Den eigenen Hausrat zollfrei nach Berlin bringen: Übersiedlungsgut und welches Zollamt tatsächlich zuständig ist
Wer den eigenen Hausstand von außerhalb der EU nach Berlin verlegt, kann Möbel, Geräte und andere Gegenstände als echtes Übersiedlungsgut vollständig einfuhrumsatzsteuerfrei nach Deutschland bringen, dieselbe bundesweite Regel, die überall im Land gilt: mindestens 12 Monate gewöhnlicher Wohnsitz außerhalb der EU vor dem Umzug, mindestens 6 Monate eigener Besitz und Nutzung der nicht verbrauchbaren Gegenstände vor dem Versand, und die Einreichung des standardisierten Formular 0350 innerhalb von 12 Monaten nach Anmeldung des neuen deutschen Wohnsitzes. Was tatsächlich berlin-spezifisch ist, ist, wo dieser Papierkram tatsächlich bearbeitet wird. Der eigene Hauptsitz des Hauptzollamts Berlin am Mehringdamm fertigt selbst keine Waren ab, das übernehmen zwei nachgeordnete Dienststellen, das Zollamt Marzahn im Osten und das Zollamt Dreilinden im Südwesten, errichtet auf dem Gelände des alten Checkpoint Bravo, dem alliierten Kontrollpunkt des Kalten Krieges für die Einreise nach West-Berlin. Und kommt die Sendung per Luftfracht über BER an, sollte man wissen, dass das eigene Zollamt des Flughafens zu einer völlig anderen Behörde gehört, dem Hauptzollamt Potsdam, dessen aufgeführte Zuständigkeiten kommerzielle Luftfracht abdecken, nicht persönliches Übersiedlungsgut. Ist die Ware abgefertigt, unterliegt sie 12 Monate lang einem Verkaufs-, Vermietungs- und Verschenkungsverbot, und die Befreiung erlässt nur die Einfuhrumsatzsteuer, nicht Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak oder die Kraftfahrzeugsteuer für ein mitgebrachtes Auto.
Die offizielle Regel
Den gesamten eigenen Hausstand von außerhalb der EU nach Berlin zu verlegen, Esstisch, Sofa, Kinderfahrräder, alles, gilt nicht automatisch als zollfreies Übersiedlungsgut, nur weil man umzieht. Zoll, die deutsche Zollbehörde, legt einen konkreten Satz von Bedingungen nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (der Zollbefreiungsverordnung) fest, und dieser Teil der Regel ist unabhängig davon, in welche deutsche Stadt man zieht, identisch.
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit eine Sendung als echtes Übersiedlungsgut gilt. Der gewöhnliche Wohnsitz vor dem Umzug muss mindestens 12 Monate außerhalb des EU-Zollgebiets gelegen haben, mit einer Ausnahme, falls sich etwa über einen Arbeitsvertrag eine echte Absicht belegen lässt, 12 Monate oder länger im Ausland zu bleiben, selbst wenn der tatsächliche Aufenthalt kürzer ausfiel. Die Gegenstände müssen einem selbst gehören, und speziell für nicht verbrauchbare Güter, Möbel, Elektronik, alles, was nicht aufgebraucht wird, braucht es mindestens 6 Monate eigenen Besitz und Nutzung im Herkunftsland vor dem Umzug. Und die Anmeldung selbst, eingereicht auf dem standardisierten Formular 0350, muss innerhalb von 12 Monaten nach Begründung des neuen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Zollstelle eingehen.
| Bedingung | Was tatsächlich verlangt wird |
|---|---|
| Vorheriger Wohnsitz im Ausland | Mindestens 12 Monate außerhalb des EU-Zollgebiets vor dem Umzug |
| Vorheriger Besitz und Nutzung | Mindestens 6 Monate eigener Besitz und Nutzung bei nicht verbrauchbaren Gütern |
| Anmeldefrist | Formular 0350 eingereicht innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des neuen deutschen Wohnsitzes |
Was an Berlin spezifisch ist, ist nicht die Regel selbst, sondern wer den eigenen Papierkram tatsächlich bearbeitet. Neuankömmlinge nehmen oft an, das große Zollgebäude, das bei einer Suche zuerst auftaucht, das Hauptzollamt Berlin am Mehringdamm 129c, sei dafür zuständig. Laut der eigenen Dienstleistungsübersicht des Hauptzollamts Berlin ist diese Adresse die Verwaltungszentrale für den Bezirk, und es wird ausdrücklich festgestellt, dass dort selbst keine Warenabfertigung stattfindet (“keine Abfertigungen im Zollverkehr”). Die eigentliche Arbeit der Abfertigung von Übersiedlungsgut-Sendungen fällt stattdessen zwei nachgeordneten Dienststellen zu.
| Dienststelle | Adresse | Gehört zu | Bearbeitet Übersiedlungsgut? |
|---|---|---|---|
| Hauptzollamt Berlin (Hauptsitz) | Mehringdamm 129c, 10965 Berlin | Hauptzollamt Berlin | Nein, nur Verwaltung |
| Zollamt Marzahn | Hellersdorfer Weg 35, 12689 Berlin | Hauptzollamt Berlin | Ja, Warenabfertigung |
| Zollamt Dreilinden | Potsdamer Chaussee 62, 14109 Berlin | Hauptzollamt Berlin | Ja, Warenabfertigung |
| Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg (BER) | Georg-Wulf-Straße 1, 12529 Schönefeld | Hauptzollamt Potsdam (eine andere Behörde) | Nein, nur kommerzielle Luftfracht |
Welche der beiden Dienststellen zuständig ist, hängt generell von der eigenen Postleitzahl ab, und die Aufteilung hat eine echt berlin-eigene Geschichte. Das Zollamt Marzahn im äußersten Osten der Stadt übernahm nach 1990 die Zuständigkeit für die ehemaligen Ost-Berliner Verwaltungsbezirke. Das Zollamt Dreilinden im Südwesten nahe Wannsee steht auf dem Gelände des alten Kontrollpunkts Dreilinden, den westlichen Alliierten als Checkpoint Bravo bekannt, dem Kontrollpunkt, der West-Berlins Transitverkehr über die Autobahn Richtung Westdeutschland leitete, bis er im Juli 1990 aufgelöst wurde. Als grobes Muster gilt: der Einzug in ein ehemaliges Ost-Berliner Viertel (Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) deutet eher auf Marzahn, eine ehemalige West-Berliner Adresse (Kreuzberg, Neukölln, Charlottenburg, Steglitz-Zehlendorf) eher auf Dreilinden. Das nur als ersten Anhaltspunkt behandeln, und die genaue Zuständigkeit über Zolls eigene Dienststellensuche (nach Postleitzahl durchsuchbar) oder telefonisch über die Hauptnummer des Hauptzollamts Berlin, 030 69009-0, bestätigen lassen.
Die Ankunft per Luftfracht über BER verkürzt nichts von alledem. Das Zollamt Flughafen Berlin Brandenburg, die Zollstelle direkt am Flughafen in Schönefeld, gehört zum Hauptzollamt Potsdam, einer völlig separaten Behörde gegenüber dem Hauptzollamt Berlin. Die eigenen aufgeführten Zuständigkeiten umfassen Betäubungsmittel- und Cannabis-Kontrolle, Filmabgabe, Pflanzengesundheits- und CITES-Kontrollen, Veterinärkontrollen und Weinimporte, Kategorien, die um kommerzielle Luftfracht herum aufgebaut sind, nichts zu persönlichem Übersiedlungsgut. Kommt die Sendung als Luftfracht an, wird die frachtseitige Freigabe getrennt von der eigenen persönlichen Zollbefreiung behandelt, die weiterhin bei der jeweils zuständigen Berliner Dienststelle, Marzahn oder Dreilinden, eingereicht werden muss, je nachdem, welche für die tatsächliche neue Adresse zuständig ist.
Zollamt Dreilinden, Potsdamer Chaussee 62, 14109 Berlin. Errichtet auf dem Gelände des ehemaligen Checkpoint Bravo, ist dies eine der beiden dem Hauptzollamt Berlin nachgeordneten Dienststellen, die für den Südwesten der Stadt tatsächlich Übersiedlungsgut-Sendungen abfertigt.
Sobald die Sendung abgefertigt ist, gilt dieselbe bundesweite 12-Monats-Beschränkung wie überall sonst in Deutschland. Ab dem Datum, an dem die Anmeldung angenommen wird, darf nichts aus dieser Sendung 12 Monate lang verkauft, vermietet, verpfändet, verliehen oder verschenkt werden, geschieht das trotzdem, führt das zum Verlust der Befreiung und zur rückwirkenden Festsetzung der Einfuhrabgabe auf das entsorgte Gut. Zieht man innerhalb dieser Frist innerhalb Berlins an eine andere Adresse, sollte die zuständige Dienststelle informiert werden.
Die Befreiung selbst erlässt nur die Einfuhrumsatzsteuer, sonst nichts. Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak gelten unabhängig davon zu ihren eigenen Bedingungen weiter, und ein im Rahmen des Umzugs mitgebrachtes Fahrzeug unterliegt nach der eigenen Zulassung hier weiterhin der deutschen Kraftfahrzeugsteuer, diese konkrete Steuer kennt keine an die zollfreie Abfertigung geknüpfte Befreiung. Ein Fahrzeug braucht zudem einen separaten Nachweis, eine Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde, dass es im Herkunftsland auf den eigenen Namen zugelassen war.
Was echte Leute sagen
Internationale Umzugsfirmen, die regelmäßig Sendungen nach Berlin abwickeln, beschreiben denselben wiederkehrenden Reibungspunkt, auf den Familien stoßen: eine Inventarliste zusammenzustellen, die detailliert genug ist, dass ein Zollbeamter die 6-monatige Vornutzungsbedingung tatsächlich überprüfen kann, ohne für jeden einzelnen Gegenstand im Haus eine Quittung zu verlangen. Ungefähr derselbe Rat taucht in Umzugsfirmen-Anleitungen speziell für Berlin immer wieder auf: mit dieser Liste Monate vor dem Umzug beginnen, nicht erst in der Woche, in der die Kartons gepackt werden, und Container- oder Frachtplatz weit im Voraus buchen, denn wer bis wenige Wochen vor dem Umzug wartet, riskiert Express-Zuschläge obendrauf.
Ein Detail, das durchaus einige Neuankömmlinge überrascht, sobald sie tatsächlich anfangen, telefonisch nachzufragen: Berlins eigene Hinterhof- und Straßenstruktur fügt der Ladeseite eine echt lokale Besonderheit hinzu, ältere Altbauten haben oft schmale Eingänge und begrenzten Platz am Bordstein für einen Containerlaster, was mit ein Grund ist, warum Umzugsfirmen mit tatsächlicher Berlin-Erfahrung eher empfohlen werden als solche, die nur den Papierkram kennen. Nichts davon ändert die Zollseite des Prozesses, es bedeutet aber, dass das praktische Planungsfenster in Berlin tendenziell etwas länger ausfällt, als man erwartet, wenn man anderswo an eine unkompliziertere Abholung bei einem freistehenden Einfamilienhaus gewöhnt war.
Schritt für Schritt
- Zuerst wirklich prüfen, ob die 12-monatige Vorwohnsitz-Bedingung erfüllt ist, bevor eine zollfreie Sendung geplant wird, das ist die Bedingung mit der geringsten Flexibilität.
- Früh mit der eigenen Hausrat-Inventarliste beginnen, dabei Gegenstände, die seit mindestens 6 Monaten im eigenen Besitz sind und genutzt wurden, von kürzlich gekauften trennen.
- Die eigene Postleitzahl über Zolls Dienststellensuche prüfen, oder das Hauptzollamt Berlin unter 030 69009-0 anrufen, um zu bestätigen, ob tatsächlich das Zollamt Marzahn oder das Zollamt Dreilinden für den eigenen Fall zuständig ist, nicht allein aufgrund des Viertels annehmen.
- Zuerst ein gescanntes Formular 0350 samt Belegen per E-Mail an die zuständige Dienststelle senden, statt mit Papierkram persönlich vorbeizukommen, das ist ausdrücklich erlaubt und tendenziell schneller.
- Kommt die Sendung über BER an, nicht erwarten, dass das Zollamt des Flughafens die eigene Umzugsanmeldung bearbeitet, es gehört zum Hauptzollamt Potsdam und bearbeitet nur kommerzielle Frachtkategorien.
- Ist ein Fahrzeug Teil des Umzugs, dessen ausländische Zulassungsunterlagen separat zusammenstellen, und die deutsche Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom zollfreien Status der Sendung einplanen.
- Die 12 Monate nach der Abfertigung als echte Weiterverkaufssperre für alles in der Sendung behandeln, und vor einem frühzeitigen Verkauf, einer Vermietung oder einem Verschenken direkt bei der zuständigen Zollstelle nachfragen.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt den allgemeinen deutschen Zollrahmen für Umzugsgut und wie er konkret in Berlin organisiert ist, aktuell zum Stand Mitte 2026. Genaue Dokumentationsanforderungen, Bewertungen, Terminverfahren und Postleitzahl-Zuordnungen werden von der jeweiligen Zollstelle festgelegt, die die eigene Anmeldung bearbeitet, und können sich ändern. Für den eigenen konkreten Umzug aktuelle Anforderungen direkt beim Hauptzollamt Berlin, Zollamt Marzahn oder Zollamt Dreilinden vor dem Versand bestätigen lassen, diese Seite ist keine Rechts- oder Finanzberatung.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Unsere Sendung kommt als Luftfracht über BER an. Bedeutet das, dass wir die Übersiedlungsgut-Anmeldung am Flughafen erledigen?
Nein, und das ist die häufigste Fehlannahme überhaupt. Das Zollamt am BER (Georg-Wulf-Straße 1, in Schönefeld) gehört gar nicht zum Hauptzollamt Berlin, es ist Teil einer völlig separaten Behörde, dem Hauptzollamt Potsdam. Die eigene veröffentlichte Zuständigkeitsliste umfasst kommerzielle Luftfrachtkategorien, Betäubungsmittel- und Cannabis-Kontrolle, Filmabgabe, Pflanzengesundheits- und CITES-Kontrollen, Veterinärkontrollen, Weinimporte, nichts zu persönlichem Übersiedlungsgut. In der Praxis erledigt eine internationale Umzugs- oder Speditionsfirma üblicherweise die flughafenseitige Freigabe des Containers oder der Kiste als gewöhnliche Fracht, während die eigene Formular-0350-Anmeldung und Zollbefreiung weiterhin bei der Berliner Dienststelle eingereicht wird, die für den tatsächlichen eigenen Wohnort zuständig ist, nicht dort, wo das Flugzeug gelandet ist.
Woher wissen wir, ob unser Fall zum Zollamt Marzahn oder zum Zollamt Dreilinden gehört?
Das hängt von der eigenen Postleitzahl ab, und hinter der Aufteilung steckt eine echt interessante Geschichte: das Zollamt Marzahn im äußersten Osten der Stadt übernahm nach 1990 die Zuständigkeit für die ehemaligen Ost-Berliner Bezirke, während das Zollamt Dreilinden im Südwesten nahe Wannsee auf dem Gelände des alten Checkpoint Bravo steht, dem alliierten Kontrollpunkt, der den Transitverkehr West-Berlins in Richtung Westdeutschland leitete, bis er im Juli 1990 aufgelöst wurde. Als grobes Muster gilt: Adressen im ehemaligen Ost-Berlin (Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) fallen tendenziell unter Marzahn, ehemalige West-Berliner Adressen (Kreuzberg, Neukölln, Charlottenburg, Steglitz-Zehlendorf) tendenziell unter Dreilinden. Das nur als ersten Anhaltspunkt behandeln, nicht als Garantie, und die tatsächliche Zuständigkeit entweder über Zolls eigene Dienststellensuche (nach Postleitzahl durchsuchbar) oder telefonisch direkt beim Hauptzollamt Berlin bestätigen lassen.
Können wir einfach zum Hauptsitz des Hauptzollamts Berlin am Mehringdamm gehen und dort Formular 0350 abgeben?
Diese Adresse, Mehringdamm 129c, ist die Verwaltungszentrale für den gesamten Berliner Zollbezirk, und die eigene Dienstleistungsübersicht stellt ausdrücklich klar, dass dort keine Warenabfertigung selbst stattfindet. Dort mit der eigenen Inventarliste und Formular 0350 zu erscheinen, führt höchstwahrscheinlich nur dazu, an das Zollamt Marzahn oder das Zollamt Dreilinden weiterverwiesen zu werden, je nachdem, welches für die eigene Adresse zuständig ist. Der effizientere Weg, bestätigt durch die eigene Anleitung der Zollverwaltung zur Dokumenteneinreichung, ist, zunächst eine gescannte Kopie des ausgefüllten Formular 0350 samt Belegen per E-Mail an die zuständige Dienststelle zu senden, und erst für einen vereinbarten Kontrolltermin persönlich zu erscheinen.
Wir bringen auch ein Auto mit. Ändert das, mit welcher Dienststelle wir es auf Berliner Seite zu tun haben, oder kommt etwas dazu?
Die zuständige Dienststelle bleibt gleich, je nachdem, ob Marzahn oder Dreilinden für die eigene Adresse zuständig ist, wird das Fahrzeug zusammen mit dem restlichen Hausrat bearbeitet. Was unabhängig von der Stadt gleich bleibt, ist die zugrunde liegende bundesweite Regel: das Auto braucht einen eigenen Nachweis der ausländischen Zulassung auf den eigenen Namen, und selbst wenn es für Zwecke der Einfuhrumsatzsteuer als zollfreies Übersiedlungsgut durchgeht, unterliegt es nach der eigenen Zulassung hier vollständig der deutschen Kraftfahrzeugsteuer. Weder Marzahn noch Dreilinden können diese separate Steuer erlassen, sie wird über den normalen Fahrzeugzulassungsprozess erhoben, unabhängig davon, wie das Auto ins Land gelangt ist.
