Hamburgs Sozialwohnung läuft über Kostenmiete und IFBs Förderweg-System, nicht über die Mietpreisbremse

Wer sich mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) eine Sozialwohnung in Hamburg gesichert hat, sollte vorab wissen, dass weder die Mietpreisbremse noch der Hamburger Mietenspiegel die eigene Miete überhaupt regeln, und das ist keine Lücke im Schutz. Die Miete ist Kostenmiete, kostenbasierte Miete, festgelegt durch den Förderbescheid, der an die Förderungsvereinbarung des jeweiligen Gebäudes gebunden ist, komplett außerhalb des Vergleichssystems des privaten Markts. Hamburgs Zugang zu diesem System läuft über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), die Vermietende und Bauträger finanziert und einen unverbindlichen Online-Einkommensrechner veröffentlicht, während der eigentliche Wohnberechtigungsschein, und seine Vorrangversion, der Dringlichkeitsschein, vom eigenen Bezirksamt ausgestellt wird, nicht direkt von IFB Hamburg, eine Verwechslung, die viele Neuankömmlinge stolpern lässt. Hamburg fördert drei getrennte Förderwege, jeder mit eigener Einkommensobergrenze nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG): der 1. Förderweg erlaubt ein Haushaltseinkommen bis zu 60 Prozent über der gesetzlichen Grundgrenze (Bruttojahreszahlen 2025: 28.500 Euro für eine Einzelperson, bis zu 65.500 Euro für vier Personen), der 2. Förderweg erlaubt bis zu 100 Prozent darüber (35.300 Euro bis 81.600 Euro), und ein neuerer 3. Förderweg, seit 2024 in Kraft, erreicht Haushalte mittleren Einkommens bis zu 140 Prozent über der Grundgrenze. Das ist ein tatsächlich anderes System als Berlins WBS-100/140/160/180/220-Stufenleiter, die beiden Einkommenstabellen lassen sich nicht austauschen. Da die Kostenmiete den eigenen Förderkosten des jeweiligen Gebäudes folgt, nicht dem Mietenspiegel, kann sie über oder unter dem Markt liegen: Hamburg genehmigte 2025 Sozialwohnungen mit Einstiegsmieten von 7,25 Euro pro Quadratmeter im 1. Förderweg bis 12,25 Euro pro Quadratmeter im 3. Förderweg, gegenüber einem städtischen Mietenspiegel-Median von 9,94 Euro pro Quadratmeter, eine Sozialwohnung ist also nicht automatisch günstiger als der freie Markt. Einmal ausgestellt, gilt ein Hamburger WBS zwei Jahre, länger als Berlins zwölf Monate, und bei Unsicherheit, ob die eigene Wohnung tatsächlich gefördert ist, kann das eigene Bezirksamt Förderstatus und Bindungsfrist direkt bestätigen.

Die amtliche Regel

Zu erfahren, dass weder die Mietpreisbremse noch der Hamburger Mietenspiegel für die eigene Sozialwohnung gelten, kann sich anfühlen wie das Entdecken einer Lücke im Mieterschutz, gerade wenn man dachte, in einem der engeren deutschen Mietmärkte stabilen, bezahlbaren Wohnraum gefunden zu haben. Es ist keine Lücke. Hamburgs Sozialwohnungsbau läuft über einen völlig eigenen Mechanismus, gefördert und zugangsgeregelt über eigene Institutionen, und sobald die Teile zusammenpassen, erweist sich „gar kein Schutz” als die falsche Lesart.

Die Miete einer Sozialwohnung ist Kostenmiete, kostenbasierte Miete, festgelegt durch den Förderbescheid, der an die Förderungsvereinbarung des jeweiligen Gebäudes gebunden ist, kein Vergleich mit dem, was ähnliche Wohnungen in der Nähe verlangen. Hamburgs amtliche Sozialwohnungen-Seite bestätigt, dass eine Sozialwohnung eine öffentlich geförderte Mietwohnung ist, im Austausch dafür kontrolliert die Stadt sowohl die Vergabe als auch die Miete. Diese Kontrolle läuft über die gesamte Mietpreis- und Belegungsbindung des Gebäudes, und sie bindet die Vermieterin oder den Vermieter nach unten genauso fest, wie die Mietpreisbremse eine private Vermieterin oder einen privaten Vermieter nach oben bindet. Mietpreisbremse und Mietenspiegel lösen beide ein völlig anderes Problem: sie deckeln Miete gegen Vergleichszahlen im ungeförderten privaten Markt. Die eigene Miete beruhte nie auf diesem Vergleich, genau deshalb erreicht sie keines der beiden Werkzeuge.

Kostenmiete gegenüber Mietpreisbremse/Mietenspiegel in Hamburg
AspektKostenmiete (Sozialwohnung)Mietpreisbremse / Mietenspiegel (privater Markt)
Rechtsgrundlage§ 8 WoBindG plus der eigene Förderbescheid des Gebäudes unter dem HmbWoFG§ 556d BGB und der Hamburger Mietenspiegel
Was die Miete festlegtDie Kostenobergrenze der konkreten Förderungsvereinbarung für dieses GebäudeStädtische Vergleichsmiete, die ortsübliche Vergleichsmiete
MieterhöhungenNur alle 2 Jahre, nur bis zur Obergrenze des FörderbescheidsSeparat geregelt durch Kappungsgrenze und Mietenspiegel
Zugang zur WohnungEin Wohnberechtigungsschein (WBS) oder Dringlichkeitsschein, vom eigenen Bezirksamt ausgestelltKeiner, freier Markt
Nach Ende der BindungsfristWohnung verlässt den Sozialwohnungsstatus vollständigGewöhnliche Marktregeln, einschließlich Mietpreisbremse, greifen dann

Hamburgs Zugang zu diesem System läuft über zwei getrennte Institutionen, und beide zu verwechseln ist einer der häufigsten Fehler von Neuankömmlingen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) finanziert die Vermietenden und Bauträger, die geförderten Wohnraum bauen oder modernisieren, und berät zu den Förderprogrammen; sie betreibt außerdem einen unverbindlichen Online-Einkommensrechner, um das eigene Haushaltseinkommen vor der Antragstellung gegen die aktuellen Grenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) zu prüfen. IFB Hamburg stellt den eigenen Wohnberechtigungsschein nicht aus. Dieses Zertifikat, und seine Vorrangversion für echte Wohnungsnot, der Dringlichkeitsschein, kommt stattdessen vom Wohnungsamt des Bezirksamts, in dem gemeldet ist, eines von Hamburgs sieben Bezirksämtern. Beantragt werden kann online über das Hamburg-Service-Portal oder auf Papier beim Bezirksamt, für eine Gebühr, die Hamburg-Mittes eigene Seite je nach Einzelfall mit 9 bis 20 Euro angibt. Einmal ausgestellt, gilt das Zertifikat zwei Jahre, länger als die zwölf Monate, die Berlin dem eigenen WBS gewährt.

Hamburg fördert drei getrennte Förderwege, und jeder benennt, wie weit das eigene Haushaltseinkommen über der gesetzlichen Grundgrenze liegen darf, keine absolute Eurozahl für sich. Das Wohnraumförderprogramm des Senats beschreibt den 1. Förderweg als klassischen Sozialwohnungsbau für Haushalte bis zu 60 Prozent über der HmbWoFG-Grundgrenze, erreicht schätzungsweise 36 Prozent aller Hamburger Haushalte, und den 2. Förderweg als Angebot für Haushalte mittleren Einkommens bis zu 100 Prozent über dieser Grenze. Ein neuerer 3. Förderweg, seit 2024 in Kraft, erweitert die Berechtigung bis zu 140 Prozent über der Grundgrenze für Haushalte, die für die beiden älteren Wege nicht infrage kommen, aber trotzdem mit Hamburgs engen privaten Marktmieten kämpfen. Eine Reform von 2023 hob beide älteren Obergrenzen von zuvor 45 und 65 Prozent an, daraus ergeben sich die aktuellen Bruttojahreseinkommenstabellen unten.

Hamburgs Förderwege, Bruttojahreseinkommensgrenzen 2025
FörderwegEinkommensgrenzeEinzelperson2-Personen-Haushalt3-Personen-Haushalt4-Personen-Haushalt
1. FörderwegBis 60% über HmbWoFG-Grundgrenze28.500 Euro42.200 Euro53.800 Euro65.500 Euro
2. FörderwegBis 100% über HmbWoFG-Grundgrenze35.300 Euro52.500 Euro67.000 Euro81.600 Euro
3. Förderweg (seit 2024)Bis 140% über HmbWoFG-GrundgrenzeKeine einzelne bestätigte Eurotabelle gefunden, IFB Hamburgs Einkommensrechner für den eigenen Haushalt nutzen

Das ist nicht dasselbe System wie Berlins WBS-100/140/160/180/220-Einkommensstufen, auch wenn die zugrunde liegende Idee einkommensgestaffelter Berechtigung ähnlich wirkt. Berlin benennt seine Stufen nach dem Zertifikat selbst und misst sie gegen Berlins eigene Wohnraumförderungsgesetz-Grenzen; Hamburg benennt seine Stufen nach dem Förderweg, dem Förderweg für Bau oder Modernisierung, unter dem separaten Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz, mit anderen Prozentbändern und völlig anderen Eurozahlen. Wer Berlins System schon vor dem Umzug recherchiert hat, oder sich mit Bekannten in Berlin austauscht, sollte beide Einkommenstabellen als unabhängig behandeln: IFB Hamburgs eigenen Einkommensrechner nutzen, keine Berliner Rechner oder Tabelle.

Eine moderne Wohnhausfassade mit Reihen von Glasbalkonen und Betontrennwänden, keine Personen oder lesbare Beschilderung sichtbar

Foto von Brett Sayles auf Pexels

Da die Kostenmiete den eigenen Förderkosten des jeweiligen Gebäudes folgt, nicht einer städtischen Marktzahl, kann sie tatsächlich über oder unter dem liegen, was der Mietenspiegel als Durchschnitt bezeichnet, und das überrascht viele Mietende. Hamburgs Jahresergebnisse 2025 zeigen 1.669 neu genehmigte Einheiten im 1. Förderweg mit einer Einstiegsmiete von 7,25 Euro pro Quadratmeter, und 494 Einheiten im 3. Förderweg mit Einstieg bei 12,25 Euro pro Quadratmeter, dazu 579 Einheiten im 2. Förderweg. Ein Vergleich mit dem städtischen Median des Hamburger Mietenspiegels 2025 von 9,94 Euro pro Quadratmeter zeigt: eine 1.-Förderweg-Wohnung kann spürbar günstiger sein als der Marktmedian, während eine 3.-Förderweg-Wohnung, auf mittlere Einkommen statt die unterste Stufe ausgerichtet, tatsächlich mehr pro Quadratmeter kosten kann als eine gewöhnliche, am Mietenspiegel orientierte Wohnung. Keine der beiden Zahlen ist falsch, sie beantworten schlicht unterschiedliche Fragen, Kostendeckung für ein konkretes Gebäude gegenüber einem städtischen Vergleichsdurchschnitt.

Hamburgs Sozialwohnungs-Genehmigungen und Mietzahlen 2025 im Überblick
ZahlWas sie tatsächlich misstWert
Neue Sozialbindungen insgesamt, 2025Einheiten mit frischer Preis- und Belegungsbindung, alle Förderwege zusammen, Rekord seit den 1990ern6.369
Einstiegsmiete 1. Förderweg, Genehmigungen 2025Kostenmiete für 1.669 neu gebundene Einheiten7,25 Euro/qm
Einstiegsmiete 3. Förderweg, Genehmigungen 2025Kostenmiete für 494 neu gebundene Einheiten, mittlere Einkommensstufe12,25 Euro/qm
Mietenspiegel-2025-Median stadtweit (nur Vergleich)Private Marktvergleichsmiete, für Sozialwohnungen nicht anwendbar9,94 Euro/qm
Geförderter Gesamtbestand, 1./2. Förderweg zusammenStatistikamt-Nord-Zählung, Stand 1. Januar 202479.643 Einheiten

Der geförderte Gesamtbestand ist in den letzten Jahren tatsächlich nahezu unverändert geblieben, obwohl die Neugenehmigungen einen Rekord erreichten. Mieterverein zu Hamburg, unter Berufung auf Statistikamt Nord, zählte 78.191 geförderte Einheiten (1. und 2. Förderweg zusammen) zum 1. Januar 2022, 79.788 ein Jahr später, und 79.643 zum 1. Januar 2024, ein leichter Rückgang trotz jährlich tausender neu genehmigter Bindungen. Ältere Gebäude, deren Bindungsfrist ausläuft und die wieder auf den freien Markt zurückkehren, scheinen einen spürbaren Teil des Neubaus auszugleichen, genau deshalb stellte die Stadt 868 Millionen Euro für die Fortführung der Förderung 2026 bereit, und genau deshalb zählt die Länge der Bindungsfrist eines Gebäudes genauso wie die Zahl der Neugenehmigungen.

Diese Bindungsfrist selbst ist für neuere Bauten spürbar länger geworden. Die eigene Programmseite der Förderdatenbank bestätigt, dass Hamburgs Mietpreis- und Belegungsbindung mindestens 10 Jahre läuft, Neubauten, die ab 2021 gefördert wurden, sind aber volle 30 Jahre gebunden, ein deutlich längerer Horizont als die alte Mindestgrenze. Die konkrete Länge für ein einzelnes Gebäude hängt weiterhin vom eigenen Förderbescheid ab, das genaue Enddatum beim Bezirksamt oder der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter zu bestätigen lohnt sich also, statt automatisch von der 10-Jahre-Mindestgrenze oder der neueren 30-Jahre-Zahl auszugehen.

Bei Unsicherheit, ob die eigene Wohnung tatsächlich eine Sozialwohnung ist, klären ein paar konkrete Signale die Sache. Wurde vor der Unterschrift ein Wohnberechtigungsschein verlangt, oder das ältere Äquivalent, das manche Gebäude noch als Paragraf-5-Schein bezeichnen, bestätigt das allein, dass die Wohnung preis- und belegungsgebunden ist. Inserate für geförderte Wohnungen auf Immobilienportalen sind ebenfalls typischerweise als WBS-pflichtig gekennzeichnet. Ist keins davon eindeutig, führt das eigene Bezirksamt die Förderakten für Gebäude im eigenen Gebiet und kann Status und genaues Bindungsfrist-Enddatum direkt bestätigen, selbst wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter ausweichend ist oder eine vorherige mietende Person es nie erwähnt hat.

Was in der Praxis auffällt

Hamburger Neuankömmlinge-Foren und Sozialwohnungs-Mietende, die ihr Bezirksamt kontaktiert haben, beschreiben dieselbe wiederkehrende Verwirrung: die Annahme, Mietpreisbremse oder Mietenspiegel müssten gelten, weil das die Mietregeln sind, über die alle anderen in der Stadt reden, gefolgt von echter Überraschung, dass die eigene Wohnung auf einer völlig getrennten Schiene läuft. Wer sich damit tatsächlich befasst, beschreibt eher Erleichterung als Alarm, sobald klar wird, dass die Kostenmiete an die echten Förderkosten des eigenen Gebäudes gebunden ist statt an eine Vergleichszahl, und dass Erhöhungen auf einmal alle zwei Jahre gedeckelt sind, unabhängig davon, was mit den Marktmieten anderswo in der Stadt gerade passiert.

Ein zweites wiederkehrendes Thema betrifft speziell die IFB-Hamburg-Verwechslung: wer IFB Hamburg anruft oder anschreibt und Hilfe bei der Wohnberechtigungsschein-Bewerbung erwartet, wird an das eigene Bezirksamt weitergeleitet, da IFBs Rolle auf der Förderseite liegt, nicht bei der Zertifikatsausstellung. Diese Unterscheidung vorher klarzuhaben, erspart einen tatsächlich unnötigen Umweg.

Wer Berlins WBS-Stufen schon vor dem Umzug nach Hamburg recherchiert hat, oder sich mit Bekannten in Berlin austauscht, beschreibt oft die Annahme, die Einkommensgrenzen beider Städte müssten grob austauschbar sein, um dann über IFB Hamburgs eigenen Einkommensrechner festzustellen, dass die tatsächlichen Zahlen und Prozentbänder überhaupt nicht übereinstimmen. Haushalte an der Grenze der Berechtigung beschreiben es als lohnend, den Rechner direkt durchzugehen, statt von einer berlinfokussierten, online gefundenen Tabelle zu schätzen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die eigene Wohnung tatsächlich eine Sozialwohnung ist. Ein WBS-Erfordernis vor der Unterschrift, ein „WBS erforderlich”-Inserat, oder eine direkte Bestätigung des eigenen Bezirksamts klären das; nicht annehmen, Mietpreisbremse- oder Mietenspiegel-Regeln gälten nur, weil das die andernorts in Hamburg gehörten Regeln sind.
  2. Die eigene Berechtigung mit IFB Hamburgs Einkommensrechner prüfen, keine Berliner oder Münchner Einkommenstabelle, da Hamburgs 1./2./3.-Förderweg-Prozentbänder und Eurozahlen spezifisch für das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz sind.
  3. Den Wohnberechtigungsschein, oder bei echter Wohnungsnot den Dringlichkeitsschein, beim eigenen Bezirksamt beantragen, online über das Hamburg-Service-Portal oder auf Papier, nicht über IFB Hamburg.
  4. Wer bereits in einer Sozialwohnung lebt, sollte die eigene Kostenmiete gegen den Förderweg und das Förderjahr des Gebäudes vergleichen, nicht gegen den städtischen Mietenspiegel, da eine 1.-Förderweg-Wohnung und eine 3.-Förderweg-Wohnung auf entgegengesetzten Seiten des Marktmedians liegen können.
  5. Das Bindungsfrist-Enddatum des eigenen Gebäudes beim Bezirksamt oder der Vermieterin beziehungsweise dem Vermieter bestätigen, um zu wissen, wann die gewöhnlichen Marktregeln, einschließlich der Mietpreisbremse, irgendwann für die eigene Wohnung greifen werden.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen Rahmen, der Hamburgs Kostenmiete-Sozialwohnungsbau von der gewöhnlichen Mietpreisbremse und dem Mietenspiegel unterscheidet, sowie das Förderweg-System, das den Zugang dazu regelt, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und konkrete Einkommensberechnungen, Förderungsvereinbarungen und Bindungsfrist-Zeitpläne variieren je nach Haushalt und Gebäude. Die eigene Situation sollte direkt beim Bezirksamt, bei IFB Hamburg, oder einer Mietrechtsanwältin beziehungsweise einem Mietrechtsanwalt bestätigt werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Bedeutet es, dass Mietpreisbremse und Mietenspiegel nicht für unsere Sozialwohnung gelten, einen schwächeren Mieterschutz als bei einer gewöhnlichen Hamburger Mietwohnung?

Nein, tatsächlich nicht, es bedeutet nur, dass ein anderer Mechanismus die eigene Miete regelt. Die Miete der Sozialwohnung ist Kostenmiete, kostenbasierte Miete, festgelegt durch den Förderbescheid, der an die Förderungsvereinbarung des jeweiligen Gebäudes gebunden ist, verbindlich für die Vermieterin oder den Vermieter über die gesamte Bindungsfrist. Mietpreisbremse und Hamburger Mietenspiegel lösen ein völlig anderes Problem: sie deckeln Mieten gegen Vergleichszahlen im ungeförderten privaten Markt, ein Problem, das eine förderungsgebundene Miete von vornherein nicht hat, nicht weil Schutz fehlt, sondern weil bereits ein anderer greift. Mieterhöhungen bei einer Kostenmiete-Wohnung sind nur alle zwei Jahre und nur bis zu der vom Förderbescheid tatsächlich gesetzten Obergrenze erlaubt, unabhängig davon, was der städtische Mietenspiegel in dem Jahr sagt.

Was ist der tatsächliche Unterschied zwischen Hamburgs 1., 2. und 3. Förderweg?

Sie beschreiben, wie weit das Einkommen eines Haushalts über der von § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) gesetzten Grundgrenze liegen darf, und jeder Weg fördert einen anderen Teil des Neubaus oder der Modernisierung. Der 1. Förderweg ist klassischer Sozialwohnungsbau für niedrigere Einkommen, bis zu 60 Prozent über der Grundgrenze, erreicht schätzungsweise ein Drittel der Hamburger Haushalte, mit Bruttojahresgrenzen 2025 von 28.500 Euro für eine Einzelperson bis 65.500 Euro für vier Personen. Der 2. Förderweg erreicht Haushalte mittleren Einkommens, die vom freien Markt verdrängt werden, bis zu 100 Prozent über der Grundgrenze (35.300 Euro bis 81.600 Euro), nach manchen Zählungen über die Hälfte der Hamburger Mietehaushalte. Der 3. Förderweg ist der neueste, seit 2024 in Kraft, öffnet die Berechtigung bis zu 140 Prozent über der Grundgrenze für Haushalte, die für die beiden älteren Wege nicht infrage kommen, aber trotzdem mit Hamburgs privaten Marktmieten kämpfen. Hamburg genehmigte 2025 allein 1.669 Einheiten im 1. Förderweg, 579 im 2. Förderweg und 494 im 3. Förderweg.

Ist Hamburgs Förderweg-System dasselbe wie Berlins WBS-100/140/160/180/220-Leiter?

Nein, und beide als austauschbar zu behandeln ist ein echter Fehler, den es zu vermeiden lohnt, wer Berlins System schon vor dem Umzug recherchiert hat. Berlin benennt seine Einkommensstufen nach dem Zertifikat selbst (WBS 100, 140, 160, 180, 220), jeweils an Berlins eigene Wohnraumförderungsgesetz-Grenzen und Berlins sechs öffentliche Wohnungsunternehmen gebunden. Hamburg benennt seine Stufen stattdessen nach dem Förderweg, dem Förderweg für Bau oder Modernisierung des Gebäudes, unter dem eigenen Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz, mit anderen Prozentbändern (60/100/140 Prozent über der Grundgrenze, gegenüber Berlins 0/40/60/80/120 Prozent) und völlig anderen Eurozahlen. Wer die eigene Berechtigung einschätzen möchte, sollte IFB Hamburgs eigenen Einkommensrechner nutzen, keine Berliner Einkommenstabelle, die Zahlen beider Städte lassen sich nicht austauschen.

Stellt IFB Hamburg tatsächlich den eigenen Wohnberechtigungsschein aus, oder ist das eine andere Stelle?

Eine andere Stelle, und das ist einer der häufigsten Verwechslungspunkte. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) finanziert die Vermietenden und Bauträger, die geförderten Wohnraum bauen oder modernisieren, berät zu den Förderprogrammen, und betreibt den Online-Einkommensrechner, um das eigene Einkommen vor der Antragstellung gegen die aktuellen Grenzen zu prüfen. Der eigentliche Wohnberechtigungsschein, und seine Vorrangversion für echte Wohnungsnot, der Dringlichkeitsschein, kommt stattdessen vom Wohnungsamt des Bezirksamts, in dem gemeldet ist, eines von Hamburgs sieben Bezirksämtern. Beantragt werden kann online über das Hamburg-Service-Portal oder auf Papier beim Bezirksamt, für eine Gebühr, die Hamburg-Mittes eigene Seite je nach Einzelfall mit 9 bis 20 Euro angibt. Einmal ausgestellt, gilt das Zertifikat zwei Jahre, länger als die zwölf Monate, die Berlin dem eigenen WBS gewährt.

Wie finde ich tatsächlich heraus, ob unsere Mietwohnung eine Sozialwohnung ist, und könnte die Miete in beide Richtungen falsch sein?

Ein paar konkrete Signale helfen. Wurde vor der Unterschrift ein Wohnberechtigungsschein verlangt, oder das ältere Äquivalent, das manche Gebäude noch Paragraf-5-Schein nennen, bestätigt das allein, dass die Wohnung preis- und belegungsgebunden ist. Inserate für geförderte Wohnungen auf Immobilienportalen sind ebenfalls typischerweise als WBS-pflichtig gekennzeichnet. Bleibt Unsicherheit, führt das eigene Bezirksamt die Förderakten für Gebäude im eigenen Gebiet und kann Status und genaues Bindungsfrist-Enddatum direkt bestätigen, selbst wenn eine Vermieterin oder ein Vermieter ausweichend ist oder eine vorherige mietende Person es nie erwähnt hat. Das zählt in beide Richtungen: wer annimmt, Mietpreisbremse- oder Mietenspiegel-Regeln gälten für eine tatsächlich geförderte Wohnung, vergleicht die eigene Miete am völlig falschen Maßstab, da die Kostenmiete je nach Förderweg und Förderjahr spürbar über oder unter dem Mietenspiegel-Median liegen kann. Genauso oft prüft jemand, der nie realisiert hat, für einen WBS infrage zu kommen, es einfach nie, und verpasst eine Wohnung, die deutlich günstiger sein könnte als die aktuelle Miete auf dem freien Markt.

Wie lange dauert unsere Kostenmiete-Regelung tatsächlich, und was passiert, sobald sie endet?

Hamburgs Mietpreis- und Belegungsbindung, die kombinierte Preis- und Belegungsbindung, die eine Wohnung zur Sozialwohnung macht, läuft unter den städtischen Förderprogrammen mindestens 10 Jahre, Neubauten, die ab 2021 gefördert wurden, sind aber deutlich länger gebunden, 30 Jahre. Die konkrete Länge für ein bestimmtes Gebäude hängt vom eigenen Förderbescheid und dem Förderjahr ab, das Bezirksamt oder die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter kann das genaue Enddatum bestätigen. Endet die Bindungsfrist der eigenen Wohnung, verlässt sie den Sozialwohnungsstatus vollständig, die WBS-Pflicht entfällt, und die bisherige Kostenmiete wird zum Ausgangspunkt für eine Marktmiete. Ab diesem Zeitpunkt gilt zum ersten Mal das gewöhnliche Mietrecht für die Wohnung, einschließlich der Mietpreisbremse und der mietenspiegelbasierten Kappungsgrenze für künftige Erhöhungen.