Ausländischen Führerschein in Hamburg umschreiben: Warum nur zwei LBV-Standorte zuständig sind

Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Hamburg läuft über das LBV (Landesbetrieb Verkehr), die staatliche Verkehrsbehörde, nicht über eines der sieben Hamburger Kundenzentren, die Anmeldung, Personalausweis und Reisepass bearbeiten. Selbst innerhalb des LBV, das zusätzlich Standorte in West, Harburg und Bergedorf für Fahrzeugzulassung und andere Fahrerlaubnis-Angelegenheiten betreibt, bearbeiten nur zwei Standorte tatsächlich die Umschreibung ausländischer Führerscheine: die Fahrerlaubnisstelle bei LBV Mitte (Süderstraße 140-142) und die bei LBV Nord (Langenhorner Chaussee 491). Jeder andere LBV-Standort, und jedes der sieben Bezirks-Kundenzentren, ist für diesen konkreten Service die falsche Adresse. Was am richtigen Amt passiert, hängt davon ab, wo der eigene Führerschein ausgestellt wurde. EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Deutschland unbegrenzt gültig zum Fahren, die Umschreibung ist deshalb optional, außer bei den gewerblichen Klassen C und D. Für alle anderen gilt eine 185-Tage-Regel, die in beide Richtungen wirkt: der ausländische Führerschein zählt nur, wenn im Ausstellerstaat vor der Ausstellung mindestens 185 Tage gewöhnlicher Aufenthalt bestand, und nach der Einreise nach Deutschland gilt derselbe Führerschein nur für weitere 185 Tage, also rund sechs Monate, bevor die Umschreibung vorgeschrieben ist. Innerhalb dieses Fensters teilt sich der Weg erneut: eine bestimmte, in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannte Staatenliste schreibt ohne Prüfung oder mit einer Teilprüfung um, alle anderen, die Türkei eingeschlossen, brauchen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Fahrprüfung. Die Gebühren liegen je nach Führerscheinklasse zwischen 37,50 und 74,40 Euro, und sobald die Akte vollständig ist, rechnet das LBV mit rund vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Termine gibt es ausschließlich online über lbv-termine.de, keiner der beiden Standorte nimmt spontane Besucherinnen und Besucher an.

Die offizielle Regel

Wer die eigene Anmeldung in Hamburg bereits erledigt hat, nimmt naheliegenderweise an, dieselbe Stelle, das Kundenzentrum, sei auch für den Führerschein zuständig. Das stimmt nicht. Die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins läuft über das LBV (Landesbetrieb Verkehr), einen staatlichen Verkehrsbetrieb, der organisatorisch komplett getrennt von den Bezirks-Kundenzentren ist, dieselbe Falle, die auch der Ratgeber zu Hamburgs Behördennamen und Terminstrategie beschreibt.

Die Verwirrung endet damit nicht. Das LBV selbst betreibt mehrere Standorte in der Stadt: Mitte, Nord, West, Harburg und Bergedorf. Aber nur zwei davon sind für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins eingerichtet: die Fahrerlaubnisstelle bei LBV Mitte (Süderstraße 140-142, 20537 Hamburg) und die bei LBV Nord (Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg). Hamburgs eigene Serviceseiten sagen das deutlich: die Zuständigkeit für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, egal in welchem Land ausgestellt, liegt allein bei den Führerscheinstellen von LBV Mitte und LBV Nord. West, Harburg und Bergedorf bearbeiten Fahrzeugzulassung und andere Fahrerlaubnis-Angelegenheiten, nicht diesen konkreten Service, und auch keines der sieben Bezirks-Kundenzentren ist zuständig.

Was am richtigen Standort passiert, hängt vollständig davon ab, welches Land den Führerschein im eigenen Portemonnaie ausgestellt hat. Bei einem EU- oder EWR-Land ist Hamburgs eigene EU-/EWR-Umschreibungsseite eindeutig: ein gewöhnlicher Führerschein ohne gewerbliche Klassen (C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE) bleibt in Deutschland so lange gültig zum Fahren, wie die Karte selbst gültig bleibt, keine Prüfung, keine erzwungene Frist. Die Umschreibung lohnt sich vor allem, sobald das eigene Ablaufdatum der Karte erreicht ist, oder bei Verlust oder Beschädigung, die gewerblichen Klassen sind die Ausnahme, dort wird die Umschreibung verpflichtend, sobald deren eigene Gültigkeitsdauer abläuft.

Für alle anderen, also jeden im Ausland außerhalb der EU/des EWR ausgestellten Führerschein, gilt eine Regel mit zwei getrennten Hälften, beide vom LBV mit derselben Zahl ausgedrückt: 185 Tage. Die erste Hälfte blickt zurück: der ausländische Führerschein zählt nur, wenn im Ausstellerstaat vor der Ausstellung bereits mindestens 185 Tage gewöhnlicher Aufenthalt bestand, eine Regel, die gezielt verhindern soll, dass sich Neuankömmlinge kurz vor einem Umzug nach Deutschland schnell einen einfachen ausländischen Führerschein besorgen. Die zweite Hälfte blickt nach vorn: nach der tatsächlichen Einreise nach Deutschland bleibt derselbe Führerschein, zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung, falls er nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt, nur für weitere 185 Tage, rund sechs Monate ab dem Einreisedatum gerechnet, gültig zum Fahren. Nach Ablauf dieses Fensters gilt das Fahren allein mit dem ausländischen Führerschein als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, eine Straftat, keine bloße Ordnungswidrigkeit.

Welcher Weg innerhalb dieses Fensters gilt, hängt von Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ab, derselben bundesweiten Staatenliste, die in jeder deutschen Stadt gilt. Sie nennt eine bestimmte Gruppe von Staaten, darunter die Schweiz, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Singapur, Taiwan, das Vereinigte Königreich, Südafrika, Namibia und die meisten US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen, deren Führerscheininhaberinnen und -inhaber ohne Prüfung oder, für einzelne Fahrzeugklassen, mit einer Teilprüfung umschreiben können. Die Türkei steht nicht auf dieser Liste. Es existiert kein separates deutsch-türkisches Anerkennungsabkommen speziell für Führerscheine, ein türkischer Führerschein läuft deshalb, wie jeder andere Führerschein aus einem Nicht-Anlage-11-Staat, über den vollen Prüfungsweg: sowohl theoretische als auch praktische Fahrprüfung.

Welcher Umschreibungsweg zutrifft, hamburg.de, 2026
Führerschein ausgestellt inPrüfung nötigBeispiele
EU-/EWR-StaatKeine, Umschreibung ist optionalJeder EU-/EWR-Mitgliedstaat
Anlage-11-FeV-StaatKeine, oder Teilprüfung für einzelne FahrzeugklassenSchweiz, Japan, Südkorea, Israel, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Vereinigtes Königreich, Südafrika, Namibia, die meisten US-Bundesstaaten und kanadischen Provinzen
Jeder andere StaatVolle theoretische und praktische PrüfungTürkei, und jeder andere Staat ohne Anerkennungsabkommen

Unabhängig davon, welcher Weg zutrifft, verlangen LBV Mitte und Nord eine weitgehend gleiche Unterlagenliste: gültiger Ausweis, eAT oder Reisepass mit der aktuellen Meldeadresse, der originale ausländische Führerschein (mit beglaubigter Übersetzung durch eine in Deutschland vereidigte Person, falls nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens), ein biometrisches Passfoto (35x45mm, unter einem Jahr alt), und ein Nachweis der 185-tägigen Aufenthaltsdauer im Ausstellerstaat vor der Ausstellung des Führerscheins. Die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T brauchen zusätzlich einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis, die Klassen C und D verlangen ein augenärztliches Attest (unter 2 Jahre alt), ein allgemeinmedizinisches Attest (unter 1 Jahr), und, speziell für Klasse D, ein Führungszeugnis, das nicht älter als 3 Monate ist. Die Gebühren liegen bei rund 37,50 Euro für eine einfache Umschreibung bis zu 74,40 Euro, wenn eine Prüfung oder eine gewerbliche Klasse betroffen ist, und sobald die Akte vollständig ist, rechnet das LBV mit rund vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Termine gibt es ausschließlich online über lbv-termine.de, unter Führerschein und dann Umschreibung ausländischer Führerschein, Anträge per Vollmacht werden nicht angenommen, und keiner der beiden Standorte nimmt Spontanbesuche an.

LBV Mitte, Fahrerlaubnis: Süderstraße 140-142, 20537 Hamburg. Die Fahrerlaubnisstelle von LBV Nord, Langenhorner Chaussee 491, 22419 Hamburg, bearbeitet denselben Service. Nur mit Termin, online buchbar über lbv-termine.de.

Luftaufnahme einer leeren mehrspurigen Straße mit weißen Fahrbahnmarkierungen und einem auf den Asphalt gemalten Linksabbiegerpfeil, umgeben von Grünstreifen und Dächern, keine Personen, keine lesbaren Texte oder Logos sichtbar

Foto von Erik Mclean auf Pexels

Was Betroffene berichten

Ein wirklich nützliches, Hamburg-spezifisches Detail taucht eher in Ratgebern für englischsprachige Neuankömmlinge auf als auf den offiziellen Seiten selbst: die Theorieprüfung ist nicht auf Deutsch beschränkt. Hamburger Fahrschulen, die mit ausländischen Antragstellenden arbeiten, beschreiben die Theorieprüfung als in einer breiten Palette von Sprachen verfügbar, Türkisch eingeschlossen, was direkt für viele relevant ist, die noch abwägen, ob das eigene Deutsch für den Prozess schon ausreicht. Die praktische Prüfung ist eine andere Sache: sie läuft ausschließlich auf Deutsch, ohne Sprachausnahme, ein sicheres Ergebnis in der eigenen Sprache bei der Theorie ersetzt also nicht genug gesprochenes Deutsch, um die Anweisungen während der praktischen Prüfung zu verstehen.

Bei der Fahrschulfrage lohnt sich ein genauerer Blick, den man beim bloßen Überfliegen von Hamburgs Drittstaaten-Seite leicht verpasst: der Besuch einer Fahrschule ist gesetzlich keine strikte Voraussetzung, um die Theorie- oder die praktische Prüfung abzulegen, dieselbe Seite beschreibt den Fahrschulweg aber als den Weg, mit dem Antragstellende üblicherweise die eigene Vorbereitung bestätigen, und getrennt davon werden die Prüfungsgebühren für Theorie und Praxis an die Prüfungsorganisation gezahlt, nicht in die eigentliche LBV-Umschreibungsgebühr eingerechnet, mit erneuter Fälligkeit bei jedem nicht bestandenen Versuch.

Eine zweite, komplett separate Falle, die sich lohnt zu erwähnen: diesen Vorgang nicht mit Deutschlands laufendem, EU-weit vorgeschriebenem Austausch alter Papier- und Plastik-Führerscheine vor 2013 gegen das aktuelle Kartenformat verwechseln, eine gestaffelte Frist, die bis 2033 läuft. Dieser inländische Austausch, Umtausch statt Umschreibung genannt, läuft ebenfalls über das LBV, genau deshalb ist die Verwechslung so naheliegend, aber unabhängige Hamburger Ratgeber zur Fahrzeugverwaltung beschreiben ihn als an einem breiteren Kreis von LBV-Standorten bearbeitet, gerade weil er nicht derselben Mitte-/Nord-Beschränkung unterliegt wie die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins. Wer bereits einen deutschen Führerschein besitzt und nur eine alte Karte eintauschen soll, hat es mit einem anderen Vorgang zu tun, an möglicherweise anderen LBV-Standorten, als dem hier beschriebenen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, welcher Weg zutrifft. Prüfen, ob der eigene Führerschein von einem EU-/EWR-Land (meist keine Aktion nötig), einem Anlage-11-Staat (vereinfachte oder prüfungsfreie Umschreibung), oder einem anderen Land einschließlich der Türkei (volle theoretische und praktische Prüfung) ausgestellt wurde.
  2. Die 185-Tage-Aufenthaltsregel im Ausstellerstaat prüfen, und die 185-tägige Fahrgültigkeit ab dem tatsächlichen Einreisedatum nach Deutschland zählen, nicht ab dem Datum der eigenen Hamburger Anmeldung, falls beide auseinanderfallen.
  3. Den Termin gezielt bei LBV Mitte oder LBV Nord buchen, über lbv-termine.de, unter Führerschein und dann Umschreibung ausländischer Führerschein. Kein anderer LBV-Standort und kein Kundenzentrum kann das bearbeiten.
  4. Eine beglaubigte Übersetzung des originalen Führerscheins durch eine in Deutschland vereidigte Person organisieren, falls er nicht bereits auf Deutsch oder im Format des Wiener Übereinkommens vorliegt.
  5. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs frühzeitig erledigen, falls die eigenen Klassen das verlangen (A, A1, A2, AM, B, BE, L, T), die Klassen C und D brauchen stattdessen das umfangreichere medizinische Paket.
  6. Auf dem Prüfungsweg frühzeitig für Theorie- und Praxisprüfung anmelden, sobald die eigene Akte in Bearbeitung ist. Die Theorieprüfung ist in mehreren Sprachen verfügbar, Türkisch eingeschlossen, die praktische Prüfung ausschließlich auf Deutsch, und niemand außerhalb eines Anlage-11-Herkunftsstaats kommt um eine der beiden Prüfungen herum.
  7. Nachweis der eigenen Meldeadresse und die Originaldokumente persönlich mitbringen. Anträge per Vollmacht werden an keinem der beiden Standorte angenommen.
  8. Das 185-Tage-Fenster nicht verstreichen lassen. Fahren mit einem abgelaufenen ausländischen Führerschein gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, eine Straftat, und kann bei einem Unfall auch den eigenen Versicherungsschutz gefährden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins in Hamburg, Stand Mitte 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Verwaltungsberatung. Fristen, Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern, die eigene Situation bitte direkt bei LBV Mitte oder LBV Nord bestätigen lassen, bevor auf eine hier genannte Zahl vertraut wird.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Warum ist in Hamburg das LBV statt eines Kundenzentrums zuständig, und bearbeitet jeder LBV-Standort die Umschreibung?

Das LBV, der Landesbetrieb Verkehr, ist ein staatlicher Verkehrsbetrieb, organisatorisch komplett getrennt von den Bezirks-Kundenzentren, die Anmeldung, Personalausweis und Reisepass bearbeiten. Allein diese Trennung überrascht viele Neuankömmlinge, die nach der eigenen Anmeldung nachvollziehbar annehmen, dieselbe Stelle sei auch für den Führerschein zuständig. Das stimmt nicht, und die Verwirrung geht noch eine Ebene tiefer: das LBV selbst betreibt mehrere Standorte in der Stadt, Mitte, Nord, West, Harburg und Bergedorf, aber nur zwei davon, die Fahrerlaubnisstellen bei LBV Mitte (Süderstraße 140-142) und LBV Nord (Langenhorner Chaussee 491), sind für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins eingerichtet. Die übrigen LBV-Standorte bearbeiten Fahrzeugzulassung und andere Fahrerlaubnis-Angelegenheiten, nicht diesen konkreten Service. Wer allgemein nach einem Hamburger Führerschein-Termin sucht und auf der Buchungsseite von West oder Bergedorf landet, hat den falschen Standort erwischt.

Muss ich meinen EU- oder EWR-Führerschein wirklich umschreiben lassen?

In der Regel nicht sofort. Ein gewöhnlicher EU-/EWR-Führerschein ohne gewerbliche Klassen (C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE) bleibt in Deutschland so lange gültig zum Fahren, wie die Karte selbst gültig bleibt, hamburgs eigene EU-/EWR-Seite behandelt die Umschreibung als etwas, das man beantragen kann, nicht als eine erzwungene Frist. In der Praxis lohnt sich die Umschreibung vor allem, sobald das eigene Ablaufdatum der Karte erreicht ist, oder bei Verlust oder Beschädigung. Verpflichtend wird die Umschreibung nur bei den gewerblichen Klassen, sobald deren eigene Gültigkeitsdauer abläuft. Trifft keines von beidem zu, bleibt das Fahren mit dem originalen Führerschein weiterhin möglich.

Bekommt die Türkei in Hamburg eine Ausnahme von der Fahrprüfung?

Nein, und das ist Bundesrecht, keine Hamburger Besonderheit, die Regel ist deshalb identisch mit der in München, Berlin oder jeder anderen deutschen Stadt. Die Türkei steht nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Liste der Staaten, deren Führerscheininhaberinnen und -inhaber ohne Prüfung oder mit einer Teilprüfung umschreiben können, und es existiert kein separates deutsch-türkisches Anerkennungsabkommen speziell für Führerscheine, obwohl beide Länder in anderen Bereichen wie der Sozialversicherung Abkommen haben. Ein türkischer Führerschein läuft deshalb über denselben Weg wie jeder andere Führerschein aus einem Nicht-Anlage-11-Staat: sowohl theoretische als auch praktische Fahrprüfung bei LBV Mitte oder Nord.

Ist das dasselbe wie der verpflichtende Umtausch alter deutscher Führerscheine, von dem ich gelesen habe?

Nein, und die beiden zu verwechseln ist leicht, weil bei beiden das LBV und das Wort Führerschein vorkommen. Was diese Seite behandelt, die Umschreibung, ist die Umwandlung eines im Ausland ausgestellten Führerscheins in einen deutschen. Ein komplett separater Vorgang, der Umtausch, ist die EU-weite Pflicht für alle, die bereits einen alten deutschen Führerschein besitzen, Papierform oder die Plastikkarte vor 2013, diesen bis zu einer gestaffelten Frist bis 2033 gegen die aktuelle Karte einzutauschen. Unabhängige Hamburger Ratgeber zur Fahrzeugverwaltung beschreiben diesen inländischen Umtausch als an einem breiteren Kreis von LBV-Standorten bearbeitet, weil er nicht derselben Mitte-/Nord-Beschränkung unterliegt wie eine ausländische Umschreibung. Wer bereits einen deutschen Führerschein besitzt und nur eine alte Karte eintauschen soll, hat es mit einem anderen Vorgang zu tun, an möglicherweise anderen LBV-Standorten, als dem hier beschriebenen.

Was passiert tatsächlich, wenn ich die 185-Tage-Frist verpasse?

Sobald die 185 Tage seit der Einreise nach Deutschland abgelaufen sind, verliert ein ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat seine Gültigkeit zum Fahren in Deutschland. Danach noch zu fahren gilt als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, eine Straftat nach deutschem Verkehrsrecht, keine bloße Ordnungswidrigkeit, und es gefährdet bei einem Unfall wahrscheinlich auch den eigenen Versicherungsschutz. Wer riskiert, die Frist zu verpassen, sollte den LBV-Termin so früh wie möglich buchen und den eigenen Zeitrahmen erklären, statt erst nach Ablauf der Frist zu reagieren, lbv-termine.de ist der einzige Buchungsweg, und Termine bei Mitte und Nord können sich füllen, weil so wenige Standorte diesen Service stadtweit anbieten.

Wenn ich die Prüfung ablegen muss, in welcher Sprache läuft die Theorieprüfung, und brauche ich eine Fahrschule?

Die Theorieprüfung selbst wird laut Hamburger Fahrschul-Ratgebern für Expats und Neuankömmlinge in einer ganzen Reihe von Sprachen jenseits von Deutsch angeboten, Türkisch eingeschlossen, das macht sie schon zugänglich, bevor das eigene Deutsch besonders sicher ist. Die praktische Prüfung dagegen läuft ausschließlich auf Deutsch, ohne Ausnahme. Der Besuch einer Fahrschule ist gesetzlich für keine der beiden Prüfungen zwingend vorgeschrieben, aber Hamburgs eigene Drittstaaten-Seite beschreibt den Fahrschulweg als den üblichen Weg, mit dem Antragstellende die eigene Vorbereitung bestätigen, und in der Praxis unterscheiden sich deutsche Vorfahrtsregeln und Beschilderung genug von denen vieler anderer Länder, dass ein Antritt ohne lokale Vorbereitung ein echtes Risiko ist. Prüfungsgebühren werden zudem separat von der eigentlichen LBV-Umschreibungsgebühr bezahlt, und bei jedem nicht bestandenen Versuch erneut fällig.