Ein Neugeborenes in Frankfurt registrieren: Standesamt Mitte, Standesamt Höchst, und die Einwochenfrist

Kommt Ihr Baby in einem Frankfurter Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis zur Welt, meldet diese Einrichtung die Geburt für Sie beim Standesamt, ohne dass Sie selbst eine Frist im Blick behalten müssen. Hausgeburten sind die Ausnahme: Das deutsche Recht gibt Eltern genau eine Woche, um die Geburt selbst zu melden, mit einem ausgefüllten Meldeformular oder einer Bescheinigung der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes, der Hebamme oder des Entbindungspflegers. Frankfurt betreibt für diesen Zweck tatsächlich zwei getrennte Standesamt-Stellen: Das Standesamt Mitte ist für Geburten in Krankenhäusern und Geburtshäusern im größten Teil der Stadt zuständig, während das Standesamt Höchst die städtischen Kliniken in Höchst sowie den benachbarten Stadtteilen Griesheim, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim abdeckt, wobei die Unterlagen Ihres Krankenhauses in der Regel selbst mitteilen, welche Stelle zuständig ist. Persönliche Besuche bei beiden Stellen setzen einen vorab gebuchten Termin voraus, ohne Termin einfach hereinzukommen funktioniert nicht. Verheiratete Eltern brauchen vor allem Ausweisdokumente und eine Heiratsurkunde; unverheiratete Eltern brauchen zuerst einen schriftlichen Nachweis der Vaterschaftsanerkennung, denn ohne diese trägt das Standesamt keinen Vater in die Urkunde ein. Ist Ihre Akte vollständig, erhalten Sie die Geburtsurkunde binnen rund einer Woche, wirklich schneller als in manchen anderen deutschen Städten. Die Standardgebühr für die erste Urkunde umfasst drei beglaubigte Kopien für Elterngeld-, Kindergeld- und Krankenversicherungsanträge, jede weitere Kopie kostet 6 Euro, das lohnt sich einzuplanen, da Kindergeld, Krankenversicherung und Passanträge jeweils ihre eigene Urkunde wollen werden.

Die amtliche Regel

Frankfurts Standesamt ist die Stelle, an der jede Geburt in der Stadt rechtlich erfasst wird, und die gute Nachricht ist, dass die meisten Eltern nie selbst eine Frist im Blick behalten müssen. Kommt Ihr Baby in einem Frankfurter Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Hebammenpraxis zur Welt, ist diese Einrichtung gesetzlich verpflichtet, die Geburtsanzeige direkt beim Standesamt einzureichen. Sie müssen dafür nichts einreichen, um diesen Teil auszulösen.

Hausgeburten funktionieren anders. Dort liegt die Verantwortung bei den Eltern, und das deutsche Bundesrecht ist beim Zeitplan konkret: Nach § 18 des Personenstandsgesetzes (PStG) muss eine Geburt dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche gemeldet werden, mit einem ausgefüllten Geburtsmeldeformular oder einer Bescheinigung der behandelnden Ärztin, des behandelnden Arztes, der Hebamme oder des Entbindungspflegers. Das Gesetz legt auch fest, wer die Meldung vornehmen darf (jeder sorgeberechtigte Elternteil, oder eine bei der Geburt anwesende oder informierte Person, falls die Eltern es nicht können), und verpflichtet Einrichtungen wie Krankenhäuser und Geburtshäuser separat dazu, im Namen der Familie zu melden, genau das ist der Mechanismus, der Krankenhausgeburten für Eltern zur reinen Formsache macht.

Frankfurt betreibt das Standesamt tatsächlich als zwei getrennte Stellen, und welche davon für Ihr Kind zuständig ist, hängt davon ab, wo die Geburt stattfand, nicht wo Sie wohnen. Das Standesamt Höchst deckt Geburten in den städtischen Kliniken in Höchst selbst ab, plus den benachbarten Stadtteilen Griesheim, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim. Das Standesamt Mitte, die zentrale Stelle in der Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main, bearbeitet Geburten in Krankenhäusern und Geburtshäusern überall sonst in der Stadt. In der Praxis teilen die Unterlagen des Krankenhauses in der Regel direkt mit, welche Stelle Ihren Fall bearbeitet, das erfordert also selten eigene Recherche. Ein Detail, das sich so oder so lohnt einzuplanen: Ein persönlicher Besuch bei beiden Stellen setzt einen vorab gebuchten Termin voraus, es gibt keinen Schalter ohne Termin dafür.

Welche Dokumente Sie brauchen, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Verheiratete Eltern bringen typischerweise gültige Ausweise oder Reisepässe mit aktuellen Meldebescheinigungen für beide, die eigenen Geburtsurkunden, die Heiratsurkunde und eine ausgefüllte Namenserklärung für das Kind mit. Geschiedene Eltern bringen den rechtskräftigen Original-Scheidungsbeschluss zusammen mit der Original-Heiratsurkunde mit. Unverheiratete Mütter brauchen noch ein Dokument, bevor überhaupt etwas abgeschlossen werden kann: einen schriftlichen Nachweis der Vaterschaftsanerkennung, denn ohne diesen hat das Standesamt keine rechtliche Grundlage, überhaupt einen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen. Sind Unterlagen ausländisch und noch nicht auf Deutsch, brauchen sie eine Übersetzung durch eine speziell in Deutschland vereidigte Übersetzerin oder einen Übersetzer, eine im Heimatland angefertigte Übersetzung wird im Allgemeinen nicht akzeptiert, und je nachdem, welches Land das Original ausgestellt hat, kann zusätzlich eine Apostille oder vollständige Legalisation nötig sein.

Standesamt Frankfurt am Main (Standesamtsbezirk Mitte): Berliner Straße 33-35, 60311 Frankfurt am Main. Zuständig für Geburten in Krankenhäusern und Geburtshäusern stadtweit außer den städtischen Kliniken in Höchst, Griesheim, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim, die stattdessen über das Standesamt Höchst laufen.

Ist Ihre vollständige Akte beim Standesamt eingegangen, rechnen Sie mit der Geburtsurkunde selbst binnen rund einer Woche, wirklich schneller als die rund einmonatige Wartezeit, von der manche anderen deutschen Städte berichten. Die Standardgebühr für die erste Urkunde umfasst drei beglaubigte Kopien kostenlos, vorgesehen speziell für Elterngeld, Kindergeld und Krankenversicherungsanträge; jede weitere Kopie kostet 6 Euro, und Kopien für Rentenzwecke werden ohne Gebühr ausgestellt. Angesichts dessen, wie viele andere Stellen irgendwann ein Original wollen (Krankenversicherung, ein Passantrag, manchmal ein Konsulat im Heimatland), lohnt es sich, zusätzliche Kopien zu beantragen, solange Ihre Akte ohnehin schon offen ist, statt später eine zweite Bearbeitungsrunde zu bezahlen. Frankfurt bietet auf Wunsch auch einen internationalen, mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister an, es lohnt sich, direkt danach zu fragen, falls die Urkunde im Ausland anerkannt werden muss, da die konkret abgedeckten Sprachen je nach Fall variieren können.

Die Hand eines Neugeborenen greift nach einem Krankenhaus-Identifikationsarmband, daneben ist eine gestrickte Babysocke sichtbar

Was Betroffene berichten

Dieser Abschnitt stützt sich auf etablierte lokale Quellen zum Frankfurter Geburtsregistrierungsprozess.

Ein Thema, das durchgängig zur Sprache kommt: Nur ein Elternteil muss tatsächlich mit den Dokumenten erscheinen, Sie müssen sich dafür nicht beide freinehmen, auch wenn eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher eine gute Idee ist, falls keiner von Ihnen sich im Deutschen sicher fühlt, denn die Unterlagen selbst sind vollständig auf Deutsch. Ratgeber weisen außerdem auf die Terminpflicht als etwas hin, das man früh klären sollte, da Frankfurt dafür keinen Schalter ohne Termin betreibt, wie es manche kleineren Ämter tun.

Bei den Kopien deckt sich der Rat mit den amtlichen Zahlen: Die drei kostenlosen decken die unmittelbaren Leistungsanträge ab, aber Familien, die Krankenversicherungsanmeldung, einen ersten Passantrag für das Baby, und manchmal zusätzlich eine Konsulatseinreichung durchlaufen, kommen damit schnell an ihre Grenzen, und eine Nachbestellung bedeutet erneutes Bezahlen und erneutes Warten. Die Unterlagen schon vor dem Krankenhausaufenthalt vorzubereiten, statt sich in den Tagen nach der Geburt hektisch darum zu kümmern, ist der andere wiederholt genannte Rat, besonders das rechtzeitige Sammeln ausländischer Dokumente und ihrer Übersetzungen, denn vereidigte Übersetzungen sind nicht sofort verfügbar.

Schritt für Schritt

  1. Klären Sie, welches Standesamt zuständig ist, basierend darauf, wo die Geburt stattfindet, nicht wo Sie wohnen; die Unterlagen Ihres Krankenhauses teilen das in der Regel direkt mit, Sie müssen das also selten selbst prüfen.
  2. Sind Sie nicht verheiratet, beginnen Sie die Vaterschaftsanerkennung möglichst schon vor der Geburt. Buchen Sie beim Standesamt, beim für Ihren Bezirk zuständigen Jugend- und Sozialamt, oder bei einer Notarin bzw. einem Notar. Beim Jugend- und Sozialamt finden Beurkundungen montags, dienstags und donnerstags statt. Beide Eltern brauchen einen Ausweis, und die Mutter gegebenenfalls den Original-Scheidungsbeschluss.
  3. Buchen Sie einen Termin, bevor Sie persönlich vorbeigehen. Weder Standesamt Mitte noch Standesamt Höchst akzeptiert Walk-ins für die Geburtsregistrierung.
  4. Sammeln Sie Ihre Unterlagen frühzeitig: gültige Ausweise oder Reisepässe mit aktuellen Meldebescheinigungen, Ihre eigenen Geburtsurkunden, Ihre Heiratsurkunde falls verheiratet oder das Vaterschaftsanerkennungsdokument falls nicht, und eine ausgefüllte Namenserklärung, falls Sie den Namen schon kennen.
  5. Lassen Sie ausländische Dokumente von einer in Deutschland vereidigten Übersetzerin oder einem Übersetzer übersetzen, und prüfen Sie, ob das Ausstellungsland Ihres Dokuments zusätzlich eine Apostille oder Legalisation verlangt. Erledigen Sie das möglichst schon vor der Geburt, vereidigte Übersetzungen brauchen Zeit.
  6. Lassen Sie das Krankenhaus die Meldung übernehmen, wenn Sie dort entbunden haben; Sie müssen selbst nichts einreichen. War es eine Hausgeburt, melden Sie sie dem Standesamt innerhalb einer Woche mit einem Meldeformular oder einer Bescheinigung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes oder der Hebamme, das ist eine gesetzliche Frist, kein Vorschlag.
  7. Entscheiden Sie sich innerhalb eines Monats nach der Geburt für den Vornamen des Kindes, falls er nicht schon bei der Registrierung festgelegt wurde, oder reichen Sie eine separate Namenserklärung ein. Diese Frist zu verpassen bedeutet, dass das Standesamt das Familiengericht benachrichtigen muss, eine echte Konsequenz, die sich lohnt zu vermeiden.
  8. Beantragen Sie zusätzliche Geburtsurkunden-Kopien über die drei kostenlosen hinaus, und fragen Sie nach dem mehrsprachigen internationalen Auszug, falls die Urkunde außerhalb Deutschlands anerkannt werden muss. Krankenversicherungsanmeldung und Ihr Kindergeldantrag wollen jeweils ihr eigenes Original, es lohnt sich also, etwas großzügiger zu bestellen, statt später eine zweite Runde zu bezahlen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Können wir die Vaterschaft schon anerkennen lassen, bevor das Baby überhaupt geboren ist?

Ja, und für unverheiratete Paare ist das meist der bessere Plan, denn das Standesamt trägt ohne diese Anerkennung keinen Vater in die Geburtsurkunde ein. In Frankfurt kann die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt selbst, beim Jugend- und Sozialamt oder gegen Gebühr bei einer Notarin bzw. einem Notar beurkundet werden. Beim Jugend- und Sozialamt speziell finden diese Beurkundungen montags, dienstags und donnerstags statt, gebucht wird über das für Ihren Wohnbezirk zuständige Sozialamt, denn Frankfurts Sozialämter sind nach Stadtteil organisiert statt eine einzige zentrale Stelle für die ganze Stadt zu haben. Beide Elternteile müssen persönlich mit gültigem Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel erscheinen, und ist die Mutter geschieden, muss auch der rechtskräftige Original-Scheidungsbeschluss vorgelegt werden.

Welches Standesamt ist tatsächlich für unser Baby zuständig, Mitte oder Höchst?

Das hängt davon ab, wo die Geburt stattfindet, nicht wo Sie wohnen. Das Standesamt Höchst ist für Geburten in den städtischen Kliniken in Höchst selbst zuständig sowie in den benachbarten Stadtteilen Griesheim, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim. Das Standesamt Mitte bearbeitet Geburten in Krankenhäusern und Geburtshäusern überall sonst in der Stadt, einschließlich privater Geburtshäuser. In der Praxis teilen die Entlassungsunterlagen des Krankenhauses in der Regel direkt mit, welche Stelle Ihre Akte bearbeitet, das erfordert also selten eigene Recherche.

Wie viel Zeit haben wir tatsächlich, um den Vornamen unseres Babys festzulegen, und was passiert, wenn wir das verpassen?

Einen Monat ab dem Geburtsdatum, laut Frankfurts eigener Namensgebungs-Anleitung, falls der Name nicht schon bei der ersten Geburtsanzeige festgelegt wurde. Der einfachste Weg ist, den gewünschten Vor- und Familiennamen gleich über die Geburtseinrichtung erfassen zu lassen, die diese Angabe direkt an das Standesamt weiterleitet. Verpassen Sie das Einmonatsfenster, ohne eine separate Namenserklärung einzureichen, ist das Standesamt verpflichtet, das zuständige Familiengericht zu benachrichtigen, eine wirklich förmlichere Folge, als einfach nachträglich ein Formular ausfüllen zu müssen. Hat ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit, kann zusätzlich zu den deutschen Regeln auch das Namensrecht des Heimatlands eine Rolle spielen, und Frankfurts Standesamt empfiehlt ausdrücklich, das direkt mit einer Sachbearbeiterin bzw. einem Sachbearbeiter zu besprechen, statt anzunehmen, der deutsche Standardfall passe automatisch auf die eigene Familiensituation.

Wie viele Kopien der Geburtsurkunde sollten wir tatsächlich beantragen, und gibt es eine mehrsprachige Version?

Die Standardgebühr für Ihre erste Urkunde umfasst drei beglaubigte Kopien kostenlos, vorgesehen für Elterngeld, Kindergeld und die Anmeldung bei der Krankenversicherung. Über diese drei hinaus kostet jede weitere Kopie 6 Euro, und Kopien speziell für Rentenzwecke werden kostenlos ausgestellt. Angesichts dessen, wie viele andere Stellen irgendwann ein Original wollen, ein Passantrag für das Baby, eine Kopie für das Konsulat jedes Elternteils im Heimatland, lohnt es sich, ein paar zusätzliche zu beantragen, solange Ihre Akte ohnehin schon offen ist. Frankfurt bietet auf Wunsch auch einen internationalen, mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister an, nützlich, falls die Urkunde im Ausland anerkannt werden muss, ohne separate Übersetzung, welche konkreten Sprachen abgedeckt sind, kann aber variieren, es lohnt sich also, das direkt beim Standesamt zu bestätigen.