Familiennachzug nach München: Vier eigenständige Stationen zwischen Visumtermin und Aufenthaltstitel

Einen Ehepartner oder ein Kind aus dem Ausland nach München zu holen, ist ein völlig anderer Vorgang als die eigene Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, und es handelt sich nicht um einen einzelnen Termin, sondern um eine Kette aus vier miteinander verknüpften Schritten bei zwei unterschiedlichen Behörden. Zuerst vereinbart das nachziehende Familienmitglied einen Visumtermin an der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland und reicht dort die Unterlagen ein: Heirats- oder Geburtsurkunde mit Apostille, für Ehepartner zusätzlich ein A1-Zertifikat in Deutsch, sowie den Nachweis über Einkommen und Wohnraum der in München lebenden Person. Die Auslandsvertretung leitet den Vorgang anschließend an das Münchner KVR weiter, das über die sogenannte Vorabzustimmung entscheidet, eine Vorprüfung, die in aller Regel zwei bis vier Monate dauert. Erst nach dieser Zustimmung stellt die Auslandsvertretung ein nationales Visum aus, das 90 Tage lang zur Einreise berechtigt. Nach der Ankunft in München muss innerhalb dieser 90 Tage der eigentliche Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis beim KVR gestellt werden. Wie lange die Auslandsvertretung selbst braucht, unterscheidet sich stark je nach Land: In Lateinamerika und Westeuropa sind es oft nur drei bis sechs Monate, an stark ausgelasteten Standorten wie in der Türkei, im Libanon, in Indien, Ägypten und Nordafrika dagegen häufig 12 bis 24 Monate. Der größte Planungsfehler ist deshalb, überall mit demselben Tempo zu rechnen.

Die offizielle Regel

Die eigene Aufenthaltserlaubnis in München zu verlängern, ist für sich genommen schon anstrengend genug. Einen Ehepartner oder ein Kind aus dem Ausland nachzuholen, ist dagegen eine ganz andere Art von Vorgang, und das Missverständnis, mit dem die meisten Menschen hineingehen, ist die Annahme, ein einziger Termin würde alles klären. Das tut er nicht. Es handelt sich um eine Kette, und jedes Glied hat seine eigene Behörde, seine eigenen Unterlagen und seinen eigenen Zeitrahmen.

  1. Phase 1: Visumtermin bei der AuslandsvertretungDas nachziehende Familienmitglied vereinbart einen Termin bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland und reicht Reisepass, Heirats- oder Geburtsurkunde (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung), für Ehepartner zusätzlich ein A1-Zertifikat in Deutsch, sowie den Nachweis über Einkommen und Wohnraum in München ein.
  2. Phase 2: Vorabzustimmung des Münchner KVRDie Auslandsvertretung leitet den Vorgang an das KVR weiter, das ihn anhand der deutschen Voraussetzungen prüft: Einkommen, Wohnfläche und allgemeine Anspruchsberechtigung. Dieser Schritt dauert für sich genommen meist zwei bis vier Monate.
  3. Phase 3: VisumerteilungSobald die Vorabzustimmung des KVR bei der Auslandsvertretung eingegangen ist, stellt diese ein nationales (D-)Visum aus, gültig für 90 Tage, das die Einreise nach Deutschland genau zu diesem Zweck erlaubt.
  4. Phase 4: Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach der EinreiseInnerhalb dieser 90-Tage-Frist beantragt das Familienmitglied beim Münchner KVR den eigentlichen Aufenthaltstitel, ein eigenständiger Vorgang, unabhängig von allem, was zuvor gelaufen ist.

Der größte Planungsfehler ist die Annahme, dieser Weg dauere überall gleich lang. Laut Klamert & Partner, einer Münchner Kanzlei, die solche Fälle regelmäßig begleitet, schließen Auslandsvertretungen in Lateinamerika und Westeuropa den gesamten Weg häufig innerhalb von drei bis sechs Monaten ab. Stark ausgelastete Standorte in der Türkei, im Libanon, in Indien, Ägypten und Nordafrika brauchen dagegen üblicherweise 12 bis 24 Monate, und rechnet man alle Phasen zusammen, kann die Gesamtdauer teils über zwei Jahre hinausgehen. Das Münchner KVR hat darauf keinen Einfluss und kann diesen Teil auch nicht beschleunigen, der Engpass liegt bei der Auslandsvertretung selbst.

Typische Gesamtdauer nach Region der Auslandsvertretung
RegionTypische Gesamtdauer
Lateinamerika, Westeuropa3 bis 6 Monate
Stark ausgelastete Standorte (Türkei, Libanon, Indien, Ägypten, Nordafrika)12 bis 24 Monate

Innerhalb jedes einzelnen Zeitrahmens sind es fast immer Unterlagen, die für die eigentliche Verzögerung sorgen. Eine Heiratsurkunde, die ohne Apostille eintrifft, ein A1-Zertifikat von einem Prüfungsanbieter, den die Auslandsvertretung nicht anerkennt (verlässlich akzeptiert werden nach Angaben von Klamert & Partner im Grunde nur Goethe-Institut, telc und ÖSD), oder Einkommensnachweise, die Münchens Lebenshaltungskosten inklusive Miete und Versicherung erkennbar nicht decken, jeder dieser Punkte kann einen Vorgang zurück in eine Prüfschleife schicken. Auch der Nachweis über ausreichenden Wohnraum ist genau festgelegt: mindestens 12 Quadratmeter pro Familienmitglied über 6 Jahren, 10 Quadratmeter für jüngere Kinder, belegt durch einen Mietvertrag.

Ein geöffneter Umschlag mit amtlichen Dokumenten, ein Reisepass und eine Bordkarte liegen auf einem Tisch

Was Betroffene berichten

Persönliche Erfahrungsberichte zu diesem Prozess, darunter Videos von Menschen, die den Ehegattennachzug nach Deutschland tatsächlich durchlaufen haben, beschreiben die Phase der Vorabzustimmung übereinstimmend als den Teil, der sich am meisten wie Warten im Dunkeln anfühlt: Die Auslandsvertretung hat die Unterlagen, das KVR prüft, und sobald wirklich alles korrekt eingereicht ist, bleibt kaum noch etwas zu tun außer abzuwarten. Der wiederkehrende Rat aus diesen Berichten lautet, jede Dokumentenanforderung schon vor dem ersten Termin bei der Auslandsvertretung als nicht verhandelbar zu behandeln, statt zu hoffen, dass etwas Unvollständiges durchrutscht, denn eine Ablehnung oder eine Nachforderung kostet in aller Regel deutlich mehr Zeit, als es gekostet hätte, gleich beim ersten Mal alles richtig zu machen.

Münchner Fachanwältinnen und Fachanwälte für Migrationsrecht, die solche Fälle regelmäßig begleiten, beschreiben typischerweise drei Momente, an denen sie hinzugezogen werden: vor der Antragstellung, um Unterlagen und Einkommensnachweis von Anfang an richtig aufzustellen, während des laufenden Verfahrens, wenn Auslandsvertretung oder KVR etwas Unklares nachfordern, und nach einer Ablehnung, um einen förmlichen Widerspruch zu führen.

Schritt für Schritt

  1. Anspruchsberechtigung früh klären und Kerndokumente zusammenstellen: Reisepass, Heirats- oder Geburtsurkunde mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, und für Ehepartner ein A1-Zertifikat eines anerkannten Prüfungsanbieters.
  2. Die Münchner Nachweise vor dem Termin bei der Auslandsvertretung vorbereiten: aktuelle Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Steuerbescheid, ein unterschriebener Mietvertrag mit ausreichender Fläche pro Person, und die Bestätigung der Krankenversicherung.
  3. Den Termin bei der Auslandsvertretung so früh wie möglich buchen, denn schon die Terminverfügbarkeit selbst kann an stark ausgelasteten Standorten zum Engpass werden.
  4. Für die Vorabzustimmung zwei bis vier Monate einplanen, sobald die Auslandsvertretung den Vorgang an das Münchner KVR weitergeleitet hat, und Stille in dieser Zeit nicht automatisch als schlechtes Zeichen deuten.
  5. Nach der Visumerteilung die 90-Tage-Frist genau im Blick behalten, sowohl für die Einreise nach Deutschland als auch für die Antragstellung nach der Ankunft.
  6. Den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 90 Tagen nach Einreise beim KVR stellen, und bei vollständigen Unterlagen mit rund 12 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen Ablauf und die typischen Zeitrahmen nach deutschem Aufenthaltsrecht und der Verwaltungspraxis des Münchner KVR, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fälle des Familiennachzugs unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit, familiärer Vorgeschichte und individuellen Umständen erheblich, weshalb sich für eine auf den eigenen Fall zugeschnittene Einschätzung eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Migrationsrecht, oder direkt die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, empfiehlt.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist die Vorabzustimmung dasselbe wie das Visum?

Nein, und das sollte man sich vor Augen führen, bevor man anfängt, die Tage bis zum Flug zu zählen. Die Vorabzustimmung bedeutet, dass das Münchner KVR den Fall auf deutscher Seite vorab prüft, Einkommen, Wohnraum und die allgemeinen Voraussetzungen bewertet, und dieses Ergebnis an die Auslandsvertretung weitergibt. Sie ist selbst kein Visum und begründet für sich genommen kein Recht auf Einreise nach Deutschland. Die endgültige Entscheidung über das Visum trifft weiterhin die Auslandsvertretung, selbst wenn das KVR bereits zugestimmt hat. Eine Vorabzustimmung ist also ein echter Fortschritt, aber nicht die Ziellinie.

Warum unterscheiden sich die Wartezeiten zwischen den Ländern so stark?

Das hängt davon ab, wie viele Anträge eine bestimmte Auslandsvertretung im Verhältnis zu ihrer Personalausstattung bearbeiten muss. Auslandsvertretungen in Lateinamerika und Westeuropa mit geringerem Antragsaufkommen schließen den Familiennachzug ab dem ersten Termin häufig innerhalb von drei bis sechs Monaten ab. Stark ausgelastete Standorte, oft genannt werden die Türkei, der Libanon, Indien, Ägypten und Nordafrika, brauchen dagegen 12 bis 24 Monate, in der Gesamtsumme über alle Phasen kann das teils über zwei Jahre hinausgehen. Es handelt sich um einen strukturellen Engpass bei der Auslandsvertretung selbst, den das Münchner KVR weder verursacht noch beschleunigen kann.

Was ist der häufigste Grund, warum sich der Prozess um Monate verzögert?

Immer wieder Probleme mit den Unterlagen. Eine Heiratsurkunde ohne Apostille, ein A1-Zertifikat von einem Prüfungsanbieter, den die Auslandsvertretung nicht anerkennt, verlässlich akzeptiert werden praktisch nur Goethe-Institut, telc und ÖSD, oder Einkommensnachweise, die die Lebenshaltungskosten in einer teuren Stadt wie München erkennbar nicht decken, all das gehört zu den häufigsten Stolpersteinen. Jeder dieser Punkte kann einen Vorgang zurück in eine Prüfschleife schicken, die Wochen oder Monate kostet, weshalb es sich mehr als fast alles andere in diesem Prozess auszahlt, jedes Dokument schon vor dem ersten Termin bei der Auslandsvertretung wasserdicht zu haben.

Wie viel Zeit bleibt nach der Ankunft, um den eigentlichen Aufenthaltstitel zu beantragen?

Neunzig Tage ab der Einreise, oder bis das Einreisevisum selbst abläuft, je nachdem, was im eigenen Fall zutrifft. Diese Frist gilt für die Antragstellung beim KVR, nicht für die vollständige Entscheidung darüber, und die amtliche Auskunft weist darauf hin, dass die Bearbeitung selbst bei vollständigen Unterlagen üblicherweise rund 12 Wochen dauert. Die 90-Tage-Frist zu verpassen, ist ein Fehler, der sich vermeiden lässt, wenn man sie vom Tag der Ankunft an als festen Termin im Kalender behandelt, nicht als groben Richtwert.