Kassenpatient oder Privatpatient: Wie groß ist der Unterschied beim Facharzttermin wirklich?
Der Eindruck, dass Privatpatienten schneller einen Facharzttermin bekommen als Kassenpatienten, beruht nicht auf bloßem Gefühl, sondern lässt sich mit mehreren unabhängigen Quellen belegen. Eine Feldstudie des RWI Leibniz-Instituts und der Cornell University, bei der reale Testanrufe bei rund 1.000 Facharztpraxen in Deutschland ausgewertet wurden (Erhebungszeitraum April 2017 bis Mai 2018, später veröffentlicht im Journal of Economic Behavior & Organization), fand für Privatversicherte eine durchschnittliche Wartezeit von 12 Tagen, für gesetzlich Versicherte dagegen 25 Tage, mehr als das Doppelte. Eine spätere, häufig zitierte Erhebung zeigt einen etwas engeren, aber weiterhin klar messbaren Abstand: 11 Prozent der Privatversicherten warteten länger als drei Wochen auf einen Termin, bei den gesetzlich Versicherten waren es 15 Prozent. Für Dermatologie und Orthopädie fand eine bei Fachautoren zitierte Untersuchung der Universität Hamburg einen noch deutlicheren Unterschied: rund 7 Tage für Privatpatienten gegenüber rund 16 Tagen für Kassenpatienten. Die Erklärung dafür ist strukturell, keine Frage persönlicher Vorlieben einzelner Praxen: Für dieselbe Leistung bringt ein Privatpatient nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Schnitt mehr als doppelt so viel Honorar wie ein Kassenpatient nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), und während für gesetzlich Versicherte pro Quartal ein festes Regelleistungsvolumen gilt, ab dessen Erreichen weitere Behandlungen kaum noch zusätzlich vergütet werden, unterliegen Privatpatienten keiner solchen Obergrenze. Höheres Honorar pro Fall und fehlende Budgetgrenze zusammen schaffen einen realen wirtschaftlichen Anreiz, Privatpatienten bevorzugt einzuplanen.
Kein Gerücht, sondern ein messbarer Unterschied
Die Vermutung hält sich hartnäckig in fast jedem Gespräch über die deutsche Krankenversicherung: Wer privat versichert ist, komme angeblich schneller beim Facharzt dran als jemand mit gesetzlicher Krankenversicherung. Statt das als bloßes Vorurteil abzutun oder es unhinterfragt zu glauben, lohnt sich ein Blick auf die tatsächliche Datenlage, und die zeigt einen echten, mehrfach unabhängig belegten Unterschied.
Die belastbarste Zahl stammt aus einer Feldstudie des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung gemeinsam mit der Cornell University. Für die Untersuchung riefen Testpersonen bei rund 1.000 Facharztpraxen in ganz Deutschland an und baten, mit zufällig zugewiesenem Versicherungsstatus, um einen Termin für Allergietests, Hörtests oder eine Magenspiegelung. Der Erhebungszeitraum lief von April 2017 bis Mai 2018, veröffentlicht wurde die Studie später im Journal of Economic Behavior & Organization, also nicht nur als Pressemitteilung, sondern als begutachteter Fachaufsatz. Ergebnis: Privatversicherte bekamen im Schnitt nach 12 Tagen einen Termin, gesetzlich Versicherte erst nach 25 Tagen, mehr als das Doppelte. Privatpatienten wurde außerdem insgesamt häufiger überhaupt ein Termin angeboten, ein Unterschied von rund 7 Prozentpunkten in der Erfolgsquote der Testanrufe.
| Messwert | Privat versichert (PKV) | Gesetzlich versichert (GKV) |
|---|---|---|
| RWI-Studie (2017/18), durchschnittliche Wartezeit | 12 Tage | 25 Tage |
| Aktuellere Erhebung, über 3 Wochen gewartet | 11 % | 15 % |
| Untersuchung Universität Hamburg, Dermatologie/Orthopädie | ~7 Tage | ~16 Tage |
Eine spätere, häufig zitierte Erhebung zeigt einen etwas engeren, aber weiterhin klar messbaren Abstand. Danach warteten 11 Prozent der Privatversicherten länger als drei Wochen auf einen Facharzttermin, bei den gesetzlich Versicherten waren es 15 Prozent. Im Jahr davor lag der Anteil bei den Privatversicherten laut derselben Quelle noch bei nur 7 Prozent, die Lücke hat sich also verringert, ist aber nicht verschwunden. Ehrlicherweise lässt sich die genaue Erhebung dahinter bei eigener Recherche nicht mit letzter Sicherheit einer einzelnen, offiziell benannten Studie zuordnen. Ähnliche, regelmäßig im Umfeld niedergelassener Ärztinnen und Ärzte durchgeführte Befragungen kommen in benachbarten Jahren auf vergleichbare, aber nicht identische Werte, etwa 12 zu 15 Prozent in einer Erhebung aus dem Herbst 2019, oder 18 zu 33 Prozent in einer älteren, offiziellen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit rund 6.000 Teilnehmenden. Die genaue Prozentzahl schwankt also spürbar von Jahr zu Jahr und von Umfrage zu Umfrage, das Grundmuster bleibt über all diese Erhebungen hinweg aber gleich: Gesetzlich Versicherte warten deutlich häufiger länger als drei Wochen als Privatversicherte.
Für einzelne Fachrichtungen fällt der Unterschied noch deutlicher aus. Einer bei Fachautoren zitierten Untersuchung der Universität Hamburg zufolge wurden Privatpatienten bei Dermatologinnen und Orthopäden im Schnitt bereits nach rund 7 Tagen gesehen, gesetzlich Versicherte dagegen erst nach rund 16 Tagen. Eine frei zugängliche Originalstudie mit genau dieser Fragestellung ließ sich bei eigener Recherche nicht auffinden, die Zahl kursiert bislang nur über eine einzelne Sekundärquelle. Der grundsätzliche Befund, dass der Abstand ausgerechnet in Dermatologie und Orthopädie größer ausfällt als im Gesamtdurchschnitt, deckt sich aber mit unabhängigen Berichten aus der Fachpresse, die für diese beiden Fachrichtungen ebenfalls einen besonders ausgeprägten Unterschied beschreiben.
Warum das strukturelle Gründe hat, nicht bloß Vorliebe
Der Unterschied lässt sich nicht mit persönlicher Sympathie einzelner Ärztinnen und Ärzte erklären, sondern mit der Art, wie ambulante Behandlung in Deutschland überhaupt vergütet wird. Für gesetzlich Versicherte rechnen Praxen nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, für Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und beide Systeme funktionieren grundlegend unterschiedlich. Nach einer viel zitierten Berechnung von Gesundheitsökonomen der Universität Duisburg-Essen, ursprünglich aus dem Jahr 2008, aber bis heute die am häufigsten herangezogene Referenzzahl zu diesem Thema, bringt eine medizinisch gleichwertige Leistung bei einem Privatpatienten im Schnitt rund das 2,3-Fache dessen ein, was dieselbe Leistung bei einem Kassenpatienten einbringt. In der GOÄ dürfen die Sätze zudem bis zum 2,3-fachen Steigerungsfaktor angehoben werden, der EBM kennt keine vergleichbare Steigerung.
Der zweite, mindestens ebenso wichtige Baustein ist die Mengenbegrenzung. Für gesetzlich Versicherte gilt pro Praxis und Quartal ein festes Regelleistungsvolumen, eine Obergrenze, die die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen aushandeln. Ist dieses Budget ausgeschöpft, wird weitere Behandlung gesetzlich Versicherter oft nur noch stark abgesenkt oder gar nicht mehr zusätzlich vergütet. Für Privatpatienten gibt es keine vergleichbare Mengengrenze, jede erbrachte Leistung wird einzeln nach GOÄ abgerechnet, unabhängig davon, wie viele Kassenpatienten die Praxis in diesem Quartal bereits behandelt hat.
Beide Effekte zusammen, das höhere Honorar pro Fall und die fehlende Budgetgrenze, ergeben einen echten wirtschaftlichen Anreiz, freie Termine bevorzugt an Privatpatienten zu vergeben, manchmal umschrieben als würden Privatpatienten anderen „zwischengeschoben“. Das ist keine unbelegte Unterstellung, sondern eine Konsequenz, die sich direkt aus dem Vergütungssystem selbst ergibt, unabhängig davon, wie eine einzelne Praxis persönlich damit umgeht.

Was Betroffene berichten
Wer als gesetzlich Versicherte oder gesetzlich Versicherter in München schon einmal wochenlang auf einen Facharzttermin gewartet hat und danach von diesen Studien erfährt, beschreibt oft eine Mischung aus Ärger und Erleichterung zugleich. Ärger darüber, dass der Verdacht offenbar berechtigt war, aber auch Erleichterung, dass die eigene Erfahrung kein Einzelfall und keine persönliche Fehleinschätzung war, sondern ein dokumentiertes, wirtschaftlich erklärbares Muster.
Wiederkehrend ist auch die Beobachtung, dass sich das Bild je nach Fachrichtung und Praxis stark unterscheidet. Bei manchen Hausärztinnen und Hausärzten macht der Versicherungsstatus praktisch keinen Unterschied, bei stark nachgefragten Fachrichtungen wie Dermatologie, Orthopädie oder bestimmten operativen Fächern berichten Neuankömmlinge dagegen häufiger von deutlich spürbaren Unterschieden. Wer das strukturelle Zusammenspiel aus Honorarunterschied und Quartalsbudget einmal verstanden hat, empfindet die eigene Wartezeit meist als weniger persönlich und weniger willkürlich, auch wenn sich an der Wartezeit selbst dadurch natürlich nichts ändert.
Schritt für Schritt
- Gehen Sie davon aus, dass der Wartezeit-Unterschied real ist, wenn Sie zwischen GKV und PKV abwägen oder eine lange Wartezeit einordnen wollen. Er ist keine bloße Vermutung, sondern mehrfach gemessen.
- Rechnen Sie mit Schwankungen je nach Fachrichtung. Dermatologie und Orthopädie zeigten in einzelnen Untersuchungen einen besonders großen Abstand, bei anderen Fachrichtungen fällt er geringer aus.
- Fragen Sie bei einer dringenden Überweisung aktiv nach dem Dringlichkeitsvermerk und dem Vermittlungscode für 116117. Bei als dringend markierten Überweisungen gilt für gesetzlich Versicherte ein gesetzlicher Anspruch auf einen Termin innerhalb von vier Wochen, unabhängig davon, wie die direkt angerufene Praxis mit Privatpatienten verfährt.
- Erklären Sie nicht jede lange Wartezeit automatisch mit dem eigenen Versicherungsstatus. Praxisauslastung, Urlaubszeiten und die allgemeine Nachfrage in einer Fachrichtung spielen ebenfalls eine Rolle.
- Beziehen Sie dieses dokumentierte Muster in Ihre eigene Entscheidung zwischen GKV und PKV mit ein, falls diese Wahl für Sie überhaupt noch offen ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt allgemeine, in mehreren unabhängigen Untersuchungen dokumentierte Muster zu Wartezeiten beim Facharzttermin in Deutschland, gestützt auf eine Feldstudie des RWI Leibniz-Instituts und der Cornell University, eine aktuellere Wartezeit-Erhebung sowie eine bei Fachautoren zitierte Untersuchung der Universität Hamburg, deren Originalquelle bei eigener Recherche nicht auffindbar war und die deshalb mit entsprechendem Vorbehalt wiedergegeben wird. Er ersetzt keine medizinische oder versicherungsrechtliche Beratung, und einzelne Erfahrungen können abweichen. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt, eine Fachpraxis oder direkt an Ihre Krankenkasse.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Uns wurde eine lange Wartezeit bei einem bestimmten Facharzt genannt. Liegt das wirklich daran, dass wir Kassenpatienten sind, oder ist das einfach normale Terminplanung?
Beides ist es wert, bedacht zu werden. Ein reales, mehrfach gemessenes Muster existiert tatsächlich: Gesetzlich Versicherte warten im Schnitt spürbar länger auf denselben Termin als Privatversicherte, laut der RWI-Studie mehr als doppelt so lange. Gleichzeitig spielen bei jeder einzelnen Praxis auch ganz andere Faktoren eine Rolle, etwa Urlaubszeiten, allgemeine Nachfrage in dieser Fachrichtung oder wie viele Kassenpatienten dort ohnehin schon behandelt werden. Das dokumentierte Muster erklärt also eine reale Tendenz, aber nicht automatisch jede einzelne lange Wartezeit, die Sie persönlich erleben.
Warum genau haben Ärztinnen und Ärzte einen wirtschaftlichen Anreiz, Privatpatienten vorzuziehen?
Die Mechanik dahinter ist tatsächlich strukturell und nicht bloß eine Behauptung. Für dieselbe Leistung erhält eine Praxis bei einem Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) im Schnitt mehr als doppelt so viel wie bei einem Kassenpatienten nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Gleichzeitig gilt für gesetzlich Versicherte pro Praxis und Quartal ein festes Regelleistungsvolumen, eine Obergrenze, die die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aushandeln, ist sie ausgeschöpft, wird weitere Behandlung kaum noch zusätzlich vergütet. Für Privatpatienten gibt es keine vergleichbare Mengengrenze. Beides zusammen ergibt einen echten finanziellen Anreiz zur bevorzugten Terminvergabe, unabhängig davon, wie eine einzelne Praxis persönlich damit umgeht.
Gilt dieser Wartezeit-Unterschied für alle Fachrichtungen gleichermaßen, oder schwankt er stark?
Er schwankt spürbar. Für Dermatologie und Orthopädie fand eine bei Fachautoren zitierte Untersuchung der Universität Hamburg einen besonders großen Abstand, rund 7 Tage für Privatpatienten gegenüber rund 16 Tagen für Kassenpatienten, deutlich mehr als der breitere Durchschnitt über alle Fachrichtungen hinweg. Bei Hausärztinnen und Hausärzten spielt der Versicherungsstatus dagegen kaum eine Rolle. Ein zusätzlicher Punkt, der oft übersehen wird: Bei einer als dringend markierten Überweisung haben gesetzlich Versicherte über die Terminservicestelle 116117 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen, unabhängig davon, wie die direkt angerufene Praxis mit Privatpatienten verfährt.