Die Einbauküche vom Vermieter hat einen echten Mietaufschlag, so lässt er sich berechnen

Bietet ein Münchner Vermieter eine Wohnung mit bereits eingebauter Küche an, ist das selten ein Geschenk. Meist steckt ein echter, nachrechenbarer Mietaufschlag in der Kaltmiete. Die gängige Formel: Anschaffungspreis der Küche geteilt durch die geschätzte Nutzungsdauer, plus Zinsen auf dieses eingesetzte Kapital, das Ergebnis durch 12 für den Monatsbetrag. Bei einer Beispielküche für 8.500 Euro, zwanzig Jahren Nutzungsdauer und 5 Prozent Zinsen kommen so grob 70,83 Euro im Monat zusammen, rund 850 Euro im Jahr. Am Markt taucht derselbe Aufschlag auch anders auf, etwa als 0,70 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter auf die Kaltmiete, oder indem die vorhandene Küche die Wohnung schlicht in eine höhere Mietspiegel-Kategorie hebt, ganz ohne eigene Zeile auf der Abrechnung. Abgeschrieben wird die Küche in der Regel linear über 10 Jahre, unabhängig davon, ob einzelne Geräte zwischendurch ausgetauscht werden, Gerichte haben in einzelnen Urteilen aber auch eine Nutzungsdauer von 10 bis 25 Jahren akzeptiert. Der eigentliche Vorteil: Für Reparatur und Instandhaltung bleibt der Vermieter zuständig, nicht Sie, und Sie sparen sich sowohl die Anschaffungskosten als auch den späteren Aufwand für Ausbau oder Weiterverkauf einer eigenen Küche.

Die offizielle Regel

Eine Wohnung, die bereits eine fertig eingebaute Küche mitbringt, wirkt auf den ersten Blick wie ein reiner Vorteil. Wer aber nachrechnet, was eine vergleichbare Wohnung ohne Küche kosten würde, merkt schnell: Die Küche ist selten geschenkt, sie steckt fast immer als eigener, kalkulierbarer Posten in der Kaltmiete.

Eine vom Vermieter gestellte Küche bringt in aller Regel einen echten, nachrechenbaren Mietaufschlag mit, kein stillschweigend inkludiertes Extra. objego.de erklärt Vermietern die gängige Rechnung direkt: „Anschaffungswert der Küche : Nutzungsdauer + Kapitalzinsen = jährlicher Mietaufschlag”. Teilt man diesen Jahresbetrag durch 12, ergibt sich der Monatsaufschlag. objego.de rechnet dafür ein eigenes Zahlenbeispiel vor: Bei einer Küche für 8.500 Euro, mit zwanzig Jahren Nutzungsdauer und 5 Prozent Zinsen auf das eingesetzte Kapital, kommen rund 850 Euro im Jahr zusammen, etwa 70,83 Euro im Monat zusätzlich zur Kaltmiete.

So wird der Küchenaufschlag berechnet
FaktorBeispielwert
Anschaffungspreis der Küche8.500 EUR
Angenommene Nutzungsdauer20 Jahre
Angesetzter Zinssatz5 %
Daraus resultierender Jahresaufschlag850 EUR/Jahr
Daraus resultierender Monatsaufschlag~70,83 EUR/Monat

Dieselbe Rechnung taucht am Markt noch in zwei weiteren, für Mieter oft schwerer erkennbaren Formen auf. Verbreitet ist ein Aufschlag von 0,70 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter, der direkt auf die Kaltmiete aufgeschlagen wird. Nach demselben Prinzip rechnet auch GeVestors Ratgeber für Vermieter vor, dort mit einem eigenen Zahlenbeispiel: Bei 10.000 Euro Küchenwert und 4 Prozent Zinsen kommt eine „Zusatzmiete” von rund 100 Euro im Monat heraus. Noch unauffälliger wird es, wenn die vorhandene Küche die Wohnung schlicht in eine höhere Mietspiegel-Kategorie hebt: kein eigener Posten auf der Abrechnung, aber trotzdem ein spürbarer Effekt auf die Kaltmiete.

Abgeschrieben wird die Küche über einen festen, eher starren Zeitraum. Üblich ist eine lineare Abschreibung über 10 Jahre, unabhängig davon, ob zwischendurch einzelne Geräte wie Herd oder Kühlschrank ausgetauscht werden. Wie lang die tatsächlich angenommene Nutzungsdauer sein darf, ist dabei nicht ganz starr: objego.de weist darauf hin, dass in der Praxis „von einer Nutzungsdauer von zehn bis 25 Jahren ausgegangen” wird, abhängig von der Qualität der verbauten Küche. Auch sanier.de bestätigt Vermietern den Grundgedanken dahinter unmissverständlich: Den Kaufpreis holen sie sich über die Zeit von ihren Mietern zurück.

Der eigentliche Vorteil liegt am Ende weniger im Preis als in der Verantwortung. netzsieger.de bringt den Kern auf den Punkt: Eine mitvermietete Einbauküche bleibt Eigentum des Vermieters, er bleibt für Reparatur und Instandhaltung zuständig, Mieterinnen und Mieter müssen die Ausstattung lediglich pfleglich behandeln. Wer wirklich rechnen will, sollte allerdings auch die Kehrseite nicht übersehen: Bei einem Aufschlag von deutlich über 50 Euro im Monat kommen über fünf Jahre gerechnet leicht mehrere Tausend Euro zusammen, in Einzelfällen mehr, als die Küche selbst je wert war.

Eine moderne Einbauküche mit Hängeschränken, Herd und Arbeitsplatte in einer hellen Mietwohnung

Was Menschen wirklich sagen

Mieterinnen und Mieter, die eine Wohnung mit Küche gegen den eigenen Küchenkauf abwägen, berichten immer wieder dasselbe Muster: Erst nachdem der Mietvertrag schon unterschrieben war, haben sie überhaupt gelernt, gezielt nach diesem Aufschlag zu fragen. Mehrfach fällt der Satz, dass eine auf den ersten Blick höhere Kaltmiete bei einer Wohnung mit Küche, verglichen mit einer ähnlichen Wohnung ohne Küche in derselben Gegend, erst im Nachhinein als direkte Folge genau dieser Rechnung erkannt wurde, statt als gewöhnliche Marktschwankung.

Der praktische Vorteil, den Menschen nach dem Verstehen dieser Konstellation am häufigsten hervorheben, ist die spürbare Entlastung, für die Küche nicht selbst geradestehen zu müssen. Besonders deutlich wird das für viele erst, wenn ein Gerät irgendwann ausfällt und der Vermieter, nicht sie selbst, sich um Reparatur oder Ersatz kümmert und dafür bezahlt, ein echter, wiederkehrender Vorteil, der über den reinen Kostenvergleich beim Einzug hinausgeht.

Schritt für Schritt

  1. Fragen Sie beim Vergleich einer Wohnung mit Küche gegen eine ähnliche ohne Küche direkt nach, ob und wie sich die Küche auf die Kaltmiete auswirkt, sei es als eigener Aufschlag oder über eine höhere Mietspiegel-Einstufung.
  2. Schätzen Sie den tatsächlichen Aufschlag mit der Standardformel, sofern Sie eine Vorstellung vom ursprünglichen Küchenpreis bekommen (Anschaffungspreis ÷ Nutzungsdauer + Zinsen, geteilt durch 12), um einzuschätzen, ob die genannte Mietdifferenz plausibel wirkt.
  3. Rechnen Sie den echten Vorteil der Reparaturverantwortung beim Vermieter ein, das ist ein wiederkehrender, realer Wert, kein einmaliger Komfort.
  4. Dokumentieren Sie den Zustand der Küche beim Einzug trotzdem gründlich, denn die Reparaturzuständigkeit des Vermieters ersetzt nicht den Wert Ihrer eigenen Beweissicherung bei einem späteren Streitfall.
  5. Vergleichen Sie die Gesamtkosten über Ihre erwartete Mietdauer, den monatlichen Aufschlag gegen die Anschaffungskosten und den späteren Aufwand für Ein- und Ausbau einer eigenen Küche, statt nur die nackten Kaltmiete-Zahlen gegenüberzustellen.

Hinweis zur Aktualität

Dieser Beitrag beschreibt die allgemeine Praxis rund um Mietaufschläge für Vermieterküchen in Deutschland, Stand Ende Juli 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung, konkrete Berechnungen und Marktgepflogenheiten können abweichen. Fragen Sie für Ihre eigene Situation am besten direkt bei Ihrem Vermieter nach, wie ein küchenbezogener Aufschlag berechnet wurde, oder wenden Sie sich an einen Mieterverein.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist dieser Mietaufschlag für die Vermieterküche dasselbe wie eine Ablöse an den Vormieter?

Nein, das sind wirklich zwei unterschiedliche Konstellationen. Eine Ablöse ist eine einmalige Ausgleichszahlung, die Sie direkt mit einem ausziehenden Mieter für dessen persönlich gekaufte Küche aushandeln, danach gehört Ihnen die Küche und Sie tragen selbst die Verantwortung für ihre Instandhaltung. Ein Mietaufschlag des Vermieters ist dagegen eine wiederkehrende monatliche Erhöhung Ihrer Kaltmiete für eine Küche, die dem Vermieter selbst gehört und für die er auch weiterhin Reparatur und Instandhaltung übernimmt. Es gibt keinen einmaligen Kauf und keinen Eigentumsübergang an Sie.

Sind 70,83 Euro im Monat ein fester Standardaufschlag, den wir überall erwarten sollten?

Nein, dieser Betrag ist nur ein Rechenbeispiel auf Basis einer konkreten 8.500-Euro-Küche mit 20 Jahren Nutzungsdauer und 5 Prozent Zinsen. Der tatsächliche Aufschlag für eine bestimmte Wohnung hängt vom echten Anschaffungspreis der jeweiligen Küche, der angenommenen Nutzungsdauer und dem vom Vermieter angesetzten Zinssatz ab. Marktüblich wird derselbe Aufschlag auch häufig als 0,70 bis 1,00 Euro pro Quadratmeter ausgedrückt. Es lohnt sich also, konkret nachzufragen, wie ein bestimmter Vermieter seine Zahl berechnet hat, statt einen einheitlichen Betrag vorauszusetzen.

Wenn der Küchenaufschlag statt als eigener Posten in einer höheren Mietspiegel-Kategorie steckt, woher wissen wir dann überhaupt, dass wir dafür zahlen?

Genau danach lohnt es sich, direkt zu fragen, statt es zu vermuten. Die Anwesenheit einer Küche kann dazu führen, dass eine Wohnung im örtlichen Mietspiegel in eine höhere Vergleichsmiete-Kategorie eingestuft wird, ganz ohne eine separat ausgewiesene Aufschlagszeile. Vergleichen Sie eine Wohnung mit Küche mit einer ähnlichen ohne Küche, fragen Sie gezielt, ob die Küche die Mietspiegel-Einstufung beeinflusst hat. Das ist eine reale, legitime Praxis, nur eben eine, die man kennen sollte, statt später überrascht zu sein.

Wenn der Vermieter für Reparaturen zuständig bleibt, müssen wir uns beim Einzug dann um den Zustand der Küche gar keine Gedanken machen?

Dokumentieren Sie den Zustand der Küche beim Einzug trotzdem sorgfältig, unabhängig davon, wer später für Reparaturen zuständig ist, denn genau das schützt Sie, falls später ein Streit über bereits vorhandene gegenüber neu entstandenen Schäden entsteht. Dass die Reparaturverantwortung beim Vermieter liegt, ist ein echter Vorteil dieser Konstellation, ersetzt aber nicht den praktischen Wert Ihrer eigenen Einzugsdokumentation.