Familiennachzug nach München: Warum das A1-Zertifikat schon an der Auslandsvertretung entscheidet

Wer als Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger zu Ehepartner oder Partnerin nach München zieht, muss in aller Regel schon an der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein A1-Zertifikat in Deutsch vorlegen, bevor das Visum überhaupt erteilt wird. Echte Ausnahmen bestehen: für EU-Ehepartner, für eine bestimmte Gruppe von Staatsangehörigkeiten, bei abgeschlossenem Studium, aus gesundheitlichen Gründen oder bei nachgewiesener Härte. Kinder unter 16 Jahren brauchen ohnehin kein Zertifikat. Nach der Ankunft in München zählt dann ein anderes Niveau: Für die Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren wird B1 verlangt, meist über einen Integrationskurs mit anschließender DTZ-Prüfung.

Die A1-Pflicht vor dem Visum

Wer als Ehepartnerin, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner einer in Deutschland lebenden Person aus einem Nicht-EU-Staat nach München ziehen möchte (Ehegattennachzug), muss in aller Regel schon vor der Ausreise nachweisen, dass „einfaches Deutsch” auf dem Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens beherrscht wird. Grundlage dafür ist § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes, und der Nachweis wird bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland erbracht, nicht erst nach der Ankunft. Genau an dieser Stelle scheitern oder verzögern sich auffällig viele Anträge, weshalb sich eine frühe Beschäftigung mit dem Thema lohnt.

Akzeptiert werden ausschließlich anerkannte Prüfungen: das Zertifikat „Start Deutsch 1” des Goethe-Instituts, „Start Deutsch 1” von telc oder das österreichische „ÖSD Zertifikat A1”. Eine allgemeine Behauptung, Deutsch zu sprechen, oder ein selbst ausgestelltes Sprachzeugnis reicht den Auslandsvertretungen in der Praxis nicht.

Von der Nachweispflicht ausgenommen ist, wem eine der folgenden Situationen zutrifft, so listet es § 30 Aufenthaltsgesetz auf:

Für München gilt zusätzlich eine organisatorische Besonderheit: Zuständig ist ausschließlich die städtische Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung. Wer tatsächlich in München gemeldet ist, kann seinen Antrag nicht bei der Behörde einer anderen Stadt stellen, selbst wenn dort kürzere Wartezeiten locken, maßgeblich ist immer der Ort der eigenen Meldeadresse.

Nach der Ankunft: Der Weg zur Niederlassungserlaubnis

Für die Niederlassungserlaubnis verlangt die Münchner Servicestelle neben dem B1-Sprachnachweis und dem Test „Leben in Deutschland” unter anderem fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, gesichertes Einkommen und Wohnraum, ausreichenden Krankenversicherungsschutz, mindestens 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung sowie ein sauberes Führungszeugnis. Die Bearbeitung veranschlagt die Stadt selbst mit rund 20 Wochen, die Gebühr liegt bei 113 Euro, beantragt wird online oder schriftlich, mit einem persönlichen Termin im Anschluss.

Den B1-Nachweis samt Test „Leben in Deutschland” erbringt praktisch jeder über den Integrationskurs: 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs plus 100 Stunden Orientierungskurs zu Geschichte, Kultur und demokratischen Grundwerten, in Vollzeit meist innerhalb von sechs bis acht Monaten, mit Teilzeit-, Online- und Hybrid-Varianten für alle, die nicht Vollzeit lernen können. Am Ende steht die Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ), die je nach Ergebnis A2 oder B1 bescheinigt, sowie separat der Test „Leben in Deutschland” mit 33 Fragen zu Politik, Gesellschaft und Recht, von denen mindestens 15 richtig beantwortet werden müssen (für die spätere Einbürgerung liegt die Hürde bei 17 richtigen Antworten).

Wer kleine Kinder hat, muss den Kurs nicht deshalb aufschieben: CBZ München etwa bietet Integrationskurse ausdrücklich mit Kinderbetreuung an, ein Detail, das bei der Kursauswahl in München konkret nachgefragt werden sollte, weil längst nicht jeder Anbieter das leistet.

Was Auswanderer berichten

In Lernforen und Erfahrungsberichten zur Goethe-A1-Prüfung taucht ein Punkt besonders häufig auf: der Hörverstehen-Teil gilt vielen als der schwierigste Abschnitt der gesamten Prüfung. Muttersprachliche Sprecher auf der Aufnahme reden schnell und nicht immer deutlich artikuliert, was alle überrascht, die überwiegend aus Lehrbüchern gelernt haben.

Nahaufnahme einer Hand, die mit einem Füllfederhalter Notizen in ein Spiralheft schreibt, die Schrift ist zu klein zum Lesen, kein Gesicht sichtbar

Ein wiederkehrender Rat aus solchen Foren: nicht zu viel Zeit in Grammatiktheorie stecken, sondern die rund 50 Wendungen lernen, die in echten vergangenen Prüfungsbögen immer wieder auftauchen, und vor allem laut sprechen üben, mit einer Lernpartnerin, einem Tandempartner oder einer Lehrkraft, weil die mündliche Prüfung live vor einer Prüferin oder einem Prüfer stattfindet. Genau dieser Moment bringt überraschend viele aus dem Konzept, besonders wer von Natur aus eher zurückhaltend ist.

Die mündliche Prüfung selbst folgt einem gut vorhersehbaren Dreiklang: sich vorstellen, einfache Fragen stellen und beantworten, dann einfache Bitten formulieren. Wer sich vorab ein paar echte Prüfungsvideos ansieht, erkennt das Muster schnell, geübt wird hier vor allem der Ablauf, weniger ein riesiger Wortschatz.

Manche schaffen A1 tatsächlich in einem engen Zwei- bis Vierwochen-Sprint, wenn der Visumstermin drängt, die meisten erfahrenen Stimmen aus diesen Foren empfehlen für echte Anfängerinnen und Anfänger dennoch eher ein bis drei Monate regelmäßiges Lernen. Wer es zu knapp plant, riskiert eine nicht bestandene Prüfung genau dann, wenn der eigene Zeitplan das am wenigsten verkraften kann.

Auf lange Sicht berichten Eltern, die schon länger in Deutschland leben, immer wieder dasselbe: Sobald die Kinder in der deutschen Schule sind, schließt sich die sprachliche Lücke der ganzen Familie spürbar schneller, als vorher gedacht. Nicht wenige erzählen mit einem Lachen, dass die eigenen Kinder ihr Deutsch schon nach ein, zwei Jahren korrigieren.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst wirklich prüfen, ob A1 überhaupt nötig ist. Sowohl die eigene Staatsangehörigkeit als auch den Aufenthaltstitel des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin gegen die Ausnahmeliste oben abgleichen, überraschend viele lernen für eine Prüfung, die gar nicht verlangt wird.
  2. Prüfungstermin frühzeitig buchen. Slots für „Start Deutsch 1 / A1” bei Goethe-Institut, telc oder ÖSD sind im Heimatland oft begrenzt, besonders außerhalb der großen Städte.
  3. Mit echten alten Prüfungsbögen üben, nicht nur mit allgemeinen Lehrbüchern, und der mündlichen Prüfung gezielt zusätzliche Zeit widmen, weil genau dort der Prüfungsdruck am meisten zuschlägt.
  4. Das Original des Zertifikats mit dem Visumantrag einreichen. Kopien oder Bestätigungen über eine „laufende” Prüfung werden in der Regel nicht akzeptiert.
  5. Nach der Ankunft in München die Anmeldung erledigen und, sobald der Aufenthaltstitel vorliegt, bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter nachfragen, ob ein Integrationskurs verpflichtend ist. Für viele Inhaberinnen und Inhaber eines Familiennachzugsvisums ist das der Fall.
  6. Bei kleinen Kindern gezielt nach einem Kursanbieter mit Kinderbetreuung suchen (München bietet das, etwa über CBZ München), damit die Sprachpflicht nicht an der Kinderbetreuung scheitert.
  7. Die DTZ-Prüfung auf B1-Niveau rechtzeitig vor der Fünfjahresmarke anstreben. Sie wird sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch später für die Einbürgerung gebraucht.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug nach § 30 Aufenthaltsgesetz und § 41 Aufenthaltsverordnung sowie die Praxis der Münchner Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Ausnahmen, Fristen und Nachweispflichten hängen stark vom Einzelfall sowie von der zuständigen Auslandsvertretung ab, für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich der direkte Kontakt zur Botschaft oder zum Konsulat sowie gegebenenfalls eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Migrationsrecht.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Brauchen meine Kinder auch ein Sprachzertifikat?

Nein. Kinder unter 16 Jahren, die zu einem Elternteil nach Deutschland ziehen, brauchen überhaupt keinen Sprachnachweis. Ab 16 Jahren gilt das nur, wenn das Kind getrennt von den Eltern einreist, dafür greift dann eine eigene Regelung zum Kindernachzug mit eigenen Voraussetzungen, die von der hier beschriebenen Regel für Ehepartnerinnen und Ehepartner abweicht.

Mein Partner hat eine Blaue Karte EU. Muss ich trotzdem A1 nachweisen?

In der Regel nicht. Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhaberinnen und Inhabern einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte oder bestimmter Aufenthaltstitel für Fachkräfte, Forschende und Selbstständige sind nach § 30 Aufenthaltsgesetz ausdrücklich von der Sprachnachweispflicht ausgenommen. Verlassen Sie sich dabei nicht auf eine Faustregel, sondern lassen Sie den genauen Aufenthaltstitel Ihres Partners oder Ihrer Partnerin direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.

Kann ich die Niederlassungserlaubnis in München beantragen, wenn ich eigentlich woanders gemeldet bin?

Nein. Zuständig ist immer die Ausländerbehörde am Ort der eigenen Meldeadresse. Wer in München gemeldet ist, wendet sich an die städtische Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, nicht an die Behörde einer anderen Stadt, selbst wenn dort ein früherer Termin frei wäre.

Ist es realistisch, A1 in zwei Wochen zu bestehen?

Für manche Menschen ja, vor allem mit Vorkenntnissen im Deutschen oder einer verwandten Sprache. Für echte Anfängerinnen und Anfänger gilt ein Zeitraum von ein bis drei Monaten regelmäßigen Lernens als realistischerer Maßstab, ein Zwei-Wochen-Sprint unter Visumsdruck bleibt möglich, aber riskant.