Hamburg prüft ausländische Lehramtsqualifikationen tatsächlich, anders als in manch anderem Bundesland

Lehramtsqualifikationen werden in Deutschland auf Landesebene reguliert, nicht bundesweit, und Hamburgs Ausgangslage unterscheidet sich tatsächlich von anderen Bundesländern. Hamburgs Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB, 2025 aus der älteren BSB hervorgegangen) betreibt ein echtes Anerkennungsverfahren, das auch Lehrkräften mit einer Qualifikation aus einem Drittstaat außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz offensteht, nicht nur EU/EWR/Schweiz-Antragstellenden. Die Akte bekommt innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine vollständige Entscheidung, sobald sie komplett ist, verglichen werden Inhalt, Dauer und etwaige Berufserfahrung mit dem, was eine in Hamburg ausgebildete Lehrkraft mitbringt. Zeigen sich echte Lücken, ist eine Ablehnung selten das Ergebnis: meist folgt ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung (mit Unterrichtsprobe und mündlichem Teil), auch ein teilweiser Berufszugang ist möglich. Wer gar keine Lehramtsqualifikation besitzt, kann über Hamburgs eigenen Quereinstieg in den 18-monatigen Vollzeit- (oder 24-monatigen Teilzeit-) Vorbereitungsdienst, offen für Bachelor-plus-Master-, Uni-Diplom- oder Magisterabschlüsse (Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen brauchen zusätzlich einen Master, ein FH-Bachelor oder FH-Diplom allein reicht nicht), die ein zweites Unterrichtsfach aus dem Studium ableiten können und echte Berufserfahrung nach dem Abschluss nachweisen, vorausgesetzt das Fach steht auf der aktuellen Mangelliste, die für den Einstellungstermin Februar 2026 an allgemeinbildenden Schulen Musik, Physik und Theater/Darstellendes Spiel nennt, an berufsbildenden Schulen eher Elektro- und Metalltechnik sowie Physik, Meteorologie, Ozeanographie und Geophysik. Die Ausbildungsvergütung ist ein pauschaler Anwärtergrundbetrag von rund 1.767 Euro brutto im Monat (Stand Februar 2025, einheitlicher Satz für alle Hamburger Schulformen, plus Familienzuschläge), der Status ist Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Bei den Schulformen: Hamburg kennt Bayerns feinere Aufteilung in Grundschule/Mittelschule/Realschule/Gymnasium/Berufliche Schulen gar nicht, seit 2010 gibt es nur zwei weiterführende Schulformen, Stadtteilschule und Gymnasium, beide führen zum Abitur, eine in neun, die andere in acht Jahren. Das ausländische Schulzeugnis des eigenen Kindes, getrennt von der eigenen Lehramtsqualifikation, geht an eine ganz andere Stelle, das Schulinformationszentrum (SIZ).

Lehramtsqualifikationen werden in Deutschland auf Länderebene lizenziert, nicht bundesweit, die ehrliche Antwort auf „kann ich hier mit meinem ausländischen Abschluss unterrichten” hängt also davon ab, welches Bundesland tatsächlich gemeint ist. Wer den Münchner Beitrag dieser Seite zur selben Frage gelesen hat, kennt die dortige Kurzfassung: Bayerns eigene Hinweise stellen klar, dass eine formelle Anerkennung einer Drittstaaten-Lehramtsqualifikation schlicht nicht möglich ist, es bleiben nur ein befristeter Vertretungsvertrag oder Quereinstieg als echte Optionen. Hamburgs Ausgangslage ist eine andere, und das lohnt sich klar zu sagen, statt anzunehmen, beide Städte funktionierten gleich: Hamburgs Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung betreibt ein echtes Anerkennungsverfahren auch für außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz ausgebildete Lehrkräfte, dieselbe Behörde und weitgehend derselbe Zeitrahmen wie für EU/EWR/Schweiz-Antragstellende.

Diese Behörde selbst hat eine jüngere Geschichte, die sich lohnt zu kennen, da ältere Dokumente, Forenbeiträge und sogar manche Suchergebnisse noch den früheren Namen verwenden. Bis 2025 hieß sie Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB); als die Zuständigkeit für frühkindliche Bildung und Familienangebote in dasselbe Haus wanderte, wurde daraus die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, BSFB. Beide Abkürzungen kursieren weiterhin online, manche Kontaktadressen tragen noch die alte „bsb.hamburg.de”-Domain, das ist kein Zeichen für die falsche Stelle.

Eine Behörde, zwei rechtliche Wege, ein Zeitrahmen
EU / EWR / SchweizAlle anderen (Drittstaat)
Zuständige StelleBSFB, Hamburger Straße 31BSFB, Hamburger Straße 31 (dasselbe Team)
EingangsbestätigungInnerhalb 1 MonatInnerhalb 1 Monat
Vollständige EntscheidungInnerhalb 3 Monaten bei kompletter AkteInnerhalb 3 Monaten bei kompletter Akte
Bei echten LückenAnpassungszeit oder EignungsprüfungAnpassungslehrgang oder Eignungsprüfung
Engerer Zugang möglichTeilweiser Berufszugang, in manchen FällenTeilweiser Berufszugang, in manchen Fällen

Was der Abgleich tatsächlich betrachtet

Die Prüfung selbst ist kein Abstempeln eines Diploms. Die eigene Beschreibung der BSFB nennt, was in die Akte gehört: die Lehramtsqualifikation und das vollständige Notenverzeichnis, ein Lebenslauf, ein Nachweis über den tatsächlichen Inhalt und die Dauer der Ausbildung, eine Dokumentation etwaiger Berufserfahrung seit dem Abschluss, Ausweisdokumente, und, sobald es näher an die tatsächliche Tätigkeit geht, Deutschkenntnisse, ein einwandfreies Führungszeugnis und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zum Unterrichten. Alles, was noch nicht auf Deutsch vorliegt, braucht eine beglaubigte Übersetzung, und die Behörde gibt an, dass die Kosten je nach Prüfungsaufwand der konkreten Akte variieren, zusätzlich zu den eigenen Ausgaben für Übersetzungen und Beglaubigungen, keine einzelne Pauschalgebühr wie bei manchen anderen Hamburger Anerkennungsstellen.

Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg. Das Anerkennungsteam ist unter 040 42863-0 erreichbar. Der Kontakt läuft in der Regel per Post oder E-Mail statt über einen Schalter ohne Termin, eine vorherige Kontaktaufnahme vor dem Versand der vollständigen Akte lohnt sich also.

Wenn der Abgleich echte Lücken findet

Eine teilweise Übereinstimmung beendet das Verfahren nicht. Wo der Abgleich der BSFB substanzielle Unterschiede zwischen der eigenen Ausbildung und Hamburgs eigenen Lehramtsausbildungsstandards findet, greifen zwei konkrete Antworten. Ein Anpassungslehrgang versetzt in eine begleitete Anpassungszeit an einer tatsächlichen Hamburger Schule, die die jeweilige Lücke unter Anleitung schließt statt bei null anzufangen. Eine Eignungsprüfung prüft stattdessen direkt, eine Prüfung mit einer echten Unterrichtsprobe plus mündlichem Teil, ein schnellerer Weg für alle, die lieber in der Praxis zeigen, dass die Lücke nicht ins Gewicht fällt, statt Monate begleiteter Anpassung durchzustehen. Zusätzlich erlaubt Hamburgs Rahmen in bestimmten Fällen einen partiellen Berufszugang, teilweisen Berufszugang, also die Möglichkeit, innerhalb eines definierten, engeren Aufgabenbereichs zu unterrichten, auch unterhalb voller Gleichwertigkeit.

Ein Tafelschwamm und ein Stück Kreide liegen in der Ablage einer grünen Tafel

Quereinstieg: eine eigene Tür für Nicht-Lehrkräfte

Nichts von alledem verlangt bereits eine bestehende Lehramtsqualifikation. Wer keine hat und nirgendwo als Lehrkraft ausgebildet wurde, kann über Hamburgs eigenen Quereinstieg direkt in den Vorbereitungsdienst, völlig unabhängig vom oben beschriebenen Anerkennungsverfahren. Verlangt wird ein abgeschlossener Bachelor plus Master, oder die älteren Äquivalente Uni-Diplom oder Magister. Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen brauchen speziell einen Master obendrauf, ein FH-Bachelor oder FH-Diplom allein reicht nicht. Außerdem muss sich ein echtes zweites Unterrichtsfach aus dem tatsächlichen Studium ableiten lassen, dazu echte, dokumentierte Berufserfahrung in diesem Feld nach dem Abschluss, das steht nicht offen für frische Absolventinnen und Absolventen ohne jede berufliche Vorgeschichte.

Die eigentliche Hürde liegt noch enger: das eigene Fach muss auf Hamburgs aktueller Mangelliste stehen, die sich mit dem tatsächlichen Personalbedarf des Landes ändert statt fest zu bleiben. Für den Einstellungstermin zum 1. Februar 2026 nehmen allgemeinbildende Schulen nur Quereinstiegsbewerbungen in Musik, Physik und Theater/Darstellendes Spiel an. Berufsbildende Schulen (über das HIBB) tendieren aktuell eher zu Absolventinnen und Absolventen der Elektrotechnik und Metalltechnik, dazu ein besonderer Bedarf in MINT-Fächern, vor allem Physik, wobei auch Quereinsteigende aus Meteorologie, Ozeanographie und Geophysik angenommen werden. Die Auswahl für die berufsbildende Schiene bringt zusätzlich eine Kontaktwoche mit sich, eine Probewoche an einer tatsächlichen berufsbildenden Schule, zusätzlich zur üblichen Unterlagen- und Eignungsprüfung.

Quereinstieg im Überblick, Hamburgs aktueller Rahmen
ElementDetail
Benötigter AbschlussBachelor + Master, Uni-Diplom oder Magister (FH-Absolventinnen/-Absolventen brauchen zusätzlich einen Master; FH-Bachelor/FH-Diplom allein reicht nicht)
Weitere AnforderungenEin ableitbares zweites Unterrichtsfach; dokumentierte Berufserfahrung nach dem Abschluss in diesem Feld
Dauer des Vorbereitungsdienstes18 Monate Vollzeit, oder 24 Monate Teilzeit
StatusBeamtin oder Beamter auf Widerruf (widerruflich, an die Ausbildungszeit gebunden)
BezahlungAnwärtergrundbetrag, A13, rund 1.767 Euro brutto monatlich (Stand Februar 2025), einheitlich über alle Schulformen, plus Familienzuschläge
Einstellungstermine1. Februar und 1. August jedes Jahr
Bewerbungsfristen15. September (für Start 1. Februar), 1. April (für Start 1. August); keine Frist für die Bewerbung um die Quereinstiegs-Anerkennung selbst

Zwei Schulformen, nicht fünf

Ein struktureller Unterschied lohnt sich, gesondert zu erwähnen, da er beeinflusst, welche Fächer und Schulformen überhaupt auf einer Hamburger Mangelliste auftauchen. Bayern unterscheidet seine weiterführenden Schulen in mehrere eigene Typen. Hamburg nicht: seit dem 1. August 2010, als die Stadtteilschule speziell eingeführt wurde, um Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen der Stadt zu ersetzen, führt Hamburg nur zwei weiterführende Schulformen, Stadtteilschule und Gymnasium. Beide können jeden Abschluss der Sekundarstufe I und II bis einschließlich Abitur vergeben, der praktische Unterschied liegt im Tempo: das Gymnasium erreicht das Abitur in acht Jahren, die Stadtteilschule in neun, und trägt zusätzlich zum akademischen einen stärkeren berufsorientierten Zweig. Berufsbildende Schulen bilden eine dritte, eigene Kategorie, geführt über Hamburgs HIBB statt über eine der beiden weiterführenden Schienen, und genau dort werden auch die oben genannten Quereinstiegs-Mangelfächer unterrichtet.

Das ausländische Schulzeugnis des Kindes läuft über eine andere Stelle

Eine leicht zu machende Verwechslung: die eigene Lehramtsqualifikation und das ausländische Schulzeugnis des Kindes gehen an tatsächlich getrennte Stellen. Das Schulinformationszentrum (SIZ), erreichbar an der Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg (Telefon 040 42899-2211), prüft ausländische Schulqualifikationen auf Gleichwertigkeit mit Hamburgs eigenen Schulabschlüssen, für Einordnungszwecke, nicht für eine berufliche Lehramtsqualifikation. Anträge gehen per E-Mail ein, idealerweise als PDF, sobald die Unterlagen formell vollständig sind, gibt es entweder eine vorläufige Anerkennungsbescheinigung oder einen Termin, die Originale zur abschließenden Prüfung mitzubringen. Geht es um die Frage, welcher Hamburger Klassenstufe oder welchem Schulabschluss das ausländische Zeugnis des Kindes entspricht, ist dies die richtige Stelle, nicht das BSFB-Team, das die eigene Drittstaaten- oder EU/EWR/Schweiz-Lehreranerkennung bearbeitet.

Was Menschen stolpern lässt

Die häufigste Annahme, mit der Menschen hier ankommen, besonders wer bereits gelesen hat, wie ein anderes Bundesland dieselbe Frage handhabt, ist, dass ein formeller Anerkennungsweg für Drittstaaten-Lehramtsqualifikationen nirgendwo existiert. Hamburgs eigener veröffentlichter Prozess widerspricht dieser Annahme direkt, und wer das nach anfänglich anderer Vermutung entdeckt, beschreibt es oft als den nützlichsten Punkt, den man sich gewünscht hätte, zuerst geprüft zu haben, statt von Quereinstieg oder einem Vertretungsvertrag als vermeintlich einzigen Türen auszugehen.

Die zweite wiederkehrende Verwirrung ist der Name der Behörde selbst. Wer vor 2025 recherchiert, stößt überall auf „BSB”, in Lesezeichen, alten Forenbeiträgen, sogar manchen Kontaktformular-Adressen, die noch über die alte Domain laufen. Es ist dieselbe Stelle unter neuem Namen, keine andere, die Abweichung sollte also nicht zur Suche nach einem anderen Kontakt verleiten.

So läuft es in der Praxis ab

  1. Klären, ob die eigene Lehramtsqualifikation aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, oder aus einem Drittstaat, beide Wege existieren, aber die Rechtsgrundlage unterscheidet sich und bestimmt, welches Formular tatsächlich zutrifft.
  2. Qualifikation, Notenverzeichnis, Lebenslauf, Nachweis über Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie Nachweise etwaiger Berufserfahrung nach dem Abschluss zusammenstellen, mit beglaubigten Übersetzungen für alles noch nicht auf Deutsch.
  3. Bei der BSFB einreichen und mit einer Eingangsbestätigung innerhalb eines Monats sowie einer vollständigen Entscheidung innerhalb von drei Monaten bei kompletter Akte rechnen.
  4. Zeigt der Abgleich echte Lücken, folgt in der Regel ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung, keine automatische Ablehnung, direkt nach einem teilweisen Berufszugang fragen, falls die eigene Situation nah, aber nicht exakt passt.
  5. Ohne jede Lehramtsqualifikation vorher Hamburgs aktuelle Quereinstiegs-Mangelliste prüfen, statt anzunehmen, der eigene Abschluss passe nicht, sie ändert sich je nach Einstellungstermin und Schulform.
  6. Das ausländische Schulzeugnis des Kindes als komplett getrennten Vorgang behandeln, bearbeitet vom Schulinformationszentrum, nicht von der Stelle, die die eigene Qualifikation prüft.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt den allgemeinen Rahmen für ausländische Lehramtsqualifikationen in Hamburg dar, wie ihn die BSFB und verwandte Stellen aktuell veröffentlichen, ersetzt aber keine Rechts- oder Einwanderungsberatung, und insbesondere die Quereinstiegs-Mangelfächer verändern sich von einem Einstellungstermin zum nächsten. Die eigene Situation sollte direkt bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung oder einer qualifizierten Anerkennungsberatung bestätigt werden, bevor Entscheidungen darauf gestützt werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Stimmt es wirklich, dass Hamburg Lehramtsqualifikationen aus Drittstaaten prüft, während andere Bundesländer das nicht tun?

Nach Hamburgs eigenen veröffentlichten Serviceseiten, ja, es gibt ein eigenes Verfahren speziell für Lehrkräfte mit einer Qualifikation außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, geführt von derselben Behörde, der BSFB, die auch EU/EWR/Schweiz-Anträge bearbeitet. Was die Seite nicht beziffert, ist wie oft ein komplett außerhalb des deutschen Zwei-Phasen-Modells (Studium gefolgt von Vorbereitungsdienst und Staatsexamen) aufgebauter Ausbildungsweg zur vollen Anerkennung führt gegenüber einer Anpassungsanforderung. Die ehrliche Antwort ist, dass das Verfahren tatsächlich existiert und in jedem Fall zu einer echten Entscheidung führt, das lohnt sich zu wissen, bevor angenommen wird, es blieben nur Umwege.

Was passiert tatsächlich, wenn meine Akte nicht sauber übereinstimmt?

Es endet nicht bei einem Nein. Hamburgs Verfahren nennt zwei konkrete Antworten auf eine substanzielle Lücke: einen Anpassungslehrgang, eine begleitete Anpassungszeit an einer tatsächlichen Hamburger Schule, oder eine Eignungsprüfung, eine Prüfung mit einer echten Unterrichtsprobe plus mündlichem Teil. Manche Fälle qualifizieren sich auch für einen teilweisen Berufszugang, also die Möglichkeit, innerhalb eines definierten, engeren Aufgabenbereichs zu unterrichten, auch ohne volle Gleichwertigkeit. Welcher Weg zutrifft, hängt vollständig davon ab, was der Abgleich mit Hamburgs eigenen Lehramtsausbildungsstandards in der konkreten Akte ergibt.

Ich habe gar keinen Lehramtsabschluss. Ist Quereinstieg nur eine Notlösung oder eine echte Tür?

Es ist eine echte, separat geführte Tür, und sie ist überhaupt nicht an das Anerkennungsverfahren gekoppelt, ein abgelehnter Anerkennungsantrag ist dafür nicht nötig. Verlangt wird stattdessen ein abgeschlossener Bachelor plus Master (oder die älteren Äquivalente Uni-Diplom oder Magister; Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen brauchen speziell einen Master obendrauf, ein FH-Bachelor oder FH-Diplom allein reicht nicht), dazu ein echtes zweites Unterrichtsfach, das sich aus dem Studium ableiten lässt, und dokumentierte Berufserfahrung in diesem Feld nach dem Abschluss. Nichts davon ist optional, aber auch nichts davon verlangt einen pädagogischen Hintergrund. Die eigentliche Hürde liegt woanders: das eigene Fach muss auf der aktuellen Mangelliste stehen, die sich mit dem tatsächlichen Personalbedarf des Landes ändert statt fest zu bleiben, ein frischer Check lohnt sich also mehr als sich auf eine alte Liste zu verlassen.

Wie sieht es mit Bezahlung und rechtlichem Status während der Quereinstieg-Ausbildung aus?

Der Vorbereitungsdienst wird als Beamtin oder Beamter auf Widerruf angetreten, ein widerruflicher, an die Ausbildungszeit gebundener Status, die 18 Monate Vollzeit oder 24 Monate Teilzeit dauert. Bezahlt wird der Anwärtergrundbetrag der Besoldungsgruppe A13, rund 1.767 Euro brutto im Monat zum ab Februar 2025 geltenden Satz, plus Familienzuschläge, falls zutreffend, und dieser einheitliche Satz gilt bemerkenswerterweise für jede Hamburger Schulform, nicht abhängig davon, an welcher Schulart die Ausbildung stattfindet. Die Einstellung erfolgt zweimal im Jahr, zum 1. Februar und 1. August, mit Bewerbungsfristen zum 15. September beziehungsweise 1. April, wobei die Bewerbung um die Anerkennung als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger selbst keiner Frist unterliegt.

Bearbeitet dieselbe Stelle, die meine eigene Lehramtsqualifikation prüft, auch das ausländische Schulzeugnis meines Kindes?

Nein, und das lohnt sich früh klar zu trennen. Die eigene berufliche Qualifikation geht an das BSFB-Team, das die oben beschriebenen Drittstaaten- oder EU/EWR/Schweiz-Anerkennungsverfahren führt. Das ausländische Schulzeugnis des Kindes, für die Einordnung in die richtige Hamburger Klassenstufe, geht stattdessen an das Schulinformationszentrum (SIZ), eine eigene Stelle, die eine eigene Gleichwertigkeitsbescheinigung ausstellt, welcher Hamburger Schulabschluss dem ausländischen entspricht. Das sind verwandte Fragen, die oft fälschlich für dieselbe Stelle gehalten werden, es sind aber tatsächlich zwei unterschiedliche.