Bayerns Reform 2025: Kinder dürfen jetzt ohne Jugendfischereischein angeln
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Bayern keinen eigenen Jugendfischereischein mehr, die Änderung kam mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz und einer Neufassung von Art. 47 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG). Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr, vorher lag die Grenze bei zehn, dürfen seitdem in ganz Bayern, auch in München, ohne eigenen Fischereischein angeln, solange eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein sie verantwortlich begleitet und jederzeit eingreifen kann. Entfallen sind damit der eigene Antrag bei der Behörde, die Bearbeitungsgebühr und die Fischereiabgabe für das begleitete Kind. Was nicht entfallen ist: Das Kind braucht weiterhin einen eigenen Erlaubnisschein für genau das Gewässer, an dem es angelt, dieser zählt aber nicht mehr auf das Fangkontingent der Begleitperson. Ab 14 Jahren kann ein Jugendlicher zusätzlich die Fischerprüfung ablegen und damit einen eigenen, lebenslang gültigen Fischereischein erwerben. In München selbst hängt der praktische Zugang stark vom Gewässer ab: Der Verein Die Isarfischer e.V. gibt für den oberen Stadtabschnitt der Isar jährlich höchstens rund 450 Jahreskarten aus, ausschließlich an eigene Mitglieder, für den mittleren Isar-Abschnitt kommen Wartelisten und ein genereller Verzicht auf Gastkarten hinzu. Einfacher ist der Einstieg meist über Vereinsgewässer wie Feringasee oder Speichersee, die der Fischereiverein Fischwaid München verwaltet und deren Karten sich online über hejfish.com kaufen lassen. Vereinsstimmen und Fachpresse loben die Reform übereinstimmend als Bürokratieabbau, weisen aber auch darauf hin, dass der eigentliche Engpass, der Zugang zu einem konkreten Gewässer, dadurch nicht automatisch kleiner wird. Wer nur einmal reinschnuppern will, braucht dafür weiterhin gar kein Papier: Beim Schnupperangeln nutzt das Kind lediglich Rute und Ausrüstung der Begleitperson, ohne selbst einen Erlaubnisschein zu lösen.
Was wirklich gilt
Seit dem 1. Januar 2025 verlangt Bayern für Kinder keinen eigenen Jugendfischereischein mehr. Die Änderung kam durch das Zweite Modernisierungsgesetz des bayerischen Landtags und betrifft konkret Art. 47 des Bayerischen Fischereigesetzes. Die zuständige Pressemitteilung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bringt es auf den Punkt: Kinder und Jugendliche können ab sieben Jahren „in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers” selbst angeln, ganz ohne bürokratische Hürden. Münchens eigene Verwaltung hat ihre Serviceseite entsprechend angepasst, dort steht mittlerweile ausdrücklich, dass der Jugendfischereischein in Bayern abgeschafft wurde und die damit verbundenen Behördengänge und Gebühren nicht mehr anfallen.
Der eigentliche Verwaltungstext zu Art. 47 BayFiG, einsehbar über das Bürgerservice-Portal gesetze-bayern.de, fasst die Regel so zusammen: Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen. Drei Punkte stecken darin. Erstens sank die Altersgrenze von zehn auf sieben Jahre. Zweitens trägt die Begleitperson die volle rechtliche Verantwortung, von Fangmengen bis Tierschutz, und muss jederzeit unmittelbar eingreifen können, ein Blick vom Picknickplatz aus reicht nicht. Drittens, und das ist der Punkt, an dem viele Eltern stolpern, braucht das Kind trotzdem seinen eigenen Erlaubnisschein für genau dieses Gewässer, auch wenn dieser nicht mehr auf das Fangkontingent der Begleitperson angerechnet wird. Wirklich verschwunden ist nur das eigene Verfahren rund um den Jugendfischereischein selbst: kein separater Antrag bei einer Fischereibehörde, keine Bearbeitungsgebühr, keine Fischereiabgabe für das begleitete Kind. Als zusätzliche Stufe erlaubt die Verwaltungsvorschrift Jugendlichen ab 14 Jahren, die reguläre Fischerprüfung abzulegen und damit einen eigenen, lebenslang gültigen Fischereischein zu erwerben, ab dann auch ohne Begleitperson.
| Regel | Vor 2025 | Seit 1. Januar 2025 |
|---|---|---|
| Mindestalter für Kinder unter Erwachsenenbegleitung | 10 Jahre, Jugendfischereischein nötig | 7 Jahre, kein Jugendfischereischein mehr nötig |
| Eigener Jugendfischereischein | Eigener Antrag und Gebühr | Vollständig abgeschafft |
| Fischereiabgabe für das begleitete Kind | Wurde erhoben | Entfällt für begleitete Minderjährige |
| Wasserspezifischer Erlaubnisschein | Erforderlich, Handhabung variierte je Verein | Weiterhin erforderlich, zählt nicht auf das Kontingent der Begleitperson |
| Begleitung durch Erwachsene | Empfohlen, je nach Verein unterschiedlich gehandhabt | Gesetzlich verpflichtend: volljährig, gültiger Fischereischein, ständige verantwortliche Begleitung |

Für München selbst kommt zur Rechtsänderung noch ein ganz praktischer Engpass hinzu: das Gewässer. Wer in der Stadt sein Kind an der Isar angeln lassen möchte, landet fast automatisch bei Die Isarfischer e.V., dem Verein, der den oberen Stadtabschnitt bewirtschaftet. Laut dem unabhängigen Gewässerportal Fisch-Hitparade gibt dieser Abschnitt jährlich höchstens rund 450 Jahreskarten aus, ausschließlich an eigene Vereinsmitglieder, für den mittleren Isar-Abschnitt zwischen Oberföhringer Wehr und Erchinger Schwelle kommen zusätzlich Wartelisten hinzu, Gastangelkarten gibt der dortige Bewirtschafter nach eigener Aussage gar nicht aus. Deutlich zugänglicher für eine Familie ohne bestehende Vereinsbindung sind Vereinsgewässer wie Feringasee oder Speichersee, die der Fischereiverein Fischwaid München betreut und deren Tages- oder Saisonkarten sich direkt online über hejfish.com kaufen lassen, ganz ohne Wartelistenverfahren.
Was echte Leute sagen
Aus der Vereins- und Fachwelt kommt praktisch einhellig Zustimmung, allerdings mit unterschiedlichem Fokus. Im Angelmagazin Blinker beschreibt die Spitze des Landesfischereiverbands Bayern die Reform vor allem als Erleichterung beim Zugang zum Hobby, mit weniger Verwaltungsaufwand und dem Wegfall der Stempelpflicht bei Erlaubnisscheinen. Die Fischerjugend Bayern, also die Jugendorganisation selbst, ordnet die Änderung ähnlich positiv ein und stellt Vereinen sogar eigene Rahmenempfehlungen bereit, damit die Aufnahme jüngerer Kinder in der Praxis reibungslos läuft. Lokale Vereine wie der Fischereiverein Eckental übersetzen das Ganze für Familien in schlichte Worte: weniger Behördengänge, weniger laufende Kosten, mehr Eigenverantwortung der Vereine bei der Ausgabe von Erlaubnisscheinen an begleitete Minderjährige.
Was in dieser überwiegend positiven Fachstimme aber leicht untergeht, zeigt der Blick auf ein konkretes Münchner Gewässer: Die Rechtsvereinfachung ändert nichts daran, dass Die Isarfischer e.V. für die Isar innerhalb der Stadt nur eine begrenzte Zahl an Jahreskarten ausgeben und diese praktisch ausschließlich an eigene Mitglieder vergeben. Wer keine bestehende Vereinsbindung hat, merkt vom Bürokratieabbau am ersten Wasser also wenig, das eigentliche Nadelöhr bleibt der Zugang zum Gewässer selbst, nicht das Formular. Genau deshalb lohnt sich für den Einstieg der Blick auf Vereinsgewässer mit offener Online-Kartenausgabe wie Feringasee oder Speichersee, statt sich gleich auf die Isar zu fixieren.
Schritt für Schritt
- Prüfen, ob Ihr Kind wirklich schon sieben ist. Jüngere Kinder dürfen weiterhin beim Schnupperangeln mitkommen und die Rute eines Erwachsenen ausprobieren, ganz ohne Papierkram, aber erst nach dem siebten Geburtstag dürfen sie mit eigenem Erlaubnisschein selbst angeln.
- Sicherstellen, dass die Begleitperson volljährig ist und einen gültigen bayerischen Fischereischein besitzt. Ein Elternteil muss es nicht sein, Großeltern, Verwandte oder Familienfreunde mit gültigem Schein reichen ebenso, diese Person trägt aber die volle rechtliche Verantwortung am Wasser.
- Den eigenen Erlaubnisschein des Kindes vorher besorgen, nicht erst am Wasser. Für Gewässer wie Feringasee oder Speichersee funktioniert das unkompliziert online über hejfish.com. Für die Isar innerhalb der Stadt dagegen ist ein spontaner erster Ausflug meist unrealistisch, da Die Isarfischer e.V. nur begrenzt Jahreskarten an Mitglieder vergibt und der mittlere Abschnitt zusätzlich Wartelisten führt.
- Einen Ausweis für das Kind mitnehmen. Fischereiaufseher können das Alter am Wasser kontrollieren, ein Kinderausweis oder ein vergleichbares Dokument reicht dafür aus.
- Wirklich aktiv dabeibleiben, nicht nur anwesend sein. Die Begleitperson muss jederzeit sofort eingreifen können, in der Praxis heißt das direkt neben der Rute stehen, nicht vom Picknickplatz aus zusehen.
- Bei Unsicherheit erst einmal nur schnuppern. Lassen Sie Ihr Kind zunächst mit der eigenen Rute im Rahmen des Schnupperangelns testen und kaufen Sie eigene Ausrüstung samt Erlaubnisschein erst, wenn klar ist, dass sich die Investition lohnt.
- Ab 14 an die eigene Fischerprüfung denken. Wer die reguläre Prüfung besteht, bekommt einen eigenen, lebenslang gültigen Fischereischein und braucht ab dann keine Begleitperson mehr.
Hinweis zur Aktualität
Diese Seite beschreibt Bayerns Fischerei-Reform von 2025 und die Münchner Verwaltungspraxis, Stand Mitte 2026. Konkrete Kartenzahlen, Preise und Wartelisten unterscheiden sich von Gewässer zu Gewässer und von Verein zu Verein und können sich ändern. Bestätigen Sie aktuelle Details deshalb direkt beim zuständigen Verein oder über stadt.muenchen.de, bevor Sie mit Ihrem Kind losziehen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Muss ich für mein siebenjähriges Kind jetzt überhaupt noch etwas beantragen?
Ja, eine Sache bleibt: der Erlaubnisschein für genau das Gewässer, an dem Ihr Kind angeln soll. Abgeschafft wurde nur der Jugendfischereischein selbst, also der eigene Antrag mit eigener Gebühr bei einer Behörde. Sowohl die Stadt München als auch mehrere Vereinsseiten bestätigen unabhängig voneinander, dass dieser Behördenweg komplett entfällt, den wasserspezifischen Erlaubnisschein braucht aber weiterhin jeder Angler, ob Kind oder Erwachsener.
Muss die Begleitperson ein Elternteil sein?
Nein. Das Gesetz verlangt laut der Verwaltungsvorschrift zu Art. 47 BayFiG lediglich eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein, die verantwortlich begleitet und im Ernstfall sofort eingreifen kann. Großeltern, Tante, Onkel, ältere Freunde der Familie, jeder mit gültigem Schein darf ein Kind mitnehmen, solange diese Person tatsächlich am Wasser bleibt und rechtlich für alles geradesteht, was dort passiert.
Kann mein Kind es einmal ausprobieren, ohne dass ich vorher irgendetwas beantragen muss?
Ja. Beim Schnupperangeln nutzt das Kind einfach Rute und Ausrüstung der Begleitperson, statt selbst mit eigenem Erlaubnisschein zu angeln, dafür ist bis heute weder ein Fischereischein noch ein Erlaubnisschein nötig. Das ist der einfachste Weg, um vor der Anschaffung von Ausrüstung und einem eigenen Wasserrecht herauszufinden, ob Ihrem Kind das Angeln überhaupt gefällt.
Ist die Isar mitten in München ein realistischer Startpunkt?
Eher nicht spontan. Für den oberen Stadtabschnitt gibt Die Isarfischer e.V. jährlich nur rund 450 Jahreskarten aus, ausschließlich an eigene Vereinsmitglieder, und für den mittleren Abschnitt zwischen Oberföhringer Wehr und Erchinger Schwelle gibt es zusätzlich Wartelisten und keine Gastkarten. Für den ersten Ausflug sind Vereinsgewässer wie Feringasee oder Speichersee, deren Karten sich online kaufen lassen, für eine Familie ohne bestehende Vereinsbindung deutlich zugänglicher.
Kann mein Kind später einen eigenen Fischereischein machen, statt immer eine Begleitperson zu brauchen?
Ja, ab 14 Jahren. Wer die reguläre Fischerprüfung besteht, erhält laut der Verwaltungsvorschrift zu Art. 47 BayFiG einen eigenen Fischereischein, der lebenslang gültig bleibt und ab dann eigenständiges Angeln ohne Begleitperson erlaubt. Bis dahin bleibt die verantwortliche Begleitung durch einen Erwachsenen mit gültigem Schein Pflicht.