Privathaftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz: Die drei Versicherungen, an denen in München kaum ein Mieter vorbeikommt

Keine der drei in Deutschland am häufigsten empfohlenen privaten Versicherungen ist gesetzlich vorgeschrieben, trotzdem kommt eine davon dem sehr nahe: Die Privathaftpflichtversicherung wird durch § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) faktisch zur Notwendigkeit, denn dieser Paragraf macht jeden, der einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich Schaden zufügt, persönlich und ohne gesetzliche Obergrenze ersatzpflichtig, und viele Münchner Vermieter verlangen vor der Schlüsselübergabe einen Nachweis. Die Hausratversicherung schützt dagegen die eigenen Gegenstände gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden, während die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sobald ein Streit, häufig ein Mietstreit, tatsächlich zu einem Anwalt oder vor Gericht führt. Eine solide Familienabsicherung für alle drei zusammen liegt bei ungefähr 350 bis 450 Euro im Jahr, und wer in München eine Wohnung anmietet, sollte die Privathaftpflicht vor der Unterschrift regeln, nicht danach.

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Freiwillig auf dem Papier, faktisch kaum vermeidbar

Von den drei Versicherungen, die in Deutschland fast reflexhaft als Startpaket empfohlen werden, ist keine einzige gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem rutscht die Privathaftpflichtversicherung in der Praxis sehr nah an eine echte Pflicht heran, und der Grund dafür steht nicht im Mietvertrag, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch: Nach § 823 BGB haftet, wer einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich Schaden an Eigentum, Körper oder Gesundheit zufügt, persönlich und in voller Höhe, eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Spricht ein Gericht jemandem 500.000 Euro Schadensersatz zu, weil Sie diesen Schaden verursacht haben, schulden Sie genau diese Summe, sofern keine Versicherung einspringt. Die Verbraucherzentrale, die bundesweite Verbraucherschutzorganisation, nennt genau dieses Trio, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, als das Set, das bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands überprüft werden sollte.

Am dringendsten ist die Privathaftpflicht vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag. Ein spürbarer Teil der Münchner Vermieter und WG-Geber fragt Bewerberinnen und Bewerber direkt, ob eine Police besteht, manche machen sie sogar zur Bedingung für die Zusage. Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen, eine Zahl, die dramatisch klingt, bis man bedenkt, dass Personenschäden mit dauerhafter Erwerbsunfähigkeit tatsächlich in diese Größenordnung reichen können. Eine solide Familienpolice kostet grob 60 bis 180 Euro im Jahr, Tarife, die Testinstitute wie Franke und Bornberg mit der Bestnote auszeichnen, liegen für eine typische Familie oft zwischen 58 und 83 Euro. Kinder sind über die Familienpolice meist automatisch mitversichert, bis sie ihre erste Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, es lohnt sich aber, gezielt nachzufragen, ob die Police Schäden durch Kinder unter 7 Jahren ausdrücklich einschließt: Nach § 828 BGB gelten sie selbst als deliktunfähig, und ohne eine passende Klausel kann genau dadurch eine Deckungslücke entstehen.

Drei Versicherungen im Vergleich
PrivathaftpflichtHausratRechtsschutz
Deckt abSchäden, die Sie anderen zufügenIhr eigenes Eigentum bei Diebstahl, Feuer, WasserAnwalts- und Gerichtskosten bei einem Streit
Gesetzlich vorgeschrieben?Nein, aber Vermieter verlangen sie oftNeinNein
Typische Familienkosten (2026)60 bis 180 Euro pro Jahr90 bis 150 Euro pro JahrRund 200 Euro pro Jahr mit Wohnen-Baustein
Wann abschließenVor Unterschrift des MietvertragsBeim EinzugFrüh, dreimonatige Wartezeit bei Mietstreitigkeiten

Die Hausratversicherung schützt, was Ihnen gehört, nicht das, wofür Sie anderen gegenüber haften. Die Versicherungssumme wird üblicherweise nach einer Faustregel von rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet, für eine 75 Quadratmeter große Familienwohnung ergibt das etwa 49.000 Euro Deckung, je nach Zusatzbausteinen wie Fahrraddiebstahl oder Elementarschutz (Schutz gegen Naturgefahren wie Hochwasser) meist für 90 bis 150 Euro im Jahr. Wichtiger als die konkrete Summe ist eine Klausel namens Unterversicherungsverzicht: Fehlt sie, kann der Versicherer die Auszahlung kürzen, sobald er die vereinbarte Deckungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Wert Ihres Hausrats für zu niedrig hält, und zwar anteilig bei jedem einzelnen Schaden, auch bei einem, der mit dieser angeblichen Unterdeckung gar nichts zu tun hat.

Die Rechtsschutzversicherung wird meist erst dann ernst genommen, wenn man sie tatsächlich braucht. Sie übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten in Bereichen wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und eben Mietrecht, und genau der „Wohnen“-Baustein, der Mietstreitigkeiten abdeckt, erhöht den Grundpreis um etwa 20 bis 30 Prozent, eine Einzelpolice mit diesem Baustein kommt auf rund 200 Euro im Jahr. Zwei Details überraschen viele: Erstens gilt beim Mietrechtsschutz praktisch immer eine dreimonatige Wartezeit, bevor er für einen Mietstreit tatsächlich greift, eine Regelung, die verhindern soll, dass jemand die Police erst kauft, nachdem ein Konflikt bereits begonnen hat. Zweitens brauchen Sie, bevor Sie einen Anwalt beauftragen, zunächst eine Deckungszusage Ihres Versicherers, ohne die er die Zahlung auch für einen eigentlich gedeckten Streit verweigern kann.

Drei Aktenordner mit Versicherungsunterlagen liegen neben einem Taschenrechner und einem Kugelschreiber auf einem Schreibtisch

Was Betroffene berichten

Etablierte Expat-Ratgeber, die genau diese Entscheidung behandeln, beschreiben die Privathaftpflicht durchweg als eine merkwürdige Kategorie für sich: gesetzlich nicht verlangt, aber sozial und praktisch fest eingeplant. Mehrere dieser Ratgeber betonen dabei ausdrücklich, dass nicht Höflichkeit oder Konvention dahintersteckt, sondern das deutsche Haftungsrecht selbst: Die unbegrenzte persönliche Haftung nach § 823 BGB kann aus einem einzigen Unfall, einem zerkratzten parkenden Auto, einer übergelaufenen Badewanne beim Nachbarn darunter, ohne Versicherung eine Rechnung im fünf- oder sechsstelligen Bereich machen. Ratgeber für Neuankömmlinge nennen die Privathaftpflicht deshalb oft als eine der ersten Erledigungen überhaupt, noch vor vielem anderen Papierkram, gerade weil Vermieter bereits während der Bewerbungsphase danach fragen.

Bei Hausrat und Rechtsschutz fällt der Ton in denselben Quellen deutlich gelassener aus, beide werden als sinnvoll, aber nicht dringend beschrieben. Der am häufigsten wiederholte praktische Tipp: alle drei Policen bei einem einzigen Versicherer bündeln, wo möglich, denn Kombirabatte sind verbreitet, und Vertragslaufzeiten sowie Unterlagen bleiben so an einem Ort statt an dreien.

Schritt für Schritt

  1. Privathaftpflicht vor oder spätestens bei Unterschrift des Mietvertrags abschließen. Münchner Vermieter und WG-Geber fragen häufig nach einem Nachweis, und die Deckungssumme (mindestens 10 Millionen Euro) zählt dabei mehr als kleine Preisunterschiede zwischen Tarifen.
  2. Bei der Familienpolice ausdrücklich nachfragen, ob Kinder unter 7 Jahren mitversichert sind. Das deutsche Recht hält sie selbst nicht für haftbar, deshalb brauchen manche Tarife eine gesonderte Klausel, um trotzdem für ihre Schäden aufzukommen.
  3. Die Hausrat-Deckungssumme nach der Faustregel von rund 650 Euro pro Quadratmeter berechnen, und vor der Entscheidung gezielt auf einen Unterversicherungsverzicht achten, statt allein nach dem Preis zu wählen.
  4. Als Mieterin oder Mieter frühzeitig über Rechtsschutz mit Wohnen-Baustein entscheiden. Die dreimonatige Wartezeit bei Mietstreitigkeiten macht einen Abschluss erst nach Beginn eines Konflikts mit dem Vermieter praktisch wertlos.
  5. Bei jedem Versicherer nach Kombirabatten fragen, sobald mehr als eine dieser drei Policen abgeschlossen wird, ein Anbieter für alle drei ist eine gängige Methode, die jährlichen Gesamtkosten zu senken.
  6. Vor der Beauftragung eines Anwalts über den Rechtsschutz zuerst die Deckungszusage einholen. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert eine unbezahlte Rechnung, obwohl der Streit an sich versichert gewesen wäre.

Diese Seite fasst allgemeine deutsche Versicherungspraxis und typische Preise für 2026 zusammen, sie ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Deckungsbedarf und verfügbare Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter und Haushalt, bestätigen Sie Details vor jeder Unterschrift direkt bei einem Versicherer oder einer lizenzierten Versicherungsmaklerin beziehungsweise einem lizenzierten Versicherungsmakler.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Stimmt es wirklich, dass Privathaftpflicht keine gesetzliche Pflicht ist, obwohl sich das im Alltag ganz anders anfühlt?

Ja, anders als bei der Krankenversicherung schreibt kein Gesetz eine Privathaftpflicht vor. Der praktische Druck entsteht durch § 823 BGB: Wer einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich Schaden an Eigentum, Körper oder Gesundheit zufügt, muss diesen Schaden persönlich und in voller Höhe ersetzen, eine gesetzliche Obergrenze gibt es dafür nicht. Ein Kinderfahrrad, das ein parkendes Auto zerkratzt, ein selbst verursachter Rohrbruch, der die Wohnung darunter flutet, eine umgestoßene Stehlampe bei Bekannten: all das kann zu echten Forderungen führen, und ohne Versicherung tragen Sie die Rechnung allein. Dazu kommt, dass viele Münchner Vermieter und WG-Geber vor der Schlüsselübergabe einen Nachweis sehen wollen, was die Police für die meisten Mieterinnen und Mieter von „empfehlenswert“ zu „faktisch notwendig“ verschiebt.

Deckt eine einzige Privathaftpflicht-Police die ganze Familie ab, auch die Kinder?

In der Regel ja, sofern Sie eine Familienpolice und keinen Single-Tarif abschließen. Kinder sind meist automatisch mitversichert, bis sie ihre erste Berufsausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben, ohne eigene separate Police. Ein Detail, das sich direkt beim Versicherer nachfragen lässt: Kinder unter 7 Jahren gelten nach § 828 BGB grundsätzlich als deliktunfähig, haften also selbst nicht für Schäden. Enthält Ihre Police keine Klausel, die genau solche Schäden trotzdem einschließt, kann ein Unfall eines kleinen Kindes im schlimmsten Fall gar nicht gedeckt sein. Fragen Sie deshalb gezielt nach dieser Klausel, statt sich einfach auf den Begriff „Familienpolice“ zu verlassen.

Wie viel Hausrat-Versicherungssumme brauchen wir tatsächlich?

Die in Deutschland übliche Faustregel liegt bei rund 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 75 Quadratmeter große Familienwohnung ergibt das etwa 49.000 Euro Deckung, was je nach Versicherer und Zusatzbausteinen wie Fahrraddiebstahl oder Elementarschutz (Schutz gegen Naturgefahren) meist 90 bis 150 Euro im Jahr kostet. Wichtiger als die genaue Summe ist, ob Ihre Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Ohne diese Klausel kann der Versicherer, sobald er die vereinbarte Deckungssumme später für zu niedrig hält, jede Auszahlung anteilig kürzen, sogar bei einem Schaden, der mit dieser angeblichen Unterdeckung überhaupt nichts zu tun hat.

Wir sind Mieter und hatten gerade einen Streit mit unserem Vermieter. Greift der Rechtsschutz sofort?

In den meisten Fällen nicht sofort. Mietrechtsschutz kommt üblicherweise mit einer dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn, bevor Sie ihn tatsächlich für einen Mietstreit nutzen können, ausdrücklich damit niemand die Police erst nach Beginn eines Konflikts abschließt. Tarife ohne diese Wartezeit existieren, kosten aber spürbar mehr. Ein weiterer Schritt wird häufig übersehen: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, brauchen Sie zunächst eine Deckungszusage Ihres Versicherers. Ohne diese Bestätigung kann der Versicherer die Zahlung verweigern, selbst wenn der Streit an sich eigentlich versichert gewesen wäre.