Kinder-Angelschein-Regeln in Berlin und Brandenburg: Warum ein 8-Jähriges direkt jenseits der Landesgrenze allein angeln darf

Berlin und Brandenburg betreiben zwei echt unterschiedliche Systeme für Kinder, die angeln möchten, und welches gilt, hängt vollständig davon ab, auf welcher Seite der Landesgrenze das Gewässer liegt. In Berlin darf ein Kind unter 12 überhaupt nicht eigenständig angeln: das Berliner Landesfischereigesetz erlaubt nur die unselbständige Ausübung, das heißt, das Kind nimmt nur teil, indem es die eigene Angel der begleitenden erwachsenen Person nutzt, wobei diese erwachsene Person, ein Elternteil, Großelternteil, oder jede mindestens 18-jährige Inhaberin bzw. jeder Inhaber eines Fischereischeins A oder B, rechtlich für den Fang, den Köder und jeden Regelverstoß verantwortlich bleibt. Von 12 bis 17 Jahren stellt Berlin einen Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung aus; er gilt jeweils ein Kalenderjahr und braucht jährlich eine neue Fischereiabgabe-Marke, um gültig zu bleiben, und zusätzlich zum Schein selbst braucht der Teenager eine Angelkarte für das konkrete Gewässer, eine Mitgliedschaft in einem Angelverein, und einen schriftlichen Nachweis sachkundiger Einweisung durch eine Inhaberin bzw. einen Inhaber eines Fischereischeins A oder B, all das deckt nur Friedfischangeln ab (Karpfen, Brassen, Rotaugen), nie Raubfischarten. Brandenburgs Regeln, die gelten, sobald eine Familie die Landesgrenze überquert, am relevantesten an den Spreeseen, im Spreewald und an jedem Gewässer außerhalb der Berliner Stadtgrenzen, sind deutlich einfacher und wurden 2026 zweimal gelockert. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Fischereiabgabe für alle unter 14 komplett abgeschafft (ab 14 zahlt man jetzt einen Pauschalsatz von 12 Euro im Jahr oder 40 Euro für fünf Jahre, ohne weitere Alters-Unterteilungen), und seit einer Änderung des § 18 des Brandenburgischen Fischereigesetzes am 23. April 2026, Teil des Gesetzes zum Abbau von Bürokratie des Landes, dürfen sogar Kinder unter 8 jetzt begleitet angeln, mit einer der zwei erlaubten Handangeln der aufsichtsführenden erwachsenen Person. Brandenburgs bestehende Regel für 8- bis 13-Jährige geht noch weiter: diese Kinder dürfen völlig eigenständig auf Friedfisch angeln, mit nichts weiter als einer Angelkarte für dieses konkrete Gewässer, kein Fischereischein, keine Prüfung, und seit der Gebührenänderung 2026 auch keine Fischereiabgabe. Ein Jugendfischereischein existiert für 8- bis 17-Jährige technisch auf dem Papier nach § 18 BbgFischG, ist aber meist nur relevant, wenn die Familie später in einem anderen deutschen Bundesland angelt, das einen solchen verlangt. Beide Länder leiten alle ab 14, die einen vollen, uneingeschränkten Fischereischein A wollen, über denselben Weg: einen 30-stündigen Vorbereitungskurs und eine Anglerprüfung, ausschließlich auf Deutsch durchgeführt, ohne erlaubte Übersetzungshilfen, veranstaltet von den anerkannten regionalen Anglerverbänden, VDSF Berlin-Brandenburg oder DAV Landesverband Berlin im Fall Berlins. Berliner Einwohnerinnen und Einwohner beantragen ihren Fischereischein A beim Fischereiamt Berlin (Havelchaussee 149/151, Charlottenburg, mittwochs geschlossen), wo ein Fünf-Jahres-Schein 27 Euro kostet oder ein Ein-Jahres-Schein 18 Euro, zuzüglich der verpflichtenden jährlichen Fischereiabgabe von 21 Euro. Die Staatsangehörigkeit spielt für die Berechtigung keine Rolle, nur eine registrierte Berliner Adresse (Anmeldung) zählt, aber ein in einem anderen deutschen Bundesland erworbener Angelschein verliert seine Gültigkeit in dem Moment, in dem jemand seinen Wohnsitz in Berlin anmeldet, Neuankömmlinge, die innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen also ebenfalls einen neuen Berliner Schein, wobei die Vorlage des ursprünglichen Prüfungszeugnisses das erneute Ablegen der Anglerprüfung selbst erspart.

Zwei Nachbarländer, zwei verschiedene Antworten auf “Darf mein Kind angeln?”

Eine Berliner Familie, die einem Kind das Angeln näherbringen möchte, stößt schnell auf eine echt verwirrende Tatsache: die Antwort hängt weniger vom Alter des Kindes ab als davon, auf welcher Seite einer unsichtbaren Landesgrenze das Gewässer zufällig liegt. Berlin ist ein eigenes Bundesland, vollständig von Brandenburg umgeben, und die beiden Länder führen getrennte Fischereigesetze, getrennte Jugendausnahmen, und, Stand 2026, zwei Runden von Brandenburger Reformen, die den Abstand zwischen ihnen noch weiter vergrößerten.

Kinder-Angelregeln nach Alter, Berlin gegenüber Brandenburg (2026)
AlterBerlinBrandenburg
Unter 8Nur unselbständig: angelt neben einer erwachsenen Fischereischein-Inhaberin bzw. einem -Inhaber, mit deren bzw. dessen eigener AngelSeit 23. April 2026: darf begleitet angeln, mit einer der zwei eigenen Angeln der erwachsenen Person; nur Friedfisch
8-11Weiterhin nur unselbständig; kein eigenständiges Angeln vor 12Völlig eigenständiges Friedfischangeln mit nur einer Angelkarte; kein Schein, keine Prüfung, keine Gebühr
12-13Jugendfischereischein erhältlich, keine Prüfung; braucht Angelkarte, Vereinsmitgliedschaft, EinweisungsnachweisWie 8-11; ein Jugendfischereischein auf Papier existiert (BbgFischG §18), wird dafür aber nicht gebraucht
14-17Kann mit dem Jugendfischereischein weitermachen, oder die Anglerprüfung vorzeitig für einen vollen Fischereischein A ablegenFischereiabgabe gilt jetzt (12€/Jahr oder 40€/5 Jahre) plus Angelkarte; kann ebenfalls die Anglerprüfung ablegen
18+Fischereischein A erforderlich: 30-Stunden-Kurs + Anglerprüfung, nur Deutsch, über VDSF oder DAV Landesverband BerlinGleicher Fischereischein-A-Weg; Gebühr und zuständige Stelle variieren je nach Landkreis

Berlins Regel: Kein eigenständiges Angeln vor 12, keine Prüfung zwischen 12 und 17

Berlins Landesfischereigesetz zieht eine harte Grenze bei 12 Jahren. Die eigene Seite des Fischereiamts Berlin zum Angeln mit Kindern stellt fest, dass ein Kind unter 12 Angeln überhaupt nicht eigenständig ausüben darf, nur unselbständig, das heißt, das Kind nimmt teil, indem es die eigene Angel und Ausrüstung der begleitenden erwachsenen Person nutzt statt einer eigenen Angel, während diese erwachsene Person, die einen gültigen Fischereischein und die Angelkarte für das betreffende Gewässer besitzen muss, die Person bleibt, die das Fischereirecht tatsächlich ausübt. Diese erwachsene Person muss kein Elternteil sein; ein Großelternteil, eine Tante oder ein Onkel, oder jede Inhaberin bzw. jeder Inhaber eines Fischereischeins A oder B, die bzw. der die Aufsicht übernimmt, kann ein Kind mitbringen, trägt dafür aber echte rechtliche Verantwortung: verstößt das Kind unter 12 gegen Fischerei- oder Tierschutzregeln, ist die erwachsene Person strafrechtlich haftbar, nicht das Kind. In der Praxis bleibt die erwachsene Person durchgehend aktiv: sie baut die Angel auf und wirft aus, handhabt den Köder, und tötet und entfernt den Haken von jedem Fang, während das Kind hauptsächlich die Angel hält und einholt, sobald die erwachsene Person alles vorbereitet hat.

Vom 12. Geburtstag bis zum 18. stellt Berlin einen Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung aus. Laut sowohl dem Fischereiamt Berlin als auch DAV Landesverband Berlins eigener Anleitung für Eltern wird der Jugendschein jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und braucht jedes Jahr eine aktuelle Fischereiabgabe-Marke (Jahresmarke), um gültig zu bleiben. Den Schein allein zu besitzen reicht allerdings nicht, um angeln zu gehen: der bzw. die Jugendliche braucht zudem eine Angelkarte für das konkrete Gewässer, eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Angelverein, und einen schriftlichen Nachweis sachkundiger Einweisung durch eine bestehende Inhaberin bzw. einen Inhaber eines Fischereischeins A oder B. All das berechtigt nur zum Friedfischangeln, dem Angeln auf Weißfischarten wie Karpfen, Brassen, Rotaugen und Schleien; Raubfischangeln bleibt tabu, bis der volle Erwachsenenschein erworben ist.

Nahaufnahme über ruhiges Seewasser einer Hand, die eine Angelrute hält, die Schnur und Rutenspitze erstrecken sich über die stille Oberfläche, kein Gesicht sichtbar

Foto von Michal Dziekonski auf Pexels

Brandenburg hat seine Regeln 2026 gerade zweimal gelockert

Brandenburgs Ausgangslage war schon vor 2026 einfacher als Berlins, und zwei separate Änderungen dieses Jahr vergrößerten den Abstand weiter. Das Landesministerium für Landwirtschaft und Umwelt, MLEUV, erklärt die Ausgangslage: Kinder von 8 bis 13 Jahren dürfen völlig eigenständig auf Friedfisch angeln, mit nichts weiter als einer Angelkarte für dieses konkrete Gewässer, kein Fischereischein, keine Anglerprüfung, und überhaupt keine begleitende erwachsene Person erforderlich.

Die erste Änderung 2026 entfernte eine Gebühr, die zuvor selbst auf dieses einfache System zutraf. Der eigene öffentliche Hinweis des Landkreises Oder-Spree für 2026 bestätigt, dass seit dem 1. Januar 2026 “Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren künftig von der Fischereiabgabe befreit” sind, was ein früheres System altersgestaffelter Gebührenstufen ersetzt. Alle ab 14 zahlen jetzt einen einzigen Pauschalsatz, 12 Euro für ein Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre, wobei die früheren Alters-Unterteilungen vollständig entfielen.

Die zweite, auffälligere Änderung erweiterte das Angeln auf Kinder, die zuvor überhaupt nicht angeln durften. Die offizielle Ankündigung des Landesanglerverbands Brandenburg bestätigt, dass das Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg, datiert auf den 23. April 2026 und veröffentlicht in GVBl. I, 2026, Nr. 13, § 18 Abs. 1 des Brandenburgischen Fischereigesetzes so änderte, dass jetzt auch Kinder unter 8 angeln dürfen, sofern eine aufsichtsführende erwachsene Person ständig anwesend bleibt, eine gültige Angelkarte für das Gewässer und den Nachweis der Fischereiabgabe besitzt, und das Kind nur eine der zwei eigenen erlaubten Handangeln nutzen lässt. Das Kind darf weiterhin nicht selbst keschern, den Haken entfernen, betäuben oder töten, und der Fang wird auf das eigene Limit der begleitenden erwachsenen Person angerechnet, aber die Kernänderung ist real: Angeln in Brandenburg, in begrenzter, an-der-Hand-geführter Form, steht jetzt Kindern jeden Alters offen, wo es zuvor erst bei 8 begann.

Ein Jugendfischereischein existiert auch in Brandenburg, Familien brauchen ihn aber selten für das Angeln innerhalb des Landes. § 18 des Brandenburgischen Fischereigesetzes richtet einen Jugendschein für 8- bis 17-Jährige ein, außer die Person ist bereits 14 und hat die Anglerprüfung bestanden, oder befindet sich in einer anerkannten Fischerei-Ausbildung. Da Brandenburgs einfachere altersbasierte Ausnahmen das Friedfischangeln für dieselbe 8-bis-17-Spanne bereits ohne jeden Schein abdecken, wird der Jugendfischereischein hauptsächlich relevant, wenn eine Familie plant, außerhalb Brandenburgs zu angeln, wo speziell der Nachweis eines Jugendscheins verlangt wird.

Die Trennung ist geografisch, nicht danach, welcher See sich “lokal” anfühlt

Welches Landesrecht gilt, hängt davon ab, welchem Bundesland das Gewässer tatsächlich gehört, und das lässt sich von einer Berliner Adresse aus leicht falsch einschätzen. Wannsee, Müggelsee und Tegeler See liegen alle innerhalb der zwölf Berliner Bezirke, dort gilt also Berlins strengere Unter-12-Regel, dieselben Seen, die auch SettledIns eigener Ratgeber zur Schwimmsicherheit an Wannsee und Müggelsee behandelt. Fährt man die Spree hinaus nach Brandenburg, oder hinunter in den Spreewald, landet dieselbe Familie stattdessen unter Brandenburgs deutlich lockererem Ab-8-System (oder, seit April 2026, dem begleiteten Jede-Alters-System). Eine Familie, die ein Kanu oder Kajak an den Spreeseen mietet und unterwegs zum Angeln anhält, sollte prüfen, bevor sie annimmt, es gelte automatisch das eine oder andere Landesrecht, ob dieser konkrete Gewässerabschnitt innerhalb der Berliner Stadtgrenzen liegt oder bereits in Brandenburg; der Unterschied zwischen einem 9-Jährigen, das eigenständig angelt, und einem 9-Jährigen, das darauf beschränkt ist, sich die Angel einer erwachsenen Person zu teilen, hängt vollständig davon ab.

Was echte Anglerinnen und Angler über den Wechsel zwischen den beiden Systemen sagen

Die Reaktion auf Brandenburgs Reform vom April 2026 im Forum von Anglerboard.de begann mit etwas Verwirrung: eine frühe Wortmeldung scherzte darüber, gleich mehrere Nachbarfamilien mitzunehmen, damit jedes Kind auf einer Geburtstagsfeier mit eigener Schnur angeln könne, bis erfahrenere Mitglieder das Missverständnis korrigierten und darauf hinwiesen, dass das Kind eine der zwei eigenen Handangeln der aufsichtsführenden erwachsenen Person nutzen muss, keine zusätzliche Angel pro Kind, und dass alles Gefangene weiterhin auf das eigene Tageslimit der erwachsenen Person angerechnet wird. Andere Beiträge kritisierten den ursprünglichen Thread dafür, sich auf einen Tech-Blog statt eine offizielle Quelle zu stützen, und verwiesen Neuankömmlinge direkt an den Landesanglerverband Brandenburg oder die Regierungsseiten, ein vernünftiger Instinkt angesichts dessen, wie konkret die tatsächlichen Aufsichtsanforderungen sind.

Ein separater, älterer Thread auf Anglerboard.de ist eine nützliche Warnung für jede Familie, die von anderswo in Deutschland nach Berlin zieht. Die ursprünglich schreibende Person besaß einen gültigen Fischereischein aus Nordrhein-Westfalen, aber Berlins Fischereiamt erkannte ihn nicht an, sobald sie ihren Hauptwohnsitz in Berlin anmeldete; wie eine Person in den Kommentaren die Regel zusammenfasste, verliert ein Schein aus einem anderen Bundesland beim Umzug nach Berlin seine Gültigkeit. Ihr eigentliches Problem war schlimmer als nur einen neuen Schein zu brauchen: sie hatte das Zeugnis verloren, das belegte, bereits anderswo eine Anglerprüfung bestanden zu haben, genau das eine Dokument, das Berlin die Nachprüfung hätte erlassen lassen, sie musste also den gesamten 30-Stunden-Kurs und die Prüfung von Grund auf wiederholen. Andere Beiträge schlugen halb im Scherz vor, stattdessen einen Brandenburger Schein zu holen, da er anders verwaltet wird und manche ihn als günstiger beschrieben, das löst aber nicht das Angeln innerhalb Berlins selbst, wo ein von Berlin ausgestellter Fischereischein A das ist, was das Fischereiamt tatsächlich prüft.

Den Fischereischein A für Erwachsene in Berlin bekommen

Alle ab 14, die den vollen, uneingeschränkten Schein wollen, gehen in beiden Ländern denselben Weg: einen Vorbereitungskurs, gefolgt von der Anglerprüfung. Die eigene Prüfungsseite des Fischereiamts Berlin bestätigt, dass der Fischereischein A nur an Personen ausgestellt wird, die einen Vorbereitungskurs von mindestens 30 Stunden absolviert und dann die Anglerprüfung bestanden haben, die Fischbiologie und -bewirtschaftung, Artenkenntnis, Gewässerpflege, Gewässerökologie, Angelgerät, tierschutzgerechten Umgang mit Fischen, und das relevante Recht zu Fischerei, Wasser, Tierschutz und Naturschutz abfragt. Sowohl Kurs als auch Prüfung werden von Berlins zwei anerkannten regionalen Verbänden durchgeführt, dem VDSF Berlin-Brandenburg und dem DAV Landesverband Berlin, nicht vom Fischereiamt selbst, und finden ausschließlich auf Deutsch statt, ohne erlaubte elektronische Übersetzungshilfen während der Prüfung.

Ist die Prüfung bestanden (oder durch eine gleichwertige Qualifikation erlassen), wird der Schein selbst beim Fischereiamt Berlin ausgestellt. Das Amt befindet sich in der Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), geöffnet montags, dienstags und freitags von 9 bis 13 Uhr, donnerstags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, und mittwochs geschlossen; die typische Wartezeit liegt bei rund 15 Minuten, länger während der Hochsaison von März bis Juni. Antragstellende bringen den Nachweis der bestandenen Prüfung (oder eine anerkannte Gleichwertigkeit, etwa eine in einem anderen deutschen Bundesland bestandene Prüfung, einen Fischereischein von vor dem 30. April 1995, oder eine Angelvereins-Mitgliedskarte aus dieser Zeit), einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, bei Vorlage eines Reisepasses eine aktuelle Meldebescheinigung, und ein Passfoto mit; ein minderjähriger Antrag auf den Jugendfischereischein braucht stattdessen die elterliche Zustimmung mit einer Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigten. Ein Fünf-Jahres-Fischereischein A kostet 27 Euro, eine Ein-Jahres-Version 18 Euro, und in beiden Fällen kommt die verpflichtende Fischereiabgabe von 21 Euro im Jahr hinzu, eine Gebühr, die für Personen ohne Berliner Hauptwohnsitz erlassen wird, die bereits einen Schein eines anderen Bundeslandes besitzen.

Die Staatsangehörigkeit selbst spielt bei alldem keine Rolle. Was Berlins Fischereiamt tatsächlich prüft, ist ein registrierter Hauptwohnsitz (Anmeldung) in Berlin, nicht die Staatsbürgerschaft, die Berechtigung einer neu zugezogenen Familie hängt also vollständig davon ab, ordnungsgemäß angemeldet zu sein, demselben Registrierungsschritt, der für die meisten anderen deutschen Behördengänge ohnehin schon gebraucht wird.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst klären, in welchem Bundesland das Gewässer tatsächlich liegt, bevor eine Regel angenommen wird. Wannsee, Müggelsee und Tegeler See sind Berliner Gewässer, geregelt durch Berlins strengere Unter-12-Regel; die weiter draußen liegenden Spreeseen und der Spreewald sind Brandenburger Gewässer, geregelt durch dessen deutlich lockereres altersbasiertes System.
  2. Ist das eigene Kind unter 12 und wird irgendwo innerhalb Berlins geangelt, damit planen, dass es sich die eigene Angel teilt. Es darf dort rechtlich noch keine eigenständige Schnur auswerfen, also einen zusätzlichen Hocker oder Stuhl mitbringen statt einer zweiten Angel.
  3. Wird in Brandenburg geangelt und ist das eigene Kind 8 oder älter, ihm vorab eine eigene Angelkarte für dieses konkrete Gewässer besorgen. Weder Fischereischein noch Prüfung sind nötig, und seit Januar 2026 auch keine Fischereiabgabe, falls es unter 14 ist.
  4. Ist das eigene Kind jünger als 8 und soll es in Brandenburg das Angeln probieren, planen, ihm eine der eigenen zwei Angeln zu geben und ständig direkt daneben zu bleiben. Seit der Reform vom April 2026 ist das legal, aber Keschern, Hakenentfernen und Töten übernimmt weiterhin man selbst, und der Fang wird auf das eigene Limit angerechnet.
  5. Wird das eigene Kind in Berlin 12, den Jugendfischereischein über den DAV Landesverband Berlin oder den VDSF Berlin-Brandenburg beantragen. Nötig sind eine Angelkarte, eine Vereinsmitgliedschaft, und ein schriftlicher Einweisungsnachweis einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins A oder B.
  6. Zieht man von anderswo in Deutschland nach Berlin, das ursprüngliche Prüfungszeugnis des eigenen Fischereischeins heraussuchen, bevor es eingepackt wird. Berlin erkennt den alten Schein nicht an, aber die Vorlage dieses Zeugnisses erlässt das erneute Ablegen der Anglerprüfung; ohne das Zeugnis muss der gesamte 30-Stunden-Kurs samt Prüfung wiederholt werden.

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite beschreibt vom Fischereiamt Berlin, dem DAV Landesverband Berlin, Brandenburgs MLEUV, und dem Landesanglerverband Brandenburg veröffentlichte Angelschein-Regeln für Kinder, aktuell zum Stand Mitte 2026, einschließlich zweier Brandenburger Regeländerungen, die am 1. Januar 2026 und am 23. April 2026 in Kraft traten. Gebühren, Öffnungszeiten und der genaue Gesetzestext können und werden sich ändern; aktuelle Details direkt beim Fischereiamt Berlin oder der zuständigen Brandenburger Behörde bestätigen lassen, bevor man sich für einen konkreten Ausflug auf diese Seite verlässt, besonders angesichts dessen, wie kürzlich sich die Regeln beider Länder geändert haben.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Unser 9-Jähriges möchte dieses Wochenende am Müggelsee angeln. Darf es die eigene Angel benutzen?

Nein, jedenfalls nicht in Berlin. Der Müggelsee liegt innerhalb der Berliner Stadtgrenzen, es gilt also Berlins strengere Regel: ein Kind unter 12 darf nur unselbständig teilnehmen, mit der eigenen Angel der erwachsenen Fischereischein-Inhaberin bzw. des -Inhabers, nie mit einer auf den Namen des Kindes registrierten Angel. Die begleitende erwachsene Person, mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Fischereischeins und der Angelkarte für dieses konkrete Gewässer, bleibt für alles rechtlich verantwortlich, vom Köderumgang bis zu Fangbeschränkungen. Wäre dieselbe Familie stattdessen zu einem See eindeutig innerhalb Brandenburgs gefahren, etwa rund um den Spreewald oder viele der äußeren Spreeseen, könnte dasselbe 9-Jährige völlig eigenständig mit einer eigenen Friedfischangel angeln, nur mit einer Angelkarte für dieses Gewässer, kein Fischereischein, keine Prüfung, keine Gebühr. Entscheidend ist echt, in welchem Bundesland das Gewässer liegt, nicht welcher See vertrauter klingt.

Braucht unser 10-Jähriges irgendwelche Papiere, um in Brandenburg zu angeln?

Nur eine Sache: eine Angelkarte, die an diesen konkreten See, Fluss oder das Vereinsgewässer gebundene Erlaubnis. Brandenburgs Regel für 8- bis 13-Jährige erlaubt Kindern, völlig eigenständig auf Friedfisch (Karpfen, Brassen, Rotaugen und Schleien) zu angeln, mit nichts weiter als dieser gewässerspezifischen Erlaubnis; kein Fischereischein, keine Anglerprüfung, und, da die Fischereiabgabe seit dem 1. Januar 2026 für alle unter 14 abgeschafft wurde, auch keine Fischereigebühr. Ein Jugendfischereischein existiert in Brandenburg für 8- bis 17-Jährige technisch auf dem Papier nach § 18 des Brandenburgischen Fischereigesetzes, wird aber für das Angeln innerhalb Brandenburgs selbst unter diesen Altersausnahmen nicht gebraucht; er wird hauptsächlich relevant, wenn die Familie später in einem anderen deutschen Bundesland angelt, das den Nachweis eines Jugendscheins verlangt. Nichts davon deckt Raubfisch ab (etwa Hecht oder Zander), dafür ist immer der volle Fischereischein A der Erwachsenen nötig, unabhängig davon, wer die Angel hält.

Wir sind gerade aus einem anderen deutschen Bundesland nach Berlin gezogen, und ich habe bereits einen Fischereischein. Kann ich ihn hier nutzen?

Nein. Ein Forumsthread auf Anglerboard.de fängt genau dieses Problem ein: eine Person mit gültigem Fischereischein aus Nordrhein-Westfalen stellte fest, dass Berlins Fischereiamt ihn nicht anerkannte, sobald sie ihren Hauptwohnsitz in Berlin anmeldete, ein Kommentar fasste die Regel so zusammen: 'ein in einem anderen Bundesland erworbener Schein verliert beim Umzug nach Berlin seine Gültigkeit.' Man braucht tatsächlich einen neuen Berliner Fischereischein. Das Einzige, was einem das erneute Ablegen der Anglerprüfung ersparen kann, ist das ursprüngliche Prüfungszeugnis: kann man nachweisen, bereits eine gleichwertige Anglerprüfung in einem anderen deutschen Bundesland bestanden zu haben, erlässt Berlin die Nachprüfung und stellt den Fischereischein direkt aus. Die Person in diesem Thread geriet gerade deshalb in Schwierigkeiten, weil sie das alte Zeugnis nicht mehr finden konnte, es lohnt sich also, dieses Dokument vor einem Umzug herauszusuchen und sicher aufzubewahren, statt festzustellen, dass es fehlt, wenn man es braucht.

Gibt es die Anglerprüfung auf Englisch für ein neu zugezogenes Elternteil, das den Erwachsenenschein möchte?

Nicht als Standardoption. Sowohl der vorgeschriebene 30-stündige Vorbereitungskurs als auch die Anglerprüfung selbst werden ausschließlich auf Deutsch von den anerkannten regionalen Verbänden durchgeführt, dem VDSF Berlin-Brandenburg oder dem DAV Landesverband Berlin, und elektronische Hilfsmittel wie Übersetzungs-Apps sind während der Prüfung nicht erlaubt. Anekdotische Forumsdiskussionen erwähnen, dass manche Prüflinge eine vereidigte Dolmetscherin bzw. einen vereidigten Dolmetscher für die Prüfung selbst organisiert haben, das ist aber keine standardmäßig veröffentlichte Vorkehrung, wer das braucht, sollte sich direkt beim Fischereiamt Berlin oder dem durchführenden Landesverband melden, deutlich vor der Kursanmeldung, um zu klären, ob das für einen konkreten Prüfungstermin machbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Friedfisch und Raubfisch, und spielt das bei Kindern eine Rolle?

Das spielt eine große Rolle. Friedfischangeln (das Angeln auf Weißfischarten wie Karpfen, Brassen, Rotaugen und Schleien) ist die einzige Angelart, die von jeder hier beschriebenen Kinder- und Jugendausnahme abgedeckt wird, Berlins unselbständige Ausübung für Unter-12-Jährige, Berlins Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige, und Brandenburgs Ab-8-Regel sowie (seit April 2026) die begleitete Regel für Unter-8-Jährige. Raubfischangeln (das Angeln auf Raubfischarten wie Hecht, Zander oder Wels) liegt in beiden Ländern vollständig außerhalb dieser Ausnahmen; wer auf Raubfisch angelt, unabhängig vom Alter, braucht den vollen Fischereischein A der Erwachsenen, erworben über den 30-stündigen Kurs und die Anglerprüfung. Eine Familie, deren Kind einen Nachmittag lang legal und unbeaufsichtigt auf Karpfen an einem Brandenburger See angeln darf, mit 9 Jahren, kann dieselbe Freiheit nicht auf das Werfen nach Hecht am selben Gewässer ausweiten.