Familiennachzug Amsterdam: Der MVV-Weg über die IND, gesetzliche Frist vs. Realität
Um einen Partner, Ehepartner oder ein Kind von außerhalb der EU/EWR nach Amsterdam zu holen, beantragt die sogenannte Bezugsperson (also Sie, wenn Sie bereits in den Niederlanden leben) bei der IND in einem kombinierten Verfahren namens TEV sowohl das MVV als auch den Aufenthaltstitel zusammen. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 90 Tage, in der Praxis dauert es aber wegen Legalisation, Übersetzung und möglicher IND-Nachforderungen, die die Frist pausieren, oft 4 bis 12 Monate. Ab 2026 braucht die Bezugsperson je nach Jahreshälfte ein stabiles Bruttoeinkommen von mindestens 2.294 bis 2.337 Euro im Monat sowie eine passende Wohnung für das nachziehende Familienmitglied.
Die offizielle Regel
Wer einen Partner, Ehepartner oder ein Kind von außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz nach Amsterdam holen möchte, stellt als Bezugsperson (das sind Sie, wenn Sie bereits in den Niederlanden leben) den Antrag über die IND, den Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst. Für die meisten Familienangehörigen läuft das als ein kombinierter Antrag namens TEV (Toegang en Verblijf, Einreise und Aufenthalt): eine einzige Entscheidung, die sowohl das MVV (das vorläufige Einreisevisum für die Niederlande) als auch den Aufenthaltstitel selbst abdeckt.
Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 90 Tage. Das ist die maximale Zeit, die die IND nach Vollständigkeit des Antrags für eine Entscheidung hat, und die Zahl, auf die Sie sich berufen können, wenn sich ohne Erklärung nichts tut.
Das Einkommen ist die zweite harte Voraussetzung. Als Bezugsperson brauchen Sie ein stabiles, ausreichendes Einkommen, dessen genaue Höhe sich zweimal jährlich ändert. Laut der eigenen Seite der IND zu den erforderlichen Beträgen gilt für eine Bezugsperson, die einen Partner nachholt, folgendes monatliches Mindest-SV-Bruttoeinkommen (sozialversicherungspflichtiges Einkommen, nicht die Bruttolohnzeile, auf der Lohnabrechnung nach “SV-loon” suchen):
| Zeitraum | Ohne Urlaubsgeld | Mit Urlaubsgeld |
|---|---|---|
| 1. Januar bis 30. Juni 2026 | 2.294,40 EUR/Monat | 2.477,95 EUR/Monat |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2026 | 2.337,00 EUR/Monat | 2.523,96 EUR/Monat |
| Alleinerziehende Bezugsperson, Jan-Jun 2026 | 1.606,08 EUR/Monat | 1.734,57 EUR/Monat |
| Alleinerziehende Bezugsperson, Jul-Dez 2026 | 1.635,90 EUR/Monat | 1.766,77 EUR/Monat |
Es zählt nur Ihr eigenes Einkommen, nicht ein zukünftiges gemeinsames Haushaltseinkommen, das Sie nach der Ankunft Ihres Partners aufbauen wollen, und auch nicht das Einkommen Ihres Partners im Ausland. Die IND prüft außerdem, ob das Einkommen nachhaltig ist: ein unbefristeter Vertrag ist ein stärkerer Nachweis als ein Dreimonatsvertrag, und ein kürzlicher Jobwechsel oder eine Lücke kann Nachfragen auslösen, selbst wenn die Monatssumme die Schwelle erreicht.
Außerdem müssen Sie eine geeignete Wohnung für das nachziehende Familienmitglied nachweisen, was auf Amsterdams angespanntem Mietmarkt oft die leisere, aber ebenso reale zweite Hürde neben dem Papierkram ist.
Warum 90 Tage nicht die reale Zahl ist
Hier liegt die Lücke, die viele überrascht. Laut Einwanderungsanwälten, die die IND-Bearbeitung 2026 verfolgen, erhalten vollständige und unkomplizierte Familiennachzugsanträge oft schon nach 6 bis 12 Wochen eine Entscheidung, deutlich innerhalb der gesetzlichen 90-Tage-Frist. Aber “vollständig und unkompliziert” hat es in sich.
Dieselbe Quelle nennt klar, warum reale Fälle länger dauern: Die Entscheidungsfrist pausiert vollständig, sobald die IND weitere Dokumente anfordert, und läuft erst weiter, wenn diese eingereicht sind. Zivilstandsdokumente aus dem Heimatland (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ledigkeitserklärung) brauchen meist eine förmliche Legalisation und oft eine beglaubigte Übersetzung, und Probleme dabei sind einer der häufigsten Auslöser für eine Pause. Der praktische Leitfaden von NLCompass veranschlagt für den regulären Familiennachzug realistische Gesamtdauern von rund 9 bis 10 Monaten, wenn man Dokumentenvorbereitung, die IND-Entscheidung selbst und die Abholung des MVV bei einer niederländischen Vertretung im Ausland vor der Reise mitzählt. Rechnet man eine oder zwei Runden Nachforderungen dazu, hält die breitere Spanne, die unter Menschen kursiert, die das Verfahren tatsächlich durchlaufen haben, grob 4 bis 12 Monate von Anfang bis Ende, stand.
Zeitrahmen Familiennachzug: gesetzliches Maximum vs. realistische Spannen (Wochen)
Die praktische Lehre: Behandeln Sie die 90 Tage weder als Versprechen noch als vollständiges Bild. Sie sind der Punkt, ab dem Sie sich rechtlich beschweren können, wenn Sie nichts gehört haben, keine Prognose, wann Ihr Familienmitglied tatsächlich auf Schiphol landet.
Was echte Menschen berichten
Ratgeber von Menschen, die das Verfahren selbst durchlaufen haben (oder Mandanten dabei beraten), wiederholen immer wieder dieselbe Handvoll konkreter Fallstricke, und gerade weil sie vermeidbar sind, lohnt es sich, sie ernst zu nehmen:
- Ledigkeitserklärungen verfallen schnell. NLCompass warnt, dass eine Erklärung, die bestätigt, dass Ihr Partner nicht bereits mit jemand anderem verheiratet ist, meist nur etwa sechs Monate gültig ist. Wer sie zu früh im Prozess bestellt, riskiert, dass sie verfällt, bevor die IND überhaupt bei der Akte ankommt. Spät bestellen, nicht früh.
- Beziehungsnachweise sollten gelebt wirken, nicht zusammengestellt. Besonders für unverheiratete oder nicht eingetragene Partner empfehlen Ratgeber, Fotos über einen echten Zeitraum, Nachrichtenverläufe, gemeinsame Reiseunterlagen und finanzielle Verflechtungen (gemeinsames Bankkonto, beide Namen auf Mietvertrag oder Rechnung) frühzeitig zu sammeln, statt sie erst in der Woche der Antragstellung zusammenzutragen.
- Einkommensstabilität zählt genauso wie die Höhe. Eine Monatssumme, die die Schwelle technisch erreicht, kann trotzdem genauer geprüft werden, wenn der Arbeitsvertrag befristet ist oder Sie kürzlich den Job gewechselt haben. Ist Ihre Beschäftigungssituation etwas anderes als ein stabiler, laufender Vertrag, lohnt sich vor der Antragstellung eine Einschätzung Ihres konkreten Falls.
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Schritt für Schritt
- Zuerst prüfen, ob Sie die Einkommens- und Wohnungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen. Es bringt nichts, mit der Dokumentenjagd zu beginnen, bevor klar ist, dass die Einkommensschwelle der Bezugsperson realistisch erreicht wird.
- Zivilstandsdokumente früh sammeln und legalisieren lassen, zeitlich befristete wie die Ledigkeitserklärung aber erst kurz vor der Antragstellung besorgen.
- Über TEV beantragen (das kombinierte MVV- und Aufenthaltstitelverfahren), entweder online über das eigene Portal der IND oder mit Unterstützung eines Einwanderungsanwalts bei komplexeren Fällen (frühere Ehe, Führungszeugnisprüfung, Kind aus einer anderen Beziehung).
- Auf Nachforderungen schnell reagieren. Jeder Tag, den die Antwort dauert, verlängert die Gesamtdauer, denn die Frist pausiert, sie läuft nicht nur langsamer.
- Nach der Genehmigung holt Ihr Familienmitglied das MVV bei der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland ab und reist innerhalb der Gültigkeitsdauer in die Niederlande.
- Nach der Ankunft die Amsterdamer Adresse an einem Stadsloket bei der BRP anmelden. Das ist das nächste Glied in der Kette, und auch hier kann der Terminstau der Stadt real zusätzliche Wochen kosten, es lohnt sich, diesen Leitfaden parallel zu lesen.
Was Sie brauchen
- Gültiger Reisepass für das nachziehende Familienmitglied.
- Einkommensnachweis der Bezugsperson (Lohnabrechnungen mit SV-loon, Arbeitsvertrag).
- Beziehungsnachweis: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, oder bei unverheirateten Partnern Nachweis einer echten, langfristigen Beziehung.
- Legalisierte und, sofern erforderlich, übersetzte Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Ledigkeitserklärung).
- Nachweis einer geeigneten Wohnung in Amsterdam für das Familienmitglied.
- Das ausgefüllte TEV-Antragsformular, eingereicht über die IND.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite erklärt die allgemeinen, von der IND veröffentlichten und von Einwanderungsfachleuten berichteten Regeln, Stand 2026. Sie ersetzt keine individuelle Einwanderungsberatung. Die Einkommensschwellen ändern sich zweimal jährlich, und persönliche Umstände (frühere Ehen, Führungszeugnisprüfungen, ungewöhnliche Einkommensstrukturen) können ändern, was erforderlich ist oder wie lange eine Entscheidung dauert. Aktuelle Zahlen und die eigene Fallsituation immer direkt bei der IND oder einem zugelassenen Einwanderungsanwalt bestätigen lassen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Zählt das gesamte Familieneinkommen für die Einkommensanforderung?
Nein. Beim regulären Familiennachzug zählt nur das eigene Einkommen der Bezugsperson, nicht ein zukünftiges gemeinsames Haushaltseinkommen. Die IND prüft das SV-loon (sozialversicherungspflichtiges Einkommen, auf der Lohnabrechnung sichtbar), nicht die Bruttolohnzeile, die meist etwas abweicht. Bei unsicherem Einkommen, etwa einem bald auslaufenden Vertrag oder einem kürzlichen Jobwechsel, lohnt sich eine Beratung vor der Antragstellung, da auch die Nachhaltigkeit des Einkommens geprüft wird, nicht nur die Monatssumme.
Kann ich MVV und Aufenthaltstitel getrennt beantragen?
Für die meisten Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern beantragen Sie beides gemeinsam in einem kombinierten Verfahren namens TEV (Toegang en Verblijf, Einreise und Aufenthalt). Die getrennte Beantragung war früher die einzige Option und existiert für bestimmte Fälle weiterhin, TEV ist aber in der Praxis schneller, da die IND eine einzige Entscheidung trifft, die sowohl das Einreisevisum als auch den Aufenthaltstitel abdeckt.
Was passiert, wenn die IND weitere Dokumente anfordert?
Die gesetzliche 90-Tage-Frist pausiert, während Sie die angeforderten Unterlagen zusammenstellen, und läuft erst weiter, sobald Sie diese eingereicht haben. Das ist der häufigste Grund, warum die reale Bearbeitungszeit weit über 90 Tage hinausgeht, und deshalb spart es am meisten Zeit, Zivilstandsdokumente schon vor der Antragstellung zu legalisieren und übersetzen zu lassen, statt erst nach einer Nachforderung.
Muss ich nachweisen, dass wir bereits zusammenleben?
Bei unverheirateten oder nicht eingetragenen Partnern in der Regel ja: Sie müssen eine echte, dauerhafte Beziehung belegen, etwa durch gemeinsame Adressregistrierung, gemeinsame Rechnungen oder ein gemeinsames Bankkonto, Fotos über einen längeren Zeitraum und Nachrichtenverläufe. Auch verheiratete Paare und eingetragene Partner müssen die Echtheit der Beziehung glaubhaft machen, die Heirats- oder Partnerschaftsurkunde selbst wiegt hier aber schwerer.
Ist Amsterdam bei diesem Verfahren anders als andere niederländische Städte?
Die Entscheidung über MVV und Aufenthaltstitel selbst liegt vollständig bei der IND, einem landesweiten Verfahren, das unabhängig von der niederländischen Zielstadt gleich abläuft. Wo Amsterdam tatsächlich einen Unterschied macht, ist die Zeit direkt nach der Genehmigung: die Anmeldung der neuen Adresse (BRP) an einem Amsterdamer Stadsloket, wo der städtische Terminstau real zusätzliche Wochen kosten kann, siehe den oben verlinkten BSN-Catch-22-Leitfaden.
