Schulanmeldung in Frankfurt: Die Schule schreibt zuerst

In Frankfurt und ganz Hessen läuft die Grundschulanmeldung meist genau umgekehrt zu dem, was viele Neuankömmlinge erwarten: die Schule meldet sich bei Ihnen, nicht umgekehrt. Jede Adresse in der Stadt liegt in einem Schulbezirk, einem festen Einzugsgebiet, das an eine bestimmte Grundschule gebunden ist, und diese zuständige Schule schickt den Eltern etwa anderthalb Jahre vor Schulbeginn ein schriftliches Einladungsschreiben mit der Bitte, das Kind zu einem festgelegten Termin zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vorzustellen. Die Anmeldetermine selbst finden im März oder April des Kalenderjahres statt, das dem Schulbeginn im August vorausgeht. Als Teil des Verfahrens durchläuft jedes Kind auch eine Einschulungsuntersuchung (ESU), eine etwa einstündige schulärztliche Untersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst, und Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Anmeldung können einen Vorlaufkurs erhalten, einen vorbereitenden Sprachkurs im Jahr vor Schulbeginn. Wer sein Kind an einer anderen Schule als der zugewiesenen anmelden möchte, stellt über die zuständige Schule einen Gestattungsantrag, mit Verweis auf Wegeschwierigkeiten, pädagogische Gründe oder soziale Umstände, und die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt. Familien, die außerhalb dieses Jahreszyklus nach Frankfurt ziehen, ob aus dem Ausland oder aus einem anderen Teil Deutschlands, folgen einem separaten, schnelleren Weg für Neuankömmlinge: zuerst die Adresse anmelden, dann innerhalb weniger Tage direkt bei der Schule bewerben, die sich über den Schulwegweiser der Stadt ermitteln lässt.

Die offizielle Regel

Die Grundschulanmeldung in Frankfurt läuft über ein Schulbezirk-System: jede Wohnadresse in der Stadt liegt im Einzugsgebiet einer bestimmten Grundschule, und im Regelfall ist genau diese Schule diejenige, die Ihr Kind besucht. Statt dass Eltern selbst Schulen suchen und sich bewerben, meldet sich die zuständige Grundschule zuerst, mit einem schriftlichen Einladungsschreiben etwa anderthalb Jahre vor der geplanten Einschulung, in dem Sie gebeten werden, Ihr Kind zu einem festgelegten Anmeldetermin zusammen mit den benötigten Unterlagen vorzustellen. Die Anmeldetermine selbst finden im März oder April des Kalenderjahres statt, das dem Schulbeginn im August vorausgeht.

Im Rahmen desselben Anmeldeverfahrens durchläuft jedes Kind eine Einschulungsuntersuchung (ESU), eine schulärztliche Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, meist an der jeweiligen Grundschule selbst. Die Untersuchung dauert bei guter Mitarbeit des Kindes etwa eine Stunde und betrachtet Sprache, Motorik und allgemeine Entwicklungsreife aus medizinischer Sicht, getrennt von jeder schulischen Einschätzung.

Zwei Anmeldewege in Frankfurt, je nach Situation
Regulärer JahreszyklusZuzug außerhalb des Zyklus
Für wenFamilien, die schon vor dem Schuljahr an ihrer Frankfurter Adresse gemeldet sindFamilien, die nach Frankfurt ziehen, aus dem Ausland oder aus anderen Teilen Deutschlands
Wer meldet sich zuerstDie zuständige Grundschule, per BriefDie Familie, durch direkte Bewerbung
ZeitpunktBrief kommt etwa 18 Monate im Voraus; Anmeldung im März/April des VorjahresBewerbung innerhalb weniger Tage nach der Adressanmeldung
Wo anfangenAuf den Brief warten, oder die zuständige Schule kontaktieren, falls der Zeitpunkt nicht passtSchulbezirk mit dem Schulwegweiser ermitteln, dann direkt bewerben

Hat ein Kind zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse, ist das kein Hindernis für die Aufnahme. Hessens Grundschulen bieten einen Vorlaufkurs an, einen vorbereitenden Sprachkurs im Jahr vor dem eigentlichen Schulbeginn, damit Kinder mit besseren Startbedingungen beginnen. Es lohnt sich, dies direkt beim Anmeldetermin anzusprechen, statt davon auszugehen, dass die Schule es automatisch erkennt.

Familien, die lieber eine andere Schule als die zugewiesene hätten, können einen Gestattungsantrag stellen, die Erlaubnis, eine andere Grundschule zu besuchen. Der Antrag geht zuerst über die zuständige Schule, die ihn zur Entscheidung an das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main weiterleitet. Anerkannte Gründe fallen meist in drei Kategorien: Wegeschwierigkeiten zur zuständigen Schule, pädagogische Gründe oder familienspezifische soziale Umstände. Eine häufig genannte Frist für diese Anträge liegt 12 Wochen vor Beginn der Sommerferien, wobei später eingereichte Anträge zuletzt bearbeitet werden und bei Schulen mit mehr Gestattungsanträgen als Plätzen manchmal aus dem Losverfahren herausfallen, wobei sich die genaue aktuelle Frist direkt bei der zuständigen Schule oder dem Schulamt lohnt zu bestätigen, da sich solche Verwaltungsfristen von Jahr zu Jahr ändern können.

Ein Kind von hinten gesehen, mit Schulranzen, auf dem Weg zu einem Schulgebäude

Foto von Atlantic Ambience auf Pexels

Was Betroffene berichten

Das briefbasierte Modell ist durchweg das, was zugezogene Familien in Frankfurt am meisten verwirrt, besonders diejenigen, die bereits ein elternbasiertes Bewerbungsverfahren in einer anderen deutschen Stadt oder einem anderen Land durchlaufen haben. Der Instinkt, selbst nach einer Schule zu suchen und sich nach eigenem Zeitplan zu bewerben, widerspricht direkt der Funktionsweise des hessischen Systems: für eine Familie, die schon vor dem Schuljahr an ihrer Adresse gemeldet ist, gibt es tatsächlich nichts zu beantragen, bis die zuständige Grundschule ihren Brief schickt. Die dadurch entstehende Unsicherheit ist nachvollziehbar, aber die Lösung ist einfach: den eigenen Schulbezirk direkt bestätigen lassen, wenn Sie vorab Gewissheit wollen, statt anzunehmen, dass etwas schiefgelaufen ist, nur weil noch kein Brief angekommen ist.

Wo das System tatsächlich Eigeninitiative der Familien verlangt, ist genau das Zuzugsszenario: ein Haushalt, der seine Frankfurter Adresse anmeldet, nachdem der reguläre Einladungszyklus für dieses Schuljahr bereits gelaufen ist, sei es durch Zuzug aus dem Ausland oder aus einem anderen Teil Deutschlands. Die eigenen Hinweise des Staatlichen Schulamts für diese Gruppe machen deutlich, dass der Prozess anders aussieht: die zuständige Schule über den Schulwegweiser ermitteln, die Adresse anmelden, dann innerhalb weniger Tage direkt bei der Schule bewerben, mit Anmeldebestätigung und, falls das Kind bereits andernorts zur Schule ging, den letzten Zeugnissen. Findet sich nicht schnell ein klarer Platz, existiert das Aufnahmeverfahren des Schulamts genau für diese Lücke, unterteilt nach Kontaktstelle je nachdem, ob ein Grundschul-, weiterführender Schul-, Gymnasial- oder sonderpädagogischer Platz gebraucht wird.

Schritt für Schritt

  1. Ermitteln Sie Ihren Schulbezirk mit dem Schulwegweiser der Stadt oder kontaktieren Sie die örtliche Schule direkt, um zu bestätigen, welcher Grundschule Ihre Adresse zugewiesen ist.
  2. Steht die Einschulung Ihres Kindes noch mehr als ein Jahr bevor, warten Sie auf den Brief. Er kommt etwa 18 Monate vor Schulbeginn, vorher gibt es nichts zu beantragen.
  3. Nehmen Sie den Anmeldetermin im März oder April des Jahres vor der Einschulung Ihres Kindes wahr, mit den im Einladungsschreiben genannten Unterlagen.
  4. Rechnen Sie mit der Einschulungsuntersuchung (ESU) als Teil des Anmeldeverfahrens, eine etwa einstündige medizinische Untersuchung an der örtlichen Schule.
  5. Ist das Deutsch noch im Aufbau, fragen Sie beim Anmeldetermin direkt nach einem Vorlaufkurs, statt abzuwarten, ob das Thema von selbst aufkommt.
  6. Wollen Sie eine andere Schule? Stellen Sie über Ihre zuständige Schule rechtzeitig vor der häufig genannten Frist von 12 Wochen vor Sommerferienbeginn einen Gestattungsantrag, mit Verweis auf Weg-, pädagogische oder soziale Gründe.
  7. Ziehen Sie außerhalb des regulären Zyklus nach Frankfurt, melden Sie Ihre Adresse an, ermitteln Sie Ihren Schulbezirk mit dem Schulwegweiser, und bewerben Sie sich innerhalb weniger Tage direkt bei der Schule, mit Anmeldebestätigung und, falls vorhanden, aktuellen Zeugnissen.
  8. Findet sich weiterhin kein klarer Platz, kontaktieren Sie das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main über die Telefonnummer für die Schulform Ihres Kindes (Grundschule, weiterführende Schule, Gymnasium oder sonderpädagogisch).

Hinweis zur Verlässlichkeit

Diese Seite erklärt das allgemeine Schulbezirk-Anmeldeverfahren, die ESU, den Gestattungsantrag und den Weg für Zuziehende, wie er von den hessischen Schulämtern mit Stand 2026 beschrieben wird, aber genaue Fristen, erforderliche Unterlagen und Terminplanung können sich je nach Schule unterscheiden und ändern. Bestätigen Sie aktuelle Details direkt bei Ihrer zuständigen Grundschule oder dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Woher wissen wir überhaupt, welcher Grundschule unser Kind zugewiesen ist?

Jede Wohnadresse in Frankfurt liegt in einem Schulbezirk, einem festen Einzugsgebiet, das an eine bestimmte Grundschule gebunden ist. Mit dem Schulwegweiser der Stadt können Sie Ihre Adresse nachschlagen und sehen, welcher Schule sie zugeordnet ist. Bei Unsicherheit bestätigt die Schule selbst oder das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main dies direkt, und das ist auch die richtige Anlaufstelle für zuziehende Familien, wenn die Platzsuche keine klare Antwort ergibt.

Wir haben noch nichts von einer Schule gehört, aber man sagt uns, Frankfurt verschickt einen Brief. Sollten wir uns Sorgen machen?

Das hängt vom Zeitpunkt ab. Wenn Ihr Kind im nächsten Schuljahr noch nicht eingeschult wird, gibt es noch nichts zu befürchten: das Einladungsschreiben geht etwa anderthalb Jahre vor Schulbeginn heraus, im Kalenderjahr davor, nicht früher. Steht die Einschulung Ihres Kindes bald an und Sie haben nichts erhalten, obwohl Sie schon lange genug an Ihrer aktuellen Adresse gemeldet sind, lohnt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Grundschule, statt abzuwarten, denn Briefe können gelegentlich einen Haushalt übersehen, besonders bei kürzlich erfolgter Anmeldung.

Was passiert eigentlich bei der Einschulungsuntersuchung?

Die Einschulungsuntersuchung, kurz ESU, ist eine etwa einstündige medizinische Untersuchung durch Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, meist an der jeweiligen Grundschule selbst durchgeführt. Sie betrachtet die sprachliche, motorische und allgemeine Entwicklungsreife für die Schule aus medizinischer, nicht aus schulischer Sicht. Sie ist ein verpflichtender Teil des Anmeldeverfahrens, keine freiwillige Vorsorgeuntersuchung, und findet getrennt von, wenn auch etwa zeitgleich mit, dem eigentlichen Anmeldetermin statt.

Unser Kind spricht noch nicht viel Deutsch. Verhindert das die Aufnahme an der zugewiesenen Schule?

Nein, aber es lohnt sich, dies bei der Anmeldung anzusprechen. Hessens Grundschulen bieten Vorlaufkurse an, vorbereitende Sprachkurse für Kinder, die bei der Anmeldung noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die im Jahr vor dem eigentlichen Schulbeginn stattfinden, damit die Kinder mit besseren Startbedingungen beginnen. Fragen Sie direkt beim Anmeldetermin danach, statt darauf zu warten, dass die Schule es von sich aus anspricht.

Wir hätten lieber eine andere Schule als die, der unsere Adresse zugewiesen ist. Ist das möglich?

Das kann möglich sein, über einen Gestattungsantrag, einen Antrag auf Erlaubnis, eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks zu besuchen. Sie reichen ihn über Ihre zuständige Schule ein, die ihn zur Entscheidung an das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main weiterleitet. Anerkannte Gründe fallen meist in drei Kategorien: Wegeschwierigkeiten zur zuständigen Schule, pädagogische Gründe oder familienspezifische soziale Umstände. Eine häufig genannte Frist liegt 12 Wochen vor Beginn der Sommerferien, wobei später eingereichte Anträge zuletzt bearbeitet werden und bei überlaufenen Schulen mit Losverfahren manchmal unberücksichtigt bleiben, aber die genaue aktuelle Frist sollte direkt bei der zuständigen Schule oder dem Schulamt bestätigt werden, da sich solche Verwaltungsfristen von Jahr zu Jahr ändern können.

Wir ziehen aus dem Ausland nach Frankfurt und unser Kind braucht bald einen Schulplatz. Was machen wir anders als eine bereits hier lebende Familie?

Sie überspringen den jährlichen Briefzyklus und gehen stattdessen einen schnelleren, für Zuziehende gedachten Weg. Melden Sie zuerst Ihre Adresse an, ermitteln Sie dann mit dem Schulwegweiser, welcher Schule Ihre neue Adresse zugeordnet ist, und bewerben Sie sich innerhalb weniger Tage nach der Anmeldung direkt bei dieser Schule, mit Anmeldebestätigung und, falls vorhanden, den letzten drei Zeugnissen Ihres Kindes. Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main unterteilt die Kontaktaufnahme nach Schulform, mit getrennten Telefonnummern für Grundschulen, weiterführende Schulen, Gymnasien und sonderpädagogische Plätze, und findet sich kein klarer Platz, können Sie ein Formular einreichen, woraufhin das Amt aktiv nach einem Platz für Ihr Kind sucht.