Die 565-Euro-Frage: Was Ihr Ehepartner in Ihrer Familienversicherung tatsächlich verdienen darf
Ist Ihr Ehepartner oder Ihre Partnerin kostenlos über Ihre gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung) mitversichert, hat das eigene Einkommen eine feste Obergrenze, bevor das nicht mehr funktioniert. Für 2026 liegt die allgemeine Grenze bei 565 Euro im Monat bei regulärem Einkommen, oder bei 603 Euro im Monat, wenn es sich speziell um Minijob-Einkommen handelt, zwei verschiedene Zahlen für zwei verschiedene Situationen, kein Tippfehler. Da bei regulärem Erwerbseinkommen ein pauschaler monatlicher Abzug für Werbungskosten greift, liegt das tatsächliche Bruttogehalt, mit dem man unter der 565-Euro-Grenze bleibt, eher bei rund 667,50 Euro. Alle Einkommensquellen werden zusammengerechnet, selbst ein Minijob plus Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, und Sie sind verpflichtet, Ihrer Krankenkasse zu melden, sobald die Grenze überschritten wird, statt auf die jährliche Überprüfung zu warten. Ein wirklich beruhigendes Detail: Deutsche Gerichte haben entschieden, dass ein später eingehender Steuerbescheid mit höherem Einkommen die Mitversicherung in der Regel nicht rückwirkend beenden kann, sondern nur ab dem Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse tatsächlich davon erfährt.
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Die offizielle Regel
Ist Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner kostenlos über Ihre gesetzliche Familienversicherung mitversichert, statt eine eigene Police zu bezahlen, hängt diese Regelung davon ab, dass dessen persönliches Einkommen unter einer bestimmten Obergrenze bleibt, und die genaue Zahl richtig zu kennen ist wichtiger, als es zunächst scheint.
| Einkommensart | Monatliche Grenze | Hinweis |
|---|---|---|
| Reguläres Einkommen (Vergleichszahl) | 565 Euro | Berücksichtigt bereits einen standardmäßigen pauschalen Ausgabenabzug |
| Reguläre Anstellung (tatsächliches Bruttogehalt) | ~667,50 Euro | Nach Rückrechnung des ~102,50-Euro-Pauschalabzugs |
| Speziell Minijob-Einkommen | 603 Euro | Eigene, separate Obergrenze, nicht die allgemeine 565-Euro-Linie |
Das sind wirklich zwei unterschiedliche Zahlen für zwei unterschiedliche Situationen, kein Rundungsunterschied. Die 565-Euro-Zahl ist die allgemeine Vergleichsschwelle für das Gesamteinkommen eines Ehepartners. Rechtsgrundlage ist § 10 SGB V in Verbindung mit § 18 SGB IV: Die Grenze entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, die für 2026 bundeseinheitlich bei 3.955 Euro liegt, geteilt durch sieben ergibt das die 565 Euro. Da vor dem Vergleich ein pauschaler monatlicher Abzug für Werbungskosten (rund 102,50 Euro, ein Zwölftel des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.230 Euro im Jahr nach § 9a EStG) angewendet wird, kann jemand mit einem regulären Gehalt tatsächlich brutto näher an 667,50 Euro im Monat verdienen und trotzdem unter der 565-Euro-Linie bleiben, sobald dieser Abzug berücksichtigt wird. Minijob-Einkommen läuft stattdessen auf einer eigenen 603-Euro-Obergrenze statt der 565-Euro-Vergleichszahl, diese Zahl ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2026, multipliziert mit rund 43,3 Monatsstunden, ergeben sich etwa 602 Euro, aufgerundet auf 603 Euro.
Alle Einkommensquellen werden zusammengerechnet, nicht einzeln bewertet. Ein Minijob, der bequem unter seiner eigenen 603-Euro-Grenze bleibt, kann einen Ehepartner trotzdem über die Schwelle bringen, sobald Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder freiberufliche Einkünfte hinzukommen. Krankenkassen berechnen eine kombinierte Gesamtsumme, der sicherere Ansatz ist also, alles zusammenzuzählen, was Ihr Ehepartner aus jeder Quelle verdient, statt anzunehmen, ein einzelnes Gehalt unter der Grenze sei automatisch unbedenklich.
Das Überschreiten der Grenze hat echte, sofortige Pflichten, nicht nur eine jährliche Kontrolle. Krankenkassen überprüfen das Einkommen typischerweise einmal jährlich per Fragebogen, aber die tatsächliche gesetzliche Pflicht ist, umgehend zu benachrichtigen, sobald bekannt ist, dass die Grenze überschritten wurde oder wird, statt auf dieses jährliche Formular zu warten. Nach der Meldung endet die kostenlose Mitversicherung, wenn die Änderung eher dauerhaft als vorübergehend aussieht, und Ihr Ehepartner braucht eine eigene Absicherung, meist als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System oder, falls berechtigt, private Versicherung.
Ein Detail, das die Familie tatsächlich begünstigt: rückwirkende Kündigung ist eingeschränkter, als es klingt. Deutsche Sozialgerichte, darunter das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 14. Februar 2020 (Az. L 4 KR 2701/17), haben auf solche Entscheidungen einen Grundsatz namens vorausschauende Betrachtungsweise angewendet: Hat eine Krankenkasse einmal eine Versicherungsentscheidung anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Einkommensinformationen getroffen, kann ein später eingehender Steuerbescheid mit höherem tatsächlichem Einkommen für denselben Zeitraum die Mitversicherung generell nicht rückwirkend beenden. Die Krankenkasse kann die Mitversicherung ab dem Zeitpunkt beenden, an dem sie tatsächlich von der Änderung erfährt, aber rückwirkend eine Rückzahlung für einen bereits ordnungsgemäß beurteilten Zeitraum zu verlangen, ist etwas, dem Gerichte wiederholt entgegengetreten sind. Das lohnt sich zu wissen, falls ein verspätetes Steuerdokument je einen überraschenden Brief auslöst, und es ist ein echter Anlass, eine Sozialrechtsanwältin oder einen Sozialrechtsanwalt den Zeitablauf prüfen zu lassen, statt anzunehmen, eine Rückzahlungsforderung sei automatisch berechtigt.

Was Betroffene wirklich sagen
Juristische Kommentare und Verbraucherfinanz-Ratgeber zu diesem Thema kommen übereinstimmend zu derselben praktischen Warnung: Schweigen funktioniert nicht als Strategie. Quellen, die jahrzehntelange Erfahrung mit diesen Fällen beschreiben, sind deutlich zu Versuchen, eine Rückzahlung durch schlichtes Nicht-Erwähnen einer Veränderung zu vermeiden, sobald eine Krankenkasse irgendwann über einen Steuerbescheid oder andere Unterlagen davon erfährt, geht sie dem in der Regel nach, und Schweigen verringert nicht, was am Ende geschuldet wird.
Gleichzeitig sind dieselben juristischen Quellen ebenso deutlich, dass die Last nicht vollständig in eine Richtung läuft. Der von Gerichten angewendete Grundsatz der vorausschauenden Betrachtungsweise gibt Familien eine echte, dokumentierte Grundlage, um sich gegen rückwirkende Forderungen zu wehren, die ignorieren, wann die Krankenkasse die relevante Information tatsächlich erhalten hat, statt wann das zugrunde liegende Steuerjahr technisch endete. Versicherungsstreitigkeiten, die an dieser Zeitfrage hängen, werden ausdrücklich als es wert beschrieben, mit einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt angefochten zu werden, statt als erledigt zu gelten, sobald ein Rückzahlungsschreiben eintrifft.
Schritt für Schritt
- Addieren Sie alle Einkommensquellen Ihres Ehepartners oder Ihrer Partnerin zusammen, nicht nur das Hauptgehalt, Minijob-Einkommen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und freiberufliche Arbeit zählen alle zur selben Grenze.
- Prüfen Sie, welche Schwelle tatsächlich gilt: 603 Euro speziell für Minijob-Einkommen, 565 Euro als allgemeine Vergleichszahl für alles andere, wobei reguläres Bruttogehalt nach Berücksichtigung des Standardabzugs mehr Spielraum hat, näher an 667,50 Euro.
- Nähert sich die kombinierte Summe der Grenze, warten Sie nicht auf den jährlichen Fragebogen. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse, sobald Sie wissen, dass eine Änderung eintritt oder eingetreten ist.
- Endet die Mitversicherung tatsächlich, beginnen Sie sofort mit dem Vergleich von Optionen für die eigene Versicherung Ihres Ehepartners, statt eine Lücke entstehen zu lassen, typischerweise freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft oder private Versicherung, falls berechtigt.
- Taucht eine rückwirkende Rückzahlungsforderung im Zusammenhang mit einem verspäteten Steuerbescheid auf, gehen Sie nicht automatisch von deren Gültigkeit aus. Fragen Sie gezielt, ob das Timing mit dem Zeitpunkt übereinstimmt, an dem die Krankenkasse tatsächlich informiert wurde, und erwägen Sie eine Beratung bei einer Sozialrechtsanwältin oder einem Sozialrechtsanwalt, bevor Sie zahlen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Gilt die 565-Euro-Grenze für Brutto- oder Nettoeinkommen?
Am ehesten netto, aber nicht ganz genau in dem Sinn, wie die meisten Menschen die Begriffe verwenden. Die Vergleichszahl selbst, 565 Euro, berücksichtigt bereits einen standardmäßigen pauschalen monatlichen Abzug für Werbungskosten, aktuell etwa 102,50 Euro für reguläre Angestellte. Deshalb liegt das tatsächliche Bruttogehalt, das jemand verdienen kann und trotzdem unter der Grenze bleibt, bei rund 667,50 Euro, nicht bei 565 Euro brutto. Minijob-Einkommen bekommt diesen Abzug nicht auf dieselbe Weise, weshalb es eine eigene, höhere Grenze von 603 Euro hat.
Mein Ehepartner hat einen Minijob und verdient außerdem etwas durch die Vermietung eines Zimmers. Wird das zusammengerechnet?
Ja, und das ist eine der häufiger übersehenen Regeln. Einkommen aus verschiedenen Quellen, Anstellung, Minijobs, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Selbstständigkeit, wird alles zusammengerechnet, wenn die Krankenkasse berechnet, ob jemand unter der Grenze liegt. Ein Minijob, der für sich genommen bequem unter 603 Euro bleibt, kann eine Person trotzdem über die Schwelle bringen, wenn Miet- oder Kapitaleinkünfte hinzukommen, deshalb lohnt es sich, die kombinierte Summe zu berechnen, statt jede Einkommensquelle einzeln gegen die Grenze zu prüfen.
Was passiert tatsächlich, wenn wir die Grenze für ein paar Monate überschreiten?
Sie sind verpflichtet, Ihre Krankenkasse umgehend zu benachrichtigen, sobald Sie wissen, dass die Grenze überschritten wurde oder wird, statt auf deren jährlichen Überprüfungsfragebogen zu warten. Je nachdem, ob es wie eine vorübergehende oder eine dauerhafte Änderung aussieht, kann die Mitversicherung ab diesem Zeitpunkt enden, und Ihr Ehepartner braucht eine eigene Versicherung, typischerweise als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder, falls berechtigt, eine private Versicherung. Deutsche Gerichte haben zudem entschieden, dass Krankenkassen die Mitversicherung für einen bereits ordnungsgemäß beurteilten Zeitraum generell nicht rückwirkend beenden und zurückfordern können, sie können nur ab dem Zeitpunkt handeln, an dem sie tatsächlich informiert werden, was relevant wird, wenn ein Steuerbescheid verspätet eintrifft und ein technisch höheres Einkommen zeigt als erwartet.