Wenn die Bank Ihr Basiskonto ablehnt: Was das Gesetz erlaubt, und wann die BaFin einschreitet

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) gibt jedem, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, einen echten gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, ein Konto mit den Grundfunktionen eines gewöhnlichen Girokontos. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und für Geduldete, nicht nur für Neuankömmlinge mit vollständigen Unterlagen. Eine Bank darf einen Antrag nur aus den in den §§ 35 bis 37 ZKG genannten, eng begrenzten Gründen ablehnen: ein bereits nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen deutschen Bank, eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen das Institut, seine Mitarbeitenden oder Kunden innerhalb der letzten drei Jahre, ein früheres Basiskonto bei derselben Bank, das innerhalb des letzten Jahres wegen missbräuchlicher, gesetzwidriger Nutzung oder wegen eines Zahlungsrückstands von mehr als 100 Euro über mehr als drei Monate gekündigt wurde, oder ungelöste Probleme bei der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz. Eine schwache SCHUFA-Bewertung oder allgemeine Kreditunwürdigkeit gehört ausdrücklich nicht zu diesen Gründen. Wird ein Antrag trotzdem abgelehnt, die Kontowechselhilfe schlecht unterstützt oder werden unangemessene Gebühren verlangt, kann kostenlos eine Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingereicht werden. Die BaFin prüft in aller Regel innerhalb von vier Wochen, und war die Bank tatsächlich im Unrecht, ordnet sie die Kontoeröffnung an. Laut BaFins eigener Erhebung gingen 2023 auf diesem Weg 183 Basiskonto-Beschwerden ein, in 83 Fällen wurde das Konto tatsächlich eröffnet.

Der gesetzliche Anspruch

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) gibt jedem, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, einen echten, einklagbaren Anspruch auf ein Basiskonto: ein Konto mit den Grundfunktionen eines gewöhnlichen Girokontos, versehen mit eigenen Verbraucherschutzregeln. Wer diesem Anspruch begegnet und trotzdem auf Widerstand bei einer Bank stößt, sollte sowohl die Reichweite des Rechts als auch den nächsten Schritt kennen.

Der Anspruch ist bewusst breit gefasst, nicht nur Neuankömmlingen mit lückenlosen Unterlagen vorbehalten. Er gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, für Asylsuchende und für Geduldete, solange diese nicht tatsächlich ausreisepflichtig durchsetzbar sind, neben Standardfällen wie Familien, die gerade nach München gezogen sind.

Gültige und ungültige Gründe für eine Basiskonto-Ablehnung
Genannter GrundGesetzlich gültig?
Schwache SCHUFA-Bewertung oder allgemeine KreditunwürdigkeitNein, ausdrücklich kein gültiger Grund
Bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen deutschen Bank (§ 35 ZKG)Ja, anerkannter Grund
Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftat gegen das Institut, seine Mitarbeitenden oder Kunden, innerhalb der letzten drei Jahre (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 ZKG)Ja, anerkannter Grund
Früheres Basiskonto bei derselben Bank wegen missbräuchlicher, gesetzwidriger Nutzung gekündigt, innerhalb des letzten Jahres (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 ZKG)Ja, anerkannter Grund
Früheres Basiskonto bei derselben Bank wegen Zahlungsrückstands über 100 Euro und länger als drei Monate gekündigt, innerhalb des letzten Jahres (§ 37 ZKG)Ja, anerkannter Grund
Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht erfüllbar, etwa weil die Identität ungeklärt bleibt (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZKG)Ja, anerkannter Grund

Eine Bank darf einen Antrag nur ablehnen, wenn einer dieser eng begrenzten Gründe tatsächlich zutrifft, und der naheliegendste vermutete Grund gehört ausdrücklich nicht dazu. Eine schwache SCHUFA-Bewertung oder allgemeine Kreditunwürdigkeit ist keine gültige Grundlage für eine Basiskonto-Ablehnung, das ist eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, kein Versehen. Alles außerhalb der fünf anerkannten Gründe eröffnet keinen Ablehnungsspielraum, die Liste ist abschließend gemeint, keine allgemeine Ermessensfreiheit für die Bank.

Lehnt eine Bank trotzdem ab, hilft sie bei einem Kontowechsel nicht richtig, oder verlangt sie unangemessene Gebühren, gibt es einen echten, kostenlosen nächsten Schritt. Eine Beschwerde bei der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutschlands Bundesaufsicht für den Finanzsektor, ist keine symbolische Geste, sie löst ein echtes Prüfverfahren mit einer klaren Konsequenz aus.

Ablauf einer BaFin-Beschwerde zum Basiskonto
SchrittWas passiert
Beschwerde geht bei der BaFin einEingang wird bestätigt, Prüfung beginnt, ob die Basiskonto-Voraussetzungen erfüllt waren
Bank hat zu Unrecht abgelehntBaFin ordnet die tatsächliche Kontoeröffnung an
Voraussetzungen waren tatsächlich nicht erfülltBaFin weist die Beschwerde zurück, Widerspruch bleibt möglich
Frist und KostenPrüfung in aller Regel innerhalb von 4 Wochen, vollständig kostenlos
Ergebnis 2023 laut BaFin-Statistik183 Basiskonto-Beschwerden, 83 mit angeordneter Kontoeröffnung, 76 mit bestätigter Ablehnung

Wie oft das in der Praxis tatsächlich vorkommt, hat die BaFin selbst untersucht. In einer im September 2025 veröffentlichten Erhebung zeigt die Behörde, dass die Ablehnungsquote bei Basiskonto-Anträgen von rund 4,2 Prozent im Jahr 2021 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023 gesunken ist. Etwa 1.100 Kreditinstitute bieten inzwischen ein Basiskonto an, allein 2023 wurden über 175.000 Konten eröffnet, während im gesamten Zeitraum 2021 bis 2023 rund 15.000 Anträge abgelehnt wurden. Auch die gesetzliche Kontowechselhilfe funktioniert nach dieser Erhebung überwiegend reibungslos, rund 494.000 Menschen nutzten sie 2023, bei weniger als 100 Fällen kam es zu einer Beschwerde bei der BaFin.

Ein abgelehnter Kontoantrag und ein leeres Kontoeröffnungsformular liegen auf einem Schreibtisch

Was Betroffene berichten

Wer eine Basiskonto-Ablehnung mit angeblich schlechter Bonität begründet bekommt, glaubt dieser Begründung häufig zunächst, genau das beschreiben Verbraucherberatungen und einschlägige Foren immer wieder als das eigentliche Problem. Viele akzeptieren die Absage, ohne nachzufragen, und erfahren erst später, manchmal erst Monate danach, dass eine SCHUFA-basierte Ablehnung für dieses eine Kontenmodell schlicht nicht zulässig ist.

In der praktischen Beratung gilt die BaFin-Beschwerde inzwischen als naheliegender Schritt und nicht als bürokratischer Umweg, gerade weil die eigenen Zahlen der Behörde zeigen, dass ein spürbarer Teil der Beschwerden tatsächlich zur Kontoeröffnung führt. Ein Tipp, der sich in mehreren Ratgebern wiederholt: Vor einem erneuten Antrag lohnt sich ein Blick in den seit Januar 2025 verfügbaren BaFin-Kontenvergleich, ein kostenloses, neutrales Vergleichsportal für rund 6.900 Giro- und Basiskonten von etwa 1.100 Banken, denn Gebühren und Konditionen unterscheiden sich zwischen Anbietern spürbar.

Schritt für Schritt

  1. Bei einer Ablehnung gezielt nach dem konkreten Grund fragen. Eine Bank muss die Ablehnung grundsätzlich begründen, außer in engen Ausnahmefällen mit Bezug zur öffentlichen Sicherheit.
  2. Den genannten Grund gegen die fünf gesetzlich anerkannten Punkte prüfen: ein bestehendes Konto anderswo, eine einschlägige Vorstrafe, missbräuchliche Vornutzung, Zahlungsrückstand bei einem früheren Basiskonto oder eine ungelöste Geldwäsche-Identitätsprüfung. Eine schwache SCHUFA gehört zu keinem dieser Punkte.
  3. Hält der Grund nicht stand, oder hakt es bei Kontowechselhilfe oder Gebühren, eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, online über das Beschwerdeformular oder postalisch.
  4. Mit einer Prüfung in aller Regel innerhalb von vier Wochen rechnen, das gesamte Verfahren ist kostenlos.
  5. Fällt die erste Entscheidung ungünstig aus, das Widerspruchsrecht nutzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen aus eigener Sicht tatsächlich erfüllt waren.
  6. Vor einem neuen Antrag den BaFin-Kontenvergleich zur Orientierung nutzen, um Anbieter mit passenden Konditionen von vornherein zu erkennen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite beschreibt den allgemeinen gesetzlichen Rahmen zum Basiskonto-Anspruch und den Ablauf einer BaFin-Beschwerde, Stand Mitte 2026, sie ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelfälle können abweichen, und Fristen oder Formulare können sich ändern. Für die eigene Situation gilt die aktuelle Auskunft der BaFin oder einer Verbraucherzentrale-Beratung.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Unsere Bank sagt, sie lehnt das Basiskonto wegen einer schlechten SCHUFA ab. Ist das erlaubt?

Nein. Das Zahlungskontengesetz nennt in den §§ 35 bis 37 eine abschließende Liste von Ablehnungsgründen, und eine schwache SCHUFA-Bewertung oder allgemeine Kreditunwürdigkeit gehört ausdrücklich nicht dazu. Beruft sich eine Bank trotzdem darauf, liegt genau der Fall vor, für den eine BaFin-Beschwerde gedacht ist, denn der genannte Grund fällt nicht unter die gesetzlich zulässigen Ausnahmen.

Welche Gründe darf eine Bank tatsächlich für eine Ablehnung nennen?

Die Liste ist kurz und abschließend. Eine Bank darf ablehnen, wenn bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einer anderen deutschen Bank besteht, wenn eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen das Institut, seine Mitarbeitenden oder Kunden innerhalb der letzten drei Jahre vorliegt, wenn ein früheres Basiskonto bei derselben Bank innerhalb des letzten Jahres wegen missbräuchlicher Nutzung für gesetzwidrige Zwecke gekündigt wurde, wenn ein früheres Basiskonto bei derselben Bank innerhalb des letzten Jahres wegen eines Zahlungsrückstands von mehr als 100 Euro über mehr als drei Monate gekündigt wurde, oder wenn die Bank ihre Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht erfüllen kann, etwa weil sich die Identität nicht zweifelsfrei klären lässt. Alles außerhalb dieser Punkte ist kein gültiger Ablehnungsgrund.

Wie lange dauert eine BaFin-Beschwerde, und kostet sie etwas?

Die BaFin prüft eine Beschwerde in aller Regel innerhalb von vier Wochen, und das gesamte Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Laut BaFins eigener Erhebung wurden 2023 auf diesem Weg 183 Basiskonto-Beschwerden bearbeitet, in 83 Fällen musste die Bank das Konto tatsächlich öffnen. Bei einem echten gesetzlichen Anspruch und einem kostenlosen Verfahren lohnt sich der Weg über die BaFin fast immer mehr, als eine für ungerechtfertigt gehaltene Ablehnung einfach hinzunehmen.

Was passiert, wenn die BaFin sich auf die Seite der Bank stellt?

Das ist nicht zwingend das Ende. Gegen die Entscheidung der BaFin kann Widerspruch eingelegt und eine erneute Prüfung verlangt werden. Wer weiterhin davon überzeugt ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Basiskonto eigentlich vorlagen und die erste Einschätzung der BaFin danebenlag, hat mit diesem Widerspruch einen echten, verfügbaren nächsten Schritt, statt dass das Verfahren einfach dort endet.

Gibt es eine Möglichkeit, Basiskonto-Angebote vorab zu vergleichen?

Ja. Seit Januar 2025 betreibt die BaFin mit dem BaFin-Kontenvergleich ein kostenloses, neutrales Vergleichsportal für rund 6.900 Giro- und Basiskonten von etwa 1.100 Banken in Deutschland. Vor einem neuen Antrag lohnt sich ein Blick dorthin, gerade weil sich Gebühren und Konditionen für Basiskonten zwischen Anbietern spürbar unterscheiden können.