Der Rundfunkbeitrag in Berlin: Wie die Gebühr eine WG, eine Hinterhaus-Wohnung oder ein Wohnheimzimmer findet

Der Rundfunkbeitrag ist eine bundesweite Gebühr, 18,36 Euro im Monat pro Wohnung, standardmäßig vierteljährlich mit 55,08 Euro in Rechnung gestellt, und er gilt für jeden Haushalt in Deutschland einschließlich Berlin, ganz gleich ob jemand einen Fernseher oder ein Radio besitzt. Was tatsächlich berlin-spezifisch ist, ist, wie die Adressseite abläuft. Berlins über 60 Bürgerämter fungieren zugleich als Meldebehörde, und seit Oktober 2024 erlaubt eine Online-Alternative, die eAnmeldung, EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürgern mit eID, eine Wohnadresse ohne Termin anzumelden. Dieser Online-Weg schafft keine Lücke: er schreibt in genau dasselbe Melderegister, das den bundesweiten Meldedatenabgleich speist, den regelmäßigen Abgleich, den der Beitragsservice gegen jedes Einwohnermeldeamt im Land durchführt, die Online-Anmeldung ist also nur eine andere Tür zum selben System, kein Weg daran vorbei. Für den großen Anteil Berliner Neuankömmlinge, die zuerst in einer WG landen, bevor sie einen eigenen Mietvertrag finden, wird die Gebühr einmal pro Wohnung geschuldet, nicht pro Mitbewohnerin bzw. Mitbewohner, und die eigenen Wohnregeln des Studierendenwerks Berlin formulieren den Test besser als die meisten anderen Quellen: öffnet sich das eigene Zimmer über eine eigene Tür zu einem gemeinsamen Hausflur, ist es eine eigene Wohnung; liegen mehrere Zimmer hinter einer gemeinsamen Wohnungstür, ist das eine Wohnung und eine Rechnung über 18,36 Euro für alle darin.

Die bundesweite Regel, angekommen an einer Berliner Adresse

Der Rundfunkbeitrag finanziert Deutschlands öffentlich-rechtliche Sender, ARD, ZDF und Deutschlandradio, und er wird einmal pro Wohnung erhoben, aktuell 18,36 Euro im Monat, unabhängig davon, ob im Haushalt ein Fernseher, ein Radio oder nichts als ein Laptop steht, der alles streamt. Dieser Satz gilt unverändert seit Juli 2021, obwohl die KEF, die unabhängige Kommission, die den Finanzbedarf der Sender bewertet, eine Erhöhung auf 18,94 Euro empfohlen hatte. Die Bundesländer haben diese Erhöhung nie beschlossen, ARD und ZDF trugen den Streit vor das Bundesverfassungsgericht, und Stand dieses Textes hat das Gericht den Fall am 23. Juni 2026 verhandelt, ein Urteil wird für den Herbst erwartet. Im Februar 2026 schlug die KEF eine separate, kleinere Erhöhung auf 18,64 Euro ab Januar 2027 vor, auch darüber ist noch nicht entschieden. Nichts davon ändert, was heute geschuldet wird, es lohnt sich aber, direkt bei rundfunkbeitrag.de nachzuschauen, statt eine einzelne Zahl als dauerhaft zu behandeln.

Die Abrechnung erfolgt standardmäßig vierteljährlich, 55,08 Euro alle drei Monate, mit halbjährlich (110,16 Euro) oder jährlich (220,32 Euro) als weiteren gesetzlichen Optionen. Es gibt keinen monatlichen Zahlungsplan, was alle überrascht, die anderswo an Abonnements gewöhnt sind.

Abrechnungsoptionen (es gibt keinen monatlichen Plan)
AbrechnungsrhythmusBetrag
Vierteljährlich (Standard)55,08 €
Halbjährlich110,16 €
Jährlich220,32 €

Nichts davon ist berlin-spezifisch. Was tatsächlich berlin-spezifisch ist, ist, wie die Gebühr den eigenen Haushalt tatsächlich findet, sobald man hier lebt, und wie die Pro-Wohnung-Regel in einer Stadt abläuft, in der ein großer Teil der Neuankömmlinge zuerst in einer gemeinsamen Wohnung landet.

Wie Berlins eAnmeldung tatsächlich mit dem Meldedatenabgleich zusammenhängt

Die meisten Menschen füllen nie selbst ein Rundfunkbeitrag-Formular aus. Stattdessen führt der Beitragsservice regelmäßig einen Meldedatenabgleich durch, einen gesetzlich vorgeschriebenen Abgleich zwischen den eigenen Beitragszahlerdaten und den Einwohnermeldedaten, die jedes Einwohnermeldeamt in Deutschland führt, verglichen werden Name, Adresse, Familienstand und Einzugsdatum. Die jüngste bundesweite Runde davon begann 2022, die gesetzliche Grundlage liegt im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, den alle 16 Landesparlamente verabschiedet haben. Kann eine erwachsene Person in einem Haushalt keiner bereits als zahlend registrierten Wohnung zugeordnet werden, kommt ein Brief, der binnen zwei Wochen um Bestätigung der eigenen Situation bittet. Wird das ignoriert, erfolgt die Anmeldung automatisch, rückwirkend zum tatsächlichen Einzugsdatum.

In Berlin steht dahinter das eigene Bürgeramt-Netz der Stadt. Jeder der 12 Berliner Bezirke betreibt eigene Bürgerämter, gemeinsam fungieren sie aber als Meldebehörde, und das ist dieselbe Meldebehörde, egal ob ein persönlicher Anmeldetermin gebucht oder die neuere Online-Option genutzt wird. Seit dem 16. Oktober 2024 bietet Berlin die eAnmeldung (offiziell die Elektronische Wohnsitzanmeldung) an, mit der eine Wohnadresse in rund 15 Minuten vom eigenen Laptop aus angemeldet werden kann, sofern man deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger oder EU-/EWR-Bürgerin bzw. -Bürger mit aktivierter eID auf dem Ausweis ist. Sie ist echt beliebt: Berlin bearbeitet jährlich rund 500.000 Anmeldungen, und die Entlastung des Bürgeramt-Terminsystems war der ganze Sinn ihrer Einführung.

Hier kommt der für diese konkrete Gebühr entscheidende Teil: die eAnmeldung schafft keine separate, leichtere Anmeldung, die außerhalb des Radars des Beitragsservice liegt. Sie schreibt die neue Adresse in genau dasselbe offizielle Melderegister, das auch ein persönlicher Bürgeramt-Besuch bespielen würde, weil dieselbe Meldebehörde sie bearbeitet, nur über eine Online-Oberfläche statt über einen Schalter. Der bundesweite Meldedatenabgleich zieht Daten aus diesem Bevölkerungsregister selbst, nicht aus einer Notiz darüber, welcher Kanal für den Zugang genutzt wurde. Wer als EU-/EWR-Neuankömmling überlegt, die Terminsuche durch die eAnmeldung zu umgehen, sollte das der Bequemlichkeit wegen tun, nicht weil es die eigene Sichtbarkeit für den Beitragsservice ändert. Das tut es nicht. Und da die eAnmeldung derzeit die meisten Passinhaberinnen und Passinhaber von außerhalb der EU ausschließt, meldet sich die Mehrheit der internationalen Neuankömmlinge Berlins ohnehin persönlich an, über dasselbe Register auf beiden Wegen.

Eine weitere berlin-spezifische Besonderheit, die sich zu wissen lohnt, auch wenn sie selten echte Probleme verursacht: die dichten Gründerzeit-Wohnblöcke der Stadt, besonders in Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain und Prenzlauer Berg, sind oft rund um einen Hof mit einem Vorderhaus, einem Seitenflügel und einem Hinterhaus gebaut, alle unter derselben Hausnummer. Jedes davon ist eine eigene rechtliche Wohnung, und die eigene Anmeldung ist über die Wohnungsgeberbestätigung der Vermieterseite an eine konkrete Einheit gebunden, nicht nur an die an der Tür stehende Hausnummer. Der Meldedatenabgleich gleicht gegen diesen vollständigeren Registereintrag ab, mehrere nicht zusammenhängende Haushalte an derselben Straßenadresse werden also weiterhin getrennt erfasst. Nichtübereinstimmungen kommen vor, meist aber, weil die Etagen- oder Aufgang-Angaben einer Person veraltet sind, nicht weil die Gebäudestruktur selbst das System verwirrt.

Die WG-Haushaltsregel und Berlins eigener Test für das, was als eine Wohnung zählt

Die bundesweite Regel ist im Prinzip einfach: ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung, und die Bewohnenden haften dafür gesamtschuldnerisch, das heißt, theoretisch kann jede einzelne Person in Anspruch genommen werden, falls die angemeldete zahlende Partei aufhört zu zahlen. In der Praxis meldet sich eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner an, der Rest teilt die Kosten privat auf oder auch nicht, und es ist nichts, was eine Vermieterseite über die Nebenkostenabrechnung berechnen kann.

Berlin lässt diese Regel häufiger als die meisten deutschen Städte mit der Realität kollidieren, einfach weil so viele Neuankömmlinge ihre ersten Monate in einer WG verbringen. Das durchschnittliche WG-Zimmer in Berlin kostet Stand 2026 rund 650 Euro im Monat, das zweitteuerste im Land nach Münchens rund 800 Euro, mit Zimmern in beliebten zentralen Bezirken oft darüber und günstigeren Optionen konzentriert in Lichtenberg, Wedding und Marzahn. Ein großer Teil dieser Nachfrage geht auf denselben Wohnungsdruck zurück, der Neuankömmlinge in Richtung von Berlins Kanal über den öffentlichen Wohnungsmarkt drängt, bevor sie einen eigenen Mietvertrag bekommen: ohne bisherige Schufa-Historie ist eine WG mit bestehendem Mietverhältnis oft der schnellste Weg überhaupt zu einem Zimmer.

Durchschnittliche monatliche WG-Zimmermiete nach deutscher Stadt, 2026

800 €
München
650 €
Berlin
650 €
Hamburg
620 €
Köln
512 €
Deutschland Ø

Genau diese Dichte des gemeinsamen Wohnens ist der Grund, warum das Studierendenwerk Berlin, das stadtweit rund 9.000 Wohnheimzimmer betreibt, mit weiteren im Bau, eine der klarsten allgemeinverständlichen Versionen des zugrunde liegenden Wohnungstests veröffentlicht, und dieser gilt ebenso gut für eine private WG wie für ein Wohnheim:

Was als eine Wohnung (und eine Gebühr von 18,36 Euro) zählt, gegenüber mehreren
ZimmeraufteilungRundfunkbeitrag-Ergebnis
Das eigene Zimmer hat eine eigene Tür, die direkt zu einem gemeinsamen Hausflur führtZählt als eigene, separate Wohnung, eigene Gebühr
Mehrere Zimmer liegen hinter einer gemeinsamen Wohnungstür, bevor ein Flur erreicht wirdZählt als eine Wohnung, eine Gebühr für alle darin
Eine WG mit vier Personen hinter einer einzigen Wohnungstür in Neukölln oder FriedrichshainEine Gebühr insgesamt, aufgeteilt, wie die Mitbewohnenden privat vereinbaren
Ein Wohnheimzimmer des Studierendenwerks Berlin mit eigener Tür zu einem GemeinschaftsflurWird als eigenständige Wohnung abgerechnet, genau wie ein privates Studio

Wer in eine WG zieht, in der eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits zahlt, eröffnet keine neue Akte, sondern beantragt unter Angabe von deren bzw. dessen Beitragsnummer eine Befreiung und bestätigt, dieselbe Wohnung zu teilen. Die Richtung, die tatsächlich Probleme verursacht, ist die umgekehrte: zieht die angemeldete Mitbewohnerin bzw. der angemeldete Mitbewohner aus und lässt wer bleibt einfach dasselbe Lastschriftmandat weiterlaufen, zahlt diese Person am Ende für die neue Adresse der ehemaligen Mitbewohnerin bzw. des ehemaligen Mitbewohners statt für die WG, in der sie tatsächlich noch lebt. Die WG selbst bleibt dann unangemeldet, und fängt ein Meldedatenabgleich-Brief diese Diskrepanz irgendwann ein, können Nachzahlungen bis zu drei Jahre zurückreichen, für eine Wohnung, die die ganze Zeit bewohnt war.

Ein verwitterter Hof-Briefkasten und ein Klingelschild an einer alten Berliner Altbau-Wand im warmen Nachmittagslicht

Befreiungen, kurz gefasst

Keine der folgenden Befreiungen ist automatisch, jede erfordert einen Antrag mit Nachweis. Haushalte, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG oder Asylbewerberleistungen erhalten, können eine vollständige Befreiung mit einer Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids beantragen, rückwirkend bis zu drei Jahre ab Antragsdatum. Wohngeld allein qualifiziert nicht automatisch; nur ein separater Härtefallantrag tut das, und nur, wenn das eigene Einkommen die Bürgergeld-Schwelle um weniger als die monatliche Gebühr selbst übersteigt. Wer das Merkzeichen “RF” auf einem Schwerbehindertenausweis trägt, zahlt statt einer vollständigen Befreiung einen ermäßigten Drittelsatz, 6,12 Euro im Monat. Ein zweiter Berliner Wohnsitz (Nebenwohnung) kann ebenfalls befreit werden, wenn der Hauptwohnsitz bereits zahlt, sofern der Antrag innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug gestellt wird, damit die Befreiung korrekt rückwirkend gilt.

Was Mietende und Mitbewohnende in Berlin sagen

Auf Berlin fokussierte Mietkommentare kreisen konsistent um dieselben zwei Reibungspunkte. Erstens der Brief selbst: weil er oft in einem schlichten, offiziell wirkenden Umschlag nicht lange nach einer Berliner Anmeldung ankommt, halten ihn manche Neuankömmlinge, die deutsche Behördenpost noch nicht genau lesen, für Werbepost und ignorieren ihn, genau der Fehler, der aus einer routinemäßigen Anmeldung eine rückwirkende Rechnung mit aufgestapelten Mahngebühren macht. Zweitens das WG-Übergabeproblem: verbraucherorientierte Anleitungen zum Mitbewohnerwechsel (oben von teltarif und der Verbraucherzentrale zitiert) weisen immer wieder auf dasselbe Fehlermuster hin, das Lastschriftmandat einer ausziehenden Person läuft still gegen eine Adresse weiter, an der sie nicht mehr wohnt, während die tatsächlich in der Wohnung Verbliebenen annehmen, jemand anders habe sich bereits darum gekümmert. Angesichts dessen, wie oft Berliner WGs die Bewohnenden wechseln, ist es die eine Gewohnheit, die beide Probleme gleichzeitig verhindert, sofort bei jedem Ein- oder Auszug zu klären, wer tatsächlich angemeldet ist.

Schritt für Schritt

  1. Verstehen, dass das für den eigenen Berliner Haushalt gilt, unabhängig davon, welche Geräte man besitzt. Die Pflicht ist an einen gemeldeten Wohnsitz gebunden, nicht an einen Fernseher, ein Radio oder ein Streaming-Setup.
  2. Sich proaktiv über das Formular “Wohnung anmelden” auf rundfunkbeitrag.de anmelden, sobald die eigene Berliner Anmeldung erledigt ist, egal ob persönlich bei einem Bürgeramt oder online über die eAnmeldung, statt abzuwarten, ob ein Meldedatenabgleich-Brief zuerst kommt.
  3. Zieht man in eine bestehende Berliner WG, sich nicht neu anmelden. Die Beitragsnummer von der bereits zahlenden Mitbewohnerin bzw. dem bereits zahlenden Mitbewohner besorgen und stattdessen eine Befreiung für die eigene Akte beantragen.
  4. Zieht man selbst aus einer WG aus, sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden oder die Adresse aktualisieren. Kein Lastschriftmandat still gegen eine Wohnung weiterlaufen lassen, die man verlassen hat.
  5. Bleibt man selbst zurück, nachdem eine angemeldete Mitbewohnerin bzw. ein angemeldeter Mitbewohner auszieht, sich sofort selbst als neue zahlende Partei anmelden. Die Pflicht geht nicht automatisch über, und Nachzahlungen auf eine unangemeldete Wohnung können bis zu drei Jahre zurückreichen.
  6. Hat das eigene Gebäude ein Vorderhaus, einen Seitenflügel oder ein Hinterhaus unter einer Hausnummer, sicherstellen, dass Wohnungsgeberbestätigung und Anmeldung die konkrete eigene Einheit widerspiegeln, nicht nur die Hausnummer, um eine spätere Adress-Diskrepanz zu vermeiden.
  7. Eine SEPA-Lastschrift einrichten, wer nicht mehr daran denken möchte. Die Abrechnung erfolgt standardmäßig vierteljährlich, 55,08 Euro, nicht monatlich.
  8. Erhält der eigene Haushalt Bürgergeld oder eine andere qualifizierende Leistung, die Befreiung mit beigefügtem Leistungsbescheid beantragen. Sie kann bis zu drei Jahre rückwirkend gelten, also auch beantragen, wenn schon gezahlt wurde.
  9. Verlässt man Deutschland irgendwann endgültig, sich separat von der Bürgeramt-Abmeldung auch beim Beitragsservice abmelden, über den offiziellen “Abmelden”-Prozess, damit zu viel gezahlte Quartale erstattet werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wenn wir uns über die eAnmeldung statt bei einem Bürgeramt anmelden, findet der Beitragsservice uns trotzdem?

Ja, genau auf dieselbe Weise. Die eAnmeldung, in Berlin seit dem 16. Oktober 2024 live, ist eine andere Eingangstür zum identischen Backend-System: die eigene Anmeldung landet weiterhin im offiziellen Melderegister, das Berlins Bürgerämter als Meldebehörde führen, egal ob man ein Amt betreten oder sich online mit BundID und eID-fähigem Ausweis authentifiziert hat. Der bundesweite Meldedatenabgleich, der das Rundfunkbeitrag-System speist, zieht Daten aus genau diesem Bevölkerungsregister, nicht aus einer Notiz darüber, welcher Kanal genutzt wurde. Das Einzige, was die eAnmeldung ändert, ist, ob ein Termin nötig ist, nicht ob der Beitragsservice einen sieht. Und da die eAnmeldung derzeit auf deutsche Staatsangehörige und EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger mit aktivierter eID beschränkt ist, melden sich die meisten Neuankömmlinge von außerhalb der EU ohnehin persönlich an, über dasselbe Register auf beiden Wegen.

Wir sind vier Mitbewohnende in einer WG in Neukölln oder Friedrichshain. Schulden wir jeweils unseren eigenen Rundfunkbeitrag?

Nein. Die Gebühr wird einmal pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Erwachsene darin leben, eine WG mit vier Personen schuldet also genau dieselben 18,36 Euro im Monat wie jemand, der allein ein Berliner Studio mietet. Eine bewohnende Person meldet sich als zahlende Partei an, entweder unter dem eigenen Namen oder, falls eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits zahlt, unter deren bzw. dessen Beitragsnummer, um für das eigene Konto eine Befreiung zu beantragen. Berlins WG-Szene ist groß und teuer genug, dass das ständig vorkommt: das durchschnittliche WG-Zimmer hier liegt Stand 2026 bei rund 650 Euro im Monat, bundesweit nur von München übertroffen, mit zentralen Vierteln oft darüber und günstigeren Zimmern konzentriert in Lichtenberg, Wedding und Marzahn. Wie auch immer die Wohnung finanziell aufgeteilt wird, der Rundfunkbeitrag selbst ist eine einzige Haushaltsrechnung, kein Posten, den eine Vermieterseite den eigenen Nebenkosten hinzufügen kann, und keine Gebühr, die jede Mitbewohnerin bzw. jeder Mitbewohner separat schuldet.

Unser Gebäude hat ein Vorderhaus, einen Seitenflügel und ein Hinterhaus, die sich alle eine Hausnummer teilen. Könnte das den Beitragsservice verwirren?

Das ist ein echtes Merkmal vieler Berliner Gründerzeit-Wohnbestände, und es lohnt sich, davon zu wissen, in der Praxis ist es aber kein echtes Rundfunkbeitrag-Problem. Jedes dieser separaten Gebäude rund um den Hof ist eine eigene rechtliche Wohnung, und die eigene Anmeldung ist über die Wohnungsgeberbestätigung der Vermieterseite an eine konkrete Einheit gebunden, nicht nur an eine Hausnummer. Der Meldedatenabgleich gleicht gegen diesen vollständigeren Registereintrag ab, nicht gegen eine bloße Postadresse, mehrere nicht zusammenhängende Haushalte an derselben Hausnummer werden also weiterhin als getrennte Wohnungen erfasst. Wo tatsächlich eine Nichtübereinstimmung entstehen kann, ist, wenn die eigenen Anmeldedetails (Etage, Aufgang oder Einheitsbezeichnung) von dem abweichen, was die Beitragsservice-Akte einer früheren bewohnenden Person für dieselben Koordinaten noch zeigt, ein weiterer Grund, sich proaktiv selbst anzumelden, statt anzunehmen, eine alte Akte kläre sich von selbst.

Wir sind gerade in eine Berliner WG gezogen, in der eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag zahlt. Müssen wir uns auch anmelden?

Nein, man beantragt stattdessen eine Befreiung, statt sich neu anzumelden. Den Beitragsservice kontaktieren, die bestehende Beitragsnummer der Mitbewohnerin bzw. des Mitbewohners angeben, bestätigen, dass man in derselben Wohnung lebt, und die eigene Akte wird geschlossen statt eröffnet. Die Anleitung des Studierendenwerks Berlin für die rund 9.000 Wohnheimzimmer in der Stadt zieht die zugrunde liegende Grenze klar: liegen mehrere Zimmer hinter einer einzigen gemeinsamen Wohnungstür, bevor man einen Gemeinschaftsflur erreicht, zählt die gesamte Einheit als eine Wohnung und eine Gebühr, und das ist derselbe Test, der für jede WG gilt, die kein Wohnheim ist. Er kippt, wenn das eigene Zimmer eine eigene Tür hat, die direkt zu einem gemeinsamen Hausflur führt, in dem Fall wird es als eigene, separate Wohnung mit eigener Gebühr behandelt, Wohnheim hin oder her.

Wenn die angemeldete Mitbewohnerin bzw. der angemeldete Mitbewohner auszieht, was passiert mit der Rundfunkbeitrag-Anmeldung?

Sie zieht nicht automatisch mit, und genau das ist die Richtung, die Berliner WGs überrascht. Die ausziehende Mitbewohnerin bzw. der ausziehende Mitbewohner sollte sich beim Beitragsservice schriftlich abmelden oder die Adresse aktualisieren, sobald der Umzug erfolgt ist, und wer in der alten Wohnung bleibt, muss sich als neue zahlende Partei für diese Adresse anmelden und gesamtschuldnerisch im Namen aller dort noch Wohnenden übernehmen. Tut das niemand und dasselbe Lastschriftmandat läuft einfach unter dem Namen der alten Mitbewohnerin bzw. des alten Mitbewohners weiter, deckt diese Person am Ende die Verpflichtung ihrer neuen Wohnung statt die der WG ab, während die WG selbst technisch unangemeldet bleibt. Kommt das später durch einen Meldedatenabgleich-Brief ans Licht, können Nachzahlungen bis zu drei Jahre zurückreichen, für eine Wohnung, die tatsächlich die ganze Zeit bewohnt war und schlicht falsch zugeordnet wurde.

Wir besitzen keinen Fernseher, alles, was wir schauen, wird auf einem Laptop gestreamt. Gilt die Gebühr trotzdem für unsere Berliner Wohnung?

Ja. Seit der Reform von 2013, die das alte gerätebasierte GEZ-System ablöste, ist der Rundfunkbeitrag an einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland gebunden, Punkt, nicht an den Besitz eines bestimmten Geräts. Rundfunkbeitrag.de geht direkt auf dieses eine der häufigsten Missverständnisse zur Gebühr ein: keinen Fernseher, kein Radio oder nicht einmal ein Smartphone zu besitzen, begründet keine Befreiung. Die einzigen Auswege sind die konkreten Befreiungskategorien, hauptsächlich bestimmte Sozialleistungen oder eine dokumentierte Nebenwohnung, die bereits an der eigenen Hauptwohnung bezahlt wird, nicht das Fehlen eines Empfangsgeräts.