Neuer Reisepass, gleicher Aufenthaltsstatus: Berlin schickt das zum Bürgeramt, nicht zum LEA
Jeder begleitende Ratgeber dieser Reihe hat bei Berlins Einwanderungsbehörde dieselbe Struktur gefunden: egal welche Leistung, Niederlassungserlaubnisse, der eigene Titel eines Kindes, familienbasierte Verlängerungen, alles landet beim Landesamt für Einwanderung (LEA), nur über ein jeweils anders benanntes Online-Formular. Die Übertragung eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Reisepass durchbricht dieses Muster vollständig. Service Berlins eigene Leistungsbeschreibung beginnt mit einer völlig anderen Anweisung: 'Grundsätzlich können Sie für den Übertrag in jedes Berliner Bürgeramt gehen', unabhängig davon, in welchem Bezirk gewohnt wird. Das LEA wird nur zuständig, wenn eine kurze Liste von Bedingungen nicht erfüllt ist: der alte Reisepass ist nicht mehr vorhanden, der bestehende Titel wurde nicht von Berlins eigener Ausländerbehörde oder dem LEA ausgestellt, oder zwischen dem Ablauf des alten Passes und der Ausstellung des neuen liegen mehr als 6 Monate. Die Gebühr beträgt 67 Euro für Erwachsene, 33,50 Euro für Minderjährige, einmalig fällig, nicht aufgeteilt in die zweistufige Bearbeitungsgebühr-plus-Erteilungsgebühr-Struktur, die diese Reihe für tatsächliche Niederlassungserlaubnis-Anträge dokumentiert hat, und diese Einmalzahlungsregel gilt selbst für die Version derselben Leistung, die speziell für Inhaberinnen und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis gebaut ist. Berlins eigene Seiten, direkt geprüft, nennen nirgends eine feste Anzahl von Monaten ab dem Ausstellungsdatum des neuen Reisepasses, um die Übertragung abzuschließen, was sie stattdessen nennen, ist eine Ausstiegsklausel bei niedriger Restgültigkeit: bleiben dem eigenen Titel noch 6 Monate Gültigkeit oder weniger, ergibt eine eigenständige Übertragung keinen Sinn mehr. Die Bearbeitung nach dem Termin dauert rund 4 Wochen.
Ein neuer Reisepass aktualisiert die Karte nicht von selbst
Deutschlands Aufenthaltsdokument, der elektronische Aufenthaltstitel (eAT), speichert die Passnummer der Inhaberin bzw. des Inhabers auf dem Chip und auf der bedruckten Vorderseite, genauso wie seit der bundesweiten Abschaffung des Aufkleberformats. Ein neuer Reisepass, egal was ihn ausgelöst hat, Verlust, Beschädigung, oder schlicht der eigene Ablauf, greift nicht in diese Karte ein, um die Nummer automatisch zu aktualisieren. Die beiden Dokumente geraten in dem Moment aus dem Gleichgewicht, in dem der neue Reisepass existiert, und am zugrunde liegenden Recht, in Deutschland zu bleiben, hat sich dabei tatsächlich nichts geändert. Diese Unstimmigkeit zu korrigieren, ist das, was deutsche Behörden Übertrag nennen, und jede Stadt im Land betreibt eine eigene Version davon.
Was sich von Stadt zu Stadt tatsächlich unterscheidet, ist, welches Amt die Korrektur tatsächlich vornimmt, und Berlins Antwort durchbricht ein Muster, das diese Reihe bereits überall sonst in der Stadt bestätigt hat.
Die Besonderheit: das eine LEA-nahe Thema, das tatsächlich kein LEA-Thema ist
Begleitende Ratgeber zu Berlins Niederlassungserlaubnis-Entscheidung und zum eigenen Aufenthaltstitel eines Kindes in Berlin dokumentieren beide dieselbe Gewohnheit beim Landesamt für Einwanderung (LEA): statt eine Teilmenge der Fälle an ein separates Amt abzugeben, baut das LEA innerhalb derselben Behörde, die es bereits betreibt, weiterhin enger benannte Online-Formulare. Vier solche Formulare existieren allein für diesen Vorgang, Aufenthaltsdokument-GB für britische Staatsangehörige unter dem Austrittsabkommen, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, und Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, was zur Fragmentierung passt, die diese Reihe beim LEA andernorts bereits gesehen hat.
Wo dieser Vorgang tatsächlich mit jedem vorherigen Berliner Thema dieser Reihe bricht, ist bei dem Gebäude, an das zuerst verwiesen wird. Service Berlins eigene Leistungsbeschreibung beginnt überhaupt nicht mit einer LEA-Adresse: “Grundsätzlich können Sie für den Übertrag in jedes Berliner Bürgeramt gehen. Es ist dabei egal, in welchem Bezirk Sie wohnen.” Dafür kann generell jedes Berliner Bürgeramt aufgesucht werden, und es macht keinen Unterschied, in welchem Bezirk tatsächlich gewohnt wird. Ein Bürgeramt ist Berlins gewöhnliches Bürgerregistrierungsnetzwerk, dieselben Dutzenden Standorte in der ganzen Stadt, die bereits Anmeldung und deutsche Personalausweis-Angelegenheiten bearbeiten, kein spezialisierter Einwanderungsschalter.
| Bedingung | Was sie verlangt |
|---|---|
| Der eigene abgelaufene Reisepass | Noch im eigenen Besitz, mit einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis |
| Wer diesen Titel ausgestellt hat | Die Ausländerbehörde oder das Landesamt für Einwanderung Berlin, oder er wurde selbst zuletzt von einem Berliner Bürgeramt übertragen |
| Zustand des alten Reisepasses | Vollständig, nicht beschädigt oder mit fehlenden Seiten |
| Lücke zwischen altem und neuem Reisepass | Nicht mehr als 6 Monate zwischen dem Ablaufdatum des alten und dem Ausstellungsdatum des neuen Reisepasses |
| Im Ausland verbrachte Zeit | Nicht durchgehend länger als 6 Monate |
Wird eine dieser Bedingungen verfehlt, ändert sich der Ort, nicht der Vorgang selbst. Service Berlins eigene Formulierung ist unmissverständlich zur Rückfalloption: “Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor (z.B. alter Pass ist nicht mehr vorhanden, die Aufenthaltserlaubnis wurde nicht durch die Ausländerbehörde / das Landesamt für Einwanderung Berlin erteilt), ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig.” Existiert der alte Reisepass nicht mehr, oder wurde der eigene Titel von vornherein nicht von Berlins eigenen Einwanderungsbehörden ausgestellt, vielleicht erfolgte ein Umzug nach Berlin aus einem anderen Bundesland, übernimmt das LEA, dieselbe Behörde, an die diese Reihe andernorts überall verweist. So oder so ist ein Termin erforderlich, Service Berlin stellt klar fest, dass Übertragungen “grundsätzlich nur mit Termin” durchgeführt werden, egal welches Amt am Ende zuständig ist.
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Eine Gebühr, einmal gezahlt, selbst für Niederlassungserlaubnis-Inhaberinnen und -Inhaber
Der begleitende Ratgeber zu Berlins Aufenthaltstitel-Gebühren für Kinder und Familien hat bereits das Muster festgestellt, das diese Reihe immer wieder bestätigt: eine gewöhnliche Aufenthaltserlaubnis-Leistung berechnet im Voraus eine einzige Bearbeitungsgebühr, während ein tatsächlicher Niederlassungserlaubnis-Antrag, der einen wirklich neuen rechtlichen Status verleiht, seine Kosten in dieselbe Bearbeitungsgebühr plus eine separate, später beim Gespräch erhobene Erteilungsgebühr aufteilt. Dieser Vorgang lohnt sich gegen dieses Muster zu prüfen, statt es anzunehmen, da es um Reisepässe geht, nicht um eine neue Statusverleihung, und Berlins eigene Seiten bestätigen das direkt.
| Antragstellende Person | Gebühr |
|---|---|
| Erwachsene | 67,00 Euro |
| Minderjährige | 33,50 Euro |
| Türkische Staatsangehörigkeit, unter 24 | 27,60 Euro |
| Türkische Staatsangehörigkeit, 24 und älter | 46,00 Euro |
| Digitales Passfoto am Selbstbedienungsterminal | +6,00 Euro |
| Empfängerinnen und Empfänger von SGB II/XII, anerkannte Geflüchtete, Kontingentflüchtlinge, Stipendiatinnen und Stipendiaten | Kostenlos |
Sowohl die Aufenthaltserlaubnis-Version dieser Leistung als auch die Niederlassungserlaubnis-/Erlaubnis-zum-Daueraufenthalt-EU-Version listen denselben Einzelbetrag, nicht die zweistufige Bearbeitungsgebühr-plus-Erteilungsgebühr-Struktur, die der Ratgeber zu den Familiengebühren für einen tatsächlichen Niederlassungserlaubnis-Antrag dokumentiert. Diese Unterscheidung ist besonders für alle wichtig, die bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen: ein neuer Reisepass eröffnet nicht erneut den eigenen Niederlassungserlaubnis-Antrag und berechnet auch keine zweite Zahlung, wie es die ursprüngliche Beantragung tat, er löst stattdessen diese leichtere, einmalige Korrektur aus. Auch der Betrag von 67 Euro selbst ist kein Berlin-spezifischer Satz, § 45c AufenthV legt diese Neuausstellungsgebühr bundesweit genau für diese Situation fest, und der Minderjährigensatz folgt der standardmäßigen Halbierung nach § 50 AufenthV.
Was mitzubringen ist
Service Berlins eigene Unterlagenliste, einheitlich über beide für diesen Artikel geprüften Versionen der Leistung:
- Der neue Reisepass, das Dokument, das dies überhaupt erst notwendig gemacht hat.
- Der alte Reisepass, oder eine Verlustanzeige der Polizei, falls er verloren gegangen oder gestohlen wurde und nicht mehr vorliegt.
- Der aktuelle Aufenthaltstitel, entweder die eAT-Karte zusammen mit ihrem Zusatzblatt, oder das ältere Aufkleberformat, sofern es noch im alten Reisepass klebt und das die eigene Version ist.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto, nach den Regeln, die am 1. Mai 2025 in Kraft traten.
Keine feste Monatsanzahl: was Berlins eigene Seiten zum Zeitplan tatsächlich sagen
Leitlinien zu dieser Übertragung in anderen deutschen Städten nennen manchmal eine feste Monatsanzahl, gezählt ab dem Ausstellungsdatum des neuen Reisepasses selbst, als Frist zum Abschluss des Vorgangs. Direkt geprüft, wiederholen Berlins eigene Seiten für diese Leistung, sowohl die englische Fassung als auch die ursprüngliche deutsche Version, diese Zahl nirgends, ebenso wenig die eigene FAQ Berlins zu diesem Thema.
Was Berlins Seiten stattdessen nennen, ist enger gefasst und dient einem völlig anderen Zweck. Die tatsächlich auftauchende 6-Monats-Zahl, nicht mehr als 6 Monate zwischen dem Ablaufdatum des alten Reisepasses und dem Ausstellungsdatum des neuen, entscheidet, ob ein Bürgeramt den eigenen Fall überhaupt übernehmen kann, sie ist kein Countdown dafür, wie viel Zeit nach Erhalt des neuen Reisepasses noch zum Handeln bleibt. Getrennt davon fügt Service Berlin eine Ausstiegsklausel bei niedriger Restgültigkeit hinzu, die sich lohnt zu kennen, bevor mit dem Papierkram begonnen wird: “Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig? Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll.” Bleiben dem zugrunde liegenden eigenen Titel 6 Monate Gültigkeit oder weniger, lohnt sich eine eigenständige Übertragung nicht mehr, da ohnehin bald eine vollständige Verlängerung ansteht, die die Daten des neuen Reisepasses ganz natürlich mitführt.
Die Bearbeitung selbst, sobald ein Termin stattgefunden hat, läuft nach einem klareren Zeitplan: “Nach der Vorsprache mit Termin dauert es ungefähr 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.” Rund 4 Wochen nach dem eigenen Termin, bis die neue Karte fertig und abholbereit ist, ein Produktionsfenster, das an dieselbe zentralisierte Kartenherstellung gebunden ist, auf die jede deutsche Stadt für dieses Dokument angewiesen ist.
Reisen, bevor die neue Karte fertig ist
Berlins eigene Leitlinie behandelt diese Lücke direkt, statt sie dem Rätselraten zu überlassen. Ist kurzfristig kein Termin verfügbar, “können Sie auch ohne Übertragung ins Ausland reisen”, also ins Ausland reisen, ohne die Übertragung zuvor abgeschlossen zu haben, indem der alte Reisepass, der neue Reisepass und der weiterhin gültige Aufenthaltstitel zusammen mitgeführt werden. Berlins eigene Seiten fügen ein Detail hinzu, das ernst zu nehmen ist, falls tatsächlich eine Reise ansteht: die eigenen Einreisebestimmungen des Zielandes vorher prüfen, statt sich darauf zu verlassen, denn was eine deutsche Grenzkontrolle bei der Rückkehr zufriedenstellt, ist nicht zwangsläufig das, was eine ausländische Grenzkontrolle bei der Einreise erwartet.
Was echte Leute sagen
Die häufigste Überraschung bei Menschen, die diesen Vorgang beschreiben, ist die Annahme, er müsse zwingend über das LEA laufen, wie fast jede andere Aufenthaltsangelegenheit in Berlin, und die Bürgeramt-Option erst zu entdecken, nachdem bereits versucht wurde, über die spezialisierte Warteschlange, die diese Reihe andernorts als monatelang dokumentiert, einen LEA-Termin zu buchen. Die zweite häufige Verwechslung läuft in die andere Richtung: Menschen, die einen tatsächlichen Niederlassungserlaubnis-Antrag durchlaufen haben und sich daran erinnern, zweimal gezahlt zu haben, stellen sich manchmal auf eine zweite Zahlung für diese Übertragung ein, die tatsächlich nie kommt, da die Gebühr hier eine einzige Zahlung ist, unabhängig davon, welche Titelkategorie die antragstellende Person besitzt.
Schritt für Schritt
- Zuerst die eigene Berechtigung für die Bürgeramt-Bearbeitung prüfen: der alte Reisepass noch vorhanden, der bestehende Titel von Berlins eigener Ausländerbehörde oder LEA ausgestellt, nicht mehr als 6 Monate zwischen dem Ablauf des alten und der Ausstellung des neuen Passes, und nicht mehr als 6 durchgehende Monate außerhalb Deutschlands verbracht.
- Trifft all das zu, einen Termin bei einem beliebigen Berliner Bürgeramt buchen, der eigene Wohnbezirk spielt für diesen konkreten Vorgang keine Rolle.
- Ist eine Bedingung nicht erfüllt, zum Beispiel fehlt der alte Reisepass oder der Titel wurde nicht in Berlin ausgestellt, ist stattdessen mit der Zuständigkeit des LEA zu rechnen, dann über den eigenen Kanal des LEA buchen.
- Vor allem anderen prüfen, ob dem eigenen Titel noch 6 Monate Gültigkeit oder weniger bleiben; ist das der Fall, lohnt sich eine eigenständige Übertragung meist nicht getrennt von der bevorstehenden Verlängerung.
- Die eigenen Unterlagen zusammenstellen: neuer Reisepass, alter Reisepass oder eine Verlustanzeige, die aktuelle eigene eAT mit Zusatzblatt, und ein biometrisches Foto.
- 67 Euro für Erwachsene oder 33,50 Euro für Minderjährige einplanen, einmalig fällig, und bei Bezug von SGB II, SGB XII, oder Flüchtlings- bzw. Stipendiatenstatus direkt nach der Gebührenbefreiung fragen.
- Rund 4 Wochen nach dem eigenen Termin einplanen, bis die neue Karte hergestellt und abholbereit ist.
- Steht eine Reise an, bevor die Karte ankommt, den alten Reisepass, den neuen Reisepass und den weiterhin gültigen eigenen Titel zusammen mitführen, und vorher die eigenen Einreisebestimmungen des Zielandes bestätigen.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt den allgemeinen bundesweiten Rahmen nach den §§ 45c, 50 und 53 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) sowie § 78 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), zusammen damit, wie Berlins eigene Serviceseiten diesen Vorgang derzeit zwischen den Bürgerämtern und dem Landesamt für Einwanderung zuordnen, zum Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechts- oder Einwanderungsberatung, und konkrete Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit, Titelkategorie und individuellen Umständen variieren. Für die eigene konkrete Situation aktuelle Anforderungen direkt beim nächstgelegenen Bürgeramt, dem Landesamt für Einwanderung, oder einer qualifizierten Einwanderungsanwältin bzw. einem qualifizierten Einwanderungsanwalt bestätigen lassen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Jedes andere Berliner Aufenthaltsthema in dieser Reihe landet am Ende beim LEA. Gilt das auch hier?
Nicht standardmäßig, und das ist tatsächlich die Besonderheit hier. Begleitende Ratgeber zu Berlins Niederlassungserlaubnis-Entscheidung und zum eigenen Aufenthaltstitel eines Kindes dokumentieren beide dieselbe Gewohnheit bei Berlins Landesamt für Einwanderung (LEA): statt Fälle auf verschiedene Ämter aufzuteilen, baut das LEA innerhalb derselben Behörde immer enger benannte Online-Formulare. Die Übertragung eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Reisepass ist die Ausnahme. [Service Berlins eigene Leistungsbeschreibung](https://service.berlin.de/dienstleistung/121874/en/) beginnt mit 'Grundsätzlich können Sie für den Übertrag in jedes Berliner Bürgeramt gehen. Es ist dabei egal, in welchem Bezirk Sie wohnen', das heißt, dafür kann generell jedes Berliner Bürgeramt genutzt werden, und der eigene Wohnbezirk spielt keine Rolle. Das LEA übernimmt nur, wenn eine bestimmte Reihe von Bedingungen nicht erfüllt ist, behandelt in der nächsten Frage, und selbst dann ist es dasselbe LEA, das diese Reihe andernorts bereits beschreibt, keine neue Behörde.
Was entscheidet tatsächlich, ob es zum Bürgeramt oder zum LEA geht?
Eine kurze, überprüfbare Liste, keine Ermessensfrage. Berlins eigene Voraussetzungen für die Bürgeramt-Bearbeitung verlangen, dass der abgelaufene Reisepass zusammen mit einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis noch vorliegt, dass der Titel von der Ausländerbehörde oder dem Landesamt für Einwanderung Berlin ausgestellt wurde (oder selbst zuletzt von einem Berliner Bürgeramt übertragen wurde), dass der alte Reisepass vollständig ist, dass zwischen dem Ablaufdatum des alten Passes und dem Ausstellungsdatum des neuen nicht mehr als 6 Monate liegen, und dass nicht durchgehend länger als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten wurde. Berlins eigene Formulierung ist unmissverständlich zur Folge, falls das nicht zutrifft: 'Liegt eine der oben genannten Voraussetzungen für die Übertragung durch das Bürgeramt nicht vor... ist für die Übertragung das Landesamt für Einwanderung zuständig', fehlt eine dieser Bedingungen, zum Beispiel ist der alte Reisepass nicht mehr vorhanden, oder der Titel wurde nicht von Berlins eigener Ausländerbehörde oder dem LEA ausgestellt, wechselt die Zuständigkeit stattdessen zum LEA.
Ist die Gebühr genauso in zwei Zahlungen aufgeteilt wie bei Berlins Niederlassungserlaubnis-Anträgen?
Nein, und das lohnt sich zu wissen, bevor eine zweite Zahlung eingeplant wird, die nie abgebucht wird. Ein begleitender Ratgeber zu Berlins Aufenthaltstitel-Gebühren für Familien dokumentiert, wie LEAs tatsächliche Niederlassungserlaubnis-Anträge, einschließlich der Version für ein 16-jähriges Kind, ihre Kosten in eine online gezahlte Bearbeitungsgebühr plus eine später beim persönlichen Gespräch erhobene Erteilungsgebühr aufteilen. Sowohl die Aufenthaltserlaubnis- als auch die Niederlassungserlaubnis-Version dieser konkreten Übertragung, direkt auf Service Berlins eigenen Seiten geprüft, listen stattdessen einen einzigen Betrag, 67 Euro für Erwachsene oder 33,50 Euro für Minderjährige, fällig als eine Zahlung. Eine Übertragung verleiht keinen neuen rechtlichen Status, wie es ein Niederlassungserlaubnis-Antrag tut, sie korrigiert eine auf einem bereits bestehenden Status gespeicherte Passnummer, und Berlins Gebührenstruktur dafür spiegelt dieses geringere Gewicht wider, selbst wenn die antragstellende Person zufällig eine Niederlassungserlaubnis besitzt.
Gibt es eine echte Frist, etwa sechs Monate ab Ausstellungsdatum des neuen Reisepasses?
Nicht auf Berlins eigenen veröffentlichten Seiten, direkt für diesen Artikel geprüft. Was stattdessen auftaucht, ist eine Zuordnungsbedingung, die an eine völlig andere Messgröße gebunden ist: nicht mehr als 6 Monate zwischen dem Ablaufdatum des alten Reisepasses und dem Ausstellungsdatum des neuen, das entscheidet, ob ein Bürgeramt den eigenen Fall bearbeiten kann, nicht, wie viel Zeit nach Erhalt des neuen Passes zum Handeln bleibt. Getrennt davon fügt Berlins eigene Serviceseite eine Ausstiegsklausel bei niedriger Restgültigkeit hinzu: 'Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal 6 Monate gültig? Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll', bleiben dem eigenen zugrunde liegenden Titel 6 Monate Gültigkeit oder weniger, lohnt sich eine eigenständige Übertragung nicht mehr, da ohnehin bald eine vollständige Verlängerung ansteht, die die Daten des neuen Reisepasses automatisch mitführt. Wurde anderswo eine feste Monatsangabe zum Abschluss der Übertragung selbst gelesen, lohnt es sich, direkt beim Bürgeramt oder LEA zu bestätigen, ob das auf die eigene konkrete Karte zutrifft, da es keine Zahl ist, die Berlins eigene Seiten wiederholen.
