Vom MVV Abo (IsarCard) zum Deutschlandticket wechseln: die Kündigungsfrist, die leicht übersehen wird

Ein bestehendes MVV Abo, das viele in München immer noch IsarCard nennen, verwandelt sich nicht von selbst in ein Deutschlandticket, nur weil Sie das möchten. Nach den offiziellen Regeln der MVG müssen sowohl das MVV Abo als auch das Deutschlandticket aktiv bis zum 10. Kalendertag eines Monats gekündigt werden, damit die Kündigung zum Folgemonat wirksam wird. Wer diesen Termin verpasst, zahlt für einen Monat entweder doppelt oder verliert einen Monat beim Umstieg. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für neue MVV Abo Kundinnen und Kunden außerdem eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, in der gar keine Kündigung möglich ist. Zum gleichen Stichtag hat die MVV ihr früheres Modell „10 Monate zahlen, 12 Monate fahren” durch einen sofort im Monatspreis sichtbaren Rabatt ersetzt. Der Wechsel selbst läuft aktiv über das MVG Kundenportal auf mvg.de oder die DB App, nicht automatisch im Hintergrund.

Die offizielle Regel

Wer in München länger lebt, kennt das Monatsabo für Bus, Tram und U-Bahn oft noch unter seinem alten Namen: IsarCard. Offiziell heißt es längst MVV Abo, der alte Name hält sich im Alltag trotzdem hartnäckig. Viele Abo-Kundinnen und -Kunden überlegen irgendwann, ob ein Umstieg auf das bundesweite Deutschlandticket nicht die einfachere und oft günstigere Lösung wäre. Die Entscheidung selbst ist meist schnell getroffen, die eigentliche Herausforderung liegt in der Mechanik des Wechsels.

Ein bestehendes MVV Abo wird nicht von selbst zum Deutschlandticket. Das stellt die MVG in ihrer offiziellen Erklärung zum Abo-Wechsel klar: „Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihr vorheriges Abo zu kündigen.” Der Wechsel ist also ausdrücklich kein Automatismus, sondern verlangt zwei aktive Schritte, die Kündigung des laufenden MVV Abos und die separate Einrichtung des Deutschlandtickets, beides über das MVG Kundenportal auf mvg.de oder über die DB App.

Die wichtigsten Fristen beim Wechsel im Überblick
RegelWas sie bedeutet
Kündigungsfrist zum 10. KalendertagGilt für MVV Abo und Deutschlandticket gleichermaßen, wer sie verpasst, rutscht einen Monat weiter
Mindestlaufzeit 3 Monate (neue MVV Abo Kundschaft, seit 1.1.2026)In dieser Zeit ist gar keine Kündigung möglich
Neues Rabattmodell seit 1.1.2026Sofortiger monatlicher Rabatt statt des früheren Modells „10 Monate zahlen, 12 Monate fahren”

Der Termin, auf den es tatsächlich ankommt, ist der 10. Kalendertag des Monats. Nach den offiziellen Angaben der MVG gilt: „Das Ticket muss bis zum 10. Kalendertag eines Monats gekündigt werden, damit die Kündigung zum darauffolgenden Monat gültig ist.” Diese Frist betrifft ausdrücklich beide Produkte, sowohl das MVV Abo als auch das Deutschlandticket. Wer den 10. verstreichen lässt, sitzt die Kündigung nicht etwa aus, sie greift schlicht erst einen Monat später als geplant, was in der Praxis eine zusätzliche Monatsrate für das eigentlich schon abgewählte Produkt bedeuten kann.

Wer sein MVV Abo erst vor Kurzem abgeschlossen hat, sollte vor dem Wechsel noch eine zweite Frist prüfen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für neue MVV Abo Kundinnen und Kunden eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, innerhalb derer überhaupt keine Kündigung möglich ist, unabhängig von der 10.-Regel. Wer sich noch in diesem Zeitraum befindet, kommt am Abwarten nicht vorbei, selbst wenn längst feststeht, dass das Deutschlandticket die bessere Wahl wäre.

Auch preislich hat sich zum selben Stichtag etwas verändert, was für den Vergleich relevant ist. Zum 1. Januar 2026 hat die MVV ihr bisheriges Abo-Modell, bei dem Kundinnen und Kunden im Ergebnis 10 Monate zahlten und 12 Monate fuhren, durch ein System mit einem fest eingepreisten monatlichen Rabatt ersetzt, der sofort sichtbar wird statt sich erst am Jahresende auszuzahlen. Für laufende Jahresverträge, die noch bis ins Jahr 2026 reichen, ändert sich zunächst nur der Monatspreis, erst nach Ablauf des jeweiligen Abo-Jahres erfolgt automatisch die Umstellung auf die monatliche Zahlweise. Wer aktuelle Preise mit dem Deutschlandticket vergleicht, sollte deshalb nicht mehr von der alten Rechnung ausgehen, sondern die aktuellen MVV Konditionen direkt nachschlagen.

Ein Smartphone mit einer Abo App neben einer alten Papier-Monatskarte

Was Menschen wirklich sagen

Der Stolperstein, der am häufigsten auftaucht, ist die Annahme, der Wechsel ließe sich spontan an einem x-beliebigen Tag im Monat erledigen. Erst beim Blick ins Kundenportal wird dann klar, dass der 10. des Monats bereits verstrichen ist oder dass das eigene, erst kürzlich abgeschlossene MVV Abo noch in der Mindestlaufzeit steckt. Wer den Wechsel dagegen reibungslos hinbekommen hat, beschreibt meist dasselbe Vorgehen: zuerst nachsehen, ob das aktuelle Abo überhaupt schon kündbar ist, dann den 10. Kalendertag im Kalender markieren und erst danach im Kundenportal kündigen und das Deutschlandticket einrichten.

Auch das neue Rabattmodell seit Januar 2026 wird in Erfahrungsberichten öfter erwähnt, gerade von Leuten, die MVV Abo und Deutschlandticket schon vor einer Weile verglichen und sich damals für eine Seite entschieden hatten. Wer diesen Vergleich heute wiederholt, stellt fest, dass die alte Rechnung mit dem Modell „10 Monate zahlen, 12 Monate fahren” nicht mehr zutrifft.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Ihr MVV Abo noch innerhalb der dreimonatigen Mindestlaufzeit liegt. Ist das der Fall, ist eine Kündigung unabhängig vom Monatsdatum noch nicht möglich.
  2. Liegt die Mindestlaufzeit hinter Ihnen, merken Sie sich den 10. Kalendertag des Monats als tatsächliche Kündigungsfrist für den Wechsel zum Folgemonat.
  3. Kündigen Sie aktiv über das MVG Kundenportal auf mvg.de oder über die DB App, ein automatischer Wechsel findet ohne diesen Schritt nicht statt.
  4. Richten Sie das Deutschlandticket separat ein, am besten so getaktet, dass weder eine Lücke noch eine unnötige Doppelzahlung entsteht.
  5. Prüfen Sie die aktuellen MVV Abo Preise nach dem neuen Modell seit 1.1.2026, bevor Sie sich auf einen älteren Preisvergleich mit dem Deutschlandticket verlassen.

Hinweis zur Aktualität

Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Rahmen für den Wechsel vom MVV Abo zum Deutschlandticket in München, Stand Mitte 2026. Er ersetzt keine Rechts- oder Vertragsberatung. Konkrete Preise, Fristen und Bedingungen können sich ändern, aktuelle Details bestätigen Sie am besten direkt bei der MVG oder MVV vor einer Kündigung oder einem Wechsel.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wird unser MVV Abo automatisch zum Deutschlandticket, oder müssen wir selbst etwas tun?

Sie müssen selbst aktiv werden, eine automatische Umwandlung gibt es nicht. Nach den eigenen Angaben der MVG müssen Sie Ihr bestehendes Abo aktiv kündigen und das Deutschlandticket separat einrichten, entweder über das MVG Kundenportal auf mvg.de oder über die DB App. Allein ein laufendes MVV Abo löst keinen Wechsel von selbst aus.

Bis wann müssen wir tatsächlich kündigen?

Sowohl das MVV Abo als auch das Deutschlandticket müssen bis zum 10. Kalendertag eines Monats gekündigt werden, damit die Kündigung zum darauffolgenden Monat wirksam wird. Wer den 10. verpasst, dessen Kündigung greift erst einen Monat später als gedacht, was in der Praxis eine zusätzliche Monatsrate für das eigentlich schon abgewählte Produkt bedeuten kann.

Wir haben erst vor Kurzem ein MVV Abo abgeschlossen. Können wir sofort zum Deutschlandticket wechseln?

Nicht unbedingt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für neue MVV Abo Kundinnen und Kunden eine Mindestlaufzeit von drei Monaten, innerhalb derer gar keine Kündigung möglich ist, unabhängig von der 10.-Regel. Befinden Sie sich noch in diesem Zeitraum, müssen Sie ihn abwarten, bevor Sie kündigen und wechseln können, selbst wenn der Umstieg zum Deutschlandticket längst feststeht.

Hat sich beim Preismodell der MVV vor Kurzem etwas geändert, das für den Vergleich wichtig ist?

Ja. Zum 1. Januar 2026 hat die MVV ihr bisheriges Modell, bei dem Kundinnen und Kunden im Ergebnis 10 Monate zahlten und 12 Monate fuhren, durch ein System mit einem fest eingepreisten monatlichen Rabatt ersetzt, der sofort sichtbar wird statt sich erst am Jahresende auszuzahlen. Für den Preisvergleich mit dem Deutschlandticket lohnt es sich deshalb, die aktuellen MVV Konditionen direkt nachzuschlagen statt sich auf einen älteren Vergleich zu verlassen.