Warum Ihr Glühwein-Becher extra kostet: Münchens Pfand-System bei Festen und Weihnachtsmärkten

Der Aufpreis auf Ihren Glühwein oder Ihr Bier auf einem Münchner Fest, Volksfest oder Weihnachtsmarkt ist kein Wucher, sondern ein Pfand auf einen Mehrwegbecher, und dahinter steckt tatsächlich deutsches Recht. Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet die Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) die meisten Betriebe, die Getränke in Einwegbechern verkaufen, zusätzlich eine Mehrwegvariante anzubieten, und betreibt der Veranstalter selbst die Verpflegung, zählt das gesamte Veranstaltungsgelände als eine einzige Verkaufsfläche. Ausgenommen sind nur wirklich kleine Betriebe: höchstens fünf Beschäftigte UND höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, beide Bedingungen zusammen, und diese Ausnahme entfällt, sobald ein Unternehmen mehrere Standorte betreibt, dann zählt das gesamte Unternehmen zusammen. Auf Münchens Christkindlmarkt verlangen die meisten Stände 5 Euro Pfand für ihren Glühwein-Becher, wobei jeder Stand seinen eigenen Becher und seinen eigenen Pfandbetrag festlegt, denn anders als in manchen anderen deutschen Städten gibt es in München keinen einheitlichen Becher. Wer den Becher zurückbringt, bekommt sein Pfand zurück, ihn stattdessen als Souvenir zu behalten, wird aber ebenfalls grundsätzlich toleriert.

Die offizielle Regel

Wer beim Glühwein oder Bier auf einem Münchner Fest schon einmal über einen unerwarteten Aufschlag gestutzt hat, ist keinem Fantasiepreis aufgesessen: Dahinter steckt ein rechtlich verankertes Pfandsystem für Mehrwegbecher. Seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet die Mehrwegangebotspflicht, das Angebot einer Mehrwegverpackung nach §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes (VerpackG), die meisten Betriebe, die Speisen oder Getränke in Einwegverpackung verkaufen, zusätzlich eine wiederverwendbare Alternative bereitzuhalten, Becher eingeschlossen.

Bei einer Veranstaltung hängt die konkrete Anwendung davon ab, wer die Verpflegung tatsächlich betreibt. Übernimmt der Veranstalter selbst Catering und Getränkeausschank, zählt laut EVVC, dem Branchenverband der Veranstaltungswirtschaft, das gesamte Veranstaltungsgelände als eine einzige Verkaufsfläche. Unabhängige Standbetreiber mit eigenem Stand auf demselben Gelände werden dagegen jeweils für sich betrachtet, nach der Größe und Beschäftigtenzahl des eigenen Standes, ohne die vom Veranstalter bereitgestellten öffentlichen Sitzflächen mitzurechnen.

Wer eine Mehrwegoption anbieten muss
Regelung
Rechtsgrundlage§§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)
In Kraft seit1. Januar 2023
AusnahmeschwelleHöchstens 5 Beschäftigte UND höchstens 80m² Verkaufsfläche, beide Bedingungen zusammen
Ketten und Mehrstandort-UnternehmenKeine Ausnahme, das gesamte Unternehmen wird zusammengezählt
Auch befreite Kleinbetriebe müssenAuf Wunsch das mitgebrachte Mehrwegbehältnis der Kundschaft befüllen

Die Ausnahme ist wirklich eng gefasst, und als Kundschaft lässt sie sich leicht falsch einschätzen. Ein winzig wirkender Stand kann trotzdem zur Teilnahme verpflichtet sein, wenn er tatsächlich nur eine Außenstelle eines größeren Betriebs ist, denn die Prüfung von Größe und Personal bezieht sich auf das gesamte Unternehmen, nicht nur auf das, was an diesem einen Stand sichtbar ist.

Münchens Christkindlmarkt zeigt gut, wie das in der Praxis aussieht, und auch, wie uneinheitlich es von Stand zu Stand tatsächlich bleibt. Anders als in manchen anderen deutschen Städten, die einen einzigen einheitlichen Becher für den gesamten Weihnachtsmarkt verwenden, gestaltet in München jeder einzelne Standbetreiber seinen eigenen Becher und legt seinen eigenen Pfandbetrag fest. Die meisten Stände am Hauptmarkt auf dem Marienplatz verlangen 5 Euro, so die zuständige städtische Pressestelle, aber dieser Betrag gilt nicht garantiert an jedem Stand oder jedem Stadtteilmarkt, 5 Euro sind eher ein verbreiteter Richtwert als eine feste, stadtweite Regel.

Den Becher zurückzubringen bringt das Pfand zurück, das ist der eigentliche Mechanismus, aber längst nicht jeder macht davon Gebrauch. Die zuständige städtische Stelle hat bestätigt, dass Standbetreiber es grundsätzlich tolerieren, wenn Besucherinnen und Besucher ihren Becher als Souvenir behalten, statt die Rückgabe durchzusetzen: „Erfahrungsgemäß geben die meisten Personen ihre Tassen auch wieder ab.” Der Oktoberfest-Maßkrug funktioniert in einem entscheidenden Punkt anders: Der Krug bleibt Eigentum des jeweiligen Festzeltbetreibers, ist also nicht mit dem Bier zusammen verkauft, und wer damit ohne zu bezahlen das Zelt verlässt, begeht damit rechtlich eher eine Wegnahme fremden Eigentums als das bloße Verfallenlassen eines Pfands. Die Festzelte selbst verkaufen an Souvenirständen jedes Jahr einen offiziellen Sammler-Maßkrug als legitime Alternative zum Mitnehmen.

Ein wiederverwendbarer Keramikbecher voller dampfendem Glühwein steht auf der rustikalen Holztheke eines Marktstands

Was Ortskundige berichten

Lokale Münchner Berichterstattung zum Christkindlmarkt-Pfandsystem beruhigt Neuankömmlinge gerade in dem Punkt, der die meiste Unsicherheit auslöst: Niemand läuft jemandem hinterher, der seinen Glühwein-Becher behält, wer sein Pfand aber lieber zurückhaben möchte, bekommt es an jedem teilnehmenden Stand zurück, auch für einen Becher von einem anderen Stand desselben Markts, in aller Regel ohne Umstände.

Fachliche Hinweise für Veranstalter betonen immer wieder, dass die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht mittlerweile als normaler, selbstverständlicher Teil jeder Veranstaltung mit Speisen und Getränken in Deutschland gilt, kein Sonderfall mehr, was mit erklärt, warum das Pfandbecher-Muster über Feste, Märkte und Messen hinweg so konsistent auftaucht und nicht nur an ein paar vereinzelten Orten.

Schritt für Schritt

  1. Rechnen Sie bei den meisten Münchner Festen, Bierzelten und Weihnachtsmärkten mit einem Pfandaufschlag auf den Getränkepreis, das ist gängige, rechtlich verankerte Praxis, kein einmaliger Zuschlag.
  2. Gehen Sie nicht davon aus, dass der Pfandbetrag überall gleich ist, Münchens Christkindlmarkt-Stände legen jeweils ihren eigenen Becher und ihr eigenes Pfand fest, 5 Euro sind verbreitet, aber nicht einheitlich.
  3. Bringen Sie den Becher zu einem beliebigen teilnehmenden Stand zurück, wenn Sie Ihr Pfand zurückwollen, es muss nicht der exakte Stand sein, an dem Sie ihn gekauft haben.
  4. Möchten Sie den Becher lieber als Souvenir behalten, wird das auf Münchens Christkindlmarkt grundsätzlich toleriert, das Pfand selbst wird dann aber nicht erstattet.
  5. Behandeln Sie einen Oktoberfest-Maßkrug anders, er gehört dem Zelt, nicht Ihnen, und ihn ohne zu bezahlen mitzunehmen ist rechtlich etwas anderes, als einen Pfandbecher einfach nicht zurückzugeben. Für ein legitimes Andenken gibt es an den Souvenirständen den offiziellen Sammler-Maßkrug zu kaufen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen hinter Mehrwegbecher-Pfandsystemen bei deutschen Veranstaltungen und die übliche Praxis auf Münchens Christkindlmarkt, konkrete Pfandbeträge, Becherdesigns und einzelne Anbieterregelungen variieren aber und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Für eine bestimmte Veranstaltung oder einen bestimmten Stand empfiehlt sich die direkte Bestätigung der aktuellen Preise vor Ort.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Ist das Becherpfand bei Veranstaltungen überall gleich, oder unterscheidet es sich?

Es unterscheidet sich, und Münchens Christkindlmarkt zeigt gut, warum. Anders als in manchen anderen deutschen Städten, die einen einzigen einheitlichen Becher für den gesamten Markt verwenden, gestaltet und bepreist in München jeder Standbetreiber seinen eigenen Becher individuell, und jeder legt seinen eigenen Pfandbetrag fest. Am Hauptmarkt auf dem Marienplatz verlangen die meisten Stände 5 Euro, aber gehen Sie nicht davon aus, dass dieser Betrag überall gilt, kleinere Stadtteilmärkte können andere Preise verlangen, und andere Veranstaltungen haben ohnehin ihre eigenen Systeme. Prüfen Sie den konkreten Stand oder die konkrete Veranstaltung, wenn Ihnen der genaue Betrag wichtig ist.

Müssen auch kleine Stände und einmalige Veranstaltungsanbieter Mehrwegbecher anbieten?

Nur, wenn sie in beiderlei Hinsicht wirklich klein sind. Die Ausnahme setzt höchstens 5 Beschäftigte UND höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche voraus, beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Und betreibt ein Unternehmen mehrere Standorte oder Stände, auch unter einer Franchise- oder Kettenstruktur, wird für diese Prüfung das gesamte Unternehmen zusammengezählt, einzelne kleine Stände bekommen keinen Freifahrtschein nur, weil dieser eine Stand für sich genommen die Schwelle unterschreiten würde. Auch befreite Kleinbetriebe müssen auf Wunsch trotzdem das mitgebrachte Mehrwegbehältnis der Kundschaft befüllen.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich den Becher zurückgebe, oder ist das eigentlich nur der Preis für ein Souvenir?

Sie bekommen das Pfand zurück, wenn Sie den Becher an einem teilnehmenden Stand zurückgeben, genau das ist der Sinn eines Pfandsystems, es ist rückerstattungsfähig, kein verdeckter Verkauf. Trotzdem behalten viele Besucherinnen und Besucher den Becher lieber als Andenken, und speziell auf Münchens Christkindlmarkt hat die zuständige städtische Stelle bestätigt, dass Standbetreiber das grundsätzlich tolerieren, statt jedem nicht zurückgegebenen Becher hinterherzulaufen. Bei einem Oktoberfest-Maßkrug liegt der Fall anders: Der Krug gehört rechtlich dem Festzeltbetreiber, und ihn ohne zu bezahlen mitzunehmen wird eher wie die Wegnahme fremden Eigentums behandelt, auch wenn die Zelte an Souvenirständen einen offiziellen jährlichen Sammler-Maßkrug als legitime Alternative verkaufen.