Frankfurts Mietkautionskonto: Warum Sparkasse und Volksbank nicht dasselbe anbieten

Eine deutsche Mietkaution darf rechtlich nicht auf dem eigenen Konto des Vermieters liegen. Paragraf 551 BGB deckelt sie auf drei Netto-Kaltmieten und erlaubt die Zahlung in drei gleichen Monatsraten, und das Geld muss die ganze Zeit über getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. In Frankfurt hängt es stark von der jeweiligen Bank ab, wie diese Trennung konkret funktioniert. Das eigene Vorzeigeprodukt der Frankfurter Sparkasse, Mietkaution Privat, ist gar kein Sperrsparkonto, sondern eine über die SV SparkassenVersicherung vermittelte und von der Deutschen Kautionskasse AG verwaltete Bürgschaft, online beantragt mit rund 24 Stunden Bearbeitungszeit, sodass während der gesamten Mietzeit kein eigenes Bargeld gebunden wird. Die Frankfurter Volksbank Rhein-Main geht dagegen den klassischeren Weg: ein treuhandartiges Kautionskonto, das Ihr Vermieter eröffnet, nicht Sie selbst, finanziert durch Ihre Überweisung, und dafür ist ein persönlicher Termin nötig, bei dem Ihr Vermieter dabei sein muss, alternativ bietet die Bank auch ihre eigene Mietkautionsbürgschaft an, falls Sie lieber eine jährliche Prämie zahlen als einen Pauschalbetrag zu binden. Eine Feinheit, die ein Frankfurter Mieter nicht einfach voraussetzen darf: Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied am 25. April 2024 (Az. 33067 C 42/23), dass ein bestehendes SEPA-Lastschriftmandat für die Monatsmiete sich nicht automatisch auf die Kaution erstreckt, wenn der Mietvertrag verlangt, dass die Kaution separat auf ein eigenes Konto überwiesen wird, wer also darauf wartet, dass der Vermieter die Kaution genauso einzieht wie die Miete, kann dadurch in Verzug geraten. Eskaliert ein Streit doch einmal, bietet Frankfurts eigenes Amt für Wohnungswesen kostenlose Mietrechtsberatung an, allerdings nur für Bewohnerinnen und Bewohner unterhalb einer Nettoeinkommensgrenze von 2.150 Euro für die Haushaltsvorstandsperson plus 650 Euro je weiterer Person.

Die amtliche Regel

Eine deutsche Mietkaution ist nichts, was Ihr Vermieter einfach auf dem eigenen Konto verwahren darf. Nach Paragraf 551 BGB ist eine Mietkaution für einen Wohnraummietvertrag auf drei Netto-Kaltmieten gedeckelt, kann in drei gleichen Monatsraten statt auf einmal gezahlt werden, und muss die ganze Zeit über getrennt vom eigenen Vermögen des Vermieters angelegt werden, verzinst zum üblichen Sparzins, wobei die Zinsen Ihnen gehören. Daran ändert sich von Stadt zu Stadt nichts. Was sich in Frankfurt tatsächlich ändert, ist, mit welcher Bank Sie es zu tun haben, und die beiden größten lokalen Namen bieten keineswegs dasselbe Produkt an.

Das eigene Vorzeigeprodukt der Frankfurter Sparkasse setzt auf eine Bürgschaft, kein Sparkonto. Mietkaution Privat läuft über die SV SparkassenVersicherung, die Deutsche Kautionskasse AG übernimmt die Verwaltung im Hintergrund. Beantragt wird online, die Genehmigung dauert in der Regel rund 24 Stunden, und es wird nie eigenes Bargeld gebunden, stattdessen tritt der Bürge gegenüber dem Vermieter für die Kautionsverpflichtung ein. Das ist ein wirklich anderer Ausgangspunkt als das klassische, vom Mieter befüllte Sperrkonto, das die meisten Neuankömmlinge erwarten, wenn sie “Mietkautionskonto” hören.

Die Frankfurter Volksbank Rhein-Main dagegen fährt weiterhin die klassische Treuhandkonto-Struktur. Auf ihrer eigenen Mietkaution-Seite beschreibt die Bank ein separates, vom Vermieter eröffnetes Konto, das als Treuhandkonto funktioniert, bei dem “der Vermieter das Geld lediglich für seinen Mieter verwaltet”, rechtlich getrennt von dessen eigenem Vermögen. Die Einrichtung erfordert einen persönlichen Termin, und Ihr Vermieter muss dabei sein, da das Konto auf seinen Namen eröffnet wird. Dieselbe Seite bietet auch eine eigene Mietkautionsbürgschaft an, wollen Sie also lieber eine jährliche Prämie zahlen statt einen Pauschalbetrag zu überweisen, gibt es diese Alternative auch hier.

Frankfurts zwei große Regionalbanken im Vergleich
BankStandardproduktWie es funktioniert
Frankfurter SparkasseMietkaution PrivatBürgschaft über die SV SparkassenVersicherung, online beantragt, kein gebundenes Bargeld
Frankfurter VolksbankTreuhand-KautionskontoVermieter eröffnet das Konto, gemeinsamer Termin nötig, Mieter befüllt es
Frankfurter Volksbank (Alternative)MietkautionsbürgschaftBürgschaft mit Jahresprämie, kein Pauschalbetrag nötig

Eine Feinheit, über die man stolpert, wenn man zu viel voraussetzt: Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied am 25. April 2024, Az. 33067 C 42/23, dass ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie Ihrem Vermieter bereits für die Monatsmiete erteilt haben, sich nicht automatisch auf die Kaution erstreckt, wenn Ihr Mietvertrag verlangt, dass die Kaution direkt auf ein separates Konto überwiesen wird. Konkret heißt das: Wird Ihre Miete per Lastschrift eingezogen, dürfen Sie nicht annehmen, dass die Kaution auf demselben Weg folgt. Auf eine Lastschrift zu warten, die nie kommt, kann Sie in Kautionsverzug bringen, mit denselben Folgen wie schlichtes Nichtzahlen, obwohl niemand vorhatte, irgendetwas zurückzuhalten.

Ein hausförmiger Schlüsselanhänger mit einem Messingschlüssel lehnt an einem kleinen Metalltresor, daneben Euro-Banknoten und Münzen auf einem Schreibtisch

Foto von Jakub Zerdzicki auf Pexels

Eskaliert ein Streit über all das tatsächlich, hat Frankfurt eine kostenlose lokale Anlaufstelle, bevor rechtliche Hilfe Geld kostet. Das städtische Amt für Wohnungswesen bietet eine Mietrechtliche Beratung an, die speziell auch Kautionsfragen abdeckt, erreichbar unter 069/212-34711. Sie steht nur Bewohnerinnen und Bewohnern unterhalb einer Nettoeinkommensgrenze offen, 2.150 Euro für die Haushaltsvorstandsperson plus 650 Euro je weiterer Person, deckt also nicht jeden ab, ist aber für alle unterhalb dieser Schwelle eine wirklich kostenlose erste Anlaufstelle vor einer Mieterverein-Mitgliedschaft oder einem Mietrechtsanwalt.

Amt für Wohnungswesen (Mietrechtliche Beratung): Adickesallee 67/69, 60322 Frankfurt am Main, Telefon 069/212-34711. Die kostenlose Beratung ist einkommensgedeckelt, prüfen Sie Ihre Berechtigung vor der Terminvereinbarung.

Was Betroffene berichten

Neuankömmlinge, die Frankfurts zwei große Regionalbanken vergleichen, beschreiben echte Überraschung darüber, wie unterschiedlich sie aufgestellt sind, sie erwarten ein einziges Standard-”Kautionskonto” und finden stattdessen eine Bank vor, die online eine Bürgschaft anbietet, während die andere auf einem gemeinsamen Filialtermin mit dem Vermieter besteht. Der praktische Rat, der immer wieder auftaucht, lautet, direkt nachzufragen, welche Struktur eine bestimmte Filiale oder ein bestimmter Vermieter tatsächlich erwartet, statt anzunehmen, das beworbene Vorzeigeprodukt einer Bank sei die einzige verfügbare Option.

Auch die Feinheit rund um die Lastschrift taucht in Mieterdiskussionen häufiger auf, als Neuankömmlinge erwarten, meist als eine Lektion, die man auf die harte Tour gelernt hat: Mehrere beschreiben, wie sie annahmen, eine bestehende Lastschrift für die Miete werde sich einfach auf die Kaution ausweiten, nur um später festzustellen, dass das nicht der Fall war, und dass genau diese Lücke zum eigentlichen Streit wurde, nicht eine grundsätzliche Uneinigkeit darüber, ob überhaupt gezahlt werden muss.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie in Ihrem Mietvertrag, welche genaue Kautionsstruktur genannt wird, eine Verpfändungserklärung, ein Sperrvermerk-Konto oder eine Bürgschaft, bevor Sie annehmen, das Produkt einer bestimmten Bank gelte automatisch für Sie.
  2. Wollen Sie kein Bargeld binden, fragen Sie nach Mietkaution Privat der Frankfurter Sparkasse, online über die SV SparkassenVersicherung beantragt, ohne Filialbesuch.
  3. Bevorzugen Sie ein klassisches Konto, wenden Sie sich an die Frankfurter Volksbank Rhein-Main und vereinbaren Sie einen gemeinsamen Termin mit Ihrem Vermieter, da das Konto auf dessen Namen eröffnet wird.
  4. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein bestehendes Lastschriftmandat für die Miete auch Ihre Kaution abdeckt. Verlangt Ihr Mietvertrag eine separate Überweisung, erledigen Sie diese selbst.
  5. Bestätigen Sie die gewählte Kautionsstruktur schriftlich mit Ihrem Vermieter, bevor Sie irgendetwas überweisen oder eine Bürgschaftsvereinbarung unterschreiben.
  6. Kommt es zu einem Streit und liegen Sie unter der Einkommensgrenze, wenden Sie sich an Frankfurts Amt für Wohnungswesen unter 069/212-34711 für eine kostenlose Mietrechtsberatung, bevor Sie einen Anwalt beauftragen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt den allgemeinen rechtlichen Rahmen für Mietkautionen in Deutschland zusammen mit Frankfurt-spezifischen Bankprodukten und einer lokalen Gerichtsentscheidung, das ist keine Rechtsberatung, und ob eine bestimmte Alternative zur Barkaution akzeptiert wird, hängt von Ihrem konkreten Mietvertrag und dem gewählten Anbieter ab. Bestätigen Sie die Kautionsstruktur für Ihr eigenes Mietverhältnis direkt bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Bank, oder kontaktieren Sie Frankfurts Amt für Wohnungswesen, falls Sie für die kostenlose Beratung infrage kommen.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Bietet die Frankfurter Sparkasse überhaupt ein klassisches Sperrkonto an, oder nur die Bürgschaft?

Das eigene beworbene Produkt der Frankfurter Sparkasse, Mietkaution Privat, ist als Bürgschaft aufgebaut und wird als solche verwaltet, nicht als von Ihnen selbst befülltes Sparkonto. Es läuft über die SV SparkassenVersicherung, die Deutsche Kautionskasse AG wickelt die Verwaltung im Hintergrund ab, und das Ganze ist darauf ausgelegt, online statt in der Filiale beantragt zu werden. Wollen Sie ausdrücklich ein klassisches Sperrsparbuch oder Kautionskonto, fragen Sie direkt bei Ihrer eigenen Frankfurter-Sparkasse-Filiale nach, da sich Angebote auf Filialebene vom beworbenen Vorzeigeprodukt unterscheiden können, oder vergleichen Sie mit der Frankfurter Volksbank, die tatsächlich mit der klassischen Kontostruktur voran geht.

Warum muss mein Vermieter beim Termin für das Kautionskonto der Frankfurter Volksbank dabei sein?

Weil bei dieser Struktur das Konto vom Vermieter eröffnet wird, nicht von Ihnen, als Treuhandkonto, das Ihre Kaution rechtlich von seinem eigenen Vermögen trennt, während er es in Ihrem Namen verwaltet. Da es auf den Namen des Vermieters eröffnet wird, braucht die Bank beide Parteien vor Ort, um es korrekt einzurichten und festzustellen, wem die Kaution rechtlich gehört. Können Sie beide keinen gemeinsamen Filialtermin einrichten, fragen Sie, ob eine Vollmacht oder eine andere, vom Mieter selbst eröffnete Struktur einer anderen Frankfurter Bank stattdessen funktioniert.

Mein Vermieter zieht meine Miete schon per Lastschrift ein. Kann er die Kaution einfach dazunehmen?

Nicht automatisch, und ein Frankfurter Gericht hat das direkt bestätigt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied am 25. April 2024 (Az. 33067 C 42/23), dass ein SEPA-Lastschriftmandat für die Monatsmiete sich nicht auf die Kaution erstreckt, wenn der Mietvertrag verlangt, dass die Kaution selbst direkt auf ein separates Konto überwiesen wird. Wer davon ausgeht, der Vermieter werde sie einfach genauso einziehen wie die Miete, und die Kaution nicht selbst bis zum vereinbarten Termin überweist, kann in Kautionsverzug geraten, mit echten Folgen, obwohl nie die Zahlung verweigert wurde. Prüfen Sie den genauen Wortlaut Ihres eigenen Mietvertrags und überweisen Sie die Kaution selbst, falls das dort verlangt wird.

Ist die Mietkautionsbürgschaft einer Bank langfristig tatsächlich günstiger als ein Barkonto?

Das hängt von Ihren eigenen Zahlen ab, statt allgemein für die eine oder andere Option zu sprechen. Eine Bürgschaft, ob die von der SV abgesicherte der Frankfurter Sparkasse oder die eigene Variante der Frankfurter Volksbank, bindet keinen Pauschalbetrag Bargeld für die gesamte Mietdauer, was zählt, wenn dieses Geld sonst brachliegen würde oder ein teurer Einzug Ihre Finanzen bereits angespannt hat. Sie kommt aber mit einer laufenden Prämie für die gesamte Mietdauer, und anders als bei einem Barkonto bekommen Sie diese Prämie am Ende nicht zurück. Rechnen Sie grob durch, wie viele Jahre Sie voraussichtlich bleiben, bevor Sie annehmen, die Bürgschaft sei automatisch die bessere Wahl.

Wo bekomme ich in Frankfurt kostenlose Hilfe, falls tatsächlich ein Kautionsstreit mit meinem Vermieter entsteht?

Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt bietet eine kostenlose Mietrechtliche Beratung an, die auch Kautionsfragen abdeckt, erreichbar unter 069/212-34711 in der Adickesallee 67/69. Sie steht nur Bewohnerinnen und Bewohnern offen, deren Nettoeinkommen 2.150 Euro für die Haushaltsvorstandsperson plus 650 Euro je weiterer Haushaltsperson nicht übersteigt, prüfen Sie also zuerst, ob Sie infrage kommen. Oberhalb dieser Schwelle ist eine Mieterverein-Mitgliedschaft oder eine auf Mietrecht spezialisierte Anwaltskanzlei der übliche nächste Schritt.