Sie müssen Ihre Kaution nicht auf einmal zahlen: das Recht auf drei Raten

Ein Umzug in eine neue Frankfurter Wohnung türmt bereits Umzugskosten, Möbel und oft zwei sich überschneidende Mieten auf, in einer Stadt, in der die Kaltmieten hoch sind. Wird dann noch verlangt, gleich am Unterschriftstag eine volle Drei-Monats-Kaution zu überweisen, kann das ein Familienbudget wirklich sprengen. Das deutsche Recht verlangt das gar nicht. Nach Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darf ein Vermieter von vornherein nicht mehr als das Dreifache der monatlichen Kaltmiete als Kaution verlangen, und getrennt davon hat ein Mieter das gesetzliche Recht, diese Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen, die erste fällig zusammen mit der ersten Mietzahlung, nicht bei Vertragsunterschrift selbst. Eine Mietvertragsklausel, die das ausschließen oder eine Einmalzahlung erzwingen will, ist schlicht unwirksam, sie muss dafür nicht einzeln vor Gericht angefochten werden. Eine echte Grenze gibt es aber: Gerät man bei den Raten selbst mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Rückstand, gibt das dem Vermieter Gründe für eine außerordentliche Kündigung, das Recht auf Ratenzahlung ist also kein Recht auf verspätete Zahlung.

Die amtliche Regel

Dass ein Frankfurter Vermieter die volle Kaution, oft das gesetzliche Maximum von drei Monatskaltmieten in einer Stadt, in der dieser Betrag bereits erheblich ist, in einer einzigen Überweisung vor der Schlüsselübergabe verlangt, kommt so häufig vor, dass viele Mieter schlicht annehmen, das sei Pflicht. Das stimmt so nicht, und die beiden dabei greifenden Schutzmechanismen lohnt es sich, getrennt zu kennen.

Erstens hat die Kautionshöhe selbst eine feste Obergrenze. Nach Paragraf 551 BGB, dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, darf ein Vermieter keine Sicherheitsleistung verlangen, die das Dreifache der monatlichen Kaltmiete übersteigt, also der Grundmiete ohne Nebenkostenvorauszahlungen oder Pauschalen. Jede Vereinbarung, die mehr als diese Obergrenze verlangt, ist schlicht nicht durchsetzbar, überall in Deutschland, Frankfurt eingeschlossen.

Zweitens, und getrennt davon, hat ein Mieter das gesetzliche Recht, diese Kaution über drei gleiche Monatsraten zu zahlen statt in einer Einmalzahlung. Dieselbe Vorschrift legt fest, dass die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird, zusammen mit der ersten Mietzahlung, nicht früher. Die verbleibenden zwei Raten folgen danach Monat für Monat.

Wie die drei gesetzlichen Raten zeitlich fällig werden
RateWann sie fällig wird
1. Rate (ein Drittel der Gesamtkaution)Zu Beginn des Mietverhältnisses, zusammen mit der ersten Mietzahlung
2. Rate (ein Drittel der Gesamtkaution)Zusammen mit der Miete des zweiten Monats
3. Rate (letztes Drittel der Gesamtkaution)Zusammen mit der Miete des dritten Monats

Eine Mietvertragsklausel, die versucht, das auszuhebeln, hält nicht stand. Laut mietrecht.org kann ein Vermieter das Recht auf Ratenzahlung im Mietvertrag nicht rechtswirksam ausschließen oder eine Einmalzahlung im Voraus zur Bedingung der Unterschrift machen. Enthält ein Mietvertrag eine solche Klausel, ist sie schlicht unwirksam, ein Mieter muss sie nicht einzeln vor Gericht erstreiten, damit sie ihre rechtliche Wirkung verliert, das gesetzliche Recht gilt unabhängig davon, was der Vertrag sagt.

Es gibt aber eine echte Grenze, und die lohnt sich ernst zu nehmen. Gerät man bei den Kautionsraten selbst mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Rückstand, erhält der Vermieter dieselben Gründe für eine außerordentliche Kündigung, die auch bei unbezahlter Miete gelten würden. Das Ratenrecht streckt den Zahlungszeitplan, es gewährt keine unbegrenzte Flexibilität beim tatsächlichen Zahlen.

Weigert sich ein Frankfurter Vermieter trotzdem, Ratenzahlung zu akzeptieren, ist genau das die Art von Streit, mit der sich ein örtlicher Mieterverein befasst. Der DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V., der größte Mieterverein der Stadt mit über einem Jahrhundert Verbandsarbeit im Rücken, bietet Mitgliedern rechtliche Beratung speziell zu Kautions- und Mietvertragsstreitigkeiten an und kann einer schriftlichen Erinnerung an das Recht aus Paragraf 551 BGB mehr Gewicht verleihen, als ein Mieter das allein könnte.

Euro-Münzen in aufsteigenden Nennwerten von einem Cent bis zwei Euro vor einem schlichten Hintergrund gestapelt

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Was Betroffene berichten

Mieterratgeber und Forumsdiskussionen rund um den Einzug in eine neue Wohnung weisen konsequent auf dieselbe Überraschung hin: Viele Mieter zahlen die volle Kaution einfach auf einmal, weil die Aufforderung des Vermieters so klingt, als sei das Pflicht, ohne überhaupt zu wissen, dass das Ratenrecht existiert. Das zeigt sich in Frankfurt besonders deutlich, denn die Kaltmieten für eine familientaugliche Wohnung treiben die maximale Drei-Monats-Kaution regelmäßig weit in den vierstelligen Bereich, der Unterschied zwischen alles auf einmal zu zahlen und es über drei Monate zu verteilen, ist für die ersten Wochen einer Familie in der Stadt also wirklich erheblich. Wer das Ratenrecht tatsächlich nutzt, beschreibt einen unkomplizierten Ablauf, eine kurze schriftliche Mitteilung an den Vermieter mit der Absicht, in drei Raten zu zahlen, und danach jede Rate mit derselben Pünktlichkeit wie die Miete zu behandeln, denn die Zwei-Monats-Rückstandsgrenze für eine Kündigung ist real und lohnt sich zu vermeiden.

Schritt für Schritt

  1. Bestätigen Sie, dass die Gesamtkaution nicht mehr als drei Monatskaltmieten beträgt, diese Obergrenze gilt unabhängig davon, was Ihr Vertrag sagt oder wie teuer der Frankfurter Mietmarkt ist.
  2. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich, dass Sie die Kaution in drei Raten zahlen wollen, dafür brauchen Sie keine Zustimmung.
  3. Zahlen Sie die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses, zusammen mit Ihrer ersten Monatsmiete, nicht davor.
  4. Zahlen Sie die verbleibenden zwei Raten in den folgenden zwei Monaten, jeweils zusammen mit der Miete dieses Monats.
  5. Behandeln Sie jede Rate so ernst wie die Miete selbst, ein Rückstand von zwei Monatskaltmieten bei der Kaution kann dieselben Gründe für eine außerordentliche Kündigung auslösen.
  6. Bestreitet ein Vermieter dieses Recht rundweg, wenden Sie sich an einen Frankfurter Mieterverein, etwa den Mieterschutzverein Frankfurt am Main, bevor sich der Streit weiter zuspitzt.

Rechtlicher Hinweis

Diese Seite erklärt die allgemeine Kautionsobergrenze und das Ratenzahlungsrecht nach deutschem Zivilrecht, Stand Mitte 2026, das ist keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Mietvertrag bestätigen Sie die genauen Bedingungen bei einem in Frankfurt aktiven Mieterverein oder einer auf Mietrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.

Häufige Fragen & Stolperfallen

Muss mein Vermieter der Ratenzahlung zustimmen, oder kann er auf einer Einmalzahlung bestehen?

Sie brauchen keine Zustimmung Ihres Vermieters, dieses Recht steht Ihnen direkt aus Paragraf 551 BGB zu, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Enthält Ihr Mietvertrag eine Klausel, die die volle Kaution im Voraus verlangt oder Ratenzahlung ausdrücklich ausschließt, ist diese Klausel unwirksam, sie hebelt Ihr gesetzliches Recht nicht aus, und Sie müssen sie nicht vor Gericht anfechten, damit sie ihre Wirkung verliert. In der Praxis reicht es, Ihrem Vermieter schriftlich mitzuteilen, dass Sie von Ihrem Recht auf Ratenzahlung in drei Raten Gebrauch machen, und dann tatsächlich so zu zahlen.

Wann genau wird welche Rate fällig?

Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, zusammen mit Ihrer ersten Mietzahlung, nicht am Tag der Vertragsunterschrift. Die übrigen beiden Raten folgen in den nächsten zwei Monaten, jeweils zusammen mit der Miete dieses Monats. Diese Verteilung verändert Ihren Cashflow im ersten Umzugsmonat spürbar, wenn Umzugskosten, eine erste Kita-Gebühr oder eine überlappende Miete an der alten Adresse alle gleichzeitig anfallen können, und in einem so teuren Mietmarkt wie Frankfurt ist genau dieser erste Monat für viele Familien der finanziell engste.

Was passiert, wenn ich bei den Raten selbst in Rückstand gerate?

Das ist die eigentliche Grenze dieses Rechts. Gerät man bei den Kautionsraten mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Rückstand, erhält der Vermieter dieselben Gründe für eine außerordentliche Kündigung, die auch bei Mietrückstand selbst gelten. Das Recht auf Ratenzahlung streckt die Zahlung zeitlich, es ist kein Recht, sie unbegrenzt hinauszuzögern, behandeln Sie also jede Rate mit derselben Ernsthaftigkeit wie eine Mietzahlung.

Wo bekomme ich in Frankfurt konkrete Hilfe, wenn ein Vermieter dieses Recht nicht anerkennt?

Mieterschutzvereine in Frankfurt, darunter der DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V., bieten Mitgliedern rechtliche Beratung speziell zu Kautions- und Mietvertragsstreitigkeiten an. Das eigene Mietvertragsexemplar und jeglichen schriftlichen Schriftwechsel mit dem Vermieter zu einer Beratung mitzubringen ist meist der übliche erste Schritt, bevor sich die Angelegenheit weiter zuspitzt.