Kirchensteuer in Hamburg: der 9-Prozent-Satz, zwei getrennte Kirchen, und warum der Kirchenaustritt über die Einwohnerangelegenheiten läuft

Wer beim Ausfüllen des Hamburger Anmeldeformulars ohne viel Nachdenken ein Häkchen bei der Religionszugehörigkeit gesetzt hat, für den wird genau dieses Feld zu einem echten Abzug auf der ersten Gehaltsabrechnung. Hamburg verlangt 9 Prozent der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer, denselben Satz wie Berlin und zwölf weitere Bundesländer, nicht die 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, berechnet auf die Steuer selbst, nicht auf das Bruttogehalt, eine Unterscheidung, die sich lohnt richtig einzuordnen, bevor eine Zahl Panik auslöst. Das System läuft über die eigene gemeldete Religionszugehörigkeit und Deutschlands ELStAM-Lohnabrechnungssystem: welches Kundenzentrum auch immer die eigene Anmeldung bearbeitet hat, gibt diese Daten weiter, und die Arbeitgeberseite ruft sie automatisch beim nächsten Abruf der eigenen Lohnsteuerdaten ab, ohne dass zusätzlich etwas eingereicht werden müsste. Zwei völlig getrennte Körperschaften erheben sie hier tatsächlich: die evangelische Nordkirche, die Landeskirche über Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hinweg, deren eigenes Kirchensteueramt in Kiel statt in Hamburg sitzt, und das römisch-katholische Erzbistum Hamburg, beide mit demselben 9-Prozent-Satz über die eigene Verwaltung. Wer austreten möchte, erklärt den Kirchenaustritt in Hamburg weder beim Standesamt noch beim Kundenzentrum, sondern an einem der Einwohnerangelegenheiten-Schalter der Stadt, für pauschal 31 Euro. Die eigene Serviceseite Hamburgs ist beim Zeitpunkt konkret: der Austritt wird zum 1. des nächsten Monats steuerwirksam, und die Arbeitgeberseite trägt die Änderung erst beim nächsten Abruf des aktualisierten ELStAM-Datensatzes ein, was in der Praxis einen vollen Abrechnungszyklus hinter dem Kalender zurückliegen kann. Eine weitere Hamburg-spezifische Zahl lohnt sich zu kennen: die gemeldete evangelische und katholische Mitgliedschaft zusammen liegt Ende 2023 bei knapp über 28 Prozent der Stadtbevölkerung, spürbar höher als Berlins rund 20 Prozent, diese Steuer betrifft hier also tatsächlich eine Minderheit, nur eine größere als in der Hauptstadt.

Die offizielle Regel

Für die meisten Neuankömmlinge beginnt die Kirchensteuer als eine Zeile im Anmeldeformular, die ohne viel Nachdenken ausgefüllt wird. Irgendwo im Formular, das bei einem der Hamburger Kundenzentrum-Standorte eingereicht wird, steht ein Feld zur Religionszugehörigkeit, und es zu beantworten, selbst nachlässig, wird zu einer rechtlich bindenden Erklärung, sobald es aktenkundig ist. Genau diese eine Antwort wird zu einer echten Zahl auf der ersten Hamburger Gehaltsabrechnung.

An der eigentlichen Erhebung selbst muss nichts Zusätzliches unternommen werden. Das eigene Kundenzentrum gibt die registrierte Religionszugehörigkeit in das bundesweite ELStAM-System (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ein, und die Arbeitgeberseite ruft diesen Datensatz automatisch ab, wenn die eigene Lohnabrechnung eingerichtet oder aktualisiert wird. Es gibt keinen Finanzamt-Besuch, der das auslöst, und kein zusätzliches Formular über die bereits eingereichte Anmeldung hinaus.

Der Satz beträgt 9 Prozent, wie Berlin und der größte Teil des Landes, und er wird auf die geschuldete Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttogehalt. Nur Bayern und Baden-Württemberg verlangen den niedrigeren Satz von 8 Prozent, jedes andere Bundesland, Hamburg eingeschlossen, verlangt 9. Was Hamburg unterscheidet, ist, dass zwei völlig getrennte Institutionen diese 9 Prozent über ihre eigene Verwaltung erheben. Die evangelische Seite läuft über die Nordkirche, offiziell die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, eine Landeskirche, die auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern abdeckt, weshalb ihr eigenes Kirchensteueramt tatsächlich in Kiel statt in Hamburg selbst sitzt. Die katholische Seite läuft über das Erzbistum Hamburg, dessen eigene Haushaltsplanung für 2024 die Kirchensteuer als größte einzelne Einnahmezeile nennt, mit rund 122,1 Millionen Euro.

Kirchensteuer und Kirchenaustritt in Hamburg, Berlin und München
PunktHamburgBerlinMünchen
Kirchensteuersatz9% der geschuldeten Einkommensteuer9% der geschuldeten Einkommensteuer8% der geschuldeten Einkommensteuer
Wo der Kirchenaustritt erklärt wirdEinwohnerangelegenheiten-SchalterAmtsgerichtStandesamt
Kirchenaustritt-Gebühr31 Euro30 Euro25 Euro
Abzug endet ab1. des Folgemonats, beim nächsten ELStAM-AbrufEnde des Kalendermonats des EingangsEnde des Kalendermonats, in dem der Austritt wirksam wird
Reihen von Euromünzen in aufsteigenden Stapeln, von einem Cent bis zwei Euro, auf einer schlichten grünen Fläche

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Zwei Kirchen, ein Satz, und eine größere Minderheit als in Berlin

Was bei generischen „deutsche Kirchensteuer”-Erklärungen leicht übersehen wird, ist, wie unterschiedlich sich dieses System tatsächlich gegen die reale Bevölkerung jeder Stadt verhält. Hamburg ist nach den meisten Maßstäben weit entfernt von einer religiösen Stadt, aber es ist nicht ganz dieselbe Geschichte wie Berlin. Offizielle, über fowid in Wikipedias Eintrag zur Religion in Hamburg zitierte Zahlen beziffern die registrierte evangelische Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2023 auf 20 Prozent und die römisch-katholische auf 8,3 Prozent, zusammen 28,3 Prozent der Stadtbevölkerung, was rund 524.000 von Hamburgs 1.851.596 Einwohnerinnen und Einwohnern zum selben Jahresende entspricht. Das liegt spürbar über Berlins kombinierter Zahl von knapp unter 20 Prozent aus demselben Zeitraum, obwohl beide Städte deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Wie im Rest Deutschlands fallen Gemeinschaften, die nicht als steuererhebende Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind, darunter die meisten muslimischen Gemeinden, schlicht außerhalb dieses konkreten Mechanismus, unabhängig davon, wie groß oder aktiv sie vor Ort tatsächlich sind.

Aus der Kirche austreten: die Behörde, die Gebühr und der genaue Zeitpunkt

Der Kirchenaustritt in Hamburg läuft weder über ein Standesamt noch über ein Kundenzentrum, sondern über ein eigenes Einwohnerangelegenheiten-Netz, mit Schaltern verteilt über Rahlstedt, Niendorf, Altona, Harburg, Billstedt, Wandsbek, Barmbek-Uhlenhorst, Langenhorn, City und Blankenese. Muss zusätzlich zum eigenen Austritt auch die Kirchenmitgliedschaft eines Kindes beendet werden, sind die ab dem Alter von 12 Jahren geltenden Zustimmungsregeln eine separate rechtliche Frage, die der Beitrag dieser Seite zum Kirchenaustritt eines Kindes in Hamburg vollständig behandelt; dieser Beitrag konzentriert sich auf die steuerliche Mechanik des eigenen Austritts.

Die Terminbuchung funktioniert wie bei den meisten Hamburger Stadtdiensten: online über das Serviceportal oder telefonisch über die stadtweite Nummer 115. Ein gültiger Lichtbildausweis wird mitgebracht, pauschal 31 Euro werden beim Termin selbst fällig.

Das Detail zum Zeitpunkt lohnt sich genauer zu verstehen als eine einfache Ende-des-Monats-Regel. Laut der eigenen Kirchensteuer-Informationsseite von hamburg.de wird der eigene Austritt zum ersten Tag des Kalendermonats steuerwirksam, der auf die Erklärung folgt, und es muss der Arbeitgeberseite dafür kein Nachweis vorgelegt werden. Stattdessen erreicht die Änderung die Lohnabrechnung der Arbeitgeberseite automatisch beim nächsten Abruf des aktualisierten ELStAM-Datensatzes, was typischerweise einmal pro Abrechnungszyklus geschieht, nicht sofort. Das bedeutet, ein Abzug kann durchaus noch auf einer kurz nach dem eigenen Austritt ausgestellten Gehaltsabrechnung erscheinen, schlicht weil die Lohnabrechnung den frischen Datensatz noch nicht abgefragt hatte, ein Detail, das sich lohnt zu kennen, bevor angenommen wird, ein Termin sei schiefgelaufen.

Der Reihe nach vorgehen

  1. Bei Unsicherheit über die eigene Registrierung eine frühe Gehaltsabrechnung auf eine Kirchensteuer-Zeile prüfenSie erscheint nur, wenn eine Religionszugehörigkeit im eigenen ELStAM-Datensatz hinterlegt ist, einschließlich einer, die aus einer im Ausland erfolgten Taufe übernommen wurde, an deren Erklärung sich vielleicht nicht mehr erinnert wird.
  2. Wer austreten möchte, bucht einen Termin bei einem Einwohnerangelegenheiten-SchalterKein Standesamt und kein Kundenzentrum, online über hamburg.de oder telefonisch über 115.
  3. Einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen und 31 Euro einplanenVor Ort fällig, egal ob aus der evangelischen Nordkirche oder dem katholischen Erzbistum Hamburg ausgetreten wird.
  4. Beachten, dass der eigene Austritt zum 1. des Folgemonats steuerwirksam wirdDie Lohnabrechnung der Arbeitgeberseite spiegelt das aber erst beim nächsten Abruf des aktualisierten ELStAM-Datensatzes wider, nicht zwingend am selben Tag.
  5. Verdient in einem Haushalt eine kirchenangehörige Partnerseite spürbar weniger als eine nicht-mitgliedliche Partnerseite, bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach besonderem Kirchgeld fragenEine engere, vom Einkommenssplitting abhängige Regel, die dieser Beitrag nicht für den eigenen konkreten Haushalt berechnen kann.
  6. Muss auch die Mitgliedschaft eines Kindes enden, das als separate Erklärung behandelnmit eigenen altersabhängigen Zustimmungsregeln, nicht etwas, das der eigene Austritt automatisch mit abdeckt.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag erklärt die allgemeinen Regeln zu Kirchensteuer und Kirchenaustritt, wie sie in Hamburg gelten, Stand Mitte 2026. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Individuelle Situationen, gemeinsame Veranlagung, frühere Taufregistereinträge aus einem anderen Land oder Mitgliedschaft in einer kleineren steuererhebenden Gemeinschaft können ändern, was tatsächlich geschuldet wird. Die eigene konkrete Situation sollte direkt beim Finanzamt, einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder dem zuständigen Einwohnerangelegenheiten-Schalter bestätigt werden.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wird Kirchensteuer nur fällig, wenn eine Religion tatsächlich praktiziert wird?

Nein, sie folgt der formellen registrierten Mitgliedschaft, nicht dem Kirchgang oder dem eigenen Glauben. In Hamburg bedeutet das konkret registrierte Mitgliedschaft in der evangelischen Nordkirche oder dem römisch-katholischen Erzbistum Hamburg, denn nur diese beiden Körperschaften haben den rechtlichen Status, eine Lohnsteuer auf diesem Weg zu erheben. Steht eine Religionszugehörigkeit im eigenen ELStAM-Datensatz, ob dieses Häkchen aktiv auf dem eigenen Anmeldeformular gesetzt wurde oder aus einem vergessenen Taufregistereintrag aus dem Heimatland übernommen wurde, gelten die 9 Prozent unabhängig davon, wie religiös die eigene Person tatsächlich ist.

Welche Kirche erhält meine Kirchensteuerzahlungen in Hamburg eigentlich?

Das hängt davon ab, bei welcher Körperschaft die Mitgliedschaft registriert ist, und beide führen getrennte Verwaltungen, obwohl der Satz identisch ist. Die evangelische Seite wird von der Nordkirche (offiziell die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland) bearbeitet, deren Kirchensteueramt tatsächlich in Kiel statt in Hamburg selbst sitzt, da die Nordkirche auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern abdeckt. Die katholische Seite läuft über das Erzbistum Hamburg, dessen eigene veröffentlichte Haushaltsplanung für 2024 die Kirchensteuer als größte einzelne Einnahmequelle nennt, mit rund 122,1 Millionen Euro. Kleinere steuererhebende Religionsgemeinschaften gibt es auch, diese beiden machen aber die weit überwiegende Mehrheit der Hamburger Kirchensteuereinnahmen aus.

Wo gehe ich in Hamburg tatsächlich hin, um aus der Kirche auszutreten? Zum Standesamt wie in München, oder zum Amtsgericht wie in Berlin?

Keins von beidem, und genau das überrascht, wer zuerst über eine andere deutsche Stadt recherchiert hat. Hamburg leitet den Kirchenaustritt über ein eigenes Einwohnerangelegenheiten-Netz, mit Schaltern in Rahlstedt, Niendorf, Altona, Harburg, Billstedt, Wandsbek, Barmbek-Uhlenhorst, Langenhorn, City und Blankenese, eine eigene, vom Standesamt für familiäre Personenstandsangelegenheiten und vom Kundenzentrum-System für die gewöhnliche Anmeldung getrennte Behördenidentität. Ein Termin wird online über hamburg.de oder telefonisch über die stadtweite 115 gebucht, ein gültiger Lichtbildausweis wird mitgebracht, und pauschal 31 Euro werden beim Termin selbst fällig.

Wann genau stoppt der Abzug, nachdem der Austritt erklärt wurde?

Die eigene Anleitung Hamburgs ist hier präziser als eine einfache Ende-des-Monats-Regel: der Austritt wird zum ersten Tag des Kalendermonats steuerwirksam, der auf die Erklärung folgt, und es muss der Arbeitgeberseite kein Nachweis vorgelegt werden, damit das passiert. Stattdessen erreicht die Änderung das Lohnsystem der Arbeitgeberseite automatisch beim nächsten Abruf des aktualisierten ELStAM-Datensatzes, was typischerweise einmal pro Abrechnungszyklus geschieht, nicht sofort. Das bedeutet, ein Abzug kann noch auf ein oder zwei Gehaltsabrechnungen nach dem eigenen Austritt erscheinen, schlicht weil die Lohnabrechnung den aktualisierten Datensatz noch nicht abgefragt hatte, es lohnt sich also nicht anzunehmen, ein einzelner fehlender Abzug bedeute, etwas sei schiefgelaufen, und ebenso wenig, ein weiterhin erscheinender bedeute das.

Senken Kinder, was ich schulde?

Das kann sein. Die eigene Anleitung der Nordkirche zur Berechnung der Kirchensteuer merkt an, dass unterhaltsberechtigte Kinder die steuerliche Bemessungsgrundlage über denselben Kinderfreibetrag-Mechanismus senken, der auch sonst im deutschen Einkommensteuersystem verwendet wird, die Kirchensteuerschuld eines Haushalts sinkt also im Allgemeinen, je mehr steuerlich berücksichtigte unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Die genaue Wirkung hängt vom eigenen konkreten Einkommen und der eigenen Steuerklasse ab, eine Frage für eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, nicht etwas, das ein allgemeiner Ratgeber für den eigenen Haushalt berechnen kann.

Ich bin Kirchenmitglied mit geringem eigenem Einkommen, meine nicht-mitgliedliche Partnerin oder mein nicht-mitgliedlicher Partner verdient deutlich mehr. Gibt es in Hamburg etwas wie Münchens Kirchgeld?

Ja, und das lohnt sich zu erwähnen, denn es wird leicht fälschlich angenommen, das gebe es nur in den südlichen Bundesländern mit dem niedrigeren Satz. Die eigene Kirchensteueranleitung der Nordkirche beschreibt ein besonderes Kirchgeld, das in einem Haushalt greifen kann, in dem nur eine Partnerseite registriertes Kirchenmitglied ist und das Paar gemeinsam veranlagt wird, berechnet aus dem Lebensstandard dieses Mitglieds statt direkt vom Gehaltszettel abgezogen. Es ist eine engere, vom Einkommenssplitting abhängige Situation, und falls sie für den eigenen Haushalt infrage kommt, lohnt sich ein direktes Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater statt eines Rateversuchs anhand einer allgemeinen Satztabelle.