Taufpate in Hamburg: Erzbistum Hamburg verlangt 16 Jahre, die Nordkirche begnügt sich mit 14

Wer in Hamburg eine Taufe plant und darauf hofft, dass eine enge Freundin oder ein enger Freund Taufpate (Pate) wird, sollte vorher den Kirchenstatus prüfen, denn beide hier aktiven Kirchen stellen eine echte, nicht verhandelbare Mitgliedschaftsanforderung, und die beiden Regelwerke sind nicht identisch. Das Erzbistum Hamburg, die für die Stadt zuständige römisch-katholische Erzdiözese, verlangt von einer Patin oder einem Paten Taufe, Firmung und aktuelle Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, mit einem Mindestalter von 16 Jahren, eine Hamburger Gemeinde formuliert das wörtlich so: Ein Taufpate muss mindestens 16 Jahre alt und selber getauft und gefirmt sein, und dieselbe Gemeinde begrenzt die Zahl auf höchstens zwei Paten, einen Mann und eine Frau. Die evangelische Nordkirche, deren Hamburger Portal Kirche Hamburg heißt, verlangt eine getaufte und konfirmierte Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Kirche oder einer anderen ACK-Kirche, mit der eigenen Formulierung: Evangelische Pat*innen müssen mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sein, zwei Jahre jünger als das katholische Mindestalter. Wer nie einer Kirche angehört hat oder durch einen Kirchenaustritt formell ausgetreten ist, kann keine der beiden Rollen übernehmen, ohne Ausnahme. Der Nachweis ist ein Patenschein, kostenlos ausgestellt von der Heimatgemeinde der Patin oder des Paten, nicht von der Gemeinde des Kindes, und seit Oktober 2025 stellt ein eigenes Dekret des Erzbistums Hamburg klar, dass dieses Dokument rechtlich etwas anderes ist als ein Taufzeugnis, ein separates Zeugnis für Erstkommunion oder Schulanmeldung, nicht für die Eignung als Pate. Erfüllt die erste Wahl die Voraussetzungen nicht, lassen Hamburgs katholische Gemeinden eine Teilnahme als Taufzeuge zu, Nordkirche-Gemeinden verwenden für dieselbe Art von Einbindung den Begriff Lebensbegleiter*in.

Die offizielle Regel

Die Wahl der Paten für eine Taufe in Hamburg beginnt oft rein gefühlsmäßig, wem vertraut man genug, um Teil des Lebens des eigenen Kindes zu werden, und stößt erst später auf eine rechtliche Mauer aus zwei unterschiedlichen Regelwerken, denn Hamburg liegt sowohl im Gebiet des römisch-katholischen Erzbistums Hamburg als auch der evangelischen Nordkirche, und deren Anforderungen ähneln sich im Grundgedanken, unterscheiden sich aber in wichtigen Details tatsächlich.

Die Anforderung des Erzbistums Hamburg ist konkret, altersabhängig und gedeckelt. St. Joseph Hamburg-Wandsbek formuliert es direkt: „Ein Taufpate muss mindestens 16 Jahre alt und selber getauft und gefirmt sein”, bei Verheirateten zusätzlich in einer kirchlich anerkannten Ehe lebend. Dieselbe Gemeinde hält fest, dass mehr als zwei Taufpaten, ein Mann und eine Frau, nicht möglich sind, und dass mindestens eine der beiden Personen ein konfirmiertes, aktuell eingetragenes Kirchenmitglied sein muss. Eine zweite Quelle einer Gemeinde in Kiel, im selben Gebiet des Erzbistums Hamburg, bestätigt dasselbe Mindestalter von 16 Jahren und verweist direkt auf das zugrunde liegende Kirchenrecht, CIC can. 872 bis 874. Wer förmlich aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann die Rolle nicht übernehmen, und das ist keine lokale Auslegung, sondern steht wortwörtlich auf beiden Gemeindeseiten.

Die Anforderung der evangelischen Nordkirche liegt zwei Jahre niedriger und ist bei der Anzahl etwas flexibler. Kirche Hamburg, das eigene Hamburger Regionalportal der Nordkirche, verlangt: „Evangelische Pat*innen müssen mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sein” und einer christlichen Kirche angehören. Die bundesweite Richtlinie der Nordkirche zur Taufe für Kinder beschreibt ein bis zwei Paten eher als übliches Muster denn als feste Obergrenze, und ergänzt, dass eine Taufe stattfinden sollte, auch wenn eine Familie noch keine geeigneten Paten gefunden hat, eine merklich großzügigere Haltung als die feste Zwei-Personen-Grenze auf katholischer Seite.

Patenanforderungen in Hamburg, katholisch gegen evangelisch
PunktErzbistum Hamburg (katholisch)Nordkirche / Kirche Hamburg (evangelisch)
Mindestalter1614
Konfirmation erforderlichJaJa
Anzahl der PatenHöchstens zwei (ein Mann, eine Frau)Üblicherweise ein oder zwei, keine feste Obergrenze
Rolle bei fehlender EignungTaufzeugeLebensbegleiter*in
Gemischtkonfessionelle OptionOrthodoxe Person kann Mit-Pate sein; evangelische Person wird TaufzeugeJede ACK-Mitgliedskirche gilt als qualifizierend

Der Nachweis selbst, ein Patenschein, wird von der Heimatgemeinde der Patin oder des Paten ausgestellt, nicht von der Gemeinde des Kindes, und das eigene Allgemeine Ausführungsdekret zum Eintrag der Taufe des Erzbistums Hamburg, ein förmliches, im eigenen Kirchlichen Amtsblatt veröffentlichtes und seit dem 1. Oktober 2025 geltendes Dekret, definiert das erstmals in dieser Ausführlichkeit. Ein Patenschein bescheinigt aktuelle Kirchenmitgliedschaft durch Taufe und Firmung, gestützt auf aktuelle Melderegisterdaten, also keinen abgeschlossenen Kirchenaustritt, ausdrücklich für die Übernahme des Patenamts. Das ist rechtlich etwas anderes als ein Taufzeugnis (auch Taufbescheinigung genannt), das lediglich belegt, dass jemand irgendwann getauft wurde, und für Dinge wie Erstkommunion, Firmung oder die Anmeldung an einer katholischen Schule verlangt wird, nicht für die Eignung als Pate. Kirche Hamburgs Nordkirche-Richtlinie beschreibt auf evangelischer Seite ein entsprechendes Patenzeugnis, ausgestellt vom Gemeindebüro der Heimatgemeinde und meist auf Anfrage per Post verschickt, das bei der Taufe selbst physisch vorliegen muss.

Ein metallenes Taufbecken mit einem gestreiften Tuch über dem Rand, in einem schwach beleuchteten Kircheninnenraum

Foto von Aleksei Mikhalchuk auf Pexels

Echte Optionen für Migrantenfamilien in Hamburg

Ein Detail, das allgemeine Erklärtexte zu „deutschen Kirchenregeln” oft übersehen, ist, wie sehr eine große Hafenstadt das praktische Bild für eine Familie verändert, die nicht in erster Linie Deutsch spricht oder nicht sicher ist, welche Gemeinde zu ihr passt. Auf katholischer Seite gilt die Polska Misja Katolicka Hamburg (Katholische Polnische Mission Hamburg), ansässig bei St. Josef in Hamburg-St. Pauli und geleitet von Pfarrer Dr. Jacek Bystron, laut der eigenen Domgemeinde als größte fremdsprachige katholische Mission der Stadt. Sie arbeitet unter denselben oben beschriebenen Patenschein-Regeln des Erzbistums Hamburg, eine polnischsprachige Familie, die dort ein Kind tauft, begegnet also denselben Anforderungen, Mindestalter 16, zwei Paten, konfirmiertes Mitglied, nur in der eigenen Sprache abgewickelt.

Auf evangelischer Seite untermauert die eigene Berichterstattung der Nordkirche zu Hamburgs zunehmend internationaler Kirchenlandschaft das mit konkreten Zahlen: Bis zu 120 von Menschen afrikanischer Herkunft gegründete Gemeinden existieren innerhalb von Hamburgs Kirchenlandschaft, St. Georg-Borgfelde wird als Standort für mehrere davon beschrieben, und eine Koreanische Gemeinde Hamburg versammelt sonntags um 11:30 Uhr mehr als 100 Menschen in der Petruskirche in Lokstedt. Ein eigener Ausschuss für anderssprachige evangelische Gemeinden umfasst Vertreterinnen und Vertreter afrikanischstämmiger, koreanischer, indonesischer, deutscher und finnischsprachiger Gemeinden. In der weiteren Nordkirche-Region sind über 40 internationale Gemeinden miteinander vernetzt, mit Standorten in Hamburg, Kiel, Rostock und Schwerin. Derselbe Bericht hält fest, dass mehr als die Hälfte aller nach Hamburg Zugewanderten sich als christlich bezeichnet und dass in der Stadt jedes zweite Kind unter fünf Jahren nicht deutscher Herkunft ist, ein Kontext, der das Ganze weniger zu einer Nischen-Anpassung als zu einem gewöhnlichen Teil von Hamburgs Kirchenleben macht.

Der Reihe nach vorgehen

  1. Vor dem Fragen den tatsächlichen Kirchenstatus jeder angedachten Patin oder jedes angedachten Paten prüfengetauft, gefirmt/konfirmiert und aktuell eingetragenes Mitglied, nicht nur als Kind in dem Glauben erzogen worden zu sein.
  2. Klären, in welcher Kirche die Taufe stattfindet, und den Altersunterschied beachtendas Erzbistum Hamburg setzt das Patenmindestalter bei 16 an, Kirche Hamburgs Nordkirche-Richtlinie bei 14.
  3. Bei einer katholischen Taufe mit höchstens zwei Paten planenein Mann und eine Frau, mindestens eine Person konfirmiert und aktuell als katholisch eingetragen, laut der eigenen Richtlinie von St. Joseph Hamburg-Wandsbek.
  4. Jede geeignete Patin oder jeden geeigneten Paten den Patenschein bei der eigenen Heimatgemeinde beantragen lassennicht bei der Gemeinde, die die Taufe des eigenen Kindes durchführt, und ausdrücklich für das Patenamt angeben, nicht für ein allgemeines Taufzeugnis.
  5. Wenn jemand, der einbezogen werden soll, die Voraussetzungen nicht erfülltbei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer nachfragen, ob eine Rolle als Taufzeuge (katholisch) oder Lebensbegleiter*in (evangelisch) in dieser konkreten Gemeinde möglich ist.
  6. Wenn die Familiensprache nicht Deutsch istvor der Annahme, eine deutschsprachige Gemeinde sei die einzige Option, die Polska Misja Katolicka Hamburg oder eine sprach- beziehungsweise herkunftsspezifische Nordkirche-Gemeinde prüfen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die allgemeinen katholischen und evangelischen Kirchenanforderungen, wie sie vom Erzbistum Hamburg und den Hamburger Gemeinden der Nordkirche angewendet werden, Stand Mitte 2026. Er ist keine rechtliche oder kanonische Beratung, und einzelne Gemeinden können lokalen Ermessensspielraum nutzen, insbesondere bei Alternativen wie der Rolle als Taufzeuge oder Lebensbegleiter*in. Details direkt mit der Gemeinde bestätigen, die die Taufe des eigenen Kindes durchführt.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Meine Freundin wäre eine perfekte Patin, ist aber vor Jahren aus der Kirche ausgetreten. Haben wir in Hamburg gar keine Optionen mehr?

Nicht ganz, auch wenn sie die offizielle Rolle als Pate selbst nicht übernehmen kann, und das ist keine Ermessensfrage der Gemeinde, sowohl das Erzbistum Hamburg als auch die Nordkirche stellen ausdrücklich klar, dass ein förmlicher Kirchenaustritt disqualifiziert. Was Hamburgs Gemeinden stattdessen anbieten, ist ein alternativer Weg zur Teilnahme: Katholische Gemeinden wie St. Joseph Hamburg-Wandsbek beschreiben, dass eine nicht qualifizierte evangelische Person oder ein Nicht-Mitglied als Taufzeuge teilnehmen kann, während Kirche Hamburgs eigene Nordkirche-Richtlinie für dieselbe Art von Rolle auf evangelischer Seite den Begriff Lebensbegleiter*in verwendet. Keiner der beiden Begriffe trägt den formalen, mitgliedschaftsabhängigen Patenstatus, aber beide lassen die Freundin an der Zeremonie und am Leben des Kindes teilhaben. Die Praxis variiert von Gemeinde zu Gemeinde, deshalb lohnt sich die direkte Nachfrage bei der Person, die die Taufe leitet.

Gibt es in Hamburg wirklich ein unterschiedliches Mindestalter für katholische und evangelische Paten?

Ja, und das ist einer der konkreteren, überprüfbaren Unterschiede zwischen den beiden Kirchen hier. St. Joseph Hamburg-Wandsbek formuliert es direkt: Ein Taufpate muss mindestens 16 Jahre alt und selber getauft und gefirmt sein, eine zweite katholische Quelle aus Kiel, im selben Gebiet des Erzbistums Hamburg, bestätigt dieselbe Altersgrenze unter Verweis auf das Kirchenrecht (CIC can. 872 bis 874). Kirche Hamburg, das eigene Hamburger Portal der Nordkirche, setzt die Grenze für Paten bei 14 Jahren an: Evangelische Pat*innen müssen mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sein. Zwei Jahre klingen nach wenig, spielen aber eine Rolle, wenn die angedachte Patin oder der angedachte Pate ein Teenager ist: Ein konfirmiertes 14- oder 15-jähriges Geschwisterkind oder Cousin/Cousine kann auf evangelischer Seite in Hamburg infrage kommen, während es das katholische Mindestalter noch nicht erreicht.

Können wir für eine katholische Taufe in Hamburg mehr als zwei Paten haben?

Laut der eigenen veröffentlichten Richtlinie von St. Joseph Hamburg-Wandsbek nicht, dort wird klar festgehalten, dass mehr als zwei Taufpaten, ein Mann und eine Frau, für eine katholische Taufe in dieser Gemeinde nicht möglich ist. Mindestens eine der beiden Personen muss ein konfirmiertes, aktuell eingetragenes Kirchenmitglied sein; die Richtlinie merkt zusätzlich an, dass ein orthodoxer Christ oder eine orthodoxe Christin als vollwertiger Mit-Pate neben einer katholischen Person fungieren kann, während eine evangelische Person als Taufzeuge statt als zweiter Pate bezeichnet wird. Auf evangelischer Seite ist die bundesweite Richtlinie der Nordkirche lockerer, sie beschreibt ein bis zwei Paten als üblich statt eine feste Obergrenze zu setzen, und ergänzt ausdrücklich, dass eine Taufe nicht verschoben werden sollte, nur weil eine Familie noch keine geeigneten Paten gefunden hat.

Was ist der eigentliche Unterschied zwischen einem Patenschein und einem Taufzeugnis? Die Begriffe werden ständig verwechselt.

Es handelt sich wirklich um unterschiedliche Dokumente, und das eigene Dekret des Erzbistums Hamburg, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025, stellt das erstmals in dieser Ausführlichkeit klar. Ein Patenschein bescheinigt, dass eine bestimmte Person aktuell getauft, gefirmt und nicht aus der Kirche ausgetreten ist und deshalb für das Patenamt geeignet ist, ausgestellt von der Heimatgemeinde dieser Person genau zu diesem Zweck. Ein Taufzeugnis (auch Taufbescheinigung genannt) ist ein völlig anderes Dokument, es bestätigt lediglich, dass jemand irgendwann getauft wurde, und wird etwa für Erstkommunion, Firmung, die Anmeldung an einer katholischen Kindertagesstätte oder Schule, oder eine Bewerbung im kirchlichen Dienst verlangt, nicht für die Eignung als Pate. Wer im Pfarrbüro unsicher ist, welches Dokument gebraucht wird, sollte ausdrücklich Patenschein sagen, speziell für das Patenamt.

Unsere Familie spricht nicht gut Deutsch. Gibt es dafür in Hamburg Unterstützung?

Ja, und das ist ein echter praktischer Vorteil einer großen Hafenstadt gegenüber einer kleineren Stadt. Auf katholischer Seite gilt die Polska Misja Katolicka Hamburg (Katholische Polnische Mission Hamburg), ansässig bei St. Josef in Hamburg-St. Pauli und geleitet von Pfarrer Dr. Jacek Bystron, laut der eigenen Domgemeinde des Erzbistums als größte fremdsprachige katholische Mission der Stadt, und sie arbeitet unter denselben Patenschein-Regeln des Erzbistums Hamburg, die auf dieser Seite beschrieben sind. Auf evangelischer Seite zählt die Nordkirche in ihrer eigenen Berichterstattung mehr als 40 internationale Gemeinden über Hamburg, Kiel, Rostock und Schwerin hinweg, darunter ein großes Netzwerk afrikanischstämmiger Gemeinden rund um St. Georg-Borgfelde und eine Koreanische Gemeinde Hamburg, die sich sonntagvormittags in der Petruskirche in Lokstedt trifft. Wenn eine mehrsprachige Zeremonie oder ein gleichsprachiger Pfarrer oder Pastor für die Familie wichtig ist, lohnt sich die direkte Nachfrage bei diesen Gemeinden, statt anzunehmen, die einzige Option sei eine deutschsprachige Gemeinde.