Der Handwerker ist nicht gekommen? Das steht Ihnen als Mieter wirklich zu

Wenn Ihr Vermieter einen Handwerker schickt, um etwas in Ihrer Mietwohnung zu reparieren, und der Handwerker zu spät kommt oder gar nicht erscheint, müssen Sie nicht einfach unbegrenzt warten. Etwa 30 Minuten Wartezeit über die vereinbarte Uhrzeit hinaus gelten allgemein als zumutbar, darüber hinaus müssen Sie nicht stundenlang warten. Erscheint der Handwerker gar nicht oder unangemessen spät, können Sie einen neuen Termin verlangen und sollten eine klare, angemessene Nachfrist setzen, üblicherweise bis zu zwei Wochen, je nachdem, wie dringend die Reparatur ist. Wird auch diese zweite Frist ignoriert, haben Sie nach Paragraf 536a Absatz 2 BGB das Recht zur Selbstvornahme, das heißt, die Reparatur selbst über einen anderen Handwerker in Auftrag zu geben und in echten Fällen Erstattung zu verlangen. Was Sie generell nicht geltend machen können, ist eine Entschädigung für verlorene Freizeit oder einen verschwendeten Urlaubstag, deutsche Gerichte behandeln das seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1976 nicht als ersatzfähigen Schaden, nur ein konkreter finanzieller Verlust, etwa eine nachweisbar entgangene Vermietungsmöglichkeit, kommt für eine Entschädigung typischerweise infrage.

Die offizielle Regel

Ein Vermieter, der einen Handwerker organisiert, um etwas in Ihrer Mietwohnung zu reparieren, ein defektes Heizelement, ein undichtes Rohr, ein klemmendes Fenster, klingt unkompliziert, bis der Termin selbst schiefläuft: Der Handwerker kommt zu spät oder gar nicht. Zu wissen, worauf Sie in diesem Moment tatsächlich Anspruch haben, ist eine wirklich andere Frage als die allgemeine Suche “wie finde und buche ich einen Handwerker”, auf die die meisten Menschen zuerst stoßen.

Etwa 30 Minuten Wartezeit über die vereinbarte Termin-Uhrzeit hinaus gelten allgemein als zumutbar, so ERGOs rechtliche Einschätzung zu Handwerker-Wartezeiten. Von Ihnen wird erwartet, selbst pünktlich vor Ort zu sein, aber Sie sind nicht verpflichtet, über dieses Zeitfenster hinaus stundenlang in der Annahme zu warten, der Handwerker werde schon irgendwann kommen. Nach einer zumutbaren Wartezeit ist ein Anruf beim Handwerker oder seinem Büro, um den Status zu erfragen, ein sinnvoller nächster Schritt, bevor Sie den Termin als faktisch geplatzt betrachten.

Worauf Sie in jeder Phase Anspruch haben
SituationWas Sie tun können
Handwerker verspätet sich (grob unter 30 Minuten)Weiterwarten, das liegt im normalen Toleranzbereich
Handwerker ist sehr spät dran oder erscheint gar nichtNeuen Termin verlangen, klare Nachfrist setzen (oft bis zu 2 Wochen)
Auch die zweite Frist wird ignoriertReparatur nach Paragraf 536a Abs. 2 BGB selbst über einen anderen Handwerker beauftragen
Handwerker hat Werkzeug/Teil in der eigenen Werkstatt vergessenKann Ihnen die Arbeitszeit oder Fahrtkosten dafür nicht in Rechnung stellen

Erscheint der Handwerker unangemessen spät oder überhaupt nicht, haben Sie das Recht, einen neuen Termin zu verlangen, und es lohnt sich, eine klare, konkrete Nachfrist zu setzen, statt die Zeitplanung offen zu lassen. Die Rechtsgrundlage dafür liegt letztlich in Paragraf 536a Absatz 2 BGB: Gerät der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug, können Sie die Reparatur selbst beauftragen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, dieser Verzug setzt aber grundsätzlich voraus, dass Sie dem Vermieter zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben, nach Paragraf 286 Absatz 1 BGB. Wie lang diese Frist sein sollte, hängt davon ab, wie dringend die eigentliche Reparatur ist, eine defekte Heizung im Winter rechtfertigt eine deutlich kürzere Nachfrist als eine kosmetische Ausbesserung, aber bis zu zwei Wochen ist ein häufig genannter Richtwert für weniger dringende Situationen. Verstreicht auch diese zweite Frist, ohne dass die Reparatur erfolgt, können Sie sich von der ursprünglichen Vereinbarung lösen und die Arbeit selbst über einen anderen Handwerker ausführen lassen.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Unannehmlichkeit übersetzt sich in eine Entschädigung. Hat der Handwerker ein Werkzeug oder Teil in seiner eigenen Werkstatt vergessen und muss kurz zurückfahren, um es zu holen, ist diese Verzögerung sein Problem, er kann Ihnen dafür keine zusätzliche Arbeitszeit oder Fahrtkosten in Rechnung stellen. Stellt sich dagegen erst während der laufenden Arbeit heraus, dass ein bestimmtes Ersatzteil benötigt wird, ist das typischerweise eine Kostenposition, die der Mieter oder Eigentümer trägt, der die Reparatur beauftragt hat. Und wenn es um eine Entschädigung für die Unannehmlichkeit selbst geht, gilt verlorene persönliche Freizeit oder ein mit Warten verbrachter Urlaubstag nach deutschem Recht generell nicht als ersatzfähiger Schaden. Diese Linie geht auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1976 (Az. VI ZR 98/75) zurück, wonach der Zeitaufwand eines Geschädigten keine eigenständige Schadensposition darstellt, und wurde seither wiederholt bestätigt, unter anderem vom Oberlandesgericht Brandenburg 2018 (Az. 12 U 244/16), das den Verlust an Freizeit ausdrücklich als nicht erstattungsfähig einstufte. Gerichte verlangen durchgehend einen echten, konkreten finanziellen Verlust, etwa eine dokumentiert entgangene Vermietungsmöglichkeit, statt bloß verlorene Zeit als solche zu entschädigen.

Ein Mieter, der auf sein Telefon schaut, während er in der Nähe einer Wohnungstür wartet, daneben eine ungeöffnete Werkzeugkiste

Was Betroffene wirklich sagen

Das Detail, das Menschen am häufigsten überrascht, ist, einen verpassten Handwerker-Termin als etwas zu behandeln, das man einfach klaglos hinnehmen und unbegrenzt neu einplanen muss. In der Praxis ist der richtige Schritt, sobald eine zumutbare Wartezeit verstrichen ist, direkt zu handeln: anrufen, um den Status zu prüfen, und wenn der Termin tatsächlich geplatzt ist, schriftlich eine konkrete neue Frist setzen, statt es bei einem vagen “wir versuchen es irgendwann wieder” zu belassen.

Das andere Muster, das sich zu verinnerlichen lohnt, ist, keine Entschädigung für den persönlichen Wert der verlorenen Zeit selbst zu erwarten. Wer auf Erstattung eines verlorenen Urlaubstags oder eines verpassten persönlichen Termins gedrängt hat, beschreibt durchgehend dieselbe Grenze: Deutsche Gerichte wollen einen tatsächlichen, bezifferbaren finanziellen Verlust sehen, nicht nur Frustration oder Unannehmlichkeit, so berechtigt diese Frustration auch sein mag.

Schritt für Schritt

  1. Seien Sie selbst pünktlich vor Ort und gewähren Sie etwa 30 Minuten Wartezeit über den vereinbarten Termin hinaus, bevor Sie es als Problem behandeln.
  2. Rufen Sie den Handwerker oder sein Büro direkt an, wenn die Wartezeit darüber hinausgeht, um zu prüfen, ob er noch kommt.
  3. Bei einem echten Nichterscheinen oder einer unangemessenen Verzögerung verlangen Sie einen neuen Termin und setzen Sie eine klare Nachfrist, deren Länge Sie an die Dringlichkeit der eigentlichen Reparatur anpassen.
  4. Wird auch die zweite Frist versäumt, lassen Sie die Reparatur selbst über einen anderen Handwerker ausführen, und dokumentieren Sie beide verpassten Termine.
  5. Erwarten Sie keine Erstattung für die verlorene persönliche Zeit selbst, richten Sie einen etwaigen Entschädigungsanspruch stattdessen auf einen echten, dokumentierten finanziellen Verlust.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Mieterrechte, wenn ein vom Vermieter organisierter Handwerker-Termin in Deutschland zu spät kommt oder ausfällt, Stand Mitte 2026. Sie ist keine Rechtsberatung. Konkrete Ansprüche und Fristen hängen von Ihrer individuellen Mietsituation und der Dringlichkeit der jeweiligen Reparatur ab, bestätigen Sie Ihren konkreten Fall mit einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Wie lange muss ich tatsächlich warten, wenn der Handwerker sich verspätet?

Etwa 30 Minuten über die vereinbarte Uhrzeit hinaus gelten allgemein als zumutbare Wartezeit. Darüber hinaus müssen Sie nicht unbegrenzt weiterwarten, Sie können den Handwerker oder sein Büro anrufen, um den Status zu erfragen, und wenn sich die Verzögerung unangemessen hinzieht, können Sie den Termin als faktisch geplatzt behandeln und einen neuen verlangen.

Der Handwerker ist einfach gar nicht gekommen. Was ist mein tatsächlicher nächster Schritt?

Sie können einen neuen Termin verlangen und sollten dem Vermieter oder dem Handwerker eine klare, angemessene Nachfrist setzen, deren genaue Länge davon abhängt, wie dringend die Reparatur tatsächlich ist, aber bis zu zwei Wochen ist ein häufig genannter Richtwert. Wird auch diese zweite Frist ignoriert, haben Sie nach Paragraf 536a Absatz 2 BGB das Recht, die Reparatur selbst über einen anderen Handwerker zu beauftragen, mit potenzieller Erstattung der Kosten.

Kann ich für den Urlaubstag entschädigt werden, den ich genommen habe, um auf diesen Handwerker zu warten?

Generell nein. Deutsche Gerichte behandeln verlorene Freizeit oder einen verbrauchten Urlaubstag konsequent nicht als ersatzfähigen Schaden in diesem Zusammenhang, das geht auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 1976 (Az. VI ZR 98/75) zurück und wurde seither wiederholt bestätigt, etwa vom Oberlandesgericht Brandenburg 2018. Nur ein echter, konkreter finanzieller Verlust, etwa ein dokumentierter Fall, in dem die Verzögerung Sie direkt Mieteinnahmen oder eine andere bezifferbare Ausgabe gekostet hat, kommt typischerweise für eine Entschädigung infrage.

Der Handwerker ist gekommen, hat aber ein Werkzeug oder Teil vergessen und musste es erst holen. Muss ich für diese Verzögerung zahlen?

Nein, wenn der Handwerker etwas in seiner eigenen Werkstatt oder seinem Fahrzeug vergessen hat, ist das sein Problem, er kann Ihnen die Arbeitszeit oder Fahrtkosten für diese Lücke nicht in Rechnung stellen. Anders sieht es aus, wenn sich erst während der laufenden Arbeit herausstellt, dass ein bestimmtes Ersatzteil gebraucht wird, diese Art unvorhersehbarer Materialkosten fällt typischerweise dem Mieter oder Eigentümer zu, der die Reparatur beauftragt hat.