich, dass telefonische Nachfragen zum Bearbeitungsstand die Sache wirklich eher verlangsamen als beschleunigen können. Ist Ihr Zeitplan wirklich eng, ist beim Regierungspräsidium Darmstadt der bessere Weg, die Dringlichkeit klar und sichtbar im mitgeschickten Anschreiben zu nennen, mit Angabe der konkreten Frist (etwa ein Konsulattermin), statt hinterher telefonisch nachzuhaken. Beim Landgericht Frankfurt ist E-Mail statt Telefon der vorgesehene Kanal für Rückfragen.
Ist die Apostille die einzige Option, oder brauchen wir eventuell eine sogenannte Legalisation?
Das hängt vom Zielland ab. Die Apostille selbst funktioniert nur für Länder, die dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, in diesem Fall reicht ein einziger Stempel der richtigen deutschen Stelle, damit das Dokument im Ausland direkt anerkannt wird. Ist das Zielland diesem Übereinkommen nicht beigetreten, brauchen Sie stattdessen das umfassendere Legalisationsverfahren, das sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Regierungspräsidium Darmstadt ebenfalls anbieten können, allerdings zu einer anderen Gebühr (25 Euro beim Landgericht, gegenüber 18 Euro für eine standardmäßige Apostille dort). So oder so ist die Angabe des Ziellands im Antrag Pflicht, nicht optional, denn davon hängt ab, welches der beiden Ihr Dokument tatsächlich braucht.