'Ökostrom' ist kein geschützter Begriff: Wie Sie echten Grünstrom tatsächlich von Marketing unterscheiden
Der Begriff Ökostrom ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, was bedeutet, dass ein Anbieter, der gewöhnlichen, kohlebasierten Strom verkauft, legal Herkunftszertifikate von einer völlig unabhängigen erneuerbaren Quelle wie einem norwegischen Wasserkraftwerk kaufen, diese beim Umweltbundesamt entwerten und denselben kohlebasierten Strom anschließend als grün vermarkten kann, eine vollständig legale und wirklich verbreitete Praxis. Um tatsächlich einen Tarif zu finden, der echten Ausbau erneuerbarer Energien finanziert statt nur Zertifikate hin- und herzuschieben, achten Sie speziell auf das Grüner-Strom-Label, das die strengsten Kriterien hat und einen echten Investitionsbeitrag pro Kilowattstunde (0,5 bis 1 Cent) verlangt, oder auf ok-power beziehungsweise ok-power-plus, wobei ok-power-plus speziell verlangt, dass ein Anbieter seine gesamte Stromlieferung zertifizieren lässt, nicht nur einen einzelnen Tarif. Ein alleinstehendes TÜV-Siegel ist für sich genommen ein deutlich schwächerer Beleg, da es typischerweise nur die Herkunftszertifikate prüft statt ob der Anbieter tatsächlich neue erneuerbare Kapazität finanziert, achten Sie speziell auf TÜV-Zertifizierungen mit Zusätzen wie 'EE-Ausbau' oder 'Neuanlagenquote', bevor Sie ein TÜV-Label als aussagekräftig einstufen. Eine neue EU-Richtlinie, die EmpCo-Richtlinie, wird ab dem 27. September 2026 für Unternehmen verbindlich und wird zusätzlich einschränken, wie locker Begriffe wie 'umweltfreundlich' ohne Rückhalt durch das EU-Umweltzeichen verwendet werden dürfen.
Die offizielle Regel
Für die eigene Familie einen wirklich grünen Stromtarif auszuwählen, klingt danach, als sollte es unkompliziert sein, und das Marketing drumherum ist genau darauf ausgelegt, sich so anzufühlen, aber die tatsächliche regulatorische Realität hinter dem Wort “Ökostrom” lohnt sich zu verstehen, bevor man allein dem Label vertraut.
“Ökostrom” ist in Deutschland kein gesetzlich geschützter Begriff. Die Erklärung von green-planet-energy.de ist direkt bei der Konsequenz: Ein Anbieter, der gewöhnlichen, kohlebasierten Strom verkauft, kann legal Herkunftszertifikate von einer völlig unabhängigen erneuerbaren Quelle kaufen, ein norwegisches Wasserkraftwerk ist das häufig genannte Beispiel, diese Zertifikate beim Umweltbundesamt entwerten und denselben kohlebasierten Strom anschließend als “grün” vermarkten. Das ist kein Schlupfloch oder seltener Missbrauch, sondern wird als vollständig legale und wirklich verbreitete Branchenpraxis beschrieben.
Eine Handvoll konkreter, seriöser Labels bestätigt tatsächlich etwas Aussagekräftiges jenseits eines bloßen Zertifikatskaufs. Der Vergleich von Polarstern Energie und die 2026er Anleitung von checkeverything.de verweisen beide auf dieselben zwei Labels als wirklich vertrauenswürdig.
| Label | Was es tatsächlich bestätigt |
|---|---|
| Grüner Strom Label | Strengste Kriterien, garantierte Investition von 0,5-1 Cent/kWh in den Ausbau erneuerbarer Energien, getragen von BUND und NABU |
| ok-power | Wirklich verlässlich, etwas flexibler, mehr zertifizierte Tarife verfügbar |
| ok-power-plus | Verlangt die Zertifizierung der GESAMTEN Stromlieferung des Anbieters, nicht nur eines Tarifs |
| Alleinstehendes TÜV-Siegel | Bestätigt oft nur die Herkunftszertifikate, nicht den Ausbau, für sich genommen schwächer |
| TÜV mit "EE-Ausbau" oder "Neuanlagenquote" | Diese konkreten Zusätze machen ein TÜV-Label für den Ausbau erneuerbarer Energien aussagekräftig |
Das Grüner-Strom-Label trägt die strengsten Anforderungen der Gruppe. Es verlangt einen echten, garantierten Investitionsbeitrag von 0,5 bis 1 Cent pro Kilowattstunde, der speziell in den Ausbau erneuerbarer Energien fließt, und wird von etablierten Umweltorganisationen wie BUND und NABU getragen statt von einer industriegeführten Zertifizierung. Ok-power und seine stärkere Variante ok-power-plus werden ebenfalls wirklich empfohlen, der Label-Vergleich von utopia.de weist speziell darauf hin, dass ok-power-plus Anbietern vorbehalten ist, die ihre gesamte Stromlieferung auf diese Weise zertifizieren lassen, nicht nur den einzelnen Tarif, der Ihnen vermarktet wird, ein deutlich stärkeres Signal über das Unternehmen als Ganzes.
Ein alleinstehendes TÜV-Siegel verdient mehr Prüfung, kein automatisches Vertrauen. Eine TÜV-Zertifizierung bestätigt oft nur, dass die Herkunftszertifikate eines Anbieters legitim sind, ohne zu bestätigen, ob dieses Geld tatsächlich neue erneuerbare Kapazität finanziert. Achten Sie speziell auf TÜV-Zertifizierungen, die ausdrücklich mit Zusätzen wie “EE-Ausbau” (Ausbau erneuerbarer Energien) oder “Neuanlagenquote” (Quote neuer Anlagen) gekennzeichnet sind, ein bloßes TÜV-Siegel ohne diese Zusätze ist ein deutlich schwächerer Beleg für echte Umweltwirkung.
Ein Punkt, der erklärt, warum ausgerechnet norwegische Wasserkraft in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht, und der in vielen allgemeinen Übersichten fehlt: das deutsche Doppelvermarktungsverbot. Ein Fachbericht von klimareporter.de erklärt den strukturellen Zusammenhang: Erneuerbare Anlagen, die bereits eine EEG-Förderung wie die Einspeisevergütung erhalten, dürfen für denselben Strom keine zusätzlichen Herkunftsnachweise ausstellen, das Doppelvermarktungsverbot soll verhindern, dass für ein und denselben Strom zweimal für die Grün-Eigenschaft bezahlt wird. Das schränkt das inländische Angebot an handelbaren Zertifikaten erheblich ein, weshalb deutsche Anbieter, die einen grünen Tarif vermarkten wollen, strukturell auf Importe angewiesen sind. Norwegen verfügt über riesige, größtenteils unsubventionierte Wasserkraftkapazität ohne ein vergleichbares Verbot und wird dadurch zur größten, günstigsten Quelle handelbarer Herkunftsnachweise für den deutschen Markt, kein Zufall, sondern eine direkte Folge der deutschen Förderregeln. Mehrere unabhängige Analysen haben zudem eine Doppelanrechnung speziell bei norwegischen Herkunftsnachweisen festgestellt: Norwegens eigene Großverbraucher werben mit heimischer Wasserkraft, während das Land gleichzeitig in großem Stil Herkunftsnachweise ins Ausland verkauft.
Eine neue EU-Regelung soll dieses Bild weiter verschärfen. Die EmpCo-Richtlinie (Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel) wird ab dem 27. September 2026 für Unternehmen verbindlich, in Deutschland umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das der Bundestag im Dezember 2025 beschloss und das am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Sie schränkt ein, wie locker Begriffe wie “umweltfreundlich” ohne Rückhalt speziell durch das EU-Umweltzeichen vermarktet werden dürfen, eine echte, bevorstehende Verschärfung der oben beschriebenen Greenwashing-Lücke.

Was Betroffene wirklich sagen
Umwelt- und Verbraucherratgeber zu Ökostrom beschreiben die Zertifikats-Verschiebepraxis übereinstimmend als eine der Dinge, die Familien wirklich überraschen, sobald sie hinter das Marketing blicken, mehrere nutzen genau dasselbe norwegische Wasserkraft-Beispiel, um zu zeigen, wie ein kohlelastiger Anbieter legal Grünstatus beanspruchen kann, ohne irgendetwas am tatsächlichen Strom zu ändern, der bei einer Kundin oder einem Kunden zu Hause ankommt.
Der durchgängige, praktische Rat in diesen Ratgebern ist, Tarife überhaupt nicht mehr nach dem Wort “Ökostrom” im Namen zu bewerten, und stattdessen speziell auf das Vorhandensein (oder Fehlen) einer Grüner-Strom- oder ok-power/ok-power-plus-Zertifizierung zu achten, ein alleinstehendes TÜV-Siegel oder das Wort “grün” allein als Marketing statt als aussagekräftige Bestätigung zu behandeln.
Schritt für Schritt
- Hören Sie auf, das Wort “Ökostrom” selbst als aussagekräftig zu behandeln, es ist nicht gesetzlich geschützt und garantiert nichts über erneuerbare Investitionen.
- Achten Sie beim Tarifvergleich speziell auf das Grüner-Strom-Label oder die ok-power/ok-power-plus-Zertifizierung, das sind die Labels mit echten Umweltkriterien und garantierter Reinvestition.
- Zeigt ein Tarif nur ein TÜV-Siegel, prüfen Sie auf zusätzliche Qualifikatoren wie “EE-Ausbau” oder “Neuanlagenquote”, bevor Sie es als starken Beleg für echte erneuerbare Finanzierung werten.
- Bevorzugen Sie ok-power-plus gegenüber schlichtem ok-power, wenn Sie Vertrauen in den gesamten Anbieter wollen, nicht nur in den konkreten Tarif, der Ihnen vermarktet wird.
- Verstehen Sie, warum norwegische Wasserkraft-Zertifikate so verbreitet sind, das Doppelvermarktungsverbot schließt deutsche EEG-geförderte Anlagen weitgehend vom Zertifikatsmarkt aus, das ist keine zufällige Häufung.
- Achten Sie ab dem 27. September 2026 auf die Wirkungen der EmpCo-Richtlinie, da vage Umweltmarketing-Aussagen ab dann stärker eingeschränkt werden.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite erklärt den allgemeinen Rahmen rund um Ökostrom-Zertifizierung und -Kennzeichnung in Deutschland, Stand Mitte 2026. Das ist keine Finanz- oder Rechtsberatung, und konkrete Tarifbedingungen und Zertifizierungen können sich ändern. Bestätigen Sie den aktuellen Zertifizierungsstatus direkt beim jeweiligen Anbieter oder der zertifizierenden Organisation, bevor Sie einen Tarif wählen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ist 'Ökostrom' also im Grunde ein bedeutungsloses Label, dem wir überhaupt nicht vertrauen sollten?
Nicht bedeutungslos, aber für sich genommen wirklich unzureichend. Das Wort selbst trägt kein rechtliches Gewicht und keine Garantie, ein Tarif, der sich einfach Ökostrom nennt, ohne eine konkrete, seriöse Zertifizierung dahinter, sagt Ihnen nicht, ob Ihr Geld neue erneuerbare Kapazität finanziert oder nur einen Papier-Zertifikatstransfer von einem unabhängigen Kraftwerk bezahlt. Das Label zählt weit mehr als das Wort, achten Sie speziell auf Grüner Strom oder ok-power statt sich allein auf den Marketingbegriff zu verlassen.
Was ist eigentlich schlimm daran, Zertifikate von einem norwegischen Wasserkraftwerk zu kaufen, wenn der Strom irgendwo doch tatsächlich erneuerbar ist?
Das Kernproblem ist, dass der Strom, den Sie tatsächlich verbrauchen, oft überhaupt nicht aus dieser erneuerbaren Quelle stammt, es ist derselbe Strom aus demselben Netzmix, Kohle oder Gas eingeschlossen, den jeder andere in diesem Netz auch bekommt. Der Zertifikatskauf und die Entwertung sind eine separate Papiertransaktion, die es dem Anbieter erlaubt, legal Grünstatus zu beanspruchen, finanziert aber typischerweise keine neue erneuerbare Erzeugung und ändert nichts daran, was physisch aus Ihrer Steckdose kommt. Genau das ist das Greenwashing-Muster, das die stärkeren Labels aussortieren sollen.
Zwischen Grüner Strom und ok-power, ist eines für eine Familie, die wirklich etwas bewirken will, tatsächlich besser als das andere?
Beide gelten als wirklich verlässliche, seriöse Labels, getragen von Umweltorganisationen statt von der Industrie selbst zertifiziert. Grüner Strom wird als das Label mit den strengsten Kriterien und dem höchsten garantierten Investitionsbeitrag pro Kilowattstunde beschrieben. Ok-power-plus ist eine speziell starke Variante von ok-power, die verlangt, dass der Anbieter seine gesamte Stromlieferung so zertifizieren lässt, nicht nur den einen Tarif, den er Ihnen verkauft, das lohnt sich speziell zu prüfen, wenn Sie Vertrauen in das gesamte Unternehmen wollen, nicht nur in Ihren individuellen Vertrag.
Sollten wir speziell jeden Tarif meiden, der nur ein TÜV-Siegel hat?
Nicht automatisch meiden, aber genauer prüfen als ein Grüner-Strom- oder ok-power-Label. Eine bloße TÜV-Zertifizierung ohne zusätzliche Qualifikatoren bestätigt tendenziell nur, dass die Herkunftszertifikate legitim sind, nicht ob der Anbieter tatsächlich den Ausbau erneuerbarer Energien finanziert. Achten Sie speziell auf TÜV-Zertifizierungen, die ausdrücklich Zusätze wie 'EE-Ausbau' (Ausbau erneuerbarer Energien) oder 'Neuanlagenquote' tragen, denn genau diese Zusätze machen ein TÜV-Siegel für diese konkrete Frage aussagekräftig.
Warum taucht in diesen Erklärungen eigentlich immer wieder speziell norwegische Wasserkraft auf, statt zum Beispiel deutscher Windstrom, und warum kann ein deutsches Ökostrom-Kraftwerk nicht einfach selbst Zertifikate verkaufen?
Das liegt an einem konkreten deutschen Rechtsprinzip, dem sogenannten Doppelvermarktungsverbot, das in vielen allgemeinen Übersichten fehlt. Erneuerbare Anlagen, die bereits eine EEG-Förderung wie die Einspeisevergütung erhalten, dürfen für denselben Strom keine zusätzlichen Herkunftsnachweise ausstellen, sie würden sonst faktisch zweimal für dieselbe Grün-Eigenschaft bezahlt. Das schränkt das inländische Angebot an handelbaren Zertifikaten stark ein, weshalb deutsche Anbieter, die einen 'grünen' Tarif vermarkten wollen, häufig auf Importe angewiesen sind. Norwegen hat riesige, größtenteils unsubventionierte Wasserkraftkapazität ohne dieses Verbot und wird dadurch zur größten und günstigsten Quelle handelbarer Herkunftsnachweise für den deutschen Markt, kein Zufall, sondern eine strukturelle Folge der deutschen Förderregeln selbst. Mehrere unabhängige Analysen haben zudem festgestellt, dass es speziell bei norwegischen Herkunftsnachweisen zu einer Doppelanrechnung kommt, Norwegens eigene Großverbraucher werben mit heimischer Wasserkraft, während das Land gleichzeitig in großem Stil Herkunftsnachweise ins Ausland verkauft.
Wann genau wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland verbindlich, und wie wurde sie umgesetzt?
Die EmpCo-Richtlinie wird für Unternehmen ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden sein, bis dahin gilt das bisherige Recht weiter. Umgesetzt wurde sie durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hat und das am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Ab dem Stichtag müssen Umweltaussagen für praktisch alle Unternehmen mit B2C-Geschäft, unabhängig von Branche oder Größe, belegbar, transparent und überprüfbar sein, ein vages 'umweltfreundlich' ohne Beleg reicht dann nicht mehr aus.