Keine Ferienbetreuung gefunden? Der gesetzliche Anspruch, den die wenigsten Eltern in München kennen

Das deutsche Recht lässt Familien in dieser Lage nicht allein. Nach § 22a Abs. 3 SGB VIII muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in München also das Jugendamt, für jedes Kind eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherstellen, wenn eine Einrichtung in den Ferien schließt und die Erziehungsberechtigten die Betreuung wirklich nicht selbst organisieren können. Dieser Anspruch gilt schon heute, unabhängig vom neuen Ganztagsförderungsgesetz, dessen Anspruch auf Ganztagsbetreuung erst ab dem Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse beginnt und sich jahrgangsweise bis 2029/30 auf alle Grundschulklassen ausweitet. Münchens konkrete erste Anlaufstelle, wenn sich selbst keine Lösung finden lässt, ist die kostenlose Elternberatung zur Kinderbetreuung in der Landsberger Straße 30, 80339 München, keine Anwaltskanzlei und kein Gericht. Getrennt davon bieten manche Arbeitgeber über Anbieter wie pme Familienservice eine private Notbetreuung als betrieblichen Zusatzservice an, ein völlig eigenständiges Angebot, das nur Beschäftigten von Vertragsunternehmen offensteht und den gesetzlichen Anspruch nicht ersetzt.

Wenn die Einrichtung schließt: Der Anspruch nach § 22a SGB VIII

Wer wirklich jede erdenkliche Option für die Ferienbetreuung durchprobiert hat und trotzdem ohne Lösung dasteht, ist damit nicht automatisch aufgeschmissen. Für genau diese Lücke gibt es einen konkreten, einklagbaren gesetzlichen Mechanismus, und es lohnt sich, ihn zu kennen, bevor man vorschnell aufgibt.

Nach § 22a Abs. 3 SGB VIII muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherstellen, wenn eine Einrichtung in den Ferien schließt und ein Kind währenddessen nicht von seinen Erziehungsberechtigten betreut werden kann. Der Gesetzestext selbst ist eindeutig formuliert: „Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.“ Zuständig dafür ist in der Praxis das örtliche Jugendamt. Dieser Anspruch existiert unabhängig vom neueren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der über das Ganztagsförderungsgesetz gerade erst mit der ersten Klasse ab dem Schuljahr 2026/27 startet und sich bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf alle vier Grundschuljahrgänge ausweiten soll. Der Anspruch nach § 22a Abs. 3 gilt jetzt schon, für jede Familie mit einer echten Betreuungslücke, unabhängig davon, wie weit dieser Ganztagsausbau bereits fortgeschritten ist.

  1. Erst bei der eigenen Einrichtung direkt nachfragenLassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob es an Ihrer konkreten Kita oder Ihrem konkreten Hort überhaupt keine Ferienbetreuung gibt, bevor Sie eine Stufe höher gehen.
  2. Frühzeitig die Münchner Elternberatung kontaktierenLandsberger Straße 30, kostenlose Beratung, die genau für Eltern gedacht ist, die selbst keine Betreuung organisieren können.
  3. Bei Bedarf einen schriftlichen Antrag an das Jugendamt stellenBerufen Sie sich ausdrücklich auf § 22a Abs. 3 SGB VIII und nennen Sie die genauen Schließtage, für die Sie eine Lösung brauchen.
  4. Die angebotene Ersatzbetreuung annehmenEs kann eine kooperierende Einrichtung oder eine Kindertagespflegestelle sein statt Ihrer Wunschlösung, aber damit ist die gesetzliche Verpflichtung erfüllt.

Münchens konkrete erste Anlaufstelle dafür ist die Elternberatung zur Kinderbetreuung in der Landsberger Straße 30, 80339 München. Die Beratungsstelle formuliert ihre eigene Rolle unmissverständlich: “Wenn Sie keine Ferienbetreuung für Ihr Kind finden, berät Sie die Elternberatungsstelle und hilft Ihnen weiter.” Der Kontakt läuft in der Praxis überwiegend telefonisch: Ohne Termin ist die Stelle Montag, Mittwoch und Freitag vormittags erreichbar, mit Termin auch an weiteren Nachmittagen. Ein persönliches Gespräch vor Ort ist grundsätzlich möglich, setzt aber eine vorherige telefonische Absprache voraus. Erreichbar ist die Stelle auch unter der Telefonnummer 089 233-96771 oder per E-Mail an kita-eltern@muenchen.de, und die Beratung selbst ist kostenlos.

Elternberatung zur Kinderbetreuung, Landsberger Straße 30, 80339 München. Ohne Termin erreichbar Montag, Mittwoch, Freitag 8:30 bis 12 Uhr; mit Termin Montag und Dienstag 13:30 bis 17 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr.

Getrennt von diesem gesetzlichen Anspruch bieten manche Arbeitgeber eine private Notbetreuung als Zusatzleistung an. Anbieter wie pme Familienservice betreiben in München eigene Back-up-Einrichtungen, die rund um die Uhr verfügbar sind, aber ausschließlich für Beschäftigte von Kundenunternehmen, die diesen Service vertraglich gebucht haben, nicht für die Allgemeinheit. Es lohnt sich, in der eigenen Personalabteilung nachzufragen, ob ein solcher Vertrag besteht, aber diese Möglichkeit sollte nicht mit dem Anspruch aus § 22a verwechselt werden. Beide Wege sind vollständig eigenständige Mechanismen, und Zugang zum einen bedeutet nicht automatisch Zugang zum anderen.

Ein aufgeräumter, moderner Wartebereich mit Holzstühlen, einer kleinen Pflanze und einem Empfangstresen, wie man ihn in einer ruhigen Beratungsstelle für Fragen zur Ferien-Notbetreuung vorfindet

Was Eltern berichten

Eltern, die diesen Weg tatsächlich schon einmal gegangen sind, beschreiben immer wieder dieselbe praktische Lehre: Je früher eine echte Lücke gemeldet wird, desto brauchbarer fällt am Ende die Lösung aus. Wer erst in der Woche der Schließung selbst Alarm schlägt, lässt Jugendamt und Elternberatung kaum noch Spielraum, wirklich etwas zu koordinieren. Wer dagegen Wochen oder sogar Monate vorher meldet, sobald klar ist, dass die eigene Einrichtung keine Ferienbetreuung anbietet, gibt beiden Stellen echte Zeit, eine kooperierende Einrichtung oder eine Kindertagespflegestelle zu finden.

Praktische Ratgeber zum Thema Kita-Schließtage kommen zum selben Schluss: den konkreten Bedarf möglichst früh bei der zuständigen Stelle anmelden, die eigenen Versuche zur Betreuungssuche schriftlich festhalten, und in München konkret die Elternberatung als ersten Anlaufpunkt behandeln statt nach einer allgemeinen Jugendamt-Hotline zu suchen, die es in dieser Form gar nicht gibt.

Schritt für Schritt

  1. Lassen Sie sich von der eigenen Einrichtung schriftlich bestätigen, dass für den betreffenden Schließzeitraum wirklich keine Betreuung angeboten wird.
  2. Kontaktieren Sie Münchens Elternberatung zur Kinderbetreuung frühzeitig, am besten sobald die Lücke feststeht, nicht erst in der Woche der Schließung.
  3. Halten Sie fest, welche Schritte Sie selbst schon unternommen haben, das hilft konkret, falls Sie sich später schriftlich auf § 22a Abs. 3 SGB VIII berufen müssen.
  4. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt, falls die Elternberatung allein keine Lösung findet, mit Verweis auf das konkrete Gesetz und die konkreten Schließtage.
  5. Fragen Sie separat bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers nach, ob eine private Notbetreuung als Zusatzleistung existiert, kein Ersatz für den gesetzlichen Anspruch, aber einen parallelen Blick wert.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen rund um § 22a Abs. 3 SGB VIII und Münchens eigene Beratungsangebote, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Die eigene konkrete Situation und der Zeitpunkt der Meldung beeinflussen tatsächlich, was am Ende organisiert werden kann. Für alles über eine allgemeine Orientierung hinaus wenden Sie sich direkt an die Elternberatung zur Kinderbetreuung oder an das Jugendamt.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Muss das Jugendamt sofort einen Platz finden, sobald wir uns melden?

Nein, und diese Erwartung sollte man von vornherein zurechtrücken. Das Gesetz verpflichtet das Jugendamt dazu, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen, aber das erfordert auf der anderen Seite echte Koordination. Melden Sie sich deshalb deutlich vor Beginn der Schließung, nicht erst in der betreffenden Woche. Wer belegen kann, selbst ernsthaft nach Betreuung gesucht zu haben, und wer mit angemessenem Vorlauf Bescheid gibt, verbessert die Chancen auf eine wirklich brauchbare Lösung spürbar.

Kostet es etwas, diesen Anspruch geltend zu machen?

Der Anspruch selbst ist gebührenfrei. Die konkrete Ersatzbetreuung, die am Ende tatsächlich organisiert wird, etwa ein Platz bei einer kooperierenden Kindertagespflegeperson, folgt aber wahrscheinlich deren gewöhnlicher Gebührenstruktur und ist nicht automatisch kostenlos. Fragen Sie die tatsächlichen Kosten direkt ab, sobald ein konkretes Angebot vorliegt, statt in die eine oder andere Richtung zu spekulieren.

Ist die private Notbetreuung meines Arbeitgebers dasselbe wie dieser gesetzliche Anspruch?

Nein, die beiden sollten gedanklich klar getrennt bleiben. Eine betriebliche Zusatzleistung wie die Back-up-Betreuung von pme Familienservice steht nur zur Verfügung, wenn der eigene Arbeitgeber tatsächlich einen Vertrag mit diesem Anbieter hat. Mit dem Anspruch aus § 22a Abs. 3 SGB VIII, der unabhängig vom Arbeitgeber für jede Familie gilt, hat das nichts zu tun. Beides schließt sich aber nicht gegenseitig aus, im Zweifel lohnt es sich, beide Wege parallel zu prüfen.