Treppenhaus-Putzplan in Berlin: Warum die größten Vermieter der Stadt den Reinigungsturnus still abgeschafft haben
In Berlin ist die Reinigung des gemeinsamen Treppenhauses gesetzlich zunächst Sache des Vermieters, genau wie überall sonst in Deutschland. Ein Vermieter kann diese Pflicht nur dann auf Mieter übertragen, wenn er sie ausdrücklich in den Mietvertrag selbst schreibt oder in eine Hausordnung, auf die der Vertrag verweist, nicht durch einen einfach im Hausflur ausgehängten Putzplan. Wo die Pflicht wirksam übertragen wurde, gilt eine wöchentliche Reinigung im Regelfall als ausreichend, mit einer Klausel wie 'Die Reinigung des Treppenhauses sowie der Haus- und Kellerflure ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen.' Berlin ist aber eine ausgeprägte Mieterstadt: Der Zensus 2022 zählte 1,672 Millionen Mieterhaushalte gegenüber nur 304.000 Eigentümerhaushalten, eine Eigentümerquote von lediglich 15,8 Prozent, die niedrigste aller Bundesländer, und ein großer Teil dieses Mietwohnungsbestands liegt inzwischen bei einer Handvoll sehr großer Vermieter statt bei privaten Einzeleigentümern. Berlins sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften verwalten allein rund 370.000 Wohnungen, und GESOBAU, eine der sechs mit etwa 48.800 Wohnungen in Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee, Hellersdorf und Wilmersdorf, weist in ihrer offiziellen Hausordnung von 2023 überhaupt keinen Mieter-Putzplan zu, ihre Treppenhausregeln decken nur das Freihalten der Fläche und die Beseitigung selbst verursachter Schäden ab, nie eine rotierende Pflicht. Stattdessen wird professionelle Reinigung über die Nebenkosten abgerechnet: Berlins eigene Betriebskostenposition 'Hauswart/Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung' stieg laut BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, von 2022 auf 2023 um 6,9 Prozent von 0,29 auf 0,31 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die klassische wöchentliche Rotation findet sich weiterhin in kleineren, privat gehaltenen Altbauten und Wohnungsgenossenschaften, allerdings ohne eigenen regionalen Namen (Berlin hat kein Pendant zu Baden-Württembergs 'Kehrwoche'). Landet ein Streit bei der Kaution, legen deutsche Gerichte die Beweislast konsequent dem Vermieter auf, nicht dem Mieter, und der Berliner Mieterverein, mit über 190.000 Mitgliedern Deutschlands größter Mieterverein, kann prüfen, ob eine Reinigungsklausel überhaupt wirksam in den Mietvertrag aufgenommen wurde.
Die gesetzliche Grundregel gilt bundesweit gleich
Die Reinigung des gemeinsamen Treppenhauses ist in Berlin gesetzlich zunächst Sache des Vermieters, genau wie überall sonst in Deutschland. Nach allgemeinem deutschen Mietrecht umfasst die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser und Flure, und ohne eine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung trifft Mieter keine automatische Reinigungspflicht. fachanwalt.des Erläuterung zum Thema macht klar, was diese Regel tatsächlich ändert: Die Pflicht muss in den Mietvertrag selbst geschrieben sein, oder in eine Hausordnung, auf die der Vertrag ausdrücklich verweist oder die bei Vertragsschluss beigefügt wurde, nicht einfach nachträglich im Hausflur ausgehängt werden. Ein Vermieter kann die Pflicht auch nicht einseitig einführen, während der Mietvertrag bereits läuft.
Wo die Pflicht wirksam übertragen wurde, folgt eine echte Vertragsklausel meist einer von wenigen Standardformulierungen. mietrecht.orgs Sammlung von Beispielklauseln enthält die klassische Wochenrotation: “Die Reinigung des Treppenhauses sowie der Haus- und Kellerflure ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen.” Andere gängige Varianten weisen die Aufgabe nach Stockwerk zu oder verweisen auf einen separaten, vom Vermieter geführten Reinigungsplan. Unabhängig von der genauen Formulierung wird gewöhnliches Kehren und Wischen erwartet, keine Grundreinigung, und einmal wöchentlich gilt ohne abweichende Vereinbarung als ausreichend.
| Klauselform | Was sie regelt |
|---|---|
| Wöchentliche Rotation | "Die Reinigung des Treppenhauses sowie der Haus- und Kellerflure ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen" |
| Nach Stockwerk | Erdgeschossmieter reinigen den unteren Treppenbereich und den Eingang, obere Stockwerke ihren eigenen Treppenabsatz |
| Verweis auf Reinigungsplan | Der Mietvertrag verweist auf einen separaten, vom Vermieter erstellten und ausgehängten Reinigungsplan |
| Keine Klausel vorhanden | Ein bloß ausgehängter Putzplan ohne Rückhalt im Mietvertrag oder in der Hausordnung bindet niemanden |
Berlins eigene Wohnungsstruktur verändert, wen das Thema überhaupt betrifft
Berlin ist in diesem Punkt keine gewöhnliche deutsche Stadt, sondern mit deutlichem Abstand das mieterreichste Bundesland. Nach den Zensus-2022-Ergebnissen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg, wie vom Tagesspiegel berichtet, zählte die Stadt 1,672 Millionen Haushalte in Mietwohnungen gegenüber nur 304.000 Haushalten in selbst genutztem Eigentum, eine Eigentümerquote von lediglich 15,8 Prozent, die niedrigste aller Bundesländer. Diese eine Zahl ist für dieses Thema unmittelbar relevant: Ein Treppenhaus-Reinigungsstreit in Berlin ist überwiegend eine Frage zwischen Mieter und Vermieter, nicht eine Angelegenheit, die Mieter und Eigennutzer untereinander in einer gemischten Eigentümergemeinschaft aushandeln, wie es andernorts in Deutschland vorkommen kann.
Ein großer und weiter wachsender Teil dieses Mietwohnungsbestands liegt zudem bei einer kleinen Zahl sehr großer Vermieter statt bei privaten Einzeleigentümern. inberlinwohnen.de, das Wohnungsportal des Berliner Senats, beziffert die Gesamtzahl auf rund 370.000 Wohnungen bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt plus einer siebten Gesellschaft, berlinovo. Diese Größenordnung verändert die Wirtschaftlichkeit der Treppenhausreinigung: Eine faire Rotation über ein Haus mit Dutzenden einzelnen Haushalten zu koordinieren, ist ein realer Verwaltungsaufwand, und bei sechsstelligen Bestandsgrößen ist ein einzelner, einheitlich über die Nebenkosten abgerechneter Reinigungsauftrag einfacher zu betreiben als nachzuverfolgen, welcher Haushalt seine Woche ausgelassen hat.
| Gesellschaft | Ungefährer Wohnungsbestand |
|---|---|
| HOWOGE | ~81.600 |
| degewo | ~79.400 |
| Gewobag | ~74.600 |
| STADT UND LAND | ~52.000 |
| GESOBAU | ~48.800 |
| WBM | ~33.900 |
Was einer von Berlins Wohnungsriesen tatsächlich in die Hausordnung schreibt
GESOBAU ist ein nützliches, überprüfbares Beispiel, weil die eigene Hausordnung vollständig veröffentlicht ist. GESOBAU verwaltet rund 48.800 Wohnungen in Reinickendorf, Wedding, Pankow, Weißensee, Hellersdorf und Wilmersdorf, darunter die große Siedlung Märkisches Viertel. Die aktuelle Hausordnung vom August 2023 behandelt das Treppenhaus tatsächlich ausführlich: Sie untersagt aus Sicherheitsgründen das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Schuhregalen und Fußmatten im Treppenhaus und Flur, und sie verpflichtet Mieter, selbst verursachte Verschmutzungen oder Schäden beim Transport von Gegenständen durchs Haus zu beseitigen oder zu reparieren. Was im gesamten Dokument nirgends vorkommt, ist ein Putzplan, ein Reinigungsplan oder eine rotierende Mieterreinigungspflicht jeglicher Art. Bei einem Vermieter dieser Größe wird Treppenhaussauberkeit als professionelle Dienstleistung organisiert, nicht als den Bewohnern zugewiesene Aufgabe.
Das ist kein Einzelfall, sondern deckt sich mit Berlins eigenen städtischen Kostendaten. Der BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen), der Branchenverband für Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg, erhebt jährlich die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten seiner Mitglieder. Die Daten für 2023 zeigen, dass die Position “Hauswart/Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung” (Hauswartdienste, Gebäudereinigung und Schädlingsbekämpfung zusammen) von 0,29 auf 0,31 Euro pro Quadratmeter und Monat stieg, ein Anstieg von 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zur Einordnung: Die gesamten kalten Betriebskosten in Berlin stiegen 2023 laut BBU insgesamt um 7,2 Prozent auf 1,94 Euro pro Quadratmeter und Monat, und die Gesamtbetriebskosten (kalt und warm zusammen) um 7,8 Prozent auf 3,16 Euro. Das ist der Euro-Betrag, der einem Berliner Mieter in einem Haus wie dem von GESOBAU auf der Nebenkostenabrechnung begegnet, anstelle eines Namens auf einem Reinigungsplan.
Foto: cottonbro studio, über Pexels
Wo die klassische Rotation weiterlebt
Nichts davon bedeutet, dass der klassische wöchentliche Putzplan aus Berlin verschwunden ist, er konzentriert sich nur an bestimmten Stellen. Kleinere, privat gehaltene Gebäude, besonders ältere Altbau-Adressen ohne bezahlten Hausmeister, sowie Wohnungsgenossenschaften sind die Orte, an denen die Mieter-Rotationsklausel weiterhin regelmäßig vorkommt, meist in der klassischen Formulierung, die Reinigungspflicht wird über den Mietvertrag oder eine beigefügte Hausordnung übertragen und wöchentlich unter den Bewohnern aufgeteilt. Berlin hat dafür keinen regional markenhaften Namen, wie ihn die schwäbischen Regionen Baden-Württembergs mit der “Kehrwoche” samt Türschildern und Folklore kennen, hier ist es schlicht ein Putzplan, weder ein gefeierter lokaler Brauch noch etwas Auffälliges, eine gewöhnliche Zeile in der Hausordnung.
Wo eine mietvertraglich begründete Rotation gilt, haben deutsche Gerichte auch die Kostenseite klar zugunsten des Vermieters entschieden. In einer von BBUs eigener Fallzusammenfassung behandelten Entscheidung von 2021 wies das AG Brandenburg an der Havel (31 C 295/19) das Argument von Erdgeschossmietern zurück, sie sollten sich nicht an Treppenhausreinigungskosten beteiligen müssen, weil sie hauptsächlich den Kellerausgang nutzten. Das Gericht entschied, dass alle Mieter von der Verfügbarkeit des Treppenhauses profitieren, unabhängig davon, wie oft sie die oberen Stockwerke tatsächlich nutzen, und dass eine Kostenaufteilung nach individueller Nutzung verwaltungstechnisch nicht praktikabel wäre. Dieselbe Entscheidung legte Mietern zugleich die Pflicht auf, konkrete, substantiierte Beschwerden über die Reinigungsqualität vorzubringen, ein bloß vager Einwand rechtfertigt kein Zurückhalten der Zahlung.
Wenn ein Reinigungsstreit die Kaution erreicht
Kautionsabzüge wegen angeblicher Reinigungsmängel kommen häufig genug vor, dass deutsche Gerichte eine klare Regel aufgestellt haben: Der Vermieter muss das Versäumnis beweisen, nicht der Mieter die Einhaltung. In einer Entscheidung vom Januar 2024 befasste sich das AG Elmshorn (58 C 111/22) mit einem Vermieter, der 116,74 Euro von der Kaution eines Mieters wegen angeblich mangelhafter Treppenhausreinigung einbehalten hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte klar, dass ein Vermieter den Vorwurf mit konkreten Beweisen belegen muss, datierten Fotos, vorherigen schriftlichen Hinweisen, etwas Substantiiertem, und das Geld nicht allein auf Grundlage einer unbewiesenen Behauptung einbehalten darf. Dieser Grundsatz ist allgemeines deutsches Mietrecht, an keine Region gebunden, und gilt für einen Berliner Kautionsstreit genauso wie überall sonst.
Wer als Berliner Mieter genau in diese Situation gerät, findet im Berliner Mieterverein die praktische erste Anlaufstelle. Der Berliner Mieterverein, mit über 190.000 Mitgliedern Deutschlands größter Mieterverein, kann zwei häufig vermischte Fragen getrennt prüfen: ob eine Reinigungsklausel überhaupt wirksam in den konkreten Mietvertrag aufgenommen wurde, und, unabhängig davon, ob der Vermieter tatsächlich die Beweislast erfüllt hat, die einen Kautionsabzug rechtfertigt. Diese vertragliche Frage zu klären, bevor sich ein Streit zuspitzt, macht oft den Unterschied zwischen einer schnellen und einer langwierigen Lösung.
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie den eigenen Mietvertrag und die eigene Hausordnung auf tatsächliche Reinigungspflicht-Formulierungen, nicht nur, ob irgendwo im Haus ein Putzplan hängt. Ein ausgehängter Plan ohne Rückhalt im Mietvertrag bindet Sie nicht, unabhängig davon, wer Ihr Vermieter ist.
- Ist Ihr Vermieter eine von Berlins großen sechs Wohnungsbaugesellschaften, gehen Sie nicht ungeprüft von einer Rotation aus. GESOBAUs eigene Hausordnung und das breitere Nebenkostenmuster bei großen Vermietern legen nahe, dass professionelle, über die Betriebskosten abgerechnete Reinigung wahrscheinlicher ist als ein Mieter-Putzplan.
- Gilt für Sie tatsächlich eine dokumentierte Pflicht, bestätigen Sie die erwartete Häufigkeit und den Umfang. Einmal wöchentlich ist der von deutschen Gerichten akzeptierte Standard ohne abweichende Vereinbarung, und erwartet wird nur gewöhnliches Kehren und Wischen, keine Grundreinigung.
- Wählen Sie einen Tag innerhalb der Ruhezeiten Ihres Hauses, und vereinbaren Sie im Zweifel einen Tausch mit Nachbarn, statt Ihren Turnus einfach ausfallen zu lassen.
- Lässt ein Nachbar seinen Turnus wiederholt ausfallen, dokumentieren Sie die verpassten Wochen schriftlich und wenden Sie sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter, statt aus Vergeltung die eigene Reinigung einzustellen, was Sie selbst in eine Pflichtverletzung bringen kann.
- Fotografieren oder notieren Sie Ihre eigenen erledigten Reinigungstermine laufend. Das kostet nichts und schützt Sie direkt, falls ein Streit je die Kaution betrifft, weil die Beweislast beim Vermieter liegt, nicht bei Ihnen.
- Wird wegen eines Reinigungsvorwurfs Geld von Ihrer Kaution einbehalten, wenden Sie sich an den Berliner Mieterverein, um sowohl zu prüfen, ob die zugrundeliegende Klausel je wirksam war, als auch, ob der Vermieter tatsächlich die nötige Beweislast erfüllt hat, um das Geld zu behalten.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Diese Seite beschreibt allgemeine deutsche mietrechtliche Grundsätze, wie sie in Berlin angewendet werden, zusammen mit Berlin-spezifischen Wohnungsmarkt- und Betriebskostendaten, Stand Ende Juli 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Gebäude, Vermieter und Vertragsbedingungen unterscheiden sich erheblich, auch innerhalb des Bestands einer einzigen Wohnungsgesellschaft, deshalb sollten Sie den eigenen Mietvertrag und die eigene Hausordnung für Ihre konkrete Situation prüfen oder sich direkt an den Berliner Mieterverein oder eine Mietrechtskanzlei wenden.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ist der Treppenhaus-Putzplan eine Berliner Tradition, oder kommt er woanders her?
Es ist keine Berliner Tradition und auch keiner bestimmten deutschen Region zuzuordnen. Der rechtliche Mechanismus, mit dem ein Vermieter die grundsätzliche Reinigungspflicht über den Mietvertrag oder eine vertraglich einbezogene Hausordnung auf Mieter übertragen kann, ist bundesweit geltendes, gewöhnliches Mietrecht, in Berlin genauso wie in München oder Hamburg. Berlin hat auch keine kulturell aufgeladene, eigens benannte Version dieser Praxis, wie Baden-Württemberg sie mit der 'Kehrwoche' samt Türschildern und Folklore kennt. Wo es die Praxis in Berlin gibt, heißt sie schlicht Putzplan oder Reinigungsplan, eine gewöhnliche Hausordnungsangelegenheit, kein gefeierter Brauch.
Mein Vermieter ist eine von Berlins großen Gesellschaften wie GESOBAU oder degewo. Habe ich dann automatisch eine Putzrotation im Mietvertrag?
Vermutlich nicht. GESOBAUs eigene, seit August 2023 gültige Hausordnung enthält überhaupt keine Mieter-Putzplan-Klausel, ihre treppenhausbezogenen Regeln betreffen nur das Freihalten der Fläche von Fahrrädern und Kinderwagen sowie die Beseitigung selbst verursachter Schäden oder Verschmutzungen, keine wöchentliche Rotation. Das passt zu einem größeren Muster: Berlins sechs landeseigene Wohnungsbaugesellschaften verwalten zusammen rund 370.000 Wohnungen, und in dieser Größenordnung ist eine über die Nebenkosten abgerechnete professionelle Reinigung in der Regel einfacher zu organisieren als eine Rotation über Dutzende Haushalte hinweg zu koordinieren. Die stadtweite Betriebskostenposition 'Hauswart/Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung', die der Branchenverband BBU erfasst, stieg zwischen 2022 und 2023 von 0,29 auf 0,31 Euro pro Quadratmeter und Monat, das ist der Betrag, der auf der Nebenkostenabrechnung erscheint, statt eines Termins im Kalender. Prüfen Sie trotzdem den eigenen Mietvertrag und die eigene Hausordnung, weil Praktiken selbst innerhalb des Bestands einer einzigen Gesellschaft variieren können, aber bei einem der großen sechs ist eine schriftliche Rotationsklausel eher die Ausnahme als die Regel.
Meine private Berliner Vermieterin hat tatsächlich eine wöchentliche Putzklausel im Mietvertrag stehen. Kann sie das durchsetzen, und droht mir eine Kündigung, wenn ich meinen Turnus verpasse?
Ja, sie kann es durchsetzen, und nein, nicht wegen eines einzigen verpassten Turnus. Eine Klausel wie 'Die Reinigung des Treppenhauses sowie der Haus- und Kellerflure ist wöchentlich, im Wechsel mit den anderen Hausbewohnern, durchzuführen' ist eine übliche, wirksame Art, die Pflicht zu übertragen, vorausgesetzt sie wurde bereits bei Vertragsschluss vereinbart und nicht nachträglich hinzugefügt. Gerichte haben auch bestätigt, dass die Kostenseite dabei zugunsten des Vermieters ausfällt: In einer Entscheidung von 2021 urteilte das AG Brandenburg an der Havel, dass Treppenhausreinigungskosten unabhängig vom Stockwerk oder der individuellen Nutzung über die Nebenkosten auf alle Mieter umgelegt werden dürfen, und wies das Argument von Erdgeschossmietern zurück, sie müssten weniger zahlen. Die Durchsetzung gegen eine einzelne, nicht kooperierende Person eskaliert aber stufenweise, zunächst eine schriftliche Abmahnung, dann möglicherweise eine vom Vermieter beauftragte, gezielt dieser Person in Rechnung gestellte Reinigungskraft. Ein dokumentiertes, wiederholtes Ignorieren von Abmahnungen kann irgendwann zu einem echten Mietproblem werden, nicht eine einzelne verpasste Woche.
Mein Vermieter hat Geld von meiner Kaution einbehalten und behauptet, ich hätte das Treppenhaus nicht ordentlich gereinigt. Welche Rechte habe ich?
Die Beweislast liegt bei Ihrem Vermieter, nicht bei Ihnen. In einer Entscheidung vom Januar 2024 (AG Elmshorn, 58 C 111/22) urteilte ein deutsches Gericht, dass ein Vermieter, der wegen angeblich mangelhafter Treppenhausreinigung Geld von der Kaution einbehielt, diesen Vorwurf mit konkreten Beweisen belegen muss, datierten Fotos, vorherigen schriftlichen Hinweisen, etwas Substantiiertem, und das Geld nicht allein auf Grundlage einer unbewiesenen Behauptung zurückhalten darf. Es lohnt sich trotzdem, die eigenen Reinigungstermine laufend zu dokumentieren, ein datiertes Foto kostet nichts und beseitigt später jede Unklarheit. Sollte trotzdem ein Abzug erfolgen und Sie ihn für ungerechtfertigt halten, kann der Berliner Mieterverein, Deutschlands größter Mieterverein, prüfen, ob die zugrundeliegende Reinigungsklausel überhaupt wirksam in Ihren Mietvertrag aufgenommen wurde, und Sie bei einem Widerspruch gegen den Abzug unterstützen.
Was ist, wenn kein Mitbewohner sich um das Treppenhaus kümmert und auch keine Klausel im Mietvertrag steht?
Dann bleibt es bei der gesetzlichen Grundregel: Ohne wirksame vertragliche Übertragung ist die Reinigung Sache des Vermieters, und ein rein faktisch entstandener, unausgesprochener Zustand verschmutzter Gemeinschaftsflächen begründet für sich genommen keine Mieterpflicht. In diesem Fall lohnt sich eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter oder die Hausverwaltung, mit der Bitte, entweder selbst für Reinigung zu sorgen oder eine Regelung mit allen Mietparteien zu treffen. Ein einseitig organisierter, informeller Putzplan unter Nachbarn kann praktisch funktionieren, verändert aber die Rechtslage nicht und bindet niemanden, der nicht ausdrücklich zustimmt.
