Berlin führt die Lehrkräfteanerkennung nach eigenem Gesetz, und die meisten Neueinstellungen kommen damit nie in Berührung
Berlins Antwort auf diese Frage läuft über ein eigenes Landesgesetz, das Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz (LQFG Bln), seit Mai 2016 in Kraft, und eine einzige darauf aufgebaute Stelle: die Anerkennungsstelle für internationale Lehrkräftequalifikation bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin). Anträge gehen ausschließlich online über service.berlin.de ein, jedes Dokument einzeln als PDF oder JPEG hochgeladen; postalische Einreichung wird nicht angenommen. Die Stelle stellt eines von zwei Ergebnissen aus. Ein Kurzbescheid (85 Euro) bestätigt lediglich, dass irgendwo eine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen wurde, und das allein reicht schon, um als Vertretungslehrkraft, als muttersprachliche Lehrkraft an einer bilingualen Schule oder unter der spezifischen Rechtskategorie 'Unterricht nach dem Recht des Herkunftslandes' zu arbeiten, ohne auf die volle Gleichwertigkeit zu warten. Ein detaillierter Bescheid (340 Euro) geht weiter und vergleicht die eigene Ausbildung mit Berlins eigenen Standards; findet er echte Lücken, benennt er entweder einen Anpassungslehrgang (gesetzlich auf drei Jahre begrenzt) oder eine Eignungsprüfung. Die Eingangsbestätigung kommt innerhalb von etwa einem Monat, und ein vollständiger Bescheid folgt bei vollständiger Akte typischerweise innerhalb von vier bis sechs Monaten, wobei Anträge aus Drittstaaten eher zum längeren Ende tendieren. Getrennt davon: wer überhaupt keine Lehrkräftequalifikation besitzt, dem steht Berlins Quereinstieg-Weg offen, mit einer für den Einstellungsjahrgang 2026/27 ungewöhnlich breiten Mangelfachliste, Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Musik, Sport, Biologie, Englisch, Deutsch und jede sonderpädagogische Fachrichtung, offen für Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms, Masters oder Magisters, die bestimmte Fach-Kreditpunkt-Mindestwerte erreichen (40 Semesterwochenstunden oder 60 ECTS im Hauptfach für Grundschulen, 60 SWS oder 90 ECTS für weiterführende und berufliche Schulen). Ein Detail überrascht viele: anders als bei Bayerns und Hamburgs Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern arbeiten Berlins Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf einem gewöhnlichen unbefristeten Arbeitsvertrag, nicht verbeamtet, selbst nach Berlins Rückkehr zur Verbeamtung für traditionell ausgebildete Neueinstellungen seit 2022. Für Lehrkräfte mit einem Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz existiert ein separates, kostenloses, vereinfachtes Verfahren.
Die Zahl hinter dieser Seite
Berlin füllt seit Jahren einen großen und wachsenden Anteil seiner neuen Lehrkräftestellen mit Menschen, die überhaupt nie als Lehrkraft ausgebildet wurden. Berichte über die eigenen Einstellungsdaten der Stadt beschreiben einzelne Schulen, an denen mehr als 30 Prozent des Kollegiums über den Quereinstieg statt über ein traditionelles Lehramtsstudium kam, und die eigene Einstellungspraxis des Senats behandelt das als die normale, dauerhafte Form der Rekrutierung, nicht als vorübergehenden Notbehelf. Diese eine Tatsache prägt fast alles Weitere auf dieser Seite: Berlins System für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte ist nicht um eine einzige schmale Anerkennungsstelle herum gebaut, die still eine Handvoll Fälle im Jahr bearbeitet, sondern darauf ausgelegt, gleichzeitig zwei wirklich getrennte, hochvolumige Wege zu betreiben, einen für Menschen, die eine abgeschlossene Lehrkräftequalifikation aus dem Ausland mitbringen, einen anderen für Menschen, die aus einem völlig anderen Studienfach in die Klasse einsteigen.
Ein Gesetz, eine Stelle, zwei Arten von Bescheid
Wer bereits als Lehrkraft ausgebildet wurde, in der EU, im EWR, in der Schweiz oder in einem Drittstaat, dessen Weg in Berlin läuft über eine einzige Stelle, die unter einem eigenen Landesgesetz arbeitet: das Lehrkräftequalifikationsfeststellungsgesetz Berlin (LQFG Bln), seit Mai 2016 in Kraft, das festlegt, wie die Anerkennungsstelle für internationale Lehrkräftequalifikation bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine ausländische Lehrkräftequalifikation mit einer Berliner vergleicht. Die Stelle sitzt an der Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin, erreichbar unter anerkennungen.lehrer@senbjf.berlin.de, mit eng begrenzten veröffentlichten Kontaktzeiten, montags und donnerstags 14:00 bis 15:00 Uhr sowie mittwochs 10:00 bis 12:00 Uhr. Jeder Antrag geht über das service.berlin.de-Portal ein; es gibt keinen Postweg, und jedes unterstützende Dokument muss einzeln als eigene PDF- oder JPEG-Datei hochgeladen werden.
Was tatsächlich zurückkommt, ist eines von zwei Ergebnissen, und der Unterschied zwischen beiden zählt in Berlin mehr als die EU-gegen-Drittstaat-Unterscheidung, die den Prozess in manchen anderen Bundesländern antreibt.
| Kurzbescheid | Detaillierter Bescheid | |
|---|---|---|
| Gebühr | 85 Euro | 340 Euro |
| Was bestätigt wird | Dass irgendwo eine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen wurde, mehr nicht | Volle Gleichwertigkeitsprüfung gegen Berlins eigene Lehramtsstandards |
| Was bereits möglich ist | Vertretungsunterricht, muttersprachliche Stellen an bilingualen Schulen, muttersprachlicher Unterricht, oder als "Lehrkraft nach dem Recht des Herkunftslandes" ausgeschriebene Stellen | Alles, was der Kurzbescheid erlaubt, plus ein Weg zum vollen, uneingeschränkten Lehramt-Status |
| Bei festgestellten Ausbildungslücken | Wird auf dieser Stufe nicht geprüft | Anpassungslehrgang (auf 3 Jahre begrenzter Anpassungseinsatz) oder Eignungsprüfung |
| Typische Bearbeitungszeit bei vollständiger Akte | Schneller; Eingangsbestätigung innerhalb von etwa einem Monat | Je nach Herkunftsland rund 3-4 Monate (EU), 4-6 Monate (EWR-Nicht-EU) oder bis zu 6 Monate (Drittstaaten), ab vollständiger Akte |
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin. In diesem einen Gebäude sitzt auch die Zeugnisanerkennungsstelle für Schulabschlusszeugnisse, eine wirklich andere Stelle, die weiter unten auf dieser Seite behandelt wird.
Praktisch greifen die meisten zuerst zur günstigeren Stufe: sie ist schneller erledigt und reicht bereits aus, um eine Vertretungsstelle im Klassenzimmer, eine muttersprachliche Stelle an einer bilingualen Schule oder muttersprachlichen Unterricht zu übernehmen, keines davon muss auf den umfassenderen Vergleich warten. Den teureren, umfassenderen Bescheid nur dann beantragen, wenn das eigentliche Ziel ist, die Gleichwertigkeitsfrage endgültig zu klären, denn nur dieser kann entweder ein klares Gleichwertigkeitsergebnis oder eine benannte Ausgleichsanforderung hervorbringen.
Angestellt, nicht verbeamtet: Wo der Quereinstieg tatsächlich steht
All das oben Genannte setzt voraus, bereits irgendwo als Lehrkraft ausgebildet worden zu sein. Viele, die das hier lesen, haben das nicht, sondern besitzen stattdessen einen anderen abgeschlossenen Abschluss, ein Physik-Diplom, einen Biologie-Magister, einen Ingenieur-Master. Für diese Gruppe führt Berlin den Quereinstieg als eigene, völlig separate Spur, verwaltet von derselben Senatsverwaltung, aber unter einem komplett anderen Regelwerk. Das Detail, das es wert ist, klar ausgesprochen statt vorausgesetzt zu werden, ist, was dieses Regelwerk mit dem eigenen Beschäftigungsstatus macht, sobald man darin steckt.
Berlin hat die Verbeamtung für seine Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2022/23 zurückgebracht, nach 18 Jahren, in denen fast alle als gewöhnliche Angestellte eingestellt wurden. Diese Umsetzung war aber nicht flächendeckend. Laut der Lehrergewerkschaft GEW wurden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, zusammen mit mehreren verwandten Personalkategorien ohne vollständiges traditionelles Lehramt, ausdrücklich von dieser Rückkehr ausgenommen und arbeiten stattdessen weiterhin auf einem gewöhnlichen unbefristeten Arbeitsvertrag statt verbeamtet. Das ist ein echter, struktureller Bruch gegenüber Bayern und Hamburg, wo eine Person im Quereinstieg von Tag eins des Vorbereitungsdienstes an als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf eingestellt wird, mit während der gesamten Ausbildungszeit widerruflichem Status. In Berlin kann die traditionell ausgebildete Kollegin bzw. der traditionell ausgebildete Kollege neben einer bzw. einem Quereinsteigenden durchaus verbeamtet sein, während die quereinsteigende Person es nicht ist, zumindest nach den derzeit geltenden Regeln; ob Berlin die Verbeamtung später auf Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausweitet, ist eine offene politische Frage, die es wert ist, direkt geklärt zu werden, statt sie als entschieden anzunehmen.
Die Mangelfachliste und die Kreditpunkt-Mathematik
Was der Quereinstieg mit den anderen Bundesländern teilt, ist ein echtes, überprüfbares Anforderungspaket, und Berlins Anforderungen sind ungewöhnlich konkret, was das Volumen der Lehrveranstaltungen angeht, statt nur “einen abgeschlossenen Abschluss” zu verlangen, wie es Bayerns Richtlinie tut.
| Element | Detail |
|---|---|
| Benötigter Abschluss | Abgeschlossenes Diplom, Master oder Magister, Universität oder Fachhochschule |
| Fach-Kreditmindestwert, Grundschulen | 40 Semesterwochenstunden oder 60 ECTS im Hauptfach; 30 SWS oder 45 ECTS im Zweitfach |
| Fach-Kreditmindestwert, weiterführende und berufliche Schulen | 60 SWS oder 90 ECTS im Hauptfach; 40 SWS oder 60 ECTS im Zweitfach |
| Deutschkenntnisse | C2, falls der Abschluss nicht in einem deutschsprachigen Land erworben wurde |
| Mangelfächer 2026/27, allgemeinbildende Schulen | Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Musik, Sport, Biologie, Englisch, Deutsch, sowie jede sonderpädagogische Fachrichtung |
| Beschäftigungsstatus | Unbefristeter Arbeitsvertrag, kein Beamtenstatus |
| Ausbildungsstruktur | 18-monatiger berufsbegleitender Vorbereitungsdienst, rund 17 Unterrichtsstunden pro Woche plus Seminarteilnahme, beginnend mit einem 7-tägigen Orientierungsmodul |
| Starttermine 2026 | 10. oder 13. August, je nach begleitendem Ausbildungsweg; das offizielle Bewerbungsfenster schloss am 1. März 2026, spätere Bewerbungen können jedoch berücksichtigt werden, solange Stellen offen bleiben |
Bei der Fächerliste zeigt sich Berlins Mangel besonders deutlich: während Hamburgs jüngster Einstellungsjahrgang für allgemeinbildende Schulen nur Musik, Physik sowie Theater und Darstellendes Spiel nannte, umfasst Berlins Liste für 2026/27 neun Fachbereiche plus das gesamte Feld der Sonderpädagogik, eine deutlich breitere Tür als die beiden benachbarten Bundesländer derzeit öffnen. Erreicht die eigene Ausbildung die oben genannten SWS- oder ECTS-Mindestwerte noch nicht, ist der Standardweg ergänzendes Studium, organisiert über Berlins eigenes QuerBer-Programm, vor oder begleitend zum formellen Vorbereitungsdienst, statt einer glatten Ablehnung.
Ein kostenloser, vereinfachter Weg für geflüchtete Lehrkräfte
Ein Teil von Berlins Verfahren, den weder Bayerns noch Hamburgs veröffentlichte Richtlinien erwähnen, ist ein eigenes, vereinfachtes Verfahren für Lehrkräfte mit vorübergehendem Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz, dem Status, der am häufigsten Menschen erteilt wird, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Diese Version des Anerkennungsverfahrens ist vollständig kostenlos, toleriert eine unvollständige Akte, wo das Standardverfahren das nicht würde, und wendet leichtere Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen an. Der resultierende Bescheid gilt nur drei Jahre, kann später aber erneuert werden, sobald vollständigere Unterlagen realistisch verfügbar sind, statt von vornherein alles zu verlangen, wie es die Standardakte tut.
Das Zeugnis des eigenen Kindes geht an eine ganz andere Stelle, und nicht unbedingt an eine einzige
Es lohnt sich, das eigene berufliche Verfahren früh von allem rund um die Beschulung des eigenen Kindes zu trennen, denn Berlin behandelt die zweite Frage nicht so, wie es Hamburgs Schulinformationszentrum oder Bayerns Gunzenhausener Stelle tun. Im selben Gebäude an der Bernhard-Weiß-Straße gibt es eine Zeugnisanerkennungsstelle, deren eigener veröffentlichter Zuständigkeitsbereich aber vor allem Zeugnisgleichwertigkeit für Ausbildungs- und Berufsschulzwecke abdeckt, und die direkt erklärt, für ausländische Lehrkräftequalifikationen nicht zuständig zu sein. Für ein Kind, das einfach in Berlins Schulsystem eintritt, richtet sich die Einstufung generell nach Alter und zuletzt im Ausland abgeschlossener Stufe, und konkrete Fragen gehen an das Schulamt des eigenen Bezirks statt an eine einzige Senatsstelle für Gleichwertigkeit. Das ist eine wirklich dezentralere Antwort als die beider benachbarter Bundesländer, passend dazu, wie stark Berlins alltägliche Schulverwaltung auf Bezirksebene statt an einer zentralen Stelle läuft.
So geht man das in der Praxis an
- Klären, welcher der beiden Wege tatsächlich zutrifft. Bereits ein Lehrkräfteausbildungsprogramm in irgendeinem Land abgeschlossen? Dann ist das LQFG-Bln-Anerkennungsverfahren gemeint. Kommt man aus einem völlig anderen Studienfach? Dann ist Quereinstieg die richtige Tür, begrenzt durch die aktuelle Mangelfachliste.
- Bei Anerkennung zuerst entscheiden, ob Kurzbescheid oder detaillierter Bescheid gebraucht wird. Der Kurzbescheid ist günstiger und schneller und öffnet bereits Vertretungs- und muttersprachlichen Unterricht; den detaillierten Bescheid nur beantragen, wenn volle Gleichwertigkeit tatsächlich das Ziel ist.
- Alles über service.berlin.de einreichen, jedes Dokument als eigene PDF- oder JPEG-Datei, da postalische Anträge nicht bearbeitet werden.
- Ein detaillierter Bescheid, der echte Ausbildungsunterschiede findet, schließt die Akte nicht einfach mit einem Nein. Er benennt als nächsten Schritt entweder einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung, also entsprechend planen, welchen davon die Stelle zuweist.
- Bei Quereinstieg-Interesse die aktuelle Mangelfachliste und die eigenen SWS- oder ECTS-Summen mit den oben genannten Schwellenwerten vergleichen, bevor angenommen wird, der eigene Abschluss qualifiziere oder qualifiziere nicht.
- Den voraussichtlichen eigenen Beschäftigungsstatus, angestellt oder verbeamtet, direkt mit der einstellenden Schule klären, da Berlins Rückkehr zur Verbeamtung 2022 bislang nicht gleichmäßig auf jede Kategorie von Neueinstellungen ausgeweitet wurde.
- Das Zeugnis des eigenen Kindes als separate Angelegenheit behandeln, geführt über das Schulamt des eigenen Bezirks statt über die Stelle, die das eigene berufliche Verfahren bearbeitet.
Hinweis zur Verlässlichkeit
Alles oben Genannte als Orientierung verstehen, nicht als Urteil über die eigene konkrete Akte. Berlins Regeln in diesem Bereich ändern sich: die Quereinstieg-Mangelfachliste wird nahezu jeden Jahrgang neu geschrieben, Bewerbungsfenster verschieben sich von Jahr zu Jahr, und sogar etwas so Strukturelles wie die Frage, welche Personalkategorien Verbeamtung erhalten, hat sich seit 2022 bereits einmal geändert und kann sich erneut ändern. Nichts auf dieser Seite ersetzt Einwanderungs- oder Rechtsberatung, und die hier genannten Zahlen sind eine Momentaufnahme, keine Garantie. Vor einer Entscheidung, die auf einer Gebühr, einer Frist oder einer Annahme zum Beschäftigungsstatus beruht, das direkt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüfen, oder mit einer Anerkennungsberatung, die die eigenen Unterlagen einsehen kann.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Kann tatsächlich schon gearbeitet werden, bevor der eigene Anerkennungsantrag vollständig entschieden ist?
Ja, und das gehört zu den nützlichsten Dingen, die man vorab wissen sollte. Schon der günstigere Kurzbescheid, der lediglich bestätigt, dass irgendwo eine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen wurde, und 85 Euro kostet, reicht allein aus, um Vertretungsunterricht, eine muttersprachliche Stelle an einer bilingualen Schule, muttersprachlichen Unterricht oder eine unter der spezifischen Kategorie 'Lehrkraft nach dem Recht des Herkunftslandes' ausgeschriebene Stelle zu übernehmen. Keines davon setzt die umfassendere Gleichwertigkeitsprüfung voraus. Der detaillierte Bescheid für 340 Euro ist derjenige, der die eigene Ausbildung tatsächlich an Berlins eigenen Standards misst, und genau das wird gebraucht, wenn das Ziel ein voller, uneingeschränkter Lehramt-Status statt einer engeren Zwischenlösung ist.
Was passiert tatsächlich, wenn der detaillierte Bescheid Lücken in der eigenen Ausbildung feststellt?
Nach dem LQFG Bln benennt die Stelle eine von zwei Antworten: einen Anpassungslehrgang, einen begleiteten Anpassungseinsatz an einer echten Berliner Schule, gesetzlich auf drei Jahre begrenzt, oder eine Eignungsprüfung, eine Prüfung, die stattdessen abgelegt werden kann, wenn lieber praktisch gezeigt wird, dass die Lücke keine Rolle spielt, statt sie über Monate oder Jahre unter Aufsicht zu schließen. So oder so endet eine teilweise Abweichung nicht mit einem glatten Nein, sondern erzeugt einen dieser beiden benannten Wege.
Wenn das eigene Fach nicht auf Berlins aktueller Quereinstieg-Mangelfachliste steht, lohnt sich die Anerkennung trotzdem separat?
Ja, und es lohnt sich, die beiden Wege gedanklich getrennt zu halten. Das LQFG-Bln-Anerkennungsverfahren gilt für alle, die bereits im Ausland als Lehrkraft ausgebildet wurden, unabhängig vom Fach oder davon, ob dieses Fach im aktuellen Jahrgang gerade als Mangelfach gilt. Quereinstieg ist eine völlig andere Tür, nur offen für Personen ohne jegliche Lehrkräftequalifikation, und begrenzt auf die Fächer, die Berlin für diesen konkreten Jahrgang als Mangelfach listet. Ein überlaufenes Fach auf der Quereinstieg-Liste hat keinen Einfluss darauf, ob die eigene ausländische Lehrkräftequalifikation die Anerkennungsstelle durchlaufen kann.
Bin ich während der Quereinstieg-Ausbildung in Berlin verbeamtet, so wie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Bayern oder Hamburg?
Nach aktuellem Stand nein. Berlin hat die Verbeamtung für seine Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2022/23 zurückgebracht, nach 18 Jahren, in denen fast alle als gewöhnliche Angestellte eingestellt wurden. Diese Rückkehr wurde aber nicht einheitlich umgesetzt: die Lehrergewerkschaft GEW hat klar erklärt, dass Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, zusammen mit mehreren weiteren Personalkategorien ohne vollständiges traditionelles Lehramt, derzeit nicht einbezogen sind und stattdessen auf einem gewöhnlichen unbefristeten Arbeitsvertrag weiterarbeiten. Das ist ein echter, struktureller Bruch gegenüber Bayerns und Hamburgs Quereinstiegswegen, wo ein Quereinstiegskandidat bzw. eine Quereinstiegskandidatin von Tag eins des Vorbereitungsdienstes an als Beamter bzw. Beamtin auf Widerruf eingestellt wird. In Berlin kann die traditionell ausgebildete Kollegin bzw. der traditionell ausgebildete Kollege neben einer bzw. einem Quereinsteigenden durchaus verbeamtet sein, während die quereinsteigende Person es nicht ist, zumindest nach den derzeit geltenden Regeln; ob sich das ändert, ist eine offene politische Frage, die direkt geklärt werden sollte, statt sie als entschieden vorauszusetzen.
Prüft dieselbe Stelle, die die eigene Lehrkräftequalifikation bearbeitet, auch das ausländische Schulzeugnis meines Kindes?
Nein, und Berlin leitet das auch nicht ganz so, wie es manche andere deutschen Städte tun. Im selben Gebäude an der Bernhard-Weiß-Straße gibt es eine Zeugnisanerkennungsstelle, deren eigener veröffentlichter Zuständigkeitsbereich aber vor allem Zeugnisgleichwertigkeit für Ausbildungs- und Berufsschulzwecke abdeckt, und die ausdrücklich erklärt, nicht für ausländische Lehrkräftequalifikationen zuständig zu sein. Für ein Kind, das einfach in Berlins Schulsystem eintritt, richtet sich die Einstufung generell nach Alter und zuletzt im Ausland abgeschlossener Stufe statt nach einer einzigen zentralen Gleichwertigkeitsstelle, und für konkrete Einstufungsfragen ist das Schulamt des eigenen Bezirks die richtige Anlaufstelle, nicht die Senatsstelle, die das eigene berufliche Verfahren bearbeitet.
Gibt es einen schnelleren oder günstigeren Weg, wenn die Ankunft in Berlin als geflüchtete Person erfolgte?
Ja. Lehrkräfte mit vorübergehendem Schutzstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz können eine vereinfachte, einmalige Version des Verfahrens nutzen, die vollständig kostenlos ist, unvollständige Unterlagen akzeptiert und leichtere Übersetzungsanforderungen anwendet als die Standardakte. Der resultierende Bescheid gilt drei Jahre und kann später mit vollständigeren Unterlagen erneuert werden, sobald das leichter möglich ist.
