Im Ausland als Ärztin oder Arzt ausgebildet? Hessens Anerkennungsbehörde hat eine eigene Zweigstelle direkt in Frankfurt

Die Stelle, die entscheidet, ob Sie nach einer Ausbildung im Ausland in Hessen als Ärztin oder Arzt praktizieren dürfen, ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, HLfGP, die staatliche Gesundheits- und Pflegebehörde. Das lohnt sich wirklich zu wissen, gerade weil es sich um eine relativ neue Änderung handelt: Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das HLfGP diese Anerkennungsverfahren landesweit und hat dabei die gesundheitsbezogenen Aufgaben übernommen, die zuvor beim Regierungspräsidium Darmstadt, beim Regierungspräsidium Gießen und beim früheren staatlichen Prüfungsamt für das Gesundheitswesen lagen. Das HLfGP betreibt vier Standorte in Hessen, und der speziell für die Anerkennung von Gesundheitsberufen zuständige, Abteilung IV, sitzt direkt in Frankfurt, in der Lurgiallee 10, ein wirklich praktisches Detail, wenn Sie tatsächlich in der Stadt leben. Wer im Ausland, außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, als Ärztin oder Arzt ausgebildet wurde und in Hessen praktizieren möchte, beantragt beim HLfGP die Approbation, die Lizenz zur uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten Ausübung, die Antragsgebühr beträgt 210 Euro, die Bearbeitung dauert typischerweise 1 bis 2 Wochen, höchstens rund 3 Monate, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind. Zwischen Antrag und Approbation stehen häufig zwei weitere Prüfungen: eine Fachsprachprüfung, eine fachspezifische Deutschprüfung, die die Landesärztekammer Hessen an ihrem eigenen Frankfurter Sitz für 650 Euro abnimmt, und, für viele Antragstellerinnen und Antragsteller aus Drittstaaten, eine Kenntnisprüfung, eine klinische Wissensprüfung in Marburg oder Bad Nauheim für 1.350 Euro, mit drei bundesweit möglichen Versuchen. Wissenswert ist außerdem, dass ein separater, eigener Erlaubnistyp existiert, eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs, eine andere Genehmigung als die vollständige Approbation. Ein bedeutendes, wirklich aktuelles Detail: Ab dem 1. November 2026 soll die Kenntnisprüfung bundesweit zum Standard- und weitgehend verpflichtenden Weg werden, um Medizinabschlüsse aus Drittstaaten anzuerkennen, sie ersetzt damit einen Großteil der bisherigen, langsameren dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, wurde die Ausbildung außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz abgeschlossen, lohnt sich das direkte Nachfragen der aktuellen Regeln beim HLfGP wirklich, bevor Unterlagen zusammengestellt werden.

Die amtliche Regel

Die Ausübung der Heilkunde in Hessen nach einer Ausbildung im Ausland läuft über eine einzige, zentralisierte Landesbehörde, und zu wissen, dass diese Behörde sich relativ kürzlich geändert hat, ist wirklich der erste Punkt, den es richtig einzuordnen gilt.

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, HLfGP, ist die Gesundheits- und Pflegebehörde des Landes und bearbeitet seit dem 1. Januar 2023 landesweit die Approbationsanerkennung für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Vor diesem Datum lagen diese Zuständigkeiten verteilt beim Regierungspräsidium Darmstadt, beim Regierungspräsidium Gießen und beim früheren Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG). Wurden Sie außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz als Ärztin oder Arzt ausgebildet und möchten in Hessen praktizieren, geht Ihr Antrag wirklich an das HLfGP, nicht direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt, auch wenn manche älteren Quellen noch dorthin verweisen.

Wo die einzelnen Teile dieses Verfahrens tatsächlich stattfinden
SchrittWer es durchführtWoGebühr
ApprobationsantragHLfGP, Abteilung IV GesundheitsberufeFrankfurter Zweigstelle: Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main210 Euro
Fachsprachprüfung (Sprachprüfung)Landesärztekammer Hessen, im Auftrag des HLfGPHanauer Landstraße 152, Frankfurt am Main650 Euro
Kenntnisprüfung (Wissensprüfung)Landesärztekammer Hessen, im Auftrag des HLfGPDr. Reinfried Pohl-Zentrum, Marburg, oder Carl-Oelemann-Schule, Bad Nauheim1.350 Euro

Das HLfGP betreibt vier Standorte in Hessen, Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Dillenburg, und der speziell für die Anerkennung von Gesundheitsberufen zuständige sitzt direkt in Frankfurt. Die Frankfurter Zweigstelle liegt in der Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main, erreichbar mit U1/U3 bis Zeilweg, U2 bis Riedwiese, oder Bus 29 bis Sebastian-Kneipp-Straße. Eine gemeinsame Telefonleitung, +49 611 3259-1000, und eine gemeinsame allgemeine E-Mail-Adresse, poststelle@hlfgp.hessen.de, bedienen alle HLfGP-Standorte, mit einer eigenen Leitung speziell für Fragen zur Drittstaaten-Approbation unter +49 611 3259-1460, besetzt Dienstag bis Donnerstag, 9:00 bis 12:00.

Frankfurter Zweigstelle des HLfGP: Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Bestätigen Sie aktuelle Öffnungszeiten und ob ein Termin nötig ist direkt auf der eigenen Seite des HLfGP, bevor Sie hinfahren.

Der Approbationsantrag selbst kostet 210 Euro, die Bearbeitung dauert typischerweise 1 bis 2 Wochen, höchstens rund 3 Monate, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind. Zwischen Antrag und Approbation stehen häufig zwei weitere Prüfungen. Die Fachsprachprüfung, eine fachspezifische Deutschprüfung, wird im Auftrag des HLfGP von der Landesärztekammer Hessen am eigenen Frankfurter Sitz der Kammer (Hanauer Landstraße 152) für eine Gebühr von 650 Euro abgenommen. Die Kenntnisprüfung, eine klinische Wissensprüfung, die von vielen Antragstellerinnen und Antragstellern mit Drittstaaten-Ausbildung verlangt wird, findet entweder im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum in Marburg oder in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim statt, kostet 1.350 Euro und erlaubt drei bundesweite Versuche. Keine der beiden Prüfungen kann verschoben werden, sobald Sie die Einladung erhalten haben, beide werden über das eigene Portal der Landesärztekammer gebucht, nachdem das HLfGP den Eingang Ihres Antrags bestätigt hat.

Wissenswert ist außerdem ein separater, eigener Erlaubnistyp: die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs, eine widerrufliche Genehmigung zur vorübergehenden Ausübung der Heilkunde, begrenzt auf eine maximale Gesamtdauer statt zeitlich offen, und wirklich verschieden von der vollständigen Approbation statt einer früheren Stufe desselben Verfahrens.

Ein bedeutendes, wirklich aktuelles Detail: Ab dem 1. November 2026 soll die Kenntnisprüfung bundesweit zum Standard- und weitgehend verpflichtenden Weg werden, um Medizinabschlüsse aus Drittstaaten anzuerkennen, sie ersetzt damit einen Großteil der bisherigen, langsameren dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung. Praktisch soll das vielen im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten erlauben, direkt eine Wissensprüfung abzulegen, statt zunächst eine umfangreiche Papierspur aus dem Heimatland zusammenzustellen. Da eine so bedeutende Reform noch anläuft, lohnt sich das direkte Bestätigen der aktuellen Regeln beim HLfGP, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen, besonders wenn Ihr eigener Zeitplan über dieses Datum hinausreicht.

Die behandschuhte Hand einer medizinischen Fachkraft schreibt auf einem Klemmbrett mit Unterlagen, ein Stethoskop hängt über der Schulter

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Was Betroffene berichten

Im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die dieses Verfahren durchlaufen, beschreiben den Behördenwechsel von 2023 durchweg als echte Verwirrungsquelle, mehrere erwähnen, ältere Forumsbeiträge oder sogar veraltet wirkende amtliche Verweise gefunden zu haben, die sie direkt zum Regierungspräsidium Darmstadt schickten, nur damit das HLfGP den Antrag umleitete, sobald er den falschen Schreibtisch erreichte.

Der Unterschied zwischen Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung kommt speziell als etwas zur Sprache, das man früh klären sollte, mehrere beschreiben, zunächst angenommen zu haben, die Sprachprüfung allein reiche aus, bevor sie erfuhren, dass ihr konkreter Ausbildungshintergrund auch die klinische Wissensprüfung in Marburg oder Bad Nauheim verlangte.

Schritt für Schritt

  1. Bestätigen Sie, dass das HLfGP tatsächlich Ihre zuständige Behörde ist, nicht mehr direkt das Regierungspräsidium Darmstadt, denn das hat sich am 1. Januar 2023 geändert.
  2. Kontaktieren Sie die eigene Drittstaaten-Approbationsleitung des HLfGP (+49 611 3259-1460, Dienstag-Donnerstag 9:00-12:00) oder die Frankfurter Zweigstelle, falls Sie unsicher sind, welche Unterlagen oder Prüfungen für Ihren konkreten Ausbildungshintergrund gelten.
  3. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen: Ausweisdokument, Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, ein unterschriebener Lebenslauf, ein amtliches Führungszeugnis, Ihr Abschlusszeugnis, eine Erklärung zu laufenden Strafverfahren und ein aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis.
  4. Reichen Sie Ihren Approbationsantrag ein (210 Euro) und warten Sie die schriftliche Eingangsbestätigung des HLfGP ab, bevor Sie sich für erforderliche Prüfungen anmelden.
  5. Melden Sie sich für die Fachsprachprüfung und, falls erforderlich, die Kenntnisprüfung über das eigene Portal der Landesärztekammer Hessen an, kalkulieren Sie 650 Euro beziehungsweise 1.350 Euro ein, und beachten Sie, dass keine der beiden nach der Terminvergabe verschoben werden kann.
  6. Wurde Ihre Ausbildung außerhalb der EU/des EWR/der Schweiz abgeschlossen, fragen Sie das HLfGP direkt, wie sich die Reform der Kenntnisprüfung ab November 2026 auf Ihren konkreten Zeitplan auswirkt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen des Approbationsverfahrens für im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in Hessen, das ist keine Rechts- oder Einwanderungsberatung, und konkrete Anforderungen hängen stark vom individuellen Ausbildungshintergrund, dem Herkunftsland und der laufenden Reform 2026 ab. Für Ihre konkrete Situation bestätigen Sie aktuelle Anforderungen direkt beim HLfGP oder der Landesärztekammer Hessen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ich habe gelesen, dass Bayern dafür eine zentrale Stelle namens ZAABY hat. Hat Hessen ein Äquivalent, und ist das das Regierungspräsidium Darmstadt?

Hessen hat tatsächlich ein einziges, zentralisiertes Äquivalent, aber es ist wirklich nicht mehr das Regierungspräsidium Darmstadt, und das lohnt sich richtig zu wissen, da es sich relativ kürzlich geändert hat. Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, HLfGP, diese Anerkennungsverfahren landesweit und hat die gesundheitsbezogenen Zuständigkeiten übernommen, die zuvor auf das Regierungspräsidium Darmstadt, das Regierungspräsidium Gießen und das frühere Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen verteilt waren. Verweist Sie eine ältere Quelle oder eine gut gemeinte Bekannte direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt für eine ärztliche Approbation, lohnt es sich, das gegen die aktuellen eigenen Seiten des HLfGP gegenzuprüfen, bevor Sie danach handeln.

Hat das HLfGP tatsächlich eine eigene Stelle in Frankfurt, oder müssen wir für alles nach Darmstadt fahren?

Das HLfGP hat tatsächlich einen echten Frankfurter Standort, und es ist genau der, der mit der Anerkennung von Gesundheitsberufen verbunden ist. Neben seinem Darmstädter Sitz betreibt das HLfGP eine Frankfurter Zweigstelle in der Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main, erreichbar mit U1/U3 bis Zeilweg, U2 bis Riedwiese, oder Bus 29 bis Sebastian-Kneipp-Straße. Post und die gemeinsame Telefonleitung (+49 611 3259-1000) sowie E-Mail (poststelle@hlfgp.hessen.de) bedienen zentral alle HLfGP-Standorte, Sie müssen sich also nicht unbedingt für einen Standort entscheiden, aber es ist wirklich praktisch zu wissen, dass es die Frankfurter Adresse gibt, falls Sie das nicht als reine Darmstadt-Angelegenheit betrachten möchten.

Was ist der eigentliche Unterschied zwischen der Fachsprachprüfung und der Kenntnisprüfung, und brauchen wir beide?

Sie prüfen wirklich zwei verschiedene Dinge, nicht dasselbe zweimal. Die Fachsprachprüfung, die die Landesärztekammer Hessen an ihrem eigenen Frankfurter Sitz (Hanauer Landstraße 152) für eine Gebühr von 650 Euro abnimmt, prüft Ihre berufliche Deutschkenntnis speziell für die ärztliche Praxis. Die Kenntnisprüfung, die entweder im Dr. Reinfried Pohl-Zentrum in Marburg oder in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim für 1.350 Euro stattfindet, prüft Ihr klinisches Wissen, und Sie haben dafür bundesweit drei Versuche. Ob Sie eine, beide oder keine brauchen, hängt von Ihrem konkreten Ausbildungshintergrund und dem Herkunftsort Ihres Abschlusses ab, genau das lohnt sich, direkt beim HLfGP zu bestätigen, sobald Ihr Antrag läuft, da bei keiner der beiden Prüfungen eine Verschiebung möglich ist, sobald Sie die Einladung erhalten haben.

Wir hören ständig, dass sich die Regeln bald ändern. Was passiert tatsächlich, und wann?

Das stimmt wirklich und lohnt sich einzuplanen, wenn Ihre Ausbildung außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen wurde. Ab dem 1. November 2026 soll die Kenntnisprüfung bundesweit zum Standard- und weitgehend verpflichtenden Weg werden, um Medizinabschlüsse aus Drittstaaten anzuerkennen, sie ersetzt damit einen Großteil der langsameren dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, die bisher der Standard war. Praktisch soll das vielen im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten erlauben, direkt eine Wissensprüfung abzulegen, statt zunächst eine umfangreiche Papierspur aus dem Heimatland zusammenzustellen, was den Gesamtzeitplan wirklich verkürzen kann. Da eine so bedeutende Reform noch anläuft, lohnt sich das direkte Bestätigen der aktuellen Regeln beim HLfGP, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen, besonders wenn Ihr eigener Zeitplan über dieses Datum hinausreicht.

Ist die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung dasselbe wie eine Approbation, nur mit einem anderen Namen?

Nein, das sind wirklich unterschiedliche Genehmigungen. Die Approbation ist die vollständige, uneingeschränkte, zeitlich unbegrenzte Lizenz zur Ausübung der Heilkunde. Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs ist eine separate, widerrufliche Genehmigung speziell zur vorübergehenden Ausübung der Heilkunde, und sie ist auf eine maximale Gesamtdauer begrenzt statt zeitlich offen zu sein. Da das genaue Verhältnis zwischen dieser vorübergehenden Genehmigung und Ihrem Weg zur vollständigen Approbation wirklich von Ihrer konkreten Situation abhängen kann, lohnt es sich, direkt beim HLfGP zu bestätigen, welche davon tatsächlich für Sie gilt, bevor Sie eine der beiden annehmen.