Kaution vom Jobcenter oder Sozialamt: Was Bürgergeld- und Sozialhilfe-Familien in München wissen müssen

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht und für eine neue Wohnung in München die Kaution nicht aus eigener Tasche aufbringen kann, muss diese Summe nicht selbst auftreiben. Für Bürgergeld-Haushalte regelt § 22 Absatz 6 SGB II, dass das Jobcenter die Kaution übernehmen kann, allerdings nur, wenn vorher eine schriftliche Zusicherung eingeholt wurde, und zwar bevor der neue Mietvertrag unterschrieben wird. Für Sozialhilfe-Haushalte gilt über § 35a Absatz 2 SGB XII eine fast wortgleiche Regel, hier heißt die vorherige Genehmigung Zustimmung und läuft über das Sozialamt statt über das Jobcenter. In beiden Fällen wird das Geld als zinsloses Darlehen ausgezahlt, keine Schenkung: § 42a SGB II legt fest, dass ab dem Monat nach der Auszahlung monatlich 5 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs automatisch mit den laufenden Leistungen verrechnet werden, ohne dass eine eigene Überweisung nötig wird. Der Punkt, an dem die meisten Familien scheitern, ist die Reihenfolge: Wer erst unterschreibt und danach fragt, riskiert, den gesamten Anspruch zu verlieren. Übrigens heißt das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld, an der hier beschriebenen Kautionsregel selbst hat sich dadurch nichts geändert.

Die offizielle Regel

Wer mit Kindern nach München zieht, jongliert in den ersten Wochen ohnehin schon mit Umzugswagen, einer ersten Kita-Gebühr und oft zwei sich überschneidenden Mietmonaten gleichzeitig. Dass am Ende dieser Liste plötzlich noch bis zu drei Kaltmieten als Kaution fehlen, ist für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Haushalte kein unlösbares Problem, das sie allein bewältigen müssen, sondern ein Fall, für den das deutsche Sozialrecht eine konkrete, benannte Lösung vorsieht.

Für Bürgergeld-Haushalte steht der Anspruch direkt im Gesetzestext. § 22 Absatz 6 SGB II erlaubt es dem zuständigen Jobcenter, Aufwendungen für eine Mietkaution als Bedarf anzuerkennen, allerdings nur bei vorheriger schriftlicher Zusicherung durch den am Ort der neuen Wohnung zuständigen Träger. Der Gesetzestext ist an dieser Stelle eindeutig: Die Kaution soll als Darlehen erbracht werden, also als zinsloser Kredit, keine Schenkung. Wie hoch die Kaution selbst überhaupt ausfallen darf, regelt ohnehin das allgemeine Mietrecht: Nach § 551 BGB sind höchstens drei Nettokaltmieten zulässig, weder Jobcenter noch Sozialamt übernehmen also automatisch mehr als diesen gesetzlichen Rahmen.

Für Familien, die Sozialhilfe statt Bürgergeld beziehen, gilt eine praktisch deckungsgleiche Regel. § 35a Absatz 2 SGB XII übernimmt Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten ebenfalls nur bei vorheriger Genehmigung, hier heißt die Vorab-Bestätigung nicht Zusicherung wie im SGB II, sondern Zustimmung, gemeint ist aber dieselbe schriftliche Bestätigung vor Vertragsabschluss. Auch hier soll die Kaution als Darlehen erbracht werden. Welche der beiden Vorschriften für Ihre Familie greift, entscheidet einzig, in welchem Leistungssystem Ihr Haushalt registriert ist, kein anderer Umstand Ihrer persönlichen Situation spielt dabei eine Rolle.

  1. Frühzeitig ansprechen Sagen Sie Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter, dass Sie eine bestimmte Wohnung ernsthaft in Betracht ziehen, noch bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
  2. Zusicherung beziehungsweise Zustimmung beantragen Beide Wege verlangen diese schriftliche Vorab-Genehmigung, bevor die Kaution als anerkannter Bedarf gilt. Wer erst nachträglich fragt, riskiert eine Ablehnung.
  3. Mietvertrag erst nach erteilter Genehmigung unterschreiben Die Kaution wird anschließend direkt als Darlehen ausgezahlt.
  4. Rückzahlung beginnt im Folgemonat Standardmäßig werden 5 Prozent Ihres Regelbedarfs automatisch abgezogen, bis das Darlehen getilgt ist.

Die Rückzahlung selbst ist auf einen festen, überschaubaren Satz begrenzt. § 42a SGB II legt fest, dass Darlehen dieser Art durch eine monatliche Verrechnung mit den laufenden Leistungen getilgt werden, in Höhe von 5 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs, beginnend mit dem Monat nach der tatsächlichen Auszahlung. Für Sozialhilfe-Haushalte steht derselbe Satz von 5 Prozent direkt in § 35a Absatz 2 SGB XII, unabhängig vom SGB II. Statt einer plötzlichen Rückforderung ist das eine langsame, gut planbare Tilgung. Ein Detail, das in vielen Ratgebern fehlt: Zahlt der Vermieter die Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurück, wird der noch offene Darlehensrest laut Gesetz sofort in dieser Höhe fällig, die Behörde verrechnet dann direkt mit der zurückgezahlten Kaution, statt weiter über Monate hinweg in kleinen Raten zu kassieren.

In München entscheidet sich die praktische Zuständigkeit danach, welches Amt für die Leistung Ihres Haushalts verantwortlich ist. Für Bürgergeld-Fälle ist Jobcenter München direkt der richtige Ansprechpartner, für Sozialhilfe-Fälle das Sozialbürgerhaus Ihres Stadtbezirks, dieselbe bezirksbasierte Struktur, die auch die städtische Schuldnerberatung übernimmt. Die eigene Serviceseite der Landeshauptstadt München zur Wohnungssicherung leitet akute Fälle drohenden Wohnungsverlusts grundsätzlich über die Fachstelle im Sozialbürgerhaus, für die reguläre Kautionsübernahme bei einem neuen, freiwillig gewählten Mietvertrag bleibt aber die oben beschriebene Aufteilung nach Leistungssystem maßgeblich. Sind Sie sich nicht sicher, welcher Weg für Sie gilt, ist Ihre bestehende Sachbearbeiterin oder Ihr bestehender Sachbearbeiter der schnellste Weg, das zu klären.

Ein Stapel Umzugskartons neben einem kleinen Sparschwein und einer offiziell aussehenden Dokumentenmappe auf dem nackten Boden einer leeren Wohnung

Was Betroffene berichten

In praktischen Ratgebern für Leistungsbeziehende, die umziehen, taucht immer wieder dieselbe Warnung auf: Wer zuerst einen neuen Mietvertrag unterschreibt und erst danach nach der Kautionsübernahme fragt, berichtet von Widerstand bis hin zur klaren Ablehnung, weil das System auf die vorherige Zusicherung beziehungsweise Zustimmung ausgelegt ist, nicht auf die nachträgliche Erstattung einer bereits getroffenen Entscheidung. Wer dagegen von einem reibungslosen Ablauf berichtet, hat die Kautionsfrage typischerweise genau dann angesprochen, als eine bestimmte Wohnung ernsthaft zur Debatte stand, und nicht erst gewartet, bis der Vermieter die Zusage bereits erteilt hatte. Als häufige Ablehnungsgründe nennen mehrere Ratgeber außerdem einen noch fehlenden konkreten Mietvertrag, eine als unangemessen groß oder teuer eingestufte Wohnung, oder vorhandenes eigenes Vermögen, das zuerst eingesetzt werden müsste, bevor die Behörde einspringt.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie zuerst, in welchem Leistungssystem Ihr Haushalt steht: Bürgergeld läuft über das Jobcenter, Sozialhilfe über das Sozialbürgerhaus Ihres Stadtbezirks.
  2. Sprechen Sie die Kautionsfrage an, sobald Sie eine Wohnung ernsthaft in Erwägung ziehen, nicht erst, wenn die Zusage vom Vermieter schon feststeht.
  3. Beantragen Sie die schriftliche Zusicherung oder Zustimmung vor der Unterschrift: Diese Vorab-Genehmigung ist eine gesetzliche Voraussetzung, kein Papier, das Sie später nachreichen können.
  4. Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn die Genehmigung vorliegt, danach wird die Kaution als zinsloses Darlehen ausgezahlt.
  5. Rechnen Sie mit einer automatischen Rückzahlung von 5 Prozent Ihres Regelbedarfs pro Monat, beginnend im Folgemonat nach der Auszahlung, solange Sie Leistungen beziehen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine gesetzliche Struktur der Kautionsübernahme im deutschen Sozialrecht, Stand Mitte 2026, einschließlich der zum 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung, einzelne Entscheidungen der Sachbearbeitung können abweichen. Für Ihre konkrete Situation bestätigen Sie den aktuellen Ablauf direkt bei Jobcenter München oder dem Sozialbürgerhaus Ihres Stadtbezirks.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Muss ich mich ans Jobcenter oder ans Sozialamt wenden?

Das hängt davon ab, welche Leistung Ihr Haushalt bezieht. Bei Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld genannt, läuft der Anspruch über Jobcenter München nach § 22 Absatz 6 SGB II. Bezieht Ihr Haushalt stattdessen Sozialhilfe, etwa weil alle Mitglieder aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht erwerbsfähig sind, ist das zuständige Sozialbürgerhaus Ihres Stadtbezirks die richtige Adresse, die Rechtsgrundlage ist dann § 35a Absatz 2 SGB XII. Beide Vorschriften sind inhaltlich fast deckungsgleich, welches Amt zuständig ist, entscheidet sich allein danach, in welchem Leistungssystem Ihre Familie tatsächlich steht.

Muss ich wirklich fragen, bevor ich den neuen Mietvertrag unterschreibe?

Ja, und genau hier stolpern die meisten Familien. § 22 Absatz 6 SGB II verlangt eine vorherige schriftliche Zusicherung, § 35a Absatz 2 SGB XII spricht von einer vorherigen Zustimmung, gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: Erst wenn die zuständige Behörde die Übernahme schriftlich bestätigt hat, gilt die Kaution als anerkannter Bedarf. Wer zuerst unterschreibt und erst danach nach Geld fragt, riskiert eine Ablehnung, weil das Gesetz auf vorheriger Zustimmung aufbaut und nicht auf nachträglicher Kostenerstattung. Sprechen Sie das Thema an, sobald Sie eine konkrete Wohnung ernsthaft in Erwägung ziehen, am besten schon vor der Besichtigung, spätestens aber vor der Zusage an den Vermieter.

Wie läuft die Rückzahlung genau ab, und hört sie irgendwann auf?

Sobald das Darlehen ausgezahlt ist, greift ab dem Folgemonat automatisch eine Verrechnung in Höhe von 5 Prozent Ihres maßgeblichen Regelbedarfs, festgelegt in § 42a SGB II für Bürgergeld-Haushalte und direkt in § 35a Absatz 2 SGB XII für Sozialhilfe-Haushalte. Eine gesonderte Überweisung müssen Sie dafür nicht veranlassen, der Betrag wird schlicht von der laufenden Leistung abgezogen. Das läuft weiter, solange Sie Leistungen beziehen, bis das Darlehen vollständig getilgt ist. Enden Ihre Leistungen vorher, wird der noch offene Restbetrag sofort fällig, und Sie müssen mit der Behörde eine gesonderte Rückzahlungsvereinbarung treffen.