Taufpate in Berlin: Erzbistum Berlin und EKBO haben beide Regeln, keines der beiden sieht einen fehlenden Paten als Hindernis

Wer in Berlin eine Taufe plant und hofft, dass eine enge Freundin oder ein enger Freund als Pate einspringen kann, stößt auf dieselbe grundlegende Kirchenmitgliedschaftsregel wie überall in Deutschland, aber wie Berlins eigene zwei große Kirchen darüber sprechen, ist deutlich lokal geprägt. Das Erzbistum Berlin, die für die Stadt zuständige katholische Erzdiözese, schreibt auf der eigenen Seite, dass ein Pate der katholischen Kirche angehören und gefirmt sein muss, zwei Patinnen oder Paten sind die übliche Zahl, und für einen nicht-katholischen Menschen, der trotzdem teilnehmen möchte, verwendet das Bistum den geschlechtsinklusiven Begriff Taufzeug:in. Was die Seite anders als Gemeindeseiten in Hamburg oder Kiel nicht tut, ist ein Mindestalter in Jahren zu nennen: Die Berechtigung hängt an der Firmung, nicht an einem Geburtsdatum. Die evangelische Seite läuft über die EKBO, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, deren eigene Richtlinie sagt, dass ein Patenamt ab der Konfirmation möglich ist, keine Obergrenze für die Zahl der Patinnen und Paten setzt, und ausdrücklich festhält, dass es, in den eigenen Worten der Kirche, keineswegs ein Hinderungsgrund für die Taufe eines Kindes ist, niemanden zu kennen, der als evangelischer Pate infrage käme. Eine Berlin-Kreuzberger Gemeinde geht noch weiter, ihre eigene veröffentlichte Richtlinie sagt, dass eine Taufe im Ausnahmefall auch ganz ohne Taufpaten stattfinden kann. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann meist trotzdem auf katholischer Seite als Taufzeuge oder auf evangelischer Seite durch das, was die EKBO Lebensbegleitung nennt, teilnehmen, mit einem Segen, aber ohne das formale Amt. Berlins eigene Kirchenmitgliedschaftsquote, zum Jahresende 2022 nur 19,99 Prozent der Bevölkerung, liegt bei weniger als der Hälfte der bundesweiten kombinierten Quote von 45,9 Prozent (24,0 Prozent katholisch, 21,9 Prozent evangelisch) zum Jahresende 2023, eine Lücke, die viel dazu beiträgt zu erklären, warum Berlins eigene Kirchen bei Familien, denen es an einem passenden Paten fehlt, so unaufgeregt klingen.

Die offizielle Regel, katholisch und evangelisch nebeneinander

Bei der Wahl von Paten für eine Berliner Taufe trifft man auf dasselbe zugrunde liegende Kirchenrecht wie in jeder anderen deutschen Stadt, beide großen Kirchen verlangen von einem Paten eine echte, gefirmte oder konfirmierte Mitgliedschaft, und dieser Teil der Regel biegt sich nicht nach Geografie. Wissenswert, bevor man jemanden fragt, ist, wie Berlins eigene zwei Kirchenkörperschaften, statt eines allgemeinen bundesweiten Erklärtextes, das tatsächlich formulieren.

Die eigene Richtlinie des Erzbistums Berlin hält die katholische Anforderung kurz und direkt. Laut Erzbistum Berlin gilt: “Diese müssen der katholischen Kirche angehören und gefirmt sein”, ein Pate muss also der katholischen Kirche angehören und gefirmt sein. Dieselbe Seite sagt, Eltern bestimmen üblicherweise zwei Taufpat:innen (“Üblicherweise bestimmen die Eltern zwei Taufpat:innen”), und ein Pate aus einer anderen Gemeinde braucht eine Bescheinigung der katholischen Kirchenmitgliedschaft vom eigenen Pfarrbüro.

Die EKBO, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, führt die evangelische Seite mit lockererem Blick auf Zahlen. Die eigene Richtlinie der EKBO beschreibt das Patenamt als ab der Konfirmation möglich, ein bereits konfirmierter Teenager kann es also schon übernehmen, und hält fest, dass es keine Begrenzung dafür gibt, wie viele Paten eine Familie haben kann, mehrere Paten werden ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet statt als eine zu vermeidende Obergrenze. Die eigene Seite einer Berlin-Kreuzberger Gemeinde ergänzt einen Punkt, der für eine konfessionell gemischte Familie wichtig ist: Mitglieder einer ACK-Kirche, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, können ebenfalls als Paten auf evangelischer Seite dienen, wobei empfohlen wird, dass mindestens einer davon speziell evangelisch ist.

Patenanforderungen in Berlin, katholisch versus evangelisch
PunktErzbistum Berlin (katholisch)EKBO (evangelisch)
Kirchliche AnforderungMitglied der katholischen Kirche, gefirmtEvangelisches Mitglied, konfirmiert (oder ACK-Kirche)
Alter auf der eigenen Seite der Kirche genanntKeines, an Firmung geknüpftKeines, an Konfirmation geknüpft
Übliche Zahl an PatenÜblicherweise zweiKeine Obergrenze, mehrere wünschenswert
Rolle für nicht qualifizierte PersonTaufzeug:inLebensbegleitung
Wenn niemand qualifiziert istMit der Gemeinde besprechenAusdrücklich "keineswegs ein Hinderungsgrund"

Warum Berlins eigene Richtlinien die Altersangabe auslassen

Ein Detail, das auffällt, sobald man Berlins Kirchenseiten mit denen Hamburgs vergleicht, ist das, was fehlt. Gemeinderichtlinien des Erzbistums Hamburg sagen unumwunden, dass ein Pate mindestens 16 Jahre alt sein muss, und berufen sich dabei direkt auf die Canones 872 bis 874 des CIC, und das eigene Nordkirche-Portal von Kirche Hamburg setzt die eigene Untergrenze bei 14 Jahren. Die Seite des Erzbistums Berlin nennt überhaupt keine Zahl und knüpft die Berechtigung ausschließlich an die Firmung, und die eigenen Seiten der EKBO und einer Berlin-Kreuzberger Gemeinde machen es auf evangelischer Seite genauso.

Das bedeutet nicht, dass die zugrunde liegende Regel anders wäre. Die Standardregel des Kirchenrechts nach CIC 874 setzt weiterhin 16 Jahre als weltweite Grundlage für einen katholischen Paten voraus, sofern nicht ein Diözesanbischof ein anderes Alter festlegt oder der zelebrierende Priester aus einem triftigen Grund eine Ausnahme gewährt, dieselbe Regel, auf die sich Hamburgs Gemeindeseiten namentlich berufen. Berlins eigene Kommunikation stellt die Zahl einfach nicht in den Vordergrund und beschreibt die Berechtigung stattdessen über die Firmung, einen Status, den eine Familie tatsächlich überprüfen kann, statt über ein Geburtsdatum, das ein angehender Pate möglicherweise nicht präzise im Verhältnis zum Kirchenrecht im Kopf hat.

Eine einzelne brennende Kerze in einem Glashalter vor dunklem Hintergrund, keine Personen sichtbar

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Wenn niemand qualifiziert ist: Taufzeuge, Lebensbegleitung und eine echte Ausnahme

Erfüllt eine enge Freundin, ein enger Freund oder eine Verwandte oder ein Verwandter, die oder den man einbeziehen möchte, die Mitgliedschaftsregel nicht, sind Berlins eigene Kirchen offener über die Rückfalloption, als es ein allgemeiner Erklärtext vermuten lässt. Die Seite des Erzbistums Berlin sagt in der eigenen geschlechtsinklusiven Formulierung unumwunden: “Wer nicht der katholischen Kirche angehört kann Taufzeug:in werden”, wer außerhalb der katholischen Kirche steht, kann also Taufzeug:in werden und an der Zeremonie teilnehmen, ohne den formalen, an die Mitgliedschaft geknüpften Patentitel zu tragen.

Die EKBO geht über die bloße Benennung einer Alternativrolle noch hinaus. Ihre eigene Richtlinie hält fest, dass es, wenn eine Familie keine Idee hat, wer ein evangelischer Pate sein könnte, keineswegs ein Hinderungsgrund für die Taufe des Kindes ist, und beschreibt Lebensbegleitung als eine Möglichkeit, eine der Familie persönlich wichtige Person in die Zeremonie und ihren Segen einzubeziehen, ganz ohne Kirchenmitgliedschaft.

Am auffälligsten von allen dreien ist die eigene veröffentlichte Richtlinie einer Berlin-Kreuzberger Gemeinde. Statt nur eine Ersatzrolle zu beschreiben, hält sie direkt fest: “Im Ausnahmefall kann die Taufe aber auch ohne Taufpaten erfolgen”, im Ausnahmefall kann die Taufe also auch ganz ohne Paten stattfinden. Weder Münchens noch Hamburgs Gemeindematerialien gehen schriftlich so weit, beide beschreiben einen Taufzeugen oder Lebensbegleiter als Rückfalloption für eine bestimmte Person, nicht das völlige Fehlen eines Patenamts als akzeptables Ergebnis an sich.

Warum weniger Berliner Eltern einen fertigen Paten zur Hand haben

Nichts von dieser Beruhigung existiert im luftleeren Raum. Offizielle Daten des Statistikamts Berlin-Brandenburg, ausgewertet von der Forschungsgruppe fowid, beziffern die kombinierte evangelische und katholische Kirchenmitgliedschaft zum Jahresende 2022 auf 19,99 Prozent der Berliner Bevölkerung. Zum Vergleich mit Deutschland insgesamt: fowids eigene bundesweite Zahlen für Ende 2023 beziffern Katholiken auf 24,0 Prozent und EKD-Evangelische auf 21,9 Prozent der Bevölkerung, zusammen 45,9 Prozent, mehr als das Doppelte von Berlins eigener Quote.

Diese Lücke hat eine direkte, praktische Konsequenz genau für die Frage, um die es auf dieser Seite geht. Im Freundes- und Verwandtenkreis eines Berliner Elternteils befindet sich im Schnitt deutlich seltener jemand, der sowohl getauft ist als auch aktuell registriertes, gefirmtes oder konfirmiertes Kirchenmitglied ist, als im selben Kreis fast überall sonst im Land. Das ist eine naheliegende Erklärung dafür, warum das Erzbistum Berlin, die EKBO und eine Berlin-Kreuzberger Gemeinde die Rückfalloptionen alle eher routinemäßig als außergewöhnlich im Ton beschreiben, selbst dort, wo, wie bei der Kreuzberger Seite, das Wort “Ausnahmefall” wörtlich das für diese Regelung verwendete ist. Kirchen, die in einer Stadt tätig sind, in der vier von fünf Einwohnerinnen und Einwohnern nie registrierte Mitglieder waren, haben reichlich Übung darin, Familien zu beruhigen, denen es an einem passenden Paten fehlt.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie den tatsächlichen Kirchenstatus jeder angefragten Person, bevor Sie fragen. Getauft, gefirmt oder konfirmiert, und aktuell registriertes Mitglied, nicht nur als Kind im Glauben aufgewachsen.
  2. Bestätigen Sie, in welcher Kirche die Taufe stattfindet. Das Erzbistum Berlin verlangt speziell die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche; die EKBO akzeptiert evangelische oder andere ACK-Kirchenmitgliedschaft, wobei mindestens ein evangelischer Pate empfohlen wird.
  3. Suchen Sie nicht nach einem genannten Mindestalter. Weder das Erzbistum Berlin noch die EKBO nennen auf ihren eigenen Berliner Seiten eines, die Berechtigung ist stattdessen an die Firmung beziehungsweise Konfirmation geknüpft.
  4. Erfüllt jemand, den Sie einbeziehen möchten, die Voraussetzungen nicht, fragen Sie bei einer katholischen Taufe nach einer Taufzeug:in-Rolle, bei einer evangelischen nach Lebensbegleitung.
  5. Finden Sie wirklich niemanden, der qualifiziert ist, sprechen Sie es direkt mit der Gemeinde an. Die eigene Richtlinie der EKBO sagt, das sei keineswegs ein Hinderungsgrund, und manche Berliner Gemeinden erlauben im Ausnahmefall eine Taufe ganz ohne Paten.
  6. Beantragen Sie eine benötigte Bescheinigung frühzeitig. Ein Pate von außerhalb der taufenden Gemeinde braucht eine Mitgliedschaftsbescheinigung von der eigenen Heimatgemeinde, nicht von der des Kindes.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite erklärt allgemeine katholische und evangelische Kirchenanforderungen, wie sie vom Erzbistum Berlin, der EKBO und einzelnen Berliner Gemeindeseiten beschrieben werden, Stand Mitte 2026. Sie ist keine rechtliche oder kirchenrechtliche Beratung, und einzelne Gemeinden können vor Ort eigenen Ermessensspielraum nutzen, insbesondere bei Alternativen wie der Taufzeug:in-Rolle, der Lebensbegleitung oder einer Taufe ohne Paten. Bestätigen Sie konkrete Einzelheiten direkt mit der Gemeinde, die die Taufe Ihres Kindes durchführt.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Meine beste Freundin in Berlin gehört keiner Kirche an. Kann sie trotzdem an der Taufe teilnehmen?

Fast sicher ja, nur nicht im formalen Patenamt. Die eigene Richtlinie des Erzbistums Berlin beschreibt, dass eine nicht-katholische Person Taufzeug:in werden kann, also an der Zeremonie teilnimmt, ohne den an die Mitgliedschaft geknüpften Patentitel zu tragen. Auf evangelischer Seite verwendet die EKBO den Begriff Lebensbegleitung, um jemanden, der der Familie persönlich wichtig ist, in die Taufe und den Segen einzubeziehen, auch ohne Kirchenmitgliedschaft. Passt die Person wirklich in keine der beiden Kategorien, lohnt sich eine direkte Nachfrage bei der konkreten Gemeinde, denn die eigene veröffentlichte Richtlinie einer Berlin-Kreuzberger Gemeinde geht so weit zu sagen, dass eine Taufe im Ausnahmefall auch ganz ohne Paten stattfinden kann, ein fehlender Pate wird also als echtes lösbares Problem behandelt, nicht als Grund zur Verschiebung.

Gibt es in Berlin ein tatsächliches Mindestalter für einen Paten, so wie in Hamburg?

Keines, das eine der beiden großen Berliner Kirchen direkt nennt. Die offizielle Seite des Erzbistums Berlin verlangt, dass ein Pate der katholischen Kirche angehört und gefirmt ist, Punkt, ohne eine Altersschwelle zu nennen, und sowohl die EKBO als auch eine Berlin-Kreuzberger Gemeinde beschreiben die Berechtigung als ab der Konfirmation beginnend, ebenfalls ohne eine konkrete Zahl. Das ist ein echter Kontrast zu Hamburg, wo Gemeindeseiten sowohl des Erzbistums Hamburg als auch der Kirche Hamburg 16 beziehungsweise 14 Jahre nennen und sich dabei direkt auf das Kirchenrecht berufen. Das zugrunde liegende katholische Kirchenrecht (CIC 874) setzt weltweit weiterhin standardmäßig 16 Jahre voraus, sofern nicht ein Diözesanbischof oder der zelebrierende Priester aus einem triftigen Grund eine Ausnahme gewährt, die Regel besteht also im Hintergrund fort, Berlins eigene Kommunikation stellt die Zahl nur nicht in den Vordergrund, wie es Hamburg tut.

Wie viele Paten können oder sollten wir für eine Berliner Taufe haben?

Das hängt von der Kirche ab. Die eigene Seite des Erzbistums Berlin sagt, Eltern bestimmen üblicherweise zwei Paten, ohne eine feste Obergrenze zu nennen, wie es eine Hamburger katholische Gemeinderichtlinie tut. EKBO und eine Berlin-Kreuzberger Gemeinde sind auf evangelischer Seite beide offener: Es gibt überhaupt keine Obergrenze, und mehrere Paten werden ausdrücklich als wünschenswert beschrieben, eher ein Wunsch als eine Regel. In der Praxis bewegt sich eine Berliner Familie, die zwischen einem, zwei oder mehreren Paten auf evangelischer Seite wählt, innerhalb echter Flexibilität, statt gegen eine unausgesprochene Obergrenze zu raten.

Wir finden wirklich niemanden, der die Voraussetzungen erfüllt. Blockiert das die Taufe?

Nein, und Berlins eigene Kirchen sind ungewöhnlich direkt darin, das auch so zu sagen. Die Richtlinie der EKBO hält in eigenen Worten fest, dass es keineswegs ein Hinderungsgrund für die Taufe eines Kindes ist, keinen passenden evangelischen Paten zu kennen, und verweist Familien stattdessen auf die Einbindung einer Person als Lebensbegleiterin oder Lebensbegleiter. Eine Berlin-Kreuzberger Gemeinde geht in ihrer eigenen veröffentlichten Richtlinie noch weiter und erklärt, dass eine Taufe im Ausnahmefall auch ganz ohne Paten stattfinden kann. Münchner und Hamburger Gemeindematerialien beschreiben Alternativlösungen für eine bestimmte, nicht qualifizierte Person, aber keines geht schriftlich so weit zu sagen, dass die Taufe selbst einfach ohne Paten stattfinden kann.

Zählt eine Freundin oder ein Freund aus einer anderen christlichen Konfession als qualifizierter Pate in Berlin?

Auf evangelischer Seite grundsätzlich ja. Die eigene Richtlinie einer Berlin-Kreuzberger Gemeinde bestätigt, dass Mitglieder einer zur ACK, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, gehörenden Kirche als Paten dienen können, fügt aber hinzu, dass mindestens ein Pate evangelisch sein sollte, damit das Kind in eben diese Kirche hineinwächst. Auf katholischer Seite ist die Anforderung des Erzbistums Berlin enger gefasst: Ein Pate muss speziell der katholischen Kirche angehören, und ein Christ oder eine Christin von außerhalb wird Taufzeug:in statt gleichwertiger Pate, dasselbe Muster, das auch die katholischen Richtlinien in München und Hamburg beschreiben.