Ehepartner oder Kind nach Berlin holen: die echte Kette von Konsulat bis LEA
Einen Ehepartner oder ein Kind aus dem Ausland nach Berlin zu holen, läuft weiterhin über zwei getrennte Systeme, nicht über eines. Braucht das Familienmitglied zuerst ein Visum, wird dieses an einer deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt, und eine vorher beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eingeholte Vorabzustimmung, meist innerhalb von ein bis zwei Wochen entschieden, kann einen Konsulatstermin binnen rund drei Wochen ermöglichen statt der drei Monate oder mehr, die ein einfacher Antrag ohne Vorabzustimmung dauern kann. Was in Berlin wirklich anders ist, passiert nach der Einreise. Seit dem 23. März 2026 nimmt LEA Anträge auf einen familienbezogenen Aufenthaltstitel nur noch über das eigene Online-Portal entgegen, aufgeteilt in sechs konkrete Kategorien, und jedes Familienmitglied stellt einen eigenen, getrennten Antrag. Ein gemeinsames Familienformular gibt es nicht, Ehepartner und jedes Kind reichen unabhängig voneinander ein, auch wenn eine positive Prüfung am Ende in einem gemeinsamen persönlichen Termin für das Paar oder für Elternteil und Kind zusammenläuft. Auch die Gebühren unterscheiden sich nach Kategorie: 100 Euro für die erste Aufenthaltserlaubnis eines Ehepartners, 93 Euro für die Verlängerung, und 50 Euro für die erste Aufenthaltserlaubnis eines Kindes, und selbst nach diesem gemeinsamen Termin dauert es noch etwa vier bis acht Wochen, bis die eAT-Karte tatsächlich ankommt.
Zwei Systeme, keine einzige Anlaufstelle
Den eigenen Aufenthaltstitel in Berlin voranzubringen ist eine Sache. Einen Ehepartner oder ein Kind von außerhalb Deutschlands nachzuholen, ist ein grundlegend anderer Vorgang, und der häufigste Fehler ist, sich das als einen einzigen Termin irgendwo vorzustellen. Das ist es nicht. Es sind zwei zusammengeschaltete Systeme: eine bundesweite Konsulatsstufe, die überall in Deutschland gleich funktioniert, und eine Berlin-spezifische Stufe beim Landesamt für Einwanderung (LEA), die sich am 23. März 2026 grundlegend verändert hat.
Braucht das Familienmitglied im Ausland ein Visum, beginnt die Kette an einer deutschen Auslandsvertretung im Heimatland, nach den bundesweiten Regeln des Visumverfahrens zum Familiennachzug des Auswärtigen Amts. Staatsangehörige einer kurzen Länderliste, darunter die USA, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, die Schweiz und Südkorea, sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, können diese Konsulatsstufe ganz überspringen und den Aufenthaltstitel nach visumfreier Einreise direkt beantragen.
| Kategorie | Wen sie betrifft |
|---|---|
| Ausländischer Ehegatte eines Ausländers | Ehepartner zieht zu einem nicht-deutschen Berliner Bewohner |
| Ausländischer Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen | Ehepartner zieht zu einem deutschen Staatsangehörigen |
| Minderjähriges Kind eines Ausländers | Kind zieht zu einem nicht-deutschen Elternteil |
| Minderjähriges Kind eines deutschen Staatsangehörigen | Kind zieht zu einem deutschen Elternteil |
| Ausländischer Elternteil eines minderjährigen Deutschen | Elternteil zieht zum eigenen deutschen Kind |
| In Deutschland geborenes Kind | Ein in Berlin geborenes Kind, das seinen ersten Aufenthaltstitel braucht |
Jede dieser sechs Kategorien wird als eigener, getrennter Online-Antrag eingereicht. Laut LEA’s eigener Ankündigung muss für jedes ausländische Familienmitglied ein eigener Antrag gestellt werden, ein gemeinsamer Antrag für Ehepartner und Kinder zusammen ist nicht möglich. Wer einen Ehepartner und zwei Kinder nach Berlin holt, reicht also drei unabhängige Anträge ein, jeden mit eigenen hochgeladenen PDF-, JPG- oder PNG-Dokumenten (7 MB je Datei, 100 MB insgesamt), jeder erzeugt eine eigene Bestätigung, und jeder zahlt seine eigene Gebühr.
- Konsulatstermin für das Visum (entfällt bei Visumfreiheit): Das Familienmitglied stellt den Antrag an einer deutschen Auslandsvertretung mit Reisepass, Heirats- oder Geburtsurkunde (apostilliert und übersetzt) und, bei den meisten Ehepartnern, einem A1-Deutschzertifikat.
- Optionale Vorabzustimmung: Berlins LEA kann den Fall für das Konsulat vorab genehmigen, meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen entschieden, 6 Monate gültig, und verschafft der Botschaft in der Regel einen Visumtermin binnen etwa 3 Wochen.
- Visum wird erteilt, oder, bei visumfreien Staatsangehörigen, einfache Einreise nach Deutschland.
- Jedes Familienmitglied stellt seinen eigenen Online-Antrag bei LEA in der passenden Kategorie, ein gemeinsames Familienformular gibt es nicht.
- LEA prüft jede Akte; die eigene Anleitung der Behörde warnt vor langen Bearbeitungszeiten wegen der sehr hohen Antragszahl.
- Ein gemeinsamer Termin (gemeinsame Vorsprache) wird angesetzt, sobald die Prüfungen positiv sind, und bringt das Paar oder Elternteil und Kind zusammen.
- Die eAT-Karte wird produziert, üblicherweise binnen 4 bis 8 Wochen danach.
| Wofür gezahlt wird | Gebühr |
|---|---|
| Konsulatsvisum (bundesweit, falls nötig) | 75 Euro |
| Verpflichtungserklärung, bei Nutzung einer Vorabzustimmung | 29 Euro |
| Erste Aufenthaltserlaubnis eines Ehepartners bei LEA | 100 Euro |
| Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Ehepartners | 93 Euro |
| Erste Aufenthaltserlaubnis eines Kindes bei LEA | 50 Euro |
Foto von Jakub Zerdzicki auf Pexels
Warum die Kette seit März 2026 anders aussieht
Vor dem 23. März 2026 liefen Familiennachzugsfälle in Berlin über LEA’s allgemeines Kontaktformular-System, dasselbe langsame, abteilungsweise Routing, das für jeden anderen Titel genutzt wurde. Der Start des Online-Antrags änderte das speziell für Familienfälle, teilte sie in die sechs oben genannten Kategorien auf und lenkte alle auf ein eigenes digitales Formular. LEA macht deutlich, dass das keine bloße Komfortoption ist: Antragstellende werden angewiesen, ausschließlich das Online-Antragsformular zu nutzen, und alles, was per Kontaktformular, Brief oder E-Mail eingeht, sitzt seither hinter der Online-Warteschlange statt daneben.
Was am meisten überrascht, ist die Diskrepanz zwischen Antragstellung und Termin. Man stellt den Antrag allein, wird aber als Paar oder Familie einbestellt. Service Berlins eigene Anleitung zur Ehepartner-Kategorie beschreibt das Verfahren als endend in einem angesetzten Termin, bei dem der in Berlin ansässige Partner und der nachziehende Ehepartner gemeinsam erscheinen, und dasselbe gemeinsame Format gilt auch für Elternteil und Kind. Ob der eigene Unterlagensatz beim ersten Mal korrekt und vollständig eingereicht wird, entscheidet darüber, ob es überhaupt zu diesem gemeinsamen Termin kommt, denn unvollständige Uploads verlängern die stille Prüfphase nur, statt eine schnelle Nachfrage nach dem fehlenden Dokument auszulösen.
Die Konsulatsstufe: Bundessache, nicht LEA-Sache
Braucht das Familienmitglied tatsächlich zuerst ein Visum, liegt dieser Teil der Kette nicht direkt in der Hand von Berlins LEA, sondern läuft über die deutschen Auslandsvertretungen nach den bundesweiten Regeln zum Familiennachzug. Das Konsulat leitet den Antrag zur Prüfung an die zuständige deutsche Behörde weiter, in diesem Fall Berlins LEA, bevor es entscheidet, und Berlins eigene Seite zum Visumverfahren bestätigt, dass die Ausländerbehörde dem bereits in Deutschland lebenden Ehepartner eine schriftliche Einladung mit Termin schickt, sobald der Fall diese Stufe durchlaufen hat, um Unterlagen vor Ort zu prüfen, oft bevor die Person im Ausland überhaupt eingereist ist. Ähnliche Ladungsverfahren gelten für Kinder und Elternteile, die zu einer bereits in Berlin lebenden Person nachziehen.
Genau hier hilft eine Vorabzustimmung wirklich weiter. Laut migrandos Erklärung des Verfahrens wird eine bei der zuständigen Ausländerbehörde vor der Konsulatsstufe beantragte Vorabzustimmung meist innerhalb von ein bis zwei Wochen entschieden, gelegentlich bis zu drei Wochen bei unvollständigen Unterlagen, und bleibt nach Erteilung sechs Monate gültig. Wird sie zusammen mit dem Konsulatsantrag eingereicht, bietet die Botschaft in der Regel innerhalb von etwa drei Wochen einen Visumtermin an. Ohne Vorabzustimmung muss das Konsulat die deutschen Behörden aus eigener Initiative einbeziehen, ein Vorgang, den migrando als häufig auf drei Monate oder länger anwachsend beschreibt, da die Botschaft eine innerdeutsche Prüfung, die sie selbst nicht kontrolliert, nicht beschleunigen kann.
Zusätzliches für Kinder
Ein Kind nach Berlin zu holen ist keine kleinere Version des Ehepartnerprozesses, sondern eine eigene Kategorie mit eigenen Bedingungen. Service Berlins Anleitung zum Antrag eines Kindes verlangt, dass beide Elternteile, oder der allein sorgeberechtigte Elternteil, bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, bevor LEA überhaupt etwas ansetzt. Wie bei den Ehepartner-Kategorien wird ein Kinderfall als eigener, getrennter Online-Antrag eingereicht, unabhängig von dem eines Elternteils, aber die Gebühr ist niedriger: 50 Euro für die erste Aufenthaltserlaubnis eines Kindes, gegenüber 100 Euro bei einem Ehepartner. Der Termin selbst, einmal angesetzt, bringt Kind und Elternteil (oder beide Elternteile) gemeinsam zusammen, dasselbe gemeinsame Terminformat wie bei Ehepartnern.
Eine Kategorie, die es wert ist zu kennen, auch wenn sie nicht die eigene Situation betrifft: in Deutschland geborenes Kind. Ein in Berlin geborenes Baby nicht-deutscher Eltern braucht ebenfalls einen eigenen ersten Aufenthaltstitel, dieser Fall läuft aber über eine andere Kombination aus Standesamt-Anmeldung und LEA-Timing als bei einem aus dem Ausland nachziehenden Kind.
Was Sie brauchen
- Gültige Reisepässe für jede antragstellende Person, plus eine Kopie des Passes und aktuellen Aufenthaltstitels des in Berlin ansässigen Partners oder Elternteils.
- Heirats- oder Geburtsurkunde, apostilliert (oder anderweitig legalisiert) und bei im Ausland ausgestellten Dokumenten mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
- Ein A1-Deutschzertifikat für die meisten Ehepartner-Anträge, entfällt aber, wenn der in Berlin ansässige Partner einen arbeitsmigrationsbezogenen Titel wie die Blaue Karte EU besitzt.
- Einkommensnachweis (Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheid) und ein unterschriebener Mietvertrag mit ausreichend Wohnraum für die gesamte Familie.
- Krankenversicherungsnachweis für alle Beteiligten, eine ausländische Versicherung allein wird nicht akzeptiert.
- Bei einer Vorabzustimmung: eine Verpflichtungserklärung und alle Dokumente, die die Ausländerbehörde konkret für die Vorprüfung verlangt.
Schritt für Schritt
- Klären Sie zuerst, ob das Familienmitglied überhaupt ein Visum braucht. Visumfreie Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und -Bürger können direkt zu Schritt 4 springen.
- Wird ein Visum benötigt, sammeln Sie alle Kerndokumente, bevor Sie den Konsulatstermin buchen: Reisepass, apostillierte und übersetzte Heirats- oder Geburtsurkunde, A1-Zertifikat falls nötig, sowie Berliner Einkommens- und Wohnnachweise.
- Erwägen Sie, vor dem Konsulatstermin eine Vorabzustimmung bei Berlins LEA zu beantragen, das verkürzt nach Genehmigung meist die eigene Frist der Botschaft.
- Reichen Sie für jedes Familienmitglied einen eigenen Online-Antrag bei LEA ein, Ehepartner und jedes Kind einzeln, in der passenden der sechs Kategorien, und speichern Sie jede Bestätigungs-PDF.
- Rechnen Sie mit einer wirklich stillen Prüfphase. LEA bearbeitet Familienfälle in der Reihenfolge des Eingangs, wiederholtes Nachfragen beschleunigt eine vollständige Akte nicht.
- Nehmen Sie den gemeinsamen Termin gemeinsam wahr, sobald eingeladen wird, mit Originaldokumenten zur Prüfung.
- Planen Sie 4 bis 8 Wochen nach diesem Termin ein, bis die physische eAT-Karte produziert und abholbereit ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Struktur und typische Fristen des Familiennachzugs nach Berlin nach deutschem Aufenthaltsrecht und der aktuellen Verwaltungspraxis von LEA, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Einzelne Fälle unterscheiden sich nach Staatsangehörigkeit, familiärem Werdegang und den konkreten Umständen. Klären Sie Unterlagen und aktuelle Bearbeitungszeiten direkt mit dem Landesamt für Einwanderung oder einer im Ausländerrecht tätigen Anwältin oder einem entsprechenden Anwalt, bevor Sie sich auf eine hier genannte Frist verlassen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Kommen mein Ehepartner und unsere Kinder alle auf einen gemeinsamen Familienantrag?
Nein, und das überrascht viele, weil es sich anders anfühlen sollte. LEA's eigenes Online-System stellt ausdrücklich klar, dass für jedes ausländische Familienmitglied ein eigener Antrag eingereicht werden muss, und dass ein gemeinsamer Antrag für mehrere Personen nicht möglich ist. In der Praxis bedeutet das: Wer einen Ehepartner und zwei Kinder nach Berlin holt, reicht drei getrennte Online-Anträge ein, jeden mit eigenem Unterlagensatz, eigener Gebühr und eigener Bestätigungs-PDF. Alle Bestätigungen aufheben, jede einzelne schützt den Status genau dieser Person, während LEA die Akte bearbeitet.
Wenn die Anträge getrennt sind, warum werden wir trotzdem gemeinsam einbestellt?
Weil Papierkram und Termin zwei getrennte Stufen sind. Sobald LEA einen Fall positiv geprüft hat, beschreibt die offizielle Anleitung den nächsten Schritt als gemeinsame Vorsprache, bei der Ehepartner oder Kind zusammen mit dem bereits in Berlin lebenden Partner oder Elternteil erscheinen. LEA nutzt diesen gemeinsamen Termin, um Originaldokumente zu prüfen und die Beziehung persönlich zu bestätigen, auch wenn der zugrunde liegende Antrag jeder Person einzeln eingereicht und geprüft wurde. Bei einem Kind müssen beide Elternteile, oder der allein sorgeberechtigte Elternteil, bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen, bevor dieser Termin überhaupt angesetzt werden kann.
Mein Ehepartner kommt aus einem Land, das für die Einreise nach Deutschland kein Visum braucht. Gilt diese ganze Kette trotzdem?
Nur ein Teil davon, nicht alles. Staatsangehörige einer kurzen Länderliste, darunter die USA, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, die Schweiz und Südkorea, sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, können visumfrei einreisen und den Aufenthaltstitel direkt nach der Einreise in Berlin beantragen. Damit entfällt die gesamte Konsulats- und Vorabzustimmungsstufe. Was sich nicht ändert, ist die Berliner Seite des Verfahrens: Auch diese Personen reichen einen eigenen, getrennten Online-Antrag unter der passenden der sechs LEA-Kategorien ein, und brauchen dieselben Kerndokumente: Nachweis der Beziehung, Einkommen, Wohnraum und, bei den meisten Ehepartnern, ein A1-Deutschzertifikat.
Lohnt es sich, vor der Konsulatsstufe eine Vorabzustimmung zu beantragen?
Für die meisten Fälle, in denen tatsächlich ein Visum nötig ist, ja. Laut migrandos Erklärung des Verfahrens wird eine Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde meist innerhalb von ein bis zwei Wochen entschieden, gelegentlich bis zu drei Wochen bei unvollständigen Unterlagen, und bleibt sechs Monate gültig. Wird sie zusammen mit dem Konsulatsantrag eingereicht, bietet die Botschaft in der Regel innerhalb von etwa drei Wochen einen Visumtermin an. Ohne Vorabzustimmung muss das Konsulat die deutschen Behörden selbst einbeziehen, ein Vorgang, der laut migrando häufig auf drei Monate oder länger anwächst, da die Botschaft diesen innerdeutschen Schritt nicht selbst beschleunigen kann.
Was passiert, wenn ich statt des Online-Antrags das Kontaktformular von LEA nutze?
Der Fall wird nicht abgelehnt, aber tatsächlich hinter die Online-Warteschlange zurückgestellt. LEA's eigene Ankündigung des Familiennachzugs-Portals sagt das direkt: Anträge, die auf anderen Wegen eingehen, etwa per Kontaktformular, Brief oder E-Mail, können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden. Außer die konkrete Situation passt wirklich in keine der sechs Online-Kategorien, ist das Kontaktformular kein schnellerer Nebenweg, sondern die langsamere Option.
Was kostet die gesamte Kette, vom Konsulat bis zur eAT-Karte?
Die Kosten summieren sich stufenweise statt in einer Summe. Wird eine Vorabzustimmung genutzt, kostet die dazugehörige Verpflichtungserklärung rund 29 Euro. Das Konsulatsvisum selbst kostet nach Bundesrichtlinien etwa 75 Euro. Sobald der Fall bei LEA in Berlin ankommt, kostet die erste Aufenthaltserlaubnis eines Ehepartners 100 Euro (93 Euro bei einer Verlängerung), während die erste Aufenthaltserlaubnis eines Kindes 50 Euro kostet, laut Service Berlins offiziellen Gebührenlisten. Keine dieser Gebühren wird bei einer Ablehnung erstattet, weshalb es mehr auf einen von Anfang an vollständigen Unterlagensatz ankommt, als die einzelnen Beträge vermuten lassen.
