Hamburgs SPZ-Überweisung: Keine der drei Kinderkliniken der Stadt betreibt selbst eines
Ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) ist Deutschlands spezialisierte ambulante Einrichtung zur Diagnose und Behandlung von Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und komplexen chronischen Erkrankungen bei kleinen Kindern, und in Hamburg betreibt keine der drei bereits auf dieser Seite behandelten Kinderkliniken, Altonaer Kinderkrankenhaus, Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift oder Kinder-UKE, tatsächlich eines. Hamburgs eigene offizielle Liste nennt stattdessen drei eigenständige, freistehende Zentren: das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie (SPZ Hamburg-Ost) an der Legienstraße in Horn, eine unabhängige Facharztpraxis mit weit über tausend behandelten Kindern jährlich; das Werner-Otto-Institut (WOI) an der Bodelschwinghstraße in Alsterdorf, 1974 unter der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gegründet und eines der größten Zentren seiner Art bundesweit; und das Zentrum für Kindesentwicklung an der Rümkerstraße in Barmbek-Nord, eine DGSPJ-angeschlossene Praxis, in manchen Verzeichnissen noch unter ihrem Gründungsnamen Praxis Dr. med. Inge Flehmig gelistet. Alle drei verlangen vor der Anmeldung einen förmlichen Überweisungsschein von einem Kinderarzt oder einer Kinder- und Jugendpsychiaterin; eine Selbstüberweisung wird in Hamburgs SPZ-System nirgends akzeptiert, was auch immer eine hausärztliche Überweisung allein suggerieren mag. Neben den drei SPZ betreibt Hamburg zusätzlich ein Netz aus 17 Interdisziplinären Frühförderstellen, überwiegend getragen von diakonischen, Rotkreuz- und gemeinnützigen Anbietern statt von Kliniken, finanziert als Komplexleistung, aufgeteilt zwischen der Krankenkasse der Familie und der Sozialbehörde des Bezirks. Zur Zeitfrage: Die eigene aktuelle Mitteilung des Werner-Otto-Instituts besagt, dass schulpflichtige Kinder derzeit nicht auf die Warteliste gesetzt werden können, wenn Autismus oder ADHS die alleinige diagnostische Frage ist, und verweist diese Familien stattdessen an eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder die eigene ambulante Klinik des UKE, und ein Ratgeber der Elternvereinigung von Januar 2025 beschreibt Terminwartezeiten, die häufig über ein Jahr hinausgehen.
Keine von Hamburgs drei Kinderkliniken betreibt eines
Eine neu angekommene Familie, die den Beitrag dieser Seite zum Altonaer Kinderkrankenhaus, zum Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift und zum Kinder-UKE bereits gelesen hat, könnte vernünftigerweise annehmen, dass eine Entwicklungssorge zu einer dieser drei führt. Tut sie nicht. Hamburgs eigene offizielle Liste der Sozialpädiatrischen Zentren nennt drei völlig eigenständige, freistehende Einrichtungen, keine mit einer der großen Kinderkliniken der Stadt verbunden.
| Einrichtung | Stadtteil | Was sie ist |
|---|---|---|
| Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie (SPZ Hamburg-Ost) | Horn, Legienstraße 8 | Unabhängige Facharztpraxis, mehr als 20 Fachkräfte, weit über 1.000 Kinder jährlich |
| Werner-Otto-Institut (WOI) | Alsterdorf, Bodelschwinghstraße 23 | 1974 unter der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gegründet; eines der größten Zentren seiner Art in Deutschland |
| Zentrum für Kindesentwicklung | Barmbek-Nord, Rümkerstraße 15-17 | DGSPJ-angeschlossene Praxis, in manchen Verzeichnissen noch unter dem Gründungsnamen Praxis Dr. med. Inge Flehmig gelistet |
- 1 Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie, Legienstraße 8, 22111 Hamburg (Horn). Unabhängige Facharztpraxis, keiner Hamburger Klinik angeschlossen.
- 2 Werner-Otto-Institut, Bodelschwinghstraße 23, 22337 Hamburg (Alsterdorf). Teil der Evangelischen Stiftung Alsterdorf; arbeitet bei Eltern-Kind-psychiatrischen Angeboten mit dem nahegelegenen Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf zusammen.
- 3 Zentrum für Kindesentwicklung, Rümkerstraße 15-17, 22307 Hamburg (Barmbek-Nord). DGSPJ-Mitglied und Trägerin des BAG-SPZ-Qualitätssiegels.
Eine Überschneidung verdient ehrliche Erwähnung. Das Werner-Otto-Institut arbeitet tatsächlich mit dem Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf zusammen, einer echten Klinik, bei Eltern-Kind-psychiatrischen Angeboten. Das ist eine reale Krankenhausverbindung, aber zu einer völlig anderen Einrichtung als Altonaer Kinderkrankenhaus, Wilhelmstift oder Kinder-UKE, und sie ändert nichts daran, wo eine SPZ-Abklärung tatsächlich stattfindet: im eigenen Gebäude des WOI an der Bodelschwinghstraße, nicht auf einer Krankenhausstation.
SPZ diagnostiziert, ReBBZ platziert: zwei ähnlich klingende Systeme
Eine Familie, die Hamburgs ReBBZ-Prozess, anderswo auf dieser Seite ausführlich behandelt, bereits kennt, kann ihn vernünftigerweise mit einer SPZ-Überweisung verwechseln. Beide betreffen das Wort Förderbedarf, beide können einen Kinderarzt einbeziehen, und beide zielen darauf ab, einem Kind die richtige Unterstützung zu verschaffen. Sie sind nicht dasselbe System, laufen nicht über dieselbe Behörde und stützen sich nicht auf dasselbe Gesetz.
Ein SPZ ist medizinisch. Sein Team, Ärztinnen, Psychologen, Therapeutinnen und Pädagogen, die zusammenarbeiten, diagnostiziert und behandelt Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen und komplexe chronische Erkrankungen, und wird über die Krankenkasse finanziert wie jede fachärztliche Versorgung. Hamburgs anderswo auf dieser Seite ausführlich behandelter ReBBZ-Prozess ist stattdessen bildungsseitig, geführt von einem der 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren der Stadt nach Paragraf 12 HmbSG und der AO-SF-Verordnung, und stellt fest, ob ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat und wo es unterrichtet werden soll, eine Lernort-Entscheidung, die fortgesetzte Regelschule mit Unterstützung oder einen Förderschulplatz bedeuten kann.
Eine Diagnose eines SPZ wird nicht automatisch zu einer ReBBZ-Feststellung. Der ReBBZ-Beitrag dieser Seite behandelt bereits einen Hamburger Verwaltungsgerichtsbeschluss von 2023 genau zu diesem Punkt: Private medizinische Berichte einer Familie, so echt sie auch waren, reichten allein nicht aus, um einen förmlich anerkannten Förderbedarf nach dem AO-SF-Verfahren zu begründen. Dieselbe Logik gilt für den eigenen Diagnosebericht eines SPZ. Er ist echt und nützlich, sobald eine ReBBZ-Abklärung läuft. Er ersetzt nicht die Abklärung selbst, und eine Familie mit einem bereits in einem SPZ diagnostizierten Kleinkind muss trotzdem das separate ReBBZ-Feststellungsverfahren durchlaufen, sobald die Schulplatzierung zur tatsächlichen Frage wird, meist einige Jahre später.
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Die Überweisungsregel gilt bei allen dreien, bis ins Detail
Jedes von Hamburgs drei SPZ verlangt vor der Anmeldung einen Überweisungsschein, und er muss speziell von einer Kinderärztin, einem Kinderarzt oder einer Kinder- und Jugendpsychiaterin kommen, nicht von einer Hausärztin oder einem Hausarzt. Die eigene, mit Stand Juli 2026 aktuelle Anmeldeseite des Werner-Otto-Instituts beschreibt das ausführlicher als einen einfachen Überweisungszettel: Eltern füllen den eigenen Anmeldebogen des WOI aus, die überweisende Praxis stempelt und kommentiert ihn, um die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung zu bestätigen, und die Familie bringt zum ersten Termin das U-Heft des Kindes, den Impfausweis, etwaige vorherige Befunde und eine aktuell gültige Quartalsüberweisung zusammen mit der Versichertenkarte mit.
Eine Regel überrascht Familien. Die Seite des WOI besagt unumwunden, dass ein Kind, das im selben Kalenderquartal bereits in einem anderen SPZ, einer kinderpsychiatrischen Praxis, einer psychiatrischen Ambulanz oder einer spezialisierten neuropädiatrischen Praxis untersucht oder behandelt wurde, im selben Quartal nicht auch am WOI gesehen werden kann; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht beides, und der Familie droht sonst eine private Rechnung. Ist Ihr Kind bereits woanders im Prozess, lohnt es sich, das bei der Anmeldung ausdrücklich zu erwähnen, statt es erst beim Termin zu erfahren.
| Einrichtung | Benötigte Überweisungsquelle | Öffentlich dokumentiertes Anmeldedetail |
|---|---|---|
| Werner-Otto-Institut | Kinderärztin/-arzt oder Kinder-/Jugendpsychiaterin | Eigener Anmeldebogen, Quartals-Ausschlussregel, feste Neuanmeldungs-Telefonzeiten, 125 Euro Ausfallgebühr |
| Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie | Kinderärztin/-arzt (Überweisung bestätigt Bedarf an weiterer Diagnostik) | Eigene Website und telefonische Aufnahme; konkrete Wartelisten-Mechanik nicht öffentlich dokumentiert |
| Zentrum für Kindesentwicklung | Überweisungsbasiert, nach dem allgemeinen SPZ-Rahmen | Eigene Website und telefonische Aufnahme; konkrete Wartelisten-Mechanik nicht öffentlich dokumentiert |
Wo die obige Tabelle angibt, dass die Mechanik eines Zentrums nicht öffentlich dokumentiert ist, ist das eine echte Lücke in dem, was online dokumentiert ist, keine Annahme dieser Seite; das Zentrum direkt anzurufen, sobald eine Überweisung vorliegt, ist der einzige Weg, diese Lücke zu schließen.
Frühförderstellen: Hamburgs andere siebzehn Türen
Hamburgs SPZ sind nicht der einzige Zugang zur Frühförderung, und für viele Familien nicht einmal der erste. Die offizielle Anbieterliste der Stadt nennt 17 Interdisziplinäre Frühförderstellen, überwiegend von diakonischen, Rotkreuz- und gemeinnützigen Organisationen statt von medizinischen Einrichtungen betrieben: Das Rauhe Haus an mehreren Standorten, die Elbkinder gGmbH (dieselbe Trägerin, die hinter vielen Hamburger Kitas steht) an 16 Kita-angebundenen Standorten, das Diakonische Werk Hamburg-West/Südholstein, der DRK Kreisverband Hamburg-Harburg, Erziehungshilfe e.V., die Kinderkompass gGmbH und weitere, verteilt über jeden Hamburger Bezirk.
Diese Zentren leisten tatsächlich eine andere Arbeit als ein SPZ. Eine Frühförderstelle verbindet pädagogische Unterstützung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen, wenn ein Kind beides braucht, häufig zu Hause oder in einer Kita statt in einer Klinik erbracht, und finanziert als Komplexleistung: der medizinisch-therapeutische Teil über die Krankenkasse nach Krankenversicherungsrecht, der pädagogische Teil über die Eingliederungshilfe, beantragt beim Sozialdienstleistungszentrum (SDZ) des eigenen Bezirks. Bemerkenswerterweise steht das Werner-Otto-Institut gleichzeitig sowohl auf Hamburgs SPZ-Liste als auch auf der Frühförderstellen-Liste, es ist also nicht immer eine Entweder-oder-Wahl zwischen beiden Systemen, selbst bei einem einzelnen Anbieter.
Anträge können bis zu sechs Monate vor dem gewünschten Beginn der Betreuung eingereicht werden, eine Verlängerung sollte rund drei Monate vor Ablauf der aktuellen Bewilligung eingehen. Für Kinder ab 3 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, ist Betreuung bis zu sechs Stunden täglich nach Bewilligung kostenlos; längere tägliche Betreuung kostet pauschal 11 Euro im Monat. Nichts davon verlangt denselben kinderarztgestützten Überweisungsschein wie ein SPZ; die pädagogische Seite läuft stattdessen über den Antrag beim SDZ des eigenen Bezirks, wobei die Einschätzung eines Kinderarztes zur Entwicklungssorge typischerweise trotzdem das Gespräch eröffnet.
Was zur Wartezeit tatsächlich dokumentiert ist
Diese Seite wird nicht behaupten, Hamburg veröffentliche eine einzige, saubere stadtweite Wartezeit-Zahl für seine SPZ, denn das tut die Stadt nicht, dieselbe ehrliche Lücke, die der Beitrag dieser Seite zu Hamburgs Kinder- und Jugendpsychiatrie für diese Fachrichtung schon gefunden hat. Zwei echte, datierte, Hamburg-spezifische Datenpunkte lohnen sich aber zu kennen, statt zu raten.
Der erste ist eine harte Kapazitätsgrenze, nicht nur eine Schlange. Die eigene aktuelle Mitteilung des Werner-Otto-Instituts besagt, dass es schulpflichtige Kinder überhaupt nicht auf die Warteliste setzen kann, wenn Autismus oder ADHS die alleinige diagnostische Frage ist, und verweist diese Familien stattdessen an eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die eigene KJPP-Ambulanz des UKE. Kinder bis 5 Jahre mit derselben Frage können sich weiterhin anmelden. Das WOI führt das direkt auf die Nachfrage zurück: Mehr als die Hälfte der derzeit beim Institut angemeldeten Kinder betrifft eine vermutete Autismus-Spektrum-Diagnose.
Der zweite ist eine allgemeine Schätzung von außerhalb von Hamburgs eigener Verwaltung. Der Leitfaden von Autismus Hamburg e.V. vom Januar 2025 zum Frühförderungssystem der Stadt beschreibt typische Terminwartezeiten von über einem Jahr. Das ist eine Quelle der Elterninteressenvertretung, keine amtliche Regierungszahl, und nicht spezifisch für ein einzelnes SPZ oder eine Frühförderstelle, aber eine konkretere Zahl, als Hamburgs eigenes SPZ-System selbst veröffentlicht.
Schritt für Schritt
- Bei einer Entwicklungssorge zuerst zum eigenen Kinderarzt.Eine Selbstüberweisung wird an keinem von Hamburgs drei SPZ akzeptiert, was ein älterer Forenbeitrag auch immer nahelegt.
- Gezielt um eine Überweisung an eines von Hamburgs drei SPZ bitten, mit Namen.Die Überweisung muss von einer Kinderärztin oder einer Kinder-/Jugendpsychiaterin kommen, nicht von einer Hausärztin oder einem Hausarzt.
- Beim Werner-Otto-Institut den eigenen Anmeldebogen von der überweisenden Praxis abstempeln und kommentieren lassen.Zum ersten Termin U-Heft, Impfausweis, vorherige Befunde, Versichertenkarte und eine aktuell gültige Quartalsüberweisung mitbringen.
- Bei der Anmeldung jede kürzliche Betreuung in einem anderen SPZ, einer psychiatrischen Praxis oder einer neuropädiatrischen Klinik erwähnen.Die Quartals-Ausschlussregel kann bedeuten, dass die Versicherung eine zweite Abklärung im selben Vierteljahr nicht übernimmt.
- Wirkt der Bedarf Ihres Kindes eher pädagogisch als akut medizinisch, auch nach Hamburgs 17 Frühförderstellen fragen.Über das SDZ des eigenen Bezirks beantragen; das kann parallel zu einer SPZ-Überweisung laufen statt an ihrer Stelle.
- Ist Ihr Kind schulpflichtig und die einzige offene Frage Autismus oder ADHS, direkt nach der aktuellen Kapazität fragen, bevor angenommen wird, ein Zentrum könne die Überweisung annehmen.Die aktuelle Mitteilung des WOI verweist diese konkreten Fälle an KJPP-Praxen oder die Ambulanz des UKE.
- Jeden SPZ-Diagnosebericht aufbewahren, aber nicht annehmen, dass er eine ReBBZ-Abklärung ersetzt, sobald die Schulplatzierung zur echten Frage wird.Die beiden Prozesse laufen nach unterschiedlichen Gesetzen, koordiniert von unterschiedlichen Behörden.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Struktur von Hamburgs SPZ- und Frühförderungslandschaft, gestützt auf offizielle hamburg.de-Leistungsseiten und die aktuellen eigenen Websites der einzelnen Zentren, ist aber keine medizinische Beratung, und Überweisungsanforderungen, Kapazitätsgrenzen und Wartezeiten können sich ändern. Für die konkrete Situation Ihres Kindes sprechen Sie zuerst mit dem eigenen Kinderarzt, und kontaktieren Sie das gewählte Zentrum direkt, sobald eine Überweisung vorliegt.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ist eine Ärztin oder ein Arzt wegen der Entwicklung unseres Kindes besorgt, fahren wir für eine SPZ-Abklärung zum Altonaer Kinderkrankenhaus, zum Wilhelmstift oder zum Kinder-UKE?
Nein, und das lohnt sich vorab zu korrigieren, da diese drei Kliniken anderswo auf dieser Seite so ausführlich behandelt werden. Hamburgs eigene offizielle Liste der Sozialpädiatrischen Zentren nennt drei völlig eigenständige, freistehende Einrichtungen: das Institut für Neuro- und Sozialpädiatrie an der Legienstraße in Horn, das Werner-Otto-Institut an der Bodelschwinghstraße in Alsterdorf, und das Zentrum für Kindesentwicklung an der Rümkerstraße in Barmbek-Nord. Keines der drei liegt auf dem Campus von AKK, Wilhelmstift oder Kinder-UKE, und keines wird von ihnen betrieben. Eine Nuance verdient ehrliche Erwähnung: Das Werner-Otto-Institut arbeitet bei Eltern-Kind-psychiatrischen Angeboten mit dem nahegelegenen Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf zusammen, das ist aber ein völlig anderes Krankenhaus als die drei bereits auf dieser Seite behandelten großen Kinderkliniken, und es ändert nichts daran, wo eine SPZ-Abklärung tatsächlich stattfindet, nämlich im eigenen Gebäude des WOI, nicht in einem Krankenhausflügel.
Können wir den Kinderarzt überspringen und uns direkt selbst bei einem SPZ anmelden?
Nein. Die eigene aktuelle Anmeldeseite des Werner-Otto-Instituts ist hier eindeutig: Eltern können sich nicht selbst überweisen, und ein Kinderarzt oder eine Kinder- und Jugendpsychiaterin muss die Überweisung ausstellen und schriftlich bestätigen, dass eine weitere Untersuchung medizinisch angezeigt ist. Eine Überweisung allein von einem Hausarzt wird nicht akzeptiert; sie muss speziell von einer Kinderärztin oder Psychiaterin kommen. Das WOI bittet außerdem, dass die überweisende Praxis den eigenen Anmeldebogen des Instituts abstempelt und kommentiert, statt nur einen allgemeinen Überweisungsschein auszustellen. Hamburgs andere zwei SPZ arbeiten nach demselben Grundrahmen, zuerst eine Überweisung, es lohnt sich aber, vor dem Termin direkt bei jedem Zentrum den aktuellen Anmeldeweg und die verlangten Unterlagen zu bestätigen.
Was unterscheidet eine SPZ-Überweisung tatsächlich vom ReBBZ-Prozess, den diese Seite bereits für die sonderpädagogische Platzierung behandelt?
Die betroffene Gruppe überschneidet sich manchmal, die Systeme aber nicht. Ein SPZ ist ein medizinischer Dienst: Ärztinnen, Psychologen und Therapeutinnen arbeiten gemeinsam, um eine Entwicklungsverzögerung, Behinderung oder chronische Erkrankung zu diagnostizieren und zu behandeln, finanziert über die Krankenkasse wie jede andere fachärztliche Versorgung. Hamburgs anderswo auf dieser Seite ausführlich behandelter ReBBZ-Prozess ist stattdessen bildungsseitig, koordiniert von einem von Hamburgs 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren nach Paragraf 12 HmbSG und der AO-SF-Verordnung, mit dem Ziel festzustellen, ob ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat und wo es unterrichtet werden soll, eine Lernort-Entscheidung, die fortgesetzte Regelschule mit Unterstützung oder einen Förderschulplatz bedeuten kann. Eine Diagnose eines SPZ wird nicht automatisch zu einer ReBBZ-Feststellung; der ReBBZ-Beitrag dieser Seite behandelt bereits einen Hamburger Verwaltungsgerichtsbeschluss von 2023 genau zu diesem Punkt: Private medizinische Berichte einer Familie, so echt sie auch waren, reichten allein nicht aus, um einen förmlich anerkannten Förderbedarf nach dem AO-SF-Verfahren zu begründen. Dieselbe Logik gilt für den eigenen Diagnosebericht eines SPZ. Er ist echt und nützlich, sobald eine ReBBZ-Abklärung läuft, ersetzt aber nicht diesen förmlichen Prozess, und eine Familie mit einem bereits in einem SPZ diagnostizierten Kleinkind muss trotzdem das separate ReBBZ-Feststellungsverfahren durchlaufen, sobald die Schulplatzierung zur tatsächlichen Frage wird, meist einige Jahre später.
Unser Kind ist gerade 6 geworden, und der Kinderarzt möchte eine Autismus-Abklärung. Kann uns das Werner-Otto-Institut noch sehen?
Für eine reine Autismus-Frage derzeit nicht, laut der eigenen aktuellen Mitteilung des WOI. Das Institut gibt an, schulpflichtige Kinder nicht auf die Warteliste setzen zu können, wenn Autismus die alleinige oder primäre diagnostische Frage ist, und empfiehlt stattdessen eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJPP) oder die eigene KJPP-Ambulanz des UKE, dieselbe Universitätsklinik, die im Beitrag dieser Seite zu Hamburgs Wartezeiten bei Kinderpsychiatern behandelt wird. Kinder bis 5 Jahre mit derselben Frage können sich weiterhin anmelden. Dieselbe Einschränkung gilt derzeit auch, wenn ADHS die einzige Frage ist. Ist das Bild Ihres Kindes breiter als nur Autismus oder ADHS allein, etwa eine Sprachverzögerung, ein motorisches Problem oder eine begleitende medizinische Erkrankung, kann das die Rechnung ändern, es lohnt sich also, direkt beim WOI nachzufragen, statt anzunehmen, ein pauschales Nein gelte für die eigene Situation.
Ist eine Frühförderstelle dasselbe wie ein SPZ, und woher wissen wir, welches unser Kind braucht?
Verwandt, aber nicht austauschbar, und Hamburg betreibt bewusst beides. Die 17 Interdisziplinären Frühförderstellen der Stadt, überwiegend von Trägern wie Das Rauhe Haus, der Elbkinder gGmbH, dem Diakonischen Werk und dem DRK statt von medizinischen Einrichtungen betrieben, verbinden pädagogische Unterstützung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen, wenn ein Kind beides braucht, häufig zu Hause oder in einer Kita erbracht, und finanziert als Komplexleistung: der medizinisch-therapeutische Teil über die Krankenkasse nach Krankenversicherungsrecht, der pädagogische Teil über die Eingliederungshilfe, beantragt beim Sozialdienstleistungszentrum (SDZ) des eigenen Bezirks. Hamburgs drei SPZ sind dagegen klinisch aufgebaut, um ärztlich geleitete Diagnostik bei medizinisch komplexeren oder unklareren Krankheitsbildern herum. Das Werner-Otto-Institut steht dabei tatsächlich gleichzeitig auf Hamburgs SPZ-Liste und der Frühförderstellen-Liste. Meist ist es der eigene Kinderarzt, der zur passenden Stelle für die konkrete Situation des Kindes rät, und nichts hindert eine Familie daran, zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit beiden verbunden zu sein.
Wie lange werden wir tatsächlich auf einen Termin warten?
Hamburg veröffentlicht keine einzige, saubere stadtweite Zahl für SPZ-Wartezeiten, dieselbe ehrliche Lücke, die der Beitrag dieser Seite zu Hamburgs Wartezeiten bei Kinder- und Jugendpsychiatrie für diese Fachrichtung schon gefunden hat. Was dokumentiert ist, ist aber konkreter, als diese Stille vermuten lässt: Die eigene aktuelle Mitteilung des Werner-Otto-Instituts beschreibt eine echte Kapazitätsgrenze, nicht nur eine lange Schlange, für schulpflichtige, reine Autismus- und ADHS-Anfragen. Ein Ratgeber der Elternvereinigung Autismus Hamburg e.V. von Januar 2025 beschreibt typische Frühförderung-Terminwartezeiten von über einem Jahr. Beide Zahlen sind keine Garantie für die konkrete Situation Ihres Kindes. Sobald die Überweisung vorliegt, bleibt es die verlässliche Vorgehensweise, direkt beim gewählten Zentrum nach dem aktuellen Zeitplan zu fragen, genau wie in München.
