Vattenfall und E.ON springen automatisch ein: Was passiert, wenn die Hamburger Energieanbieterseite Insolvenz anmeldet

Meldet die eigene Strom- oder Gasanbieterseite in Hamburg Insolvenz an, und das ist ein tatsächlich wiederkehrendes Risiko, allein 2021 haben bundesweit 39 Energieanbieterseiten aufgegeben, ungefähr doppelt so viele wie der Durchschnitt von rund 20 pro Jahr zwischen 2016 und 2020, darunter Hamburgs eigene Öko-Anbieterseite Smiling Green Energy im Oktober jenes Jahres, ist die eigene Versorgung selbst nie tatsächlich in Gefahr. In dem Moment, in dem die Lieferung stoppt, übernimmt Hamburgs Ersatzversorger, Vattenfall für Strom und E.ON für Gas, dieselben zwei Unternehmen, die bereits Hamburgs Grundversorgung stellen, automatisch nach § 38 EnWG, ohne Vertrag oder Antrag. Dieser Rückfalltarif ist absichtlich teurer als ein normaler Vertrag, sein Preis kann sich am 1. und 15. jedes Monats ohne Vorankündigung ändern, und er ist gesetzlich auf drei Monate begrenzt. Was die meisten Ratgeber auslassen: wird innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Ersatzversorgung ein neuer Vertrag unterschrieben, kann die neue Anbieterseite diesen Vertrag rückwirkend auf das tatsächliche Startdatum anwenden, was bedeutet, dass der teurere Rückfalltarif für diesen Zeitraum fast vollständig vermieden werden kann, nicht nur zeitlich begrenzt wird. Wird dieses Sechs-Wochen-Fenster verpasst, kann trotzdem jederzeit ohne Kündigungsfrist gewechselt werden, es wird dann nur bis zum Beginn des neuen Vertrags zum Ersatzversorgungstarif bezahlt. Was tatsächlich Aufmerksamkeit braucht, ist finanzieller, nicht logistischer Natur: Zahlungen an die insolvente Anbieterseite stoppen, den eigenen Zählerstand dokumentieren, und jedes Guthaben oder jeden Anmeldebonus bei der Insolvenzverwaltung anmelden, bevor dieses Fenster schließt, genau das, was rund 1.500 vom Zusammenbruch von Smiling Green Energy im Oktober 2021 betroffene Hamburger Haushalte tun mussten.

Die offizielle Regel

Es ist ein tatsächlich wiederkehrendes Risiko, keine einmalige Schreckensgeschichte aus irgendeinem entfernten Teil Deutschlands: Energieanbieterseiten mit aggressiven Rabattpreisen sind in den vergangenen Jahren wiederholt zusammengebrochen, eingeklemmt zwischen Festpreisverträgen mit Kundschaft und schwankenden Großhandelskosten für Energie. Laut Zahlen, die die Bundesnetzagentur gegenüber Business Insider Deutschland genannt hat, gaben allein 2021 bundesweit 39 Energieanbieterseiten auf, ungefähr doppelt so viele wie der Durchschnitt von rund 20 pro Jahr zwischen 2016 und 2020. Für den eigenen Hamburger Haushalt zählt aber vor allem, dass das deutsche Energierecht gezielt so aufgebaut ist, dass die Insolvenz einer Anbieterseite die eigene Strom- oder Wärmeversorgung nie tatsächlich unterbricht. Laut der amtlichen Anleitung der Verbraucherzentrale übernimmt in dem Moment, in dem eine Anbieterseite die Lieferung einstellt, automatisch die örtliche Ersatzversorger-Anbieterseite über einen Mechanismus namens Ersatzversorgung, und die Netzbetreiberseite ist diejenige, die darüber informiert.

In Hamburg ist diese Rückfall-Anbieterseite nicht Hamburg Energie, die eigene grüne Marke der Stadt. Die eigene amtliche Seite von hamburg.de mit den Grundversorgern der Region benennt die Vattenfall Europe Sales GmbH als Ersatzversorger für Strom und die E.ON Energie Deutschland GmbH als Ersatzversorger für Gas, dieselben zwei Unternehmen, die bereits Hamburgs gewöhnliche Grundversorgung stellen. Meldet die eigene tatsächliche Anbieterseite Insolvenz an, fällt man nicht auf Hamburgs eigenen städtischen Versorger zurück, sondern auf Vattenfall oder E.ON, automatisch und ohne dass irgendetwas beantragt werden müsste.

Dieser Rückfalltarif ist absichtlich kein Schnäppchen, und er ist nicht als dauerhafte Lösung gedacht. Nach § 38 EnWG ist die Ersatzversorgung auf drei Monate ab ihrem Beginn begrenzt. Die versorgende Anbieterseite kann ihre Ersatzversorgungspreise zudem am 1. und 15. jedes Kalendermonats ohne die bei einem normalen Vertrag übliche Ankündigungsfrist anpassen, eine Regel, die die eigene Ersatzversorgungsseite der Bundesnetzagentur direkt bestätigt, genau deshalb ist sie als Brücke konzipiert, nicht als etwas, in dem man sich einrichten sollte. Dieselbe Seite bestätigt auch, dass jederzeit während dieser drei Monate ohne jede Kündigungsfrist zu einer selbst gewählten Anbieterseite gewechselt werden kann. Verstreichen die drei Monate, ohne dass aktiv ein neuer Vertrag unterschrieben wurde, erfolgt automatisch der Übergang in die gewöhnliche Grundversorgung, zu den Standardtarifen von Vattenfall oder E.ON in Hamburg, es entsteht weder eine Lücke noch wird die Versorgung eingestellt, es erfolgt lediglich der Wechsel in denselben Standardtarif, in dem man auch gelandet wäre, hätte man nie einen Vertrag unterschrieben.

Was sich ändert und was nicht, wenn die eigene Hamburger Energieanbieterseite Insolvenz anmeldet
FrageAntwort
Wird der eigene Strom oder das eigene Gas tatsächlich abgestellt?Nein, die Ersatzversorgung beginnt automatisch
Wer springt ein?Vattenfall (Strom) oder E.ON (Gas), Hamburgs festgelegter Ersatzversorger
Wie lange kann die Ersatzversorgung dauern?Auf 3 Monate begrenzt nach § 38 EnWG
Kann der höhere Ersatzversorgungspreis vollständig vermieden werden?Ja, wird innerhalb von 6 Wochen ein neuer Vertrag unterschrieben, kann er rückwirkend gelten
Was passiert nach 3 Monaten ohne neuen Vertrag?Automatischer Übergang in die gewöhnliche Grundversorgung, Vattenfall-/E.ON-Tarife
Wird Guthaben bei der alten Anbieterseite automatisch erstattet?Nein, es muss aktiv bei der Insolvenzverwaltung angemeldet werden

Was tatsächlich Aufmerksamkeit braucht, ist finanzieller, nicht logistischer Natur. Die Anleitung der Verbraucherzentrale nennt eine Handvoll konkreter Schritte: den SEPA-Lastschrift- oder Dauerauftrag an die inzwischen insolvente Anbieterseite schriftlich kündigen, damit keine weiteren Zahlungen an ein Unternehmen gehen, das möglicherweise nie wieder Leistungen dafür erbringen wird. Den eigenen Zählerstand ablesen und dokumentieren, gemeldet an die Netzbetreiberseite und die neue Ersatzversorgungs-Anbieterseite, denn diese Zahl trennt die letzte Rechnung der alten Anbieterseite von der ersten Rechnung der neuen. Und das tatsächliche Startdatum der eigenen Ersatzversorgung schriftlich bestätigen lassen, was wichtig wird, sollte es jemals einen Streit darüber geben, welche Anbieterseite für welchen Zeitraum abgerechnet hat.

Jedes Guthaben, jeder Bonus oder jede sonstige Forderung gegenüber der zusammengebrochenen Anbieterseite kommt nicht automatisch zurück. Es muss formell bei der Insolvenzverwaltung, die den Fall bearbeitet, angemeldet werden, derselbe Weg, den auch jede andere Gläubigerseite gehen würde, und ob tatsächlich etwas zurückkommt, hängt von dem ab, was von der Insolvenzmasse übrig bleibt. Wird diese Anmeldung ausgelassen, ist die Rückerstattung garantiert null, weshalb sie sich auch bei einem bescheidenen Betrag lohnt.

Silhouette eines Strommasts mit Freileitungen vor einem Abendhimmel, keine Menschen, Text oder Logos sichtbar

Foto von Andy Lee auf Pexels

Hamburgs eigenes Warnbeispiel: Smiling Green Energy

Das ist kein Risiko, das sich nur anderswo abspielt. Im Oktober 2021 meldete Hamburgs eigene Öko-Stromanbieterseite Smiling Green Energy, die unter der Marke Natürlich-grün-Strom auftrat und rund 1.500 private und gewerbliche Kundinnen und Kunden mit erneuerbar erzeugtem Strom belieferte, Insolvenz an. Das Amtsgericht Hamburg bestellte im selben Monat den Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann zum Insolvenzverwalter. Laut der damaligen Berichterstattung der WirtschaftsWoche war es die zweite Energieanbieterseite, die innerhalb einer einzigen Woche zu Beginn der Preisspitze jenes Herbstes zusammenbrach, nach der brandenburgischen Otima Energie AG wenige Tage zuvor, und Kommentierende warnten damals bereits, dies dürfte kaum der letzte derartige Fall bleiben.

Die Ursache war genau der oben beschriebene Mechanismus: Smiling Green Energy hatte mit der eigenen Kundschaft niedrigere Festpreise vereinbart, musste den tatsächlichen Strom aber auf einem schwankenden Großhandelsspotmarkt einkaufen, eine Lücke, die in dem Moment untragbar wurde, in dem die Preise in die Höhe schnellten. Die eigenen rund 1.500 Kundinnen und Kunden durchliefen genau den Prozess, den dieser Beitrag beschreibt, automatische Ersatzversorgung durch Hamburgs festgelegte Rückfall-Anbieterseite, ein begrenztes Fenster für einen rückwirkenden Wechsel, und ein förmliches Anmeldeverfahren für jedes Guthaben bei der Insolvenzverwaltung, laut einer eigens für betroffene Smiling-Green-Energy-Kundinnen und -Kunden veröffentlichten Anleitung. Es ist ein tatsächlich konkreter Hamburger Präzedenzfall, keine aus bundesweiten Statistiken abgeleitete Hypothese, dass genau der Mechanismus, der die eigene Versorgung heute schützt, bereits für Haushalte in dieser Stadt funktionieren musste.

Das Sechs-Wochen-Fenster, das kaum jemand erwähnt

Die meisten Erklärungen zur Ersatzversorgung enden bei “sie ist auf drei Monate begrenzt”, was den Eindruck erweckt, das einzig wirksame Mittel sei, die Zeit einfach abzuwarten. Es gibt eine schärfere Option, von der die wenigsten Neuankömmlinge je hören. Laut der FAQ-Anleitung von Netzbetreiberseiten zu dieser Regel kann ein Wechsel aus der Ersatzversorgung heraus, also ein neuer Liefervertrag mit einer selbst gewählten Anbieterseite, rückwirkend wirksam werden, wenn er innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn der Ersatzversorgung abgeschlossen wird. Konkret bedeutet das: der vermutlich niedrigere Tarif des neuen Vertrags wird für den gesamten Zeitraum abgerechnet, einschließlich der Wochen, in denen man technisch im teureren Ersatzversorgungstarif steckte, statt für diese Wochen ohnehin den Rückfalltarif zu zahlen.

Das ist keine allgemeine Regel, die nur theoretisch gilt. Genau dasselbe sechswöchige Rückwirkungsrecht wurde ausdrücklich für Smiling Green Energys eigene betroffene Kundschaft nach deren Zusammenbruch im Oktober 2021 bestätigt: wer innerhalb von sechs Wochen nach dem Fallen in die Ersatzversorgung mit einer neuen Anbieterseite unterschrieb, konnte diesen neuen Vertrag auf den tatsächlichen Beginn zurückdatieren lassen, wodurch der höhere Rückfallpreis fast vollständig umgangen wurde. Nach sechs Wochen ist ein Wechsel weiterhin jederzeit möglich, ohne dass an irgendeinem Punkt innerhalb der Drei-Monats-Grenze eine Kündigungsfrist nötig wäre, er wirkt dann aber nicht mehr rückwirkend: von diesem Punkt an wird alles, was unter der Ersatzversorgung verbraucht wurde, zum Ersatzversorgungstarif abgerechnet, und nur der Verbrauch ab dem Wechseldatum wechselt zum neuen Vertrag.

Der Reihe nach vorgehen

  1. Bestätigen, dass die eigene Versorgung tatsächlich nicht unterbrochen wurde, das ist sie nicht, die Ersatzversorgung durch Vattenfall (Strom) oder E.ON (Gas) beginnt automatisch in dem Moment, in dem die eigene Anbieterseite die Lieferung einstellt.
  2. Den SEPA-Lastschrift- oder Dauerauftrag an die zusammengebrochene Anbieterseite sofort kündigen, schriftlich, damit keine weiteren Zahlungen abgehen.
  3. Den eigenen Zählerstand ablesen und dokumentieren, gemeldet sowohl an die Netzbetreiberseite als auch an die neue Ersatzversorgungs-Anbieterseite.
  4. Das Startdatum der eigenen Ersatzversorgung schriftlich bestätigen lassen, denn genau dieses Datum macht einen rückwirkenden Wechsel innerhalb des Sechs-Wochen-Fensters überhaupt erst möglich.
  5. Tarife vergleichen und innerhalb von sechs Wochen nach diesem Startdatum einen neuen Vertrag unterschreiben, wenn der neue Tarif rückwirkend gelten soll, statt den teuren Rückfalltarif nur zeitlich zu begrenzen.
  6. Jedes Guthaben oder jeden Anmeldebonus bei der Insolvenzverwaltung anmelden, sobald bekannt ist, wer den Fall bearbeitet, statt anzunehmen, es sei einfach verloren, und in keinem Fall länger als drei Monate warten, da danach automatisch die gewöhnliche Grundversorgung übernimmt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt den allgemeinen Rahmen rund um die Insolvenz einer Energieanbieterseite und die Ersatzversorgung nach dem EnWG, ersetzt aber keine Rechts- oder Finanzberatung, und konkrete Fristen, Preise oder Anmeldeverfahren können im Einzelfall abweichen. Für die eigene Situation sollten aktuelle Details direkt bei den Hamburger Energienetzen, Vattenfall, E.ON oder der Verbraucherzentrale Hamburg bestätigt werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wird uns tatsächlich der Strom oder die Heizung abgestellt, wenn die eigene Hamburger Anbieterseite Insolvenz anmeldet?

Nein, und das ist mit Abstand das Wichtigste, was vor allem anderen verstanden werden sollte. Das deutsche Energierecht verlangt, dass eine festgelegte Ersatzversorger-Anbieterseite, in Hamburgs Fall Vattenfall für Strom und E.ON für Gas, dieselben zwei Unternehmen, die bereits Hamburgs gewöhnliche Grundversorgung stellen, in dem Moment automatisch einspringt und weiter versorgt, in dem die tatsächliche Anbieterseite die Lieferung einstellt. Die eigene amtliche Seite von hamburg.de bestätigt, dass Vattenfall und E.ON diese Rolle stadtweit innehaben. Die Netzbetreiberseite informiert darüber, dass dies geschehen ist, aber es entsteht keine Lücke, in der die eigene Wohnung tatsächlich ohne Strom oder Gas dasteht, während sich der Papierkram klärt.

Wie viel teurer ist die Ersatzversorgung, und gibt es einen Weg, den höheren Tarif ganz zu vermeiden?

Sie ist tatsächlich teurer, absichtlich so, und die versorgende Anbieterseite kann ihre Ersatzversorgungspreise laut den eigenen Regeln der Bundesnetzagentur am 1. und 15. jedes Monats ohne vorherige Ankündigung anpassen. Was die wenigsten wissen: wird innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Ersatzversorgung ein Vertrag mit einer selbst gewählten neuen Anbieterseite unterschrieben, kann dieser neue Vertrag laut der eigenen FAQ-Anleitung der Netzbetreiberseiten zu dieser Regel rückwirkend auf das tatsächliche Startdatum angewendet werden. In der Praxis bedeutet das, dass der neue, vermutlich günstigere Tarif für den gesamten Zeitraum abgerechnet werden kann, statt für diese Wochen dauerhaft dem teureren Rückfalltarif ausgesetzt zu bleiben. Wird das Sechs-Wochen-Fenster verpasst, ist trotzdem jederzeit ein Wechsel ohne Kündigungsfrist möglich, es wird dann nur bis zum tatsächlichen Beginn des neuen Vertrags weiter zum Ersatzversorgungstarif bezahlt.

Was passiert, wenn drei Monate lang gar nichts unternommen wird?

Nach § 38 EnWG ist die Ersatzversorgung gesetzlich auf drei Monate ab ihrem Beginn begrenzt. Ist bis zum Ende dieses Zeitraums mit keiner Anbieterseite ein neuer Vertrag unterschrieben, erfolgt automatisch der Übergang in die gewöhnliche Grundversorgung, denselben Standardtarif von Vattenfall oder E.ON, in den man auch gelandet wäre, hätte man nie einen Vertrag unterschrieben. Stand April 2026 verlangt Vattenfalls eigener Grundversorgung-Basis-Tarif für Hamburg 38,95 Cent pro kWh brutto plus 16,55 Euro monatliche Grundgebühr, selbst bereits teurer als die meisten aktiv gewählten Tarife, und die Ersatzversorgung kostet typischerweise noch einmal mehr obendrauf. Es geht weder die Versorgung verloren noch entsteht eine Hängepartie, aber das Drei-Monats-Fenster lohnt sich aktiv zu nutzen statt passiv verstreichen zu lassen.

Wir hatten Guthaben oder einen Anmeldebonus bei der alten Anbieterseite. Ist dieses Geld einfach weg?

Nicht automatisch weg, aber es kommt auch nicht von selbst zurück, die Forderung muss aktiv geltend gemacht werden. Laut der Anleitung der Verbraucherzentrale muss jedes ausstehende Guthaben oder jeder Bonus formell bei der Insolvenzverwaltung, die den Fall bearbeitet, angemeldet werden, genau wie jede andere Gläubigerseite eine Forderung in einem Insolvenzverfahren anmelden würde. Ob tatsächlich etwas zurückkommt, und wie viel, hängt von der Insolvenzmasse ab, aber wird diese Anmeldung ausgelassen, ist die Rückerstattung garantiert null, weshalb es sich lohnt, sie auch bei einem kleinen Betrag vorzunehmen.

Ist eine Energieanbieterseite in Hamburg tatsächlich schon zusammengebrochen, oder ist das ein rein theoretisches Risiko, über das hier gelesen wird?

Es ist tatsächlich hier passiert, nicht nur irgendwo anders in Deutschland. Hamburgs eigene Smiling Green Energy, eine Öko-Stromanbieterseite unter der Marke Natürlich-grün-Strom, die rund 1.500 private und gewerbliche Kundinnen und Kunden mit erneuerbar erzeugtem Strom belieferte, meldete im Oktober 2021 Insolvenz an. Das Amtsgericht Hamburg bestellte im selben Monat den Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann zum Insolvenzverwalter, laut zeitgenössischer regionaler Berichterstattung. Laut der damaligen Berichterstattung der WirtschaftsWoche war es die zweite Energieanbieterseite, die innerhalb einer einzigen Woche zu Beginn der Preisspitze jenes Herbstes zusammenbrach, nach der brandenburgischen Otima Energie AG wenige Tage zuvor, und Beobachtende warnten damals bereits, dies dürfte kaum der letzte Fall bleiben. Die eigenen rund 1.500 Kundinnen und Kunden durchliefen genau den Prozess, den dieser Beitrag beschreibt, automatische Ersatzversorgung durch Hamburgs festgelegte Rückfall-Anbieterseite, ein begrenztes Fenster für einen rückwirkenden Wechsel, und ein förmliches Anmeldeverfahren für jedes Guthaben bei der Insolvenzverwaltung.