Berliner Kita geschlossen? Ob Sie bezahlt freibekommen, hängt davon ab, wer Ihr Gehalt zahlt
Ein Berlin-spezifisches Gesetz gibt es hier nicht. Die zwei Bundesregeln, die das tatsächlich steuern, § 616 BGB und § 56 IfSG, gelten überall in Deutschland gleich. Was in Berlin genuin anders ist, ist, welche Regel Sie tatsächlich erreicht, denn ein ungewöhnlich großer Teil der hiesigen Erwerbstätigen folgt einem völlig anderen Regelwerk als dem privatwirtschaftlichen Standard: Am 30. Juni 2025 arbeiteten 234.350 Menschen im Berliner öffentlichen Dienst, rund zwei Drittel davon direkt bei Land Berlin oder einem Bezirksamt. Arbeiten Sie für ein privates Unternehmen, ist § 616 BGB Ihr Ausgangspunkt, ein vager, von Gerichten geformter Anspruch auf eine Handvoll bezahlter Tage bei einer wirklich unvorhersehbaren Schließung, den viele Verträge ausdrücklich ausschließen. Arbeiten Sie für Land Berlin, ein Bezirksamt oder einen anderen TV-L-gebundenen Arbeitgeber, den Tarifvertrag, den Berlins eigene Belegschaft seit der Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder 2010 anwendet, gilt § 616 BGB für Sie überhaupt nicht direkt. § 29 TV-L ersetzt ihn durch eine eigene, geschlossene, aufgezählte Liste: bis zu vier bezahlte Tage im Jahr, wenn Ihr Kind noch keine 12 ist und ohne Kinderkrankengeld-Anspruch wirklich erkrankt, plus bis zu vier weitere, wenn die reguläre Betreuungsperson ausfällt und Ihr Kind noch keine 8 ist, beide zusammen gedeckelt auf fünf Tage im Kalenderjahr, und nur, wenn Sie zeigen, dass niemand sonst kurzfristig hätte einspringen können. Keines der beiden Regelwerke wurde je gebaut, um einen Schließtag abzudecken, den Ihre eigene Kita Ihnen bereits mitgeteilt hat, das ist eine Urlaubsfrage, keine Freistellungsfrage. Wird eine Schließung stattdessen von den Gesundheitsbehörden angeordnet, hebelt § 56 IfSG den Arbeitgebertyp vollständig aus: 67 Prozent des entgangenen Verdienstes, ab dem ersten Tag, für bis zu 10 Wochen im Jahr, 20 für Alleinerziehende.
Zwei Regelwerke, und der eigene Arbeitgeber entscheidet, welches gilt
Fragt man Berliner Eltern, ob eine geschlossene Kita bezahlte Freistellung bedeutet, beginnt die ehrliche Antwort mit einer eigenen Gegenfrage: Für wen arbeiten Sie eigentlich? Nicht weil Berlin ein eigenes Gesetz dazu erlassen hätte, das hat es nicht, sondern weil ein ungewöhnlich großer Teil der Menschen in dieser Stadt einem völlig anderen Beschäftigungsrahmen folgt als dem, den die meisten juristischen Ratgeber standardmäßig annehmen.
Berlins öffentlicher Dienst beschäftigte zum 30. Juni 2025 234.350 Menschen, und rund zwei Drittel dieser Gruppe arbeiten direkt für die Hauptverwaltung von Land Berlin oder eines seiner zwölf Bezirksämter. Diese Belegschaft fällt nicht wie ein Angestellter in der Privatwirtschaft auf § 616 BGB zurück. Seit Land Berlin 2010 in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurückkehrte, nach fast zwei Jahrzehnten mit einer eigenen, separaten Gehaltstabelle, wendet die eigene Belegschaft denselben TV-L-Tarifvertrag an, der öffentlich Beschäftigte in jedem anderen deutschen Bundesland erfasst. TV-L hat eine eigene, völlig andere Antwort auf die Frage “Die Kita ist zu, bekomme ich bezahlt frei”, eine, die weder München noch Hamburgs eigene entsprechende Ratgeber zu diesem Thema in vergleichbarer Tiefe behandeln müssen, da der Arbeitsmarkt keiner der beiden Städte annähernd so stark öffentlich-dienstlich geprägt ist.
Weg eins: Ein privater Arbeitgeber, und § 616 BGBs vager, gerichtsgeformter Standard
Arbeiten Sie für ein privates Unternehmen, beginnt es bei § 616 BGB. Die Vorschrift lässt einem Arbeitnehmer die Vergütung für eine “verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit”, in der ein persönlicher Umstand außerhalb seiner Kontrolle ihn an der Arbeit hindert, und eine wirklich unvorhergesehene Kita-Schließung passt lehrbuchmäßig zu dieser Formulierung.
Was das Gesetz nicht tut, ist eine Zahl zu nennen. Gerichte wägen jeden Fall nach seinen eigenen Umständen ab, und die juristische Kommentierung dazu bewegt sich durchgängig im Bereich einer Handvoll Tage, nicht länger, bevor der Anspruch endet. Zwei weitere Einschränkungen sind ebenso wichtig wie die Tageszahl. Erstens erreicht das nur eine Schließung, die niemand kommen sah, ein angekündigter Schließtag im eigenen Kita-Kalender qualifiziert nicht, da die ganze Grundlage der Vorschrift echte Überraschung ist. Zweitens, und das ist das Detail, über das die meisten Menschen stolpern, schließt ein großer Teil deutscher Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenweiter Tarifverträge § 616 BGB namentlich aus, gerade weil Arbeitgeber keine offene Verpflichtung wollen, die ein Gericht großzügig auslegen könnte. Ob er auf Sie überhaupt zutrifft, beantwortet Ihr eigener Vertrag, keine allgemeine Annahme.
Weg zwei: Land Berlin, ein Bezirksamt oder ein anderer TV-L-Arbeitgeber
Hier verändert Berlins eigener Arbeitsmarkt die Frage genuin. § 29 TV-L beginnt mit einem Satz, dem Angestellte in der Privatwirtschaft nie begegnen: “Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach § 616 BGB.” Für alle, die dieser Tarifvertrag erfasst, ist diese vage, gerichtlich geformte Unsicherheit, mit der Privatwirtschaftsangestellte leben, schlicht nicht der Mechanismus, der greift. Sie wird durch eine geschlossene, aufgezählte Liste ersetzt.
| Situation | Wer anspruchsberechtigt ist | Verfügbare bezahlte Tage |
|---|---|---|
| Kind erkrankt, kein Kinderkrankengeld-Anspruch in diesem Jahr | Kind unter 12 | Bis zu 4 Arbeitstage/Jahr |
| Reguläre Betreuungsperson fällt aus | Kind unter 8, oder dauerhaft behinderungsbedingt pflegebedürftig | Bis zu 4 Arbeitstage/Jahr |
| Kombinierter Deckel über beide obigen Kategorien | 5 Arbeitstage/Jahr, nicht 8 | |
| Jeder andere wirklich dringende Fall, nach Ermessen des Arbeitgebers | Jede von TV-L erfasste Person | Bis zu 3 weitere Arbeitstage |
Beide Ansprüche kommen mit derselben echten Bedingung: Sie gelten “nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht”. Das ist eine genuin höhere Hürde, als es klingt, ein Arbeitgeber kann durchaus fragen, ob der Zeitplan eines Partners, ein Großelternteil oder ein anderes Haushaltsmitglied die Lücke hätte schließen können, bevor der Tarifanspruch greift. Und entscheidend: Die Kategorie “Betreuungsperson fällt aus” wurde genau dafür geschrieben, eine ausfallende Betreuungsperson, ob durch Krankheit oder etwas anderes Plötzliches, nicht für einen bereits Monate im Voraus im Kalender stehenden eigenen Schließtag der Kita. TV-Ls eigener Katalog reicht weiter in den gewöhnlichen Alltag hinein als § 616 BGBs vage Formulierung, erreicht aber genauso wenig wie der privatwirtschaftliche Standard einen angekündigten Schließtag.
Eine Gruppe steht vollständig außerhalb davon. Beamtinnen und Beamte, angestellt bei Land Berlin, folgen ihrer eigenen Sonderurlaubsverordnung statt TV-L, einer vom Land erlassenen Regelung statt eines ausgehandelten Tarifvertrags. Ist das Ihr eigener Beschäftigungsstatus, ist die Personalabteilung Ihrer Dienststelle die richtige Anlaufstelle, nicht eines der hier behandelten Regelwerke.
So oder so: Ein angekündigter Schließtag ist eine Urlaubsfrage
Lässt man die Unterscheidung nach Arbeitgebertyp weg, bleibt auf beiden Seiten eines konstant: Weder § 616 BGB noch § 29 TV-L wurden je dafür gemacht, einen Schließtag abzudecken, den Ihre eigene Kita Ihnen bereits mitgeteilt hat. Berlins Kitas dürfen unter der stadtweiten RV-Tag-Vereinbarung bis zu 27 Werktage im Jahr schließen, eine echte und beträchtliche Zahl, und unser begleitender Ferien-Notbetreuung-Ratgeber behandelt vollständig, was Ihre Kita und, falls das nicht reicht, das Jugendamt Ihres Bezirks Ihnen an tatsächlicher Ersatzbetreuung für diese Termine schulden. Das ist eine Frage der Betreuung.
Diese Seite behandelt eine separate Frage, ob Sie persönlich bezahlt von der Arbeit freibekommen für dasselbe Datum, und für alles, was bereits in einem veröffentlichten Kalender steht, liegt die praktische Antwort beim Bundesurlaubsgesetz statt bei einem der beiden Freistellungsregelwerke. Das deutsche Recht garantiert ein Minimum von 24 Werktagen Jahresurlaub, 20 Tage in einer üblichen Fünf-Tage-Woche, und § 7 BUrlG verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Ihre eigenen Planungswünsche zu berücksichtigen, auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse oder der konkurrierende Anspruch einer Kollegin bzw. eines Kollegen für ein bestimmtes Datum trotzdem Vorrang haben können. Ist das Jahreskontingent aufgebraucht, kann ein Arbeitgeber weiteren unbezahlten Urlaub nach eigenem Ermessen gewähren, ist dazu aber über die oben bereits beschriebenen engen bezahlten Kategorien hinaus zu nichts verpflichtet.
Bei behördlich angeordneter Schließung spielt der Arbeitgebertyp keine Rolle mehr
Es gibt einen dritten Weg, und er hebelt alles oben Genannte aus, unabhängig davon, wer Ihr Gehalt zahlt. § 56 IfSG greift speziell, sobald die Gesundheitsbehörden selbst eine Kinderbetreuungseinrichtung aus Infektionsschutzgründen schließen lassen, statt dass die Schließung ihrem gewöhnlichen Kalender folgt, und ein Elternteil für ein Kind unter 12 wirklich keine andere Anlaufstelle hat. In diesem Szenario steigt der Anspruch erheblich: eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent dessen, was dieser Elternteil sonst verdient hätte, ab dem ersten Tag statt nach einer Wartezeit, für bis zu 10 Wochen im Jahr, oder bis zu 20 Wochen für jemanden, der dieses Kind allein erzieht, vorbehaltlich einer monatlichen Obergrenze. Das gilt identisch, egal ob Sie für ein privates Unternehmen oder für Land Berlin selbst arbeiten, da es sich um einen Anspruch gegen den Staat handelt, nicht um ein Merkmal eines der beiden oben behandelten Beschäftigungsrahmen. Unser Ferien-Notbetreuung-Ratgeber behandelt die parallele Betreuungsfrage, wie Sie Ihren Bezirk dazu bringen, in diesem Szenario tatsächlich einen Ersatzplatz zu organisieren; der Anspruch auf den entgangenen Verdienst selbst wird meist zuerst über die Gehaltsabrechnungsstelle des eigenen Arbeitgebers geltend gemacht, die sich die Erstattung anschließend vom Land holt.
Was echte Leute sagen
Das Muster, das bei Berliner Eltern in dieser Situation immer wieder auftaucht, hat eigentlich weniger mit dem Gesetz selbst zu tun als damit, herauszufinden, welches Regelwerk gilt, bevor es tatsächlich eine Lücke zu diskutieren gibt. Bei einem Bezirksamt oder einer anderen Land-Berlin-Stelle Beschäftigte beschreiben ein genuin anderes Gespräch mit der Personalabteilung als Freundinnen und Freunde, die für private Unternehmen arbeiten, weil der TV-L-Katalog beiden Seiten eine konkrete Zahl zum Abgleichen gibt statt einer Ermessensentscheidung, selbst wenn diese Zahl kleiner ausfällt, als man zunächst erwartet. Der wiederkehrende Reibungspunkt auf der öffentlich-dienstlichen Seite ist die Bedingung “keine andere Person verfügbar”, da sie tatsächlich zu dokumentieren erfordert, dass ein Partner, ein Großelternteil oder ein anderes Haushaltsmitglied die Lücke nicht hätte schließen können, nicht nur zu behaupten.
Auf der privatwirtschaftlichen Seite lautet der immer wieder auftauchende Rat, die Freistellungs- oder Verhinderungsklausel eines neuen Arbeitsvertrags schon beim Unterschreiben zu prüfen, nicht Monate später während einer tatsächlichen Schließung, da ein Vertrag, der § 616 BGB bereits ausschließt, deutlich weniger Verhandlungsspielraum lässt, sobald die Situation akut ist.
Schritt für Schritt
- Klären Sie zuerst, welchem Regelwerk Sie tatsächlich unterliegen. Privater Vertrag: § 616 BGB. Land Berlin, ein Bezirksamt oder ein anderer TV-L-Arbeitgeber: § 29 TV-L. Beamtin oder Beamter: die Sonderurlaubsverordnung der eigenen Dienststelle.
- Unterliegen Sie § 616 BGB, lesen Sie jetzt die Freistellungs- oder Verhinderungsklausel Ihres eigenen Vertrags, nicht während einer akuten Schließung, da eine Ausschlussklausel üblich ist und alles verändert.
- Unterliegen Sie TV-L, prüfen Sie, ob Ihre Situation tatsächlich in die aufgezählte Liste passt, ein krankes Kind unter 12 ohne Kinderkrankengeld-Anspruch, oder eine wirklich ausfallende Betreuungsperson für ein Kind unter 8, und seien Sie bereit zu zeigen, dass niemand sonst sofort hätte einspringen können.
- Für jedes Datum, das bereits im veröffentlichten Schließkalender Ihrer Kita steht, behandeln Sie es als Urlaubsfrage, buchen Sie Urlaub oder organisieren Sie Betreuung im Voraus, statt zu erwarten, dass eines der beiden Regelwerke das abdeckt.
- Ist die Schließung eine behördliche Gesundheitsanordnung statt des eigenen Schließplans Ihrer Kita, sprechen Sie § 56 IfSG direkt mit der Gehaltsabrechnungsstelle Ihres Arbeitgebers an, dieser Weg gilt unabhängig davon, welcher der obigen Wege Ihren Arbeitgeber beschreibt.
- Für die tatsächliche Ersatzbetreuungsseite einer echten Lücke, nicht nur die Verdienstseite, behandelt unser Ferien-Notbetreuung-Ratgeber getrennt davon, was Ihre Kita und das Jugendamt Ihres Bezirks Ihnen schulden.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite ordnet ein, wie § 616 BGB, § 29 TV-L, das Bundesurlaubsgesetz und § 56 IfSG zusammenwirken, sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob eines dieser Elemente tatsächlich auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Details ab, die nur Ihre eigenen Unterlagen beantworten können, der genaue Wortlaut Ihres Vertrags, ob ein Tarifvertrag Ihre Stelle erfasst, und die konkreten Umstände einer bestimmten Schließung. Ein echter Streit mit einem Arbeitgeber wird am besten von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht behandelt, oder, falls an Ihrem Arbeitsplatz vorhanden, von Ihrem Betriebsrat oder Personalrat, statt von allgemeinen Hinweisen wie diesen.
Häufige Fragen & Stolperfallen
Ich arbeite für ein kleines privates Unternehmen in Berlin. Gibt uns § 616 BGB tatsächlich etwas Verlässliches?
Etwas, aber nicht viel, worauf sich planen lässt. § 616 BGB lässt einem Arbeitnehmer die Vergütung für eine 'verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit', in der ihn ein persönlicher Umstand ohne eigenes Verschulden an der Arbeit hindert, und eine wirklich überraschende Kita-Schließung passt lehrbuchmäßig zu dieser Formulierung. Der Haken ist, dass das Gesetz keine konkrete Tageszahl nennt, Gerichte entscheiden von Fall zu Fall, und die juristische Kommentierung dazu bewegt sich durchgängig im Bereich weniger Tage, nicht länger. Genauso wichtig wie die Tageszahl sind zwei weitere Einschränkungen: Erstens erreicht das nur eine Schließung, die niemand kommen sah, ein angekündigter Schließtag im eigenen Kita-Kalender qualifiziert nicht, da die ganze Grundlage der Vorschrift echte Überraschung ist. Zweitens, und das ist das Detail, über das die meisten Menschen stolpern, schließt ein großer Teil deutscher Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenweiter Tarifverträge § 616 BGB namentlich aus, gerade weil Arbeitgeber keine offene, gerichtlich großzügig auslegbare Verpflichtung im Vertrag haben wollen. Ob er auf Sie überhaupt zutrifft, beantwortet Ihr eigener Vertrag, keine allgemeine Annahme.
Ich arbeite für ein Bezirksamt oder direkt für Land Berlin. Gibt mir TV-L tatsächlich mehr Sicherheit als § 616 BGB?
In gewissem Sinne ja, in gewissem Sinne nein. § 29 TV-L stellt unverblümt klar, dass für die von diesem Tarifvertrag erfassten Beschäftigten nur die dort aufgeführten Gründe überhaupt als Fälle nach § 616 BGB gelten, Sie verlassen sich also nicht auf die Einschätzung eines Richters zu einer 'verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit'. Stattdessen erhalten Sie zwei definierte Ansprüche: bis zu vier bezahlte Tage im Jahr, wenn Ihr Kind noch keine 12 ist und in diesem Jahr ohne Kinderkrankengeld-Anspruch erkrankt, und bis zu vier weitere, wenn die reguläre Betreuungsperson ausfällt und Ihr Kind noch keine 8 ist (oder dauerhaft behinderungsbedingt pflegebedürftig ist), wobei beide zusammen auf fünf Tage im Kalenderjahr gedeckelt sind. Beide setzen voraus, dass niemand sonst sofort hätte einspringen können. Was TV-L nicht tut, ist diese Sicherheit auf einen angekündigten Schließtag im eigenen Kita-Kalender auszudehnen, dieselbe Nur-bei-Unvorhersehbarkeit-Logik, die auch § 616 BGB begrenzt, gilt hier ebenso.
Wie sieht es mit Beamtinnen und Beamten aus, die bei Land Berlin angestellt sind, aber keinem Tarifvertrag unterliegen?
Das ist ein wirklich separater Weg, den diese Seite nicht im Detail behandelt, es lohnt sich aber, ihn zu erwähnen statt zu raten. Beamtinnen und Beamte stehen vollständig außerhalb von TV-L und unterliegen ihrer eigenen Sonderurlaubsverordnung, einer vom Land erlassenen Regelung statt eines zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verhandelten Tarifvertrags, mit eigenen Regeln für bezahlte Freistellung bei familiären Notfällen. Sind Sie Beamtin oder Beamter, ist die eigene Personalabteilung Ihrer Dienststelle der richtige Ansprechpartner, nicht eines der beiden hier behandelten Regelwerke, da sich die Einzelheiten genuin sowohl vom privatwirtschaftlichen Standard als auch vom eigenen TV-L-Katalog unterscheiden.
Die Schließtage unserer Kita stehen bereits im Kalender, den wir bei der Anmeldung bekommen haben. Gilt hier überhaupt etwas davon?
In der Regel nicht, und das gilt unabhängig davon, welchem Arbeitgebertyp Sie angehören. Berlins eigene Kitas dürfen unter der stadtweiten RV-Tag-Vereinbarung bis zu 27 Werktage im Jahr schließen, und ein Datum, das bereits im veröffentlichten Kalender Ihrer Kita steht, hörte in dem Moment auf, unvorhersehbar zu sein, in dem es angekündigt wurde, genau die eine Bedingung, die § 616 BGB und § 29 TV-L gemeinsam haben. Unser begleitender Ferien-Notbetreuung-Ratgeber behandelt, was Ihre Kita und, als Rückfallebene, das Jugendamt Ihres Bezirks Ihnen an tatsächlicher Ersatzbetreuung für diese Tage schulden. Diese Seite behandelt eine völlig andere Frage, ob Sie persönlich bezahlt von der Arbeit freibekommen, und für ein angekündigtes Datum lautet die ehrliche Antwort: Urlaub buchen oder Betreuung im Voraus organisieren, statt zu erwarten, dass eines der beiden Regelwerke das abdeckt.
Unsere Kita wurde durch eine behördliche Gesundheitsanordnung geschlossen, nicht nach ihrem üblichen Schließplan. Spielt der Arbeitgebertyp dann noch eine Rolle?
Nein, und genau deshalb lohnt es sich, dieses Szenario getrennt zu behandeln. § 56 IfSG kümmert sich nicht darum, welches der beiden oben genannten Beschäftigungsregelwerke für Sie gilt: Sobald die Gesundheitsbehörden selbst Ihre Kita aus Infektionsschutzgründen schließen lassen und wirklich keine andere Betreuungsoption für ein Kind unter 12 besteht, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent Ihres regulären Verdienstes, ab dem ersten Tag, für bis zu 10 Wochen im Jahr, oder bis zu 20 Wochen, wenn Sie dieses Kind allein erziehen. Unser Ferien-Notbetreuung-Ratgeber behandelt die parallele Frage, wie Sie Ihren Bezirk dazu bringen, in einem solchen Fall tatsächlich Ersatzbetreuung zu organisieren; diese Seite behandelt speziell die Verdienstseite, und dieser Anspruch wird zuerst über die Gehaltsabrechnungsstelle des eigenen Arbeitgebers geltend gemacht, die sich die Erstattung anschließend vom Land holt.
Können wir statt über § 616 BGB oder TV-L zu streiten, einfach unseren Jahresurlaub für einen Schließtag nutzen?
Für ein angekündigtes Datum ist das genuin die verlässlichste Option, und es lohnt sich, die eigene Position nach dem Bundesurlaubsgesetz zu kennen, bevor man fragt. Das Gesetz setzt ein Minimum von 24 Werktagen im Jahr, was in einer üblichen Fünf-Tage-Woche 20 Tagen entspricht, und § 7 BUrlG verpflichtet einen Arbeitgeber, die eigenen Wünsche bei der Planung zu berücksichtigen, auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse oder die konkurrierenden Ansprüche anderer Kolleginnen und Kollegen für ein bestimmtes Datum trotzdem Vorrang haben können. Ist der Jahresurlaub aufgebraucht, kann ein Arbeitgeber weiteren unbezahlten Urlaub, unbezahlten Sonderurlaub, nach eigenem Ermessen gewähren, ist dazu aber nicht verpflichtet, abgesehen von den engen bezahlten Kategorien, die § 616 BGB oder § 29 TV-L bereits abdecken.
